ES IST SOWEIT: Der PDSV Cup 2024 hat begonnen! Teilnahmebedingungen: viewtopic.php?f=53&t=58164
Der PDSV Cup dient zur Finanzierung des Pulverdampf Forums. Bitte unterstützt unser Forum, danke!
Der PDSV Cup dient zur Finanzierung des Pulverdampf Forums. Bitte unterstützt unser Forum, danke!
WP und Schalldämpfer für Jäger?
Forumsregeln
Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
-
- .50 BMG
- Beiträge: 1003
- Registriert: Sa 16. Jan 2016, 23:01
Re: WP und Schalldämpfer für Jäger?
Die WL haben eine strikte "Keine Waffen" Richtlinie die auch für die eigenen Angestellten gilt.
War glaube ich eh schon im Thread für Meldungen in Medien oder so.
Sie verbieten auch Busfahrer sich effektiv zu wehren und das gilt selbstverständlich auch für Pfefferspray und so.
Wie es den Fahrern geht interessiert die nicht, das ist politisch so gewollt.
War glaube ich eh schon im Thread für Meldungen in Medien oder so.
Sie verbieten auch Busfahrer sich effektiv zu wehren und das gilt selbstverständlich auch für Pfefferspray und so.
Wie es den Fahrern geht interessiert die nicht, das ist politisch so gewollt.
-
- .50 BMG
- Beiträge: 1003
- Registriert: Sa 16. Jan 2016, 23:01
Re: WP und Schalldämpfer für Jäger?
Ferrum hat geschrieben:Und wennst dich gegen den Handyraub mit der Schusswaffe verteidigst, gehst du ins Gefängnis und der WP ist wieder Geschichte. WH
Gesendet von meinem Moto G (4) mit Tapatalk
Der Begriff "RAUB" impliziert Gewalt, sonst wäre es ein einfacher Diebstahl.
Gegen Gewalt darf man sich selbstverständlich mit Gewalt wehren.
Re: WP und Schalldämpfer für Jäger?
Schuttwegraeumer hat geschrieben:Ferrum hat geschrieben:Und wennst dich gegen den Handyraub mit der Schusswaffe verteidigst, gehst du ins Gefängnis und der WP ist wieder Geschichte. WH
Gesendet von meinem Moto G (4) mit Tapatalk
Der Begriff "RAUB" impliziert Gewalt, sonst wäre es ein einfacher Diebstahl.
Gegen Gewalt darf man sich selbstverständlich mit Gewalt wehren.
Raub kann auch mit Drohung verwirklicht werden. Zweites Tatbestandselement. "Handy her oder ich bring dich um". Das ist dann aber schon schwieriger in der konkreten Situation die Schussabgabe zu rechtfertigen.
Sogar ein einfacher Diebstahl wo der Dieb mit der Beute flieht kann eine Schussabgabe rechtfertigen. Jedoch muss man da schon eher auf einen Notwehrexzess aufpassen.
Re: WP und Schalldämpfer für Jäger?
Schuttwegraeumer hat geschrieben:Die WL haben eine strikte "Keine Waffen" Richtlinie die auch für die eigenen Angestellten gilt.
War glaube ich eh schon im Thread für Meldungen in Medien oder so.
Sie verbieten auch Busfahrer sich effektiv zu wehren und das gilt selbstverständlich auch für Pfefferspray und so.
Wie es den Fahrern geht interessiert die nicht, das ist politisch so gewollt.
Aber hauptsache vor kurzem wurde das StGB auf Druck dieser Betreiber dahingehend geändert und sieht erhöhten "Schutz" gegen Kontrolleure vor. Davon werden sich die Schläger sicher abhalten lassen.
Re: WP und Schalldämpfer für Jäger?
Hab jetzt nicht alles durchgelesen. Aber wenn die schon Schallis legalisieren wollen sozusagen können die auch gleich für jedermann Schalldämpfer für Luftdruckwaffen erlauben auch wenn das die meisten hier warscheindlich weniger interessieren wird.
Re: WP und Schalldämpfer für Jäger?
Schuttwegraeumer hat geschrieben:Die WL haben eine strikte "Keine Waffen" Richtlinie die auch für die eigenen Angestellten gilt.
War glaube ich eh schon im Thread für Meldungen in Medien oder so.
Sie verbieten auch Busfahrer sich effektiv zu wehren und das gilt selbstverständlich auch für Pfefferspray und so.
Wie es den Fahrern geht interessiert die nicht, das ist politisch so gewollt.
Weil ich grad drüber gestolpert bin:
Die WL verbieten (u.a.)
"i) Das Mitführen von geladenen Schusswaffen (Ausnahme Polizei und Zollverwaltung) und das
sichtbare Tragen von Waffen aller Art."
Darunter heißt es:
"Bei Verstoß gegen die oben genannten Punkte a) bis o) [Anm.: also auch bei i)!) zahlen Sie einen Betrag in der Höhe von
EUR 50,--. "
Quelle: Seite 5 von https://www.wienerlinien.at/media/files ... 233054.pdf
Was "geladen" bedeutet, sollte hier jeder wissen.
Eine halbgeladene, jedenfalls aber eine ungeladene Waffe darf man also, nicht sichtbar(!) mitführen (nach den Beförderungsbedingungen der WL!). Wie man sie transportieren darf/muss wird dann wiederum durchs WaffG geregelt und kommt darauf an, was für ein waffenrechtliches Dokument man besitzt.
Und, sollte man sich mit der Waffe verteidigen müssen (und sie somit "sichtbar" und ggf. "geladen" werden), verstößt man nicht gegen ein Gesetz sondern gegen die Beförderungsbedingungen der WL, was auf satte 50,- kommt.
Edit: bei den ÖBB sinds übrigens auch "geladene" Schusswaffen, die man nicht mitnehmen darf! Siehe Punkt A.4.1.1.2. von http://www.oebb.at/static/tarife/handbu ... index.html
Zuletzt geändert von Bell am Mo 12. Mär 2018, 12:55, insgesamt 1-mal geändert.
Re: WP und Schalldämpfer für Jäger?
Bell hat geschrieben:Was "geladen" bedeutet, sollte hier jeder wissen.
das weiss jeder es seie denn er war im 8.bezirk beim waffenfuehrereschein
geladen laut praxiskommentar waffenrecht bedeutet
- es ist im falle eines revolvers eine patrone in der trommel oder einer mitgefuehrten ersatztrommel und
- es befindet sich - zumindestens - im magazinschacht einer leeren pistole ein vorgeladenens magazin
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in Salzburg, Tirol und Kärnten möglich.
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in Salzburg, Tirol und Kärnten möglich.
- burggraben
- .50 BMG
- Beiträge: 1477
- Registriert: Di 5. Jul 2016, 17:53
Re: WP und Schalldämpfer für Jäger?
Bell hat geschrieben:Weil ich grad drüber gestolpert bin:
Die WL verbieten (u.a.)
Da gibts es übrigens einen Widerspruch zwischen dem Dokument mit den Beförderungsbedingungenen, datiert 01.01.2018 und dem "Auszug aus den Beförderungsbedingungen" Plakat, datiert 12.12.2017, also vermutlich beides die aktuelle Version. Das Plakat hängt wenn ich mich nicht irre derzeit auch physisch vor Ort an den Wänden.
Link zu Beförderungsbedingungenen
Das Mitführen von geladenen Schusswaffen (Ausnahme Polizei und Zollverwaltung) und das sichtbare Tragen von Waffen aller Art.
Link zum Plakat
Das Mitführen von geladenen Schusswaffen (Ausnahme Polizei und Zollverwaltung) und das Tragen von Waffen aller Art
Re: WP und Schalldämpfer für Jäger?
gewo hat geschrieben:Bell hat geschrieben:Was "geladen" bedeutet, sollte hier jeder wissen.
das weiss jeder es seie denn er war im 8.bezirk beim waffenfuehrereschein
geladen laut praxiskommentar waffenrecht bedeutet
- es ist im falle eines revolvers eine patrone in der trommel oder einer mitgefuehrten ersatztrommel und
- es befindet sich - zumindestens - im magazinschacht einer leeren pistole ein vorgeladenens magazin
Na das sind ja mal kreative Aussagen!
Re: WP und Schalldämpfer für Jäger?
Bell hat geschrieben:gewo hat geschrieben:Bell hat geschrieben:Was "geladen" bedeutet, sollte hier jeder wissen.
das weiss jeder es seie denn er war im 8.bezirk beim waffenfuehrereschein
geladen laut praxiskommentar waffenrecht bedeutet
- es ist im falle eines revolvers eine patrone in der trommel oder einer mitgefuehrten ersatztrommel und
- es befindet sich - zumindestens - im magazinschacht einer leeren pistole ein vorgeladenens magazin
Na das sind ja mal kreative Aussagen!
da ist nix kreativ dran
bitte einfach nachlesen
mit ausnahme des verhaltenausffaelligen im genannten bezirk sind sich darueber alle einig ...
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in Salzburg, Tirol und Kärnten möglich.
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in Salzburg, Tirol und Kärnten möglich.
Re: WP und Schalldämpfer für Jäger?
gewo hat geschrieben:Bell hat geschrieben:gewo hat geschrieben:
das weiss jeder es seie denn er war im 8.bezirk beim waffenfuehrereschein
geladen laut praxiskommentar waffenrecht bedeutet
- es ist im falle eines revolvers eine patrone in der trommel oder einer mitgefuehrten ersatztrommel und
- es befindet sich - zumindestens - im magazinschacht einer leeren pistole ein vorgeladenens magazin
Na das sind ja mal kreative Aussagen!
da ist nix kreativ dran
bitte einfach nachlesen
mit ausnahme des verhaltenausffaelligen im genannten bezirk sind sich darueber alle einig ...
Hab ja auch gemeint, dass die Aussagen in diesem "Praxiskommentar" kreativ sind!
Nicht, dass DU das kreativ geschrieben hast!!
Re: WP und Schalldämpfer für Jäger?
Bell hat geschrieben:gewo hat geschrieben:Bell hat geschrieben:Na das sind ja mal kreative Aussagen!
da ist nix kreativ dran
bitte einfach nachlesen
mit ausnahme des verhaltenausffaelligen im genannten bezirk sind sich darueber alle einig ...
Hab ja auch gemeint, dass die Aussagen in diesem "Praxiskommentar" kreativ sind!
Nicht, dass DU das kreativ geschrieben hast!!
tja
das bloede ist halt dass der praxiskommentar zum waffenrecht eine art inoffzieller erlass ist
er wird von personen verfasst die in der legislative und judikatur des waffenrechtes taetig sind
u.a. vom prof. kepplinger vom oberoesterreichischen landesverwaltungsgerichtshof und vom leiter der abt III/3 im innenministerum
wenn da was drinnen steht dann pickt das normal
schliesslich sind das die entscheider
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in Salzburg, Tirol und Kärnten möglich.
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in Salzburg, Tirol und Kärnten möglich.
Re: WP und Schalldämpfer für Jäger?
Hm, also beim OÖ. LVWG finde ich keinen Prof. Kepplinger. Wer soll das sein?
- fluxhunter
- .223 Rem
- Beiträge: 164
- Registriert: Mo 15. Jan 2018, 13:18
Re: WP und Schalldämpfer für Jäger?
laska hat geschrieben:Hm, also beim OÖ. LVWG finde ich keinen Prof. Kepplinger. Wer soll das sein?
hello, hier findest du ihn:
https://shop.prolibris.at/de/Innere-Ver ... 2p1hthci70
| DVC & WMH |
Re: WP und Schalldämpfer für Jäger?
OK Danke. Er ist aber bei der Landespolizeidirektion OÖ und nicht beim OÖ LVWG. Nur zur Info...