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Faustfeuerwaffe- Export nach USA

Verfasst: Mo 22. Jan 2018, 19:37
von JägerausSalzburg
Da ich ein Schätzchen (FFW) mein Eigen nenne, für das in Europa nur ein Bruchteil des Werts wie in den USA erzielt werden kann und ein Ami großes Interesse bekundet, hätte ich eine Frage bezüglich Ausfuhr nach US.
Vielleicht hat ja jemand schon mal sowas gemacht und kann mir über die Modalitäten und Ausfuhrpreise, sowie Versandkosten einige Infos geben, ich wäre dankbar.

Re: Faustfeuerwaffe- Export nach USA

Verfasst: Mo 22. Jan 2018, 21:56
von titan
Am ehesten wäre da sinnvoll da mal mit einenm US Händler in Verbindung zu treten. Ausfuhr sollte denk ich kein Problem sein wenn man nachweisen kann in welchen Staat die Waffe gelangt (in dem Fall USA, kein Embargo) und dass die Waffe tatsächlich dann das Land verlassen hat. Für USA gibts allerdings bei FFWs ein Punktesystem, bei dem für FFWs für verschiedene Kriterien Punkte vergeben werden. Ohne eine Mindestpunktezahl keine Einfuhr in die USA. Als Beispiel sei Metallgriffstück versus Polymer genannt, hammer- oder strikerfired, Sicherungstypen, Lauflänge, Kaliber, Kapazität etc. (u.A. der Grund warum Glock Daumenmulden/auflagen hat = Punkte für die Subkompaktpistolen) Ob das auch für historische Waffen gilt und bis zu welchem Datum kann ich dir leider im Moment nicht sagen.

Re: Faustfeuerwaffe- Export nach USA

Verfasst: Mo 22. Jan 2018, 22:30
von gewo
titan hat geschrieben:Ob das auch für historische Waffen gilt und bis zu welchem Datum kann ich dir leider im Moment nicht sagen.


nur der export von historischen waffen in die USA ist realistisch
alles andere rangiert zwischen unmoeglich und voellig unwirtschaftlich

Re: Faustfeuerwaffe- Export nach USA

Verfasst: Di 23. Jan 2018, 23:01
von Promo
Biete ihm an die Waffe zur Firma Waffen Bock nach Deutschland zu exportieren, die dann den weiteren Export für ihn macht. Die sind darauf spezialisiert und dann sollte es nicht mehr dein Problem sein.

Wenn er das nicht will und es dir nicht zu blöd ist, dann braucht er vorher seine Importbewilligung in die USA. Damit bekommst du beim Wirtschaftsministerium die Ausfuhrgenehmigung nach dem Außenhandelsgesetz. Eine waffenrechtliche Bewilligung ist nicht notwendig, nach dem erfolgten Export kannst du mit der Ausfuhrgenehmigung nach dem Außenhandelsgesetz allerdings die Waffe bei deiner Behörde aus dem ZWR löschen lassen.

Als kleine Empfehlung am Rande, es ist vermutlich günstiger wenn er nach Österreich fliegt und die Waffe im Sperrgepäck mit in die USA nimmt, als wenn er die Kosten für den Exporteur und Versand in Kauf nimmt. Hat für ihn den Vorteil, dass er das auch mit einem Urlaub verbinden kann. Achtung aber, er darf in Österreich nicht die Waffe in die Hand nehmen, müsstest du für ihn zum Flughafen bringen und aufgeben.

Darf ich rein interessehalber fragen, um welche Waffe es sich handelt? Du weißt hoffentlich, dass eine ehemalige offizielle US Behördenwaffe (zB M1911 Pistolen) nicht wieder in die USA verbracht werden können, oder?

Re: Faustfeuerwaffe- Export nach USA

Verfasst: Di 23. Jan 2018, 23:19
von JägerausSalzburg
Danke. Lange Pistole 08 mit Anschlagschaft, Trommelmagazin, Holster in Bestzustand und Historie aus dem Hause eines NS-Bonzen. Natürlich Nummerngleich

Re: Faustfeuerwaffe- Export nach USA

Verfasst: Mi 24. Jan 2018, 10:27
von Promo
Dann sollte es möglich sein.