Holadrio hat geschrieben:Als Jäger und Schweißhundeführer möchte ich für alle die mit dieser Materie nichts zu tun haben etwas klarstellen. Ein Einschränkung auf Revier oder Jagd ist irrsinnig. Wenn ich z.B. zu einer Nachsuche auf ein angefahrenes Stück Wild gerufen werde und das Wild über die Reviergrenze in das Nachbarrevier wechselt, muss ich dann meine Kurzwaffe ablegen und die Nachsuche aufgeben. Wild hält sich nicht an Reviergrenzen. Bei Ersuchen zur Nachsuche in einem anderem Revier dürfte ich meine KW überhaupt nicht mitnehmen.
Die nächste Frage: Handel es sich bei der Nachsuche auf angefahrenes Wild (noch dazu in der Schonzeit) überhaupt um Jagd?
Darf ich dann meine KW mitnehmen?
Wie man so schön sagt: "Der Hund liegt im Detail!"
Zum Glück wurde mir schon vor fast 30 Jahren der Bedarf für einen WP zuerkannt.
Ich gebe weiters zu bedenken, dass mit der Jagd (eigenes Revier, fremdes Revier) auch weitere Tätigkeiten außerhalb des Revieres verbunden sind (zB Vorlage des Wildes, weitere Verwertung des Wildes) - dh von der Reviergrenze bis nach Hause auf kürzestem Weg u. ohne die FFW im Auto lassen zu können, wie es nach höchstgerichtlicher Judikatur statttfinden darf/muss, ist von der Jagdpraxis (wie so manch andere Urteile auch) ein bisserl weit entfernt.