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WP und Schalldämpfer für Jäger?

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Paddy91
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Re: WP und Schalldämpfer für Jäger?

Beitrag von Paddy91 » Fr 26. Jan 2018, 14:36

Glock1768 hat geschrieben:
Bourne hat geschrieben:Stehen wir endlich zusammen und kämpfen wir gemeinsam für sinnvolle und faire Erleichterungen im Waffengesetz!


:clap: ... vielen Dank!

:clap: :clap: :clap:

LTE hat geschrieben:Darum miteinander nicht gegeneinander!

schreibst oben und dann weiter drunter sind dir wieder alle wurscht. "gehts doch zur polizei" :doh:
Zuletzt geändert von Paddy91 am Fr 26. Jan 2018, 14:38, insgesamt 1-mal geändert.

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Maddin
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Re: WP und Schalldämpfer für Jäger?

Beitrag von Maddin » Fr 26. Jan 2018, 14:37

LTE hat geschrieben:Und zur Mähr das man gegs die Einschränkung im WP fristgerecht einspruch erheben sollte, da ist man schon drübergefahren.

https://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe? ... 0150909J00

Bitte ganz lesen, die einschränkung ist Teil des ganzen WP und nicht trennbar mit ihm verbunden, ergo Einspruch gegen die Einschränkung = Einspruch gegen deinen WP und es ist (erneut) zu prüfen ob ein Anspruch auf WP besteht.



Das ist im Verwaltungsrecht generell so, siehe zB. auch die Auflagen bei Betriebsanlagengenehmigungen und verbundene Auflagen in der GewO. Den Bescheid kannst nur als ganzes bekämpfen.

Grundsätzlich bin ich aber bei Bourne. Gleiches Recht für alle. Die Praxis vergangener Jahre hat Jäger ja nicht grundsätzlich darauf beschränkt oder andere Personen vom Erhalt eines WP ausgeschlossen. Vor einziger Zeit konnte man den WP noch problemlos erlangen. Da war der WP für Ärzte, Trafikanten, Postler oder Taxler kein Problem. Durch alle Gesellschaftsschichten durch. Da muss man wieder hin.

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burggraben
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Re: WP und Schalldämpfer für Jäger?

Beitrag von burggraben » Fr 26. Jan 2018, 15:02

Ihr habts eh alle irgendwo Recht mit euren Argumentationen. Beide Seiten. Die eine Seite hat vollkommen Recht dass es da rein sachlich gesehen sicher einen Unterschied zwischen den Begründungen zum Führen gibt welche man bei einer auf Logik ausgerichteten Gesetzgebung anders behandeln müsste um alle Bürger gleich zu behandeln (oder für alle alles liberalisieren und damit auch wieder gleichbehandeln). Stimmt. Die andre Seite sagt, man muss eigentlich jede Liberalisierung nehmen die man kriegen kann, selbst wenn es nur gewissen Gruppen bevorzugt, weil es Liberalisierungen so selten gibt und Probleme macht es auch so gut wie keine. Stimmt auch.

Ist aber alles eine rein theoretische Diskussion die teilweise versucht zu beantworten was fair oder sinnvoll wäre. Darum geht es aber in der Politik oft leider nicht. Es geht hier nur um zwei Dinge: Passen Waffen in die Ideologie der Parteien die gerade am Drücker ist? Wie groß ist die Personengruppe die durch eine Gesetzesänderung positiv betroffen ist, damit sich das bei den nächsten Wahlen dann auch rentiert?

Von den Parteien in der Regierung kanns in Österreich in der Waffenfrage nicht mehr viel besser werden. Die Jäger stellen die größte Gruppe an potentiellen Wählern, also wird vermutlich zuerst mal für die was gemacht. Auch wenn andere Gruppen den Waffenpass vermutlich noch dringender brauchen würden (wie zB der von gewo erwähnte Personenschützer der ihn nicht bekommt, dessen Beruf aber davon abhängt). Ob das jetzt fair ist oder nicht ist politisch zuerstmal komplett egal.

Was ist also das politisch wahrscheinlichste? Die Schwarzen haben 2016 schon mal einen Gesetzesvorschlag eingebracht dass Jäger ohne WP Kurzwaffen bei der Jagd führen dürfen. Kurier Standard Krone Heute Mein Bezirk
Die Roten haben damals nicht mitgemacht. Ich vermute die Position der Schwarzen ist unverändert. Die Blauen haben in dem Video vom Eingangspost vom Waffenpass für Jäger gesprochen allerdings mit dem Zusatz "im Revier", wobei ich aber vermute dass die Blauen den Jägern (und anderen auch) einen richtigen Waffenpass auch geben würden. Die Frage ist also worauf sich die beiden jetzt einigen. Das kann im Moment keiner seriös sagen, aber wenn ich wetten müsste dann würde ich darauf tippen dass der Vorschlag der schonmal am Tisch lag einfach wieder aus der Schublade geholt wird.

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Re: WP und Schalldämpfer für Jäger?

Beitrag von LTE » Fr 26. Jan 2018, 15:09

Paddy91 hat geschrieben:
Glock1768 hat geschrieben:
Bourne hat geschrieben:Stehen wir endlich zusammen und kämpfen wir gemeinsam für sinnvolle und faire Erleichterungen im Waffengesetz!


:clap: ... vielen Dank!

:clap: :clap: :clap:

LTE hat geschrieben:Darum miteinander nicht gegeneinander!

schreibst oben und dann weiter drunter sind dir wieder alle wurscht. "gehts doch zur polizei" :doh:



Was hat das mit wurscht zu tun, ich persönlich plädiere dafür das die Jäger/WP Geschichte vergangenheit wird, somit hat das gegenseitige Ausspielen ein ende. WP für alle wirds nicht geben weil dazu der Rückhalt in der Bevölkerung fehlt, soviel ist klar. Nun gibt es Bereiche denen wie ich einiges vorher geschrieben hatte ein WP jedenfalls auszustellen ist, wo aber die BH nach eigenem Willen entscheidet. Daher ist aktuell der weg zum WP, für den der ihn unbedingt will, der über die Polizei Ausbildung - so völlig nüchtern betrachtet....

Ich hab da ganz andere Sorgen/Wünsche die sind mir 10x wichtiger z.b. ein Transparentes HA einstufungs verfahren. Schallmodulator wie in Norwegen für alle (aber keinesfalls verpflichtend weil des is dann der nächste Wahnsinn). Erweiterung für Schützen ohne wenn und aber usw.

Darum plädiere ich auch so auf eine uneingeschränkte trage Erlaubniss einer KW Kat B im Revier.

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Re: WP und Schalldämpfer für Jäger?

Beitrag von RR1000 » Fr 26. Jan 2018, 15:26

Diejenigen, welche den Jägern den WP nicht gönnen, haben ja die Möglichkeit, die Jagdprüfung zu absolvieren.
Wenn bestimmte Poster die Zeit in den Jagdkurs investieren, die sie hier im Forum für zig ewig lange Beträge aufbringen, ist die Jagdprüfung so gut wie geschafft.

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Re: WP und Schalldämpfer für Jäger?

Beitrag von burggraben » Fr 26. Jan 2018, 15:41

Maddin hat geschrieben:
LTE hat geschrieben:Und zur Mähr das man gegs die Einschränkung im WP fristgerecht einspruch erheben sollte, da ist man schon drübergefahren.

https://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe? ... 0150909J00

Bitte ganz lesen, die einschränkung ist Teil des ganzen WP und nicht trennbar mit ihm verbunden, ergo Einspruch gegen die Einschränkung = Einspruch gegen deinen WP und es ist (erneut) zu prüfen ob ein Anspruch auf WP besteht.

Das ist im Verwaltungsrecht generell so, siehe zB. auch die Auflagen bei Betriebsanlagengenehmigungen und verbundene Auflagen in der GewO. Den Bescheid kannst nur als ganzes bekämpfen.


War mir vorher auch nicht klar, daher danke für posten LTE. Es wurde eigentlich immer von allen Seiten dazu geraten gegen den Beschränkungsvermerk unbedingt Beschwerde zu erheben zu erheben wenn er gesetzeswidrig ausgestellt wurde. Es hat dabei auch schon von Interessensvertretungen Aussagen gegeben dass eine Verschlechterung nicht möglich und ein Beschwerde daher risikolos ist. Laut diesem Urteil gibts es hier aber kein Verbot einer "reformatio in peius" (Verschlechterung), dh. man kann den WP komplett verlieren. Wenn ich das Erkenntnis jetzt richtig verstanden habe dann kann man erstens gegen den Bescheid nur als ganzes Beschwerde erheben und zweitens ist das Gericht verpflichtet(!) nicht nur den Beschränkungsvermerk zu prüfen sondern auch ob überhaupt ein Bedarf für den Waffenpass vorliegt. Man fängt also nochmal ganz von vorne an und wenn das Gericht anderer Meinung ist als die BH, dann hast Pech gehabt. Damit ist das Risiko gegen einen Beschränkungsvermerk Beschwerde zu erheben weit größer als mir bisher klar war.

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Re: WP und Schalldämpfer für Jäger?

Beitrag von Bourne » Fr 26. Jan 2018, 15:43

RR1000 hat geschrieben:Diejenigen, welche den Jägern den WP nicht gönnen, haben ja die Möglichkeit, die Jagdprüfung zu absolvieren.
Wenn bestimmte Poster die Zeit in den Jagdkurs investieren, die sie hier im Forum für zig ewig lange Beträge aufbringen, ist die Jagdprüfung so gut wie geschafft.

Solche Aussagen bringen uns eher weiter auseinander als enger zusammen ...
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Re: WP und Schalldämpfer für Jäger?

Beitrag von Maddin » Fr 26. Jan 2018, 16:03

burggraben hat geschrieben:
Maddin hat geschrieben:
LTE hat geschrieben:Und zur Mähr das man gegs die Einschränkung im WP fristgerecht einspruch erheben sollte, da ist man schon drübergefahren.

https://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe? ... 0150909J00

Bitte ganz lesen, die einschränkung ist Teil des ganzen WP und nicht trennbar mit ihm verbunden, ergo Einspruch gegen die Einschränkung = Einspruch gegen deinen WP und es ist (erneut) zu prüfen ob ein Anspruch auf WP besteht.

Das ist im Verwaltungsrecht generell so, siehe zB. auch die Auflagen bei Betriebsanlagengenehmigungen und verbundene Auflagen in der GewO. Den Bescheid kannst nur als ganzes bekämpfen.


War mir vorher auch nicht klar, daher danke für posten LTE. Es wurde eigentlich immer von allen Seiten dazu geraten gegen den Beschränkungsvermerk unbedingt Beschwerde zu erheben zu erheben wenn er gesetzeswidrig ausgestellt wurde. Es hat dabei auch schon von Interessensvertretungen Aussagen gegeben dass eine Verschlechterung nicht möglich und ein Beschwerde daher risikolos ist. Laut diesem Urteil gibts es hier aber kein Verbot einer "reformatio in peius" (Verschlechterung), dh. man kann den WP komplett verlieren. Wenn ich das Erkenntnis jetzt richtig verstanden habe dann kann man erstens gegen den Bescheid nur als ganzes Beschwerde erheben und zweitens ist das Gericht verpflichtet(!) nicht nur den Beschränkungsvermerk zu prüfen sondern auch ob überhaupt ein Bedarf für den Waffenpass vorliegt. Man fängt also nochmal ganz von vorne an und wenn das Gericht anderer Meinung ist als die BH, dann hast Pech gehabt. Damit ist das Risiko gegen einen Beschränkungsvermerk Beschwerde zu erheben weit größer als mir bisher klar war.


Ich will es nicht verbindlich sagen, eventuell wars vor der Verwaltungsgerichtsbarkeitsnovelle 2012 anders und man konnte die Auflagen gesondert beim UVS bekämpfen. Nach der Einführung der Verwaltungsgerichte 2014 ist es aber so, dass der komplette Bescheid mit der Beschwerde bekämpft wird. Einerseits macht das auch Sinn, weil im Regelfall nur ein "negativer" Bescheid bekämpft wird, andererseits wie man an diesem Beispiel (oder auch an viel schwerwiegenderen in anderen Verwaltungsmaterien) sieht für die bestimmte Person auch wenig befriedigend ist.

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Re: WP und Schalldämpfer für Jäger?

Beitrag von Maddin » Fr 26. Jan 2018, 16:10

RR1000 hat geschrieben:Diejenigen, welche den Jägern den WP nicht gönnen, haben ja die Möglichkeit, die Jagdprüfung zu absolvieren.
Wenn bestimmte Poster die Zeit in den Jagdkurs investieren, die sie hier im Forum für zig ewig lange Beträge aufbringen, ist die Jagdprüfung so gut wie geschafft.


Es kann natürlich jeder Jäger werden stimmt, aber fraglich ist ob dann auch wirklich ein jeder einen Waffenpass bekommen wird. Wobei ich ja finde, dass der Waffepass aufs Revier beschränkt mal wieder nur die halbe Lösung des Problems darstellt.

Man könnte ja durchaus weiter greifen und unter verschäften Auflagen den Waffenpass für alle fordern. Theorie-Kurs, Schießprüfung usw. Hätte man mehr davon als jetzt für einen örtlich und zeitlich begrenzten Waffenpass die Jagdprüfung zu machen, den 90% der Schützen dann sowieso nie brauchen werden.

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Bourne
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Re: WP und Schalldämpfer für Jäger?

Beitrag von Bourne » Fr 26. Jan 2018, 16:17

Maddin hat geschrieben:
RR1000 hat geschrieben:Diejenigen, welche den Jägern den WP nicht gönnen, haben ja die Möglichkeit, die Jagdprüfung zu absolvieren.
Wenn bestimmte Poster die Zeit in den Jagdkurs investieren, die sie hier im Forum für zig ewig lange Beträge aufbringen, ist die Jagdprüfung so gut wie geschafft.


Es kann natürlich jeder Jäger werden stimmt, aber fraglich ist ob dann auch wirklich ein jeder einen Waffenpass bekommen wird. Wobei ich ja finde, dass der Waffepass aufs Revier beschränkt mal wieder nur die halbe Lösung des Problems darstellt.

Man könnte ja durchaus weiter greifen und unter verschäften Auflagen den Waffenpass für alle fordern. Theorie-Kurs, Schießprüfung usw. Hätte man mehr davon als jetzt für einen örtlich und zeitlich begrenzten Waffenpass die Jagdprüfung zu machen, den 90% der Schützen dann sowieso nie brauchen werden.

In Deinem Vorschlag steckt etwas ganz wichtiges, nämlich "für alle". :clap:
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Re: WP und Schalldämpfer für Jäger?

Beitrag von Holadrio » Fr 26. Jan 2018, 17:10

Als Jäger und Schweißhundeführer möchte ich für alle die mit dieser Materie nichts zu tun haben etwas klarstellen. Ein Einschränkung auf Revier oder Jagd ist irrsinnig. Wenn ich z.B. zu einer Nachsuche auf ein angefahrenes Stück Wild gerufen werde und das Wild über die Reviergrenze in das Nachbarrevier wechselt, muss ich dann meine Kurzwaffe ablegen und die Nachsuche aufgeben. Wild hält sich nicht an Reviergrenzen. Bei Ersuchen zur Nachsuche in einem anderem Revier dürfte ich meine KW überhaupt nicht mitnehmen.
Die nächste Frage: Handel es sich bei der Nachsuche auf angefahrenes Wild (noch dazu in der Schonzeit) überhaupt um Jagd?
Darf ich dann meine KW mitnehmen?
Wie man so schön sagt: "Der Hund liegt im Detail!"
Zum Glück wurde mir schon vor fast 30 Jahren der Bedarf für einen WP zuerkannt.

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Re: WP und Schalldämpfer für Jäger?

Beitrag von Bourne » Fr 26. Jan 2018, 17:18

Das müsste natürlich schon so geregelt sein, dass der Jäger seine Waffe, dort wo er sie braucht, führen darf.
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Re: WP und Schalldämpfer für Jäger?

Beitrag von kawaz » Fr 26. Jan 2018, 17:38

Was ist ein Hobbyjäger?

Ist es jemand der regelmäßig Schwarzwild bejagt und eventuell den angeschweißten Keiler nachsuchen muß
oder ist es jemand der alle 5 Jahre zu einer Schwarzwildjagd eingeladen wird und eventuell den angeschweißten Keiler nachsuchen muß

Was ist ein Sportschütze?

Ist es jemand der bei den Ö Meisterschaften unter den ersten 10 ist oder ist auch ein Sportschütze jemand der bei 20 Wettbewerben immer die letzten Plätze belegt um nur erweitern zu können

Jäger könnten auch sagen: Sportschützen dürfen nur erweitern wenn sie bei Ö Meisterschaften unter den top 10 sind

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burggraben
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Re: WP und Schalldämpfer für Jäger?

Beitrag von burggraben » Fr 26. Jan 2018, 17:42

Da müsste man natürlich schauen dass wenn es so wie von der ÖVP in 2016 vorgeschlagen kommt, die Regelung so großzügig und unbürokratisch wie möglich ist und wirklich alle Arbeitsbereiche des Jägers umfasst sind, egal ob eigenes Revier, fremdes Revier oder auf der Strasse wegen Unfallwild, eben alles im Zusammenhang mit der Jagd. Ich bin da echt kein Experte, aber das weiter oben im Thread diskutierte deutsche Beispiel scheint das auf den ersten Anschein hin halbwegs vernünftig hinzukriegen. Die geladene Waffe fürs Unfallwild zB scheint kein Problem zu sein. Ausm Netz:

[Zitat von jagd-bayern.de - deutsches Recht, NICHT hier in AT]
Der Bereich des Jagdschutzes – und damit auch das Erlegen von Unfallwild – gehört
zum Bereich der Jagd im engen Sinne, bei der das Führen (der Umgang mit der zugriffsund
schussbereiten Waffe) uneingeschränkt zulässig ist. Da der Jäger im Revier – auch
und gerade auf und an öffentlichen Strassen - immer mit Unfallwild und damit mit
Jagdschutzaufgaben rechnen muss, ist eindeutig davon auszugehen, dass er sich auf
der Jagd im eigentlichen Sinne befindet. Dies ist auch die ausdrückliche Auffassung des
Bundesministeriums des Innern, wie dieses auf ausdrückliche Nachfrage bestätigte.

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Thomas E. Davis
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Re: WP und Schalldämpfer für Jäger?

Beitrag von Thomas E. Davis » Fr 26. Jan 2018, 18:05

aurum hat geschrieben:Die Wünsche bzgl. WP und Schalldämpfer wurden schon der neuen Regierung übergeben: https://www.youtube.com/watch?v=j6FDuGA ... tu.be&t=19
Ob das was wird?
Und wie schauts da mit dem Schalldämpfer für Sportschützen aus?

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