laska hat geschrieben:OK Danke. Er ist aber bei der Landespolizeidirektion OÖ und nicht beim OÖ LVWG. Nur zur Info...
ok, das habe ich nicht nachrecherchiert. seine meinung ist offensichtlich relevant - und das buch erscheint jedenfalls interessant.
laska hat geschrieben:OK Danke. Er ist aber bei der Landespolizeidirektion OÖ und nicht beim OÖ LVWG. Nur zur Info...
fluxhunter hat geschrieben:laska hat geschrieben:OK Danke. Er ist aber bei der Landespolizeidirektion OÖ und nicht beim OÖ LVWG. Nur zur Info...
ok, das habe ich nicht nachrecherchiert. seine meinung ist offensichtlich relevant - und das buch erscheint jedenfalls interessant.
gewo hat geschrieben:
tja
das bloede ist halt dass der praxiskommentar zum waffenrecht eine art inoffzieller erlass ist
er wird von personen verfasst die in der legislative und judikatur des waffenrechtes taetig sind
u.a. vom prof. kepplinger vom oberoesterreichischen landesverwaltungsgerichtshof und vom leiter der abt III/3 im innenministerum
wenn da was drinnen steht dann pickt das normal
schliesslich sind das die entscheider
gewo hat geschrieben:- es ist im falle eines revolvers eine patrone in der trommel oder einer mitgefuehrten ersatztrommel
jirgel hat geschrieben:Wp für alle. Jeder der eine Waffe tragen will und mündig und Gesetzestreu ist sollte die Möglichkeit dazu haben.
Egal ob Jäger, Sportschütze oder für den Beruf.
jirgel hat geschrieben:Wp für alle. Jeder der eine Waffe tragen will und mündig und Gesetzestreu ist sollte die Möglichkeit dazu haben.
Nennt man Demokratie.
Egal ob Jäger, Sportschütze oder für den Beruf.
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-wolf- hat geschrieben:Das Problem ist einfach, dass der Gesetzgeber nur zwischen "geladen" und "ungeladen" unterscheidet. "Halbgeladen" oder "unterladen" gibt es für den nicht
jirgel hat geschrieben:Wp für alle. Jeder der eine Waffe tragen will und mündig und Gesetzestreu ist sollte die Möglichkeit dazu haben.
Nennt man Demokratie.
Egal ob Jäger, Sportschütze oder für den Beruf.
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Glock1768 hat geschrieben:ich finde diese extremen Unterschiede bei der Bewertung der Gefahren durch den Gesetzgeber nicht mehr akzeptabel ... im Arbeitnehmerschutz zb wird JEDE Kleinigkeit abgesichert, und wenn trotzdem etwas vergessen wird, dann argumentieren die Gesetzesvertreter gerne wie folgt:
… Sie hätten ja erkennen müssen, dass etwas passieren hätte können… OGH Entscheid 6Ob132/03k
...
Es kann doch nicht sein, dass wir uns in vielen Bereichen des Leben vor wirklich allem Absichern und die eigene Sicherheit auf der Straße derart fahrlässig ignorieren. Diese massiven unterschiedlichen Auslegungen in der Rechtslegung sind doch nicht mehr argumentierbar!!!
jirgel hat geschrieben:Für mich ist das ganze schon ein demokratischer Prozess.
Wer will soll auch dürfen. Und die Bürger die nicht wollen müssen auch nicht.
Das ist die Freiheit des Wählen und des eigenen Willen. Für mich der Kernpunkt der DEMOKRATIE.
Mfg
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