ES IST SOWEIT: Der PDSV Cup 2024 hat begonnen! Teilnahmebedingungen: viewtopic.php?f=53&t=58164
Der PDSV Cup dient zur Finanzierung des Pulverdampf Forums. Bitte unterstützt unser Forum, danke!

Freier Platz nach Einstufung auf Kategorie A?

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
Forumsregeln
Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
Benutzeravatar
mura
Supporter .308 Win. AMAX
Supporter .308 Win. AMAX
Beiträge: 1486
Registriert: So 27. Feb 2011, 11:26
Wohnort: Vorarlberg

Re: Freier Platz nach Einstufung auf Kategorie A?

Beitrag von mura » Fr 26. Jan 2018, 23:00

susi hat geschrieben:Wenn mein AUG zur Kategorie A Waffe wird,


Und warum sollte dein AUG (Z nehme ich mal an) zur Kat.A werden? :think:
.308 Win / .223 Rem / 9mm / .357Mag

Benutzeravatar
Stefan85
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 533
Registriert: Di 26. Jul 2016, 21:08
Wohnort: Leibnitz

Re: Freier Platz nach Einstufung auf Kategorie A?

Beitrag von Stefan85 » Sa 27. Jan 2018, 05:21

Es handelt sich um eine pump Gun. Altbestand.
Mfg
Stefan

Benutzeravatar
panhandle
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 1235
Registriert: Do 9. Jun 2016, 16:53
Wohnort: Graz

Re: Freier Platz nach Einstufung auf Kategorie A?

Beitrag von panhandle » Sa 27. Jan 2018, 06:24

@stefan85

servus....

die platzbelegung/eintragung einer kat a waffe auf der wbk ist aber seitens waffg schon so vorgesehen.....

eine kat a waffe ist/wird nicht automatisch eine kriegswaffe......

wie von @promo schon weiter oben angemerkt.... §17 + §18 waffg. bestimmen/definieren das jeweilige procedere des auszustellenden dokumentes.

auszug §17:
(3) Die Behörde kann verläßlichen Menschen, die das 21. Lebensjahr vollendet haben und überwiegendes berechtigtes Interesse an Erwerb, Einfuhr, Besitz oder Führen nachweisen, Ausnahmen von Verboten der Abs. 1 und 2 bewilligen. Diese Bewilligung kann befristet und an Auflagen gebunden werden. Die Bewilligung zum Besitz ist durch Ausstellung einer Waffenbesitzkarte, die Bewilligung zum Führen durch Ausstellung eines Waffenpasses zu erteilen. Im übrigen gelten für den Besitz und das Führen solcher Waffen oder Vorrichtungen die §§ 21 Abs. 4 sowie 25 bis 27.

somit wurde (im falle deines freundes mit der pumpe) durchaus im sinne des waffg (§17) gehandelt (seitens der behörde)....

bei kriegsmaterial nach §18 ( was eine pumpe nun definitief nicht ist ) wird dann sowieso ein eigenes dokument (ausnahmebewilligung) erstellt.

auszug §18:
(2) Der Bundesminister für Landesverteidigung und Sport kann verläßlichen Menschen, die das 21. Lebensjahr vollendet haben und ein berechtigtes Interesse für den Erwerb, Besitz oder das Führen von Kriegsmaterial glaubhaft machen, Ausnahmen von den Verboten des Abs. 1 bewilligen. Solche Ausnahmebewilligungen bedürfen des Einvernehmens mit dem Bundesminister für Inneres. Sie sind zu versagen, wenn gegen ihre Erteilung gewichtige Interessen, insbesondere militärischer oder sicherheitspolizeilicher Art sprechen.

edit: quelle... https://www.jusline.at/gesetz/waffg/gesamt

g
willi
Die Wahrheit gebraucht nicht immer schöne Worte, aber schöne Worte entsprechen auch nicht immer der Wahrheit.

Benutzeravatar
cas81
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 3670
Registriert: Fr 17. Apr 2015, 17:44
Wohnort: Wien

Re: Freier Platz nach Einstufung auf Kategorie A?

Beitrag von cas81 » Sa 27. Jan 2018, 08:55

Stefan85 hat geschrieben:Früher bei der alten wbk nur als Bemerkung eingetragen ohne Platz Wegnahme und wie er einen seiner Plätze frei hatte, wurde die Pumpe auf die neue wbk auf nen Platz gelegt.

Zubehör! :-D
Sorry, der war aufgelegt.



Gesendet von meinem LG-K500n mit Tapatalk
GTRRU - Gumbear Tactical Rapid Response Unit
Beiträge zu rechtlichen Themen entsprechen meiner persönlichen Einschätzung und sind nicht als Rechtsberatung, verbindlicher Ratschlag, oder sachkundige Auskunft zu betrachten.

piefke
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 654
Registriert: So 9. Sep 2012, 11:55

Re: Freier Platz nach Einstufung auf Kategorie A?

Beitrag von piefke » Sa 27. Jan 2018, 11:00

Ohne glaskugel

Aber nach der du Vorgabe wird ein Steyr aug nicht zu kat A werden. Dies betrifft vornehmlich andere EU Länder wie etwa Luxemburg wo die Vorgaben für eine Kastration auf HA anders sind. Die einzigen Waffen die betroffen sein könnten sind ar 15 mit 7.5 Lauf oder aber ein Sig 552 mit klappschaft . Hier wird der Besitzer entscheiden müssen ob er beim sig den Schaft festsetzen lässt, wie es etwa beim 552 in Deutschland schon immer der Fall ist oder beim Ar den MFD mit dem Lauf dauerhaft verbunden wird oder ob er den weg über eine Kat A Ausnahme gehen will und dies dann vll. Nicht erlaubt werden wird.

Benutzeravatar
Stefan85
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 533
Registriert: Di 26. Jul 2016, 21:08
Wohnort: Leibnitz

Re: Freier Platz nach Einstufung auf Kategorie A?

Beitrag von Stefan85 » Sa 27. Jan 2018, 12:36

cas81 hat geschrieben:
Stefan85 hat geschrieben:Früher bei der alten wbk nur als Bemerkung eingetragen ohne Platz Wegnahme und wie er einen seiner Plätze frei hatte, wurde die Pumpe auf die neue wbk auf nen Platz gelegt.

Zubehör! :-D
Sorry, der war aufgelegt.



Gesendet von meinem LG-K500n mit Tapatalk




Ja der war aufgelegt, aber auf denn ersten Blick sah es wirklich wie Zubehör aus, auf der alten wbk.

Danke für die Verweise auf die Paragraphen.
Mfg
Stefan

Benutzeravatar
susi
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 794
Registriert: Fr 28. Okt 2016, 06:43

Re: Freier Platz nach Einstufung auf Kategorie A?

Beitrag von susi » Sa 27. Jan 2018, 16:58

mura hat geschrieben:
susi hat geschrieben:Wenn mein AUG zur Kategorie A Waffe wird,


Und warum sollte dein AUG (Z nehme ich mal an) zur Kat.A werden? :think:


Mit dem langen Magazin wird das AUG doch KatA. Oder habe ich da etwas falsch verstanden?
Grüße
susi

Benutzeravatar
susi
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 794
Registriert: Fr 28. Okt 2016, 06:43

Re: Freier Platz nach Einstufung auf Kategorie A?

Beitrag von susi » Sa 27. Jan 2018, 16:58

mura hat geschrieben:
susi hat geschrieben:Wenn mein AUG zur Kategorie A Waffe wird,


Und warum sollte dein AUG (Z nehme ich mal an) zur Kat.A werden? :think:


Mit dem langen Magazin wird das AUG doch KatA. Oder habe ich da etwas falsch verstanden?
Grüße
susi

Benutzeravatar
mura
Supporter .308 Win. AMAX
Supporter .308 Win. AMAX
Beiträge: 1486
Registriert: So 27. Feb 2011, 11:26
Wohnort: Vorarlberg

Re: Freier Platz nach Einstufung auf Kategorie A?

Beitrag von mura » Sa 27. Jan 2018, 17:14

susi hat geschrieben:
mura hat geschrieben:
susi hat geschrieben:Wenn mein AUG zur Kategorie A Waffe wird,


Und warum sollte dein AUG (Z nehme ich mal an) zur Kat.A werden? :think:


Mit dem langen Magazin wird das AUG doch KatA. Oder habe ich da etwas falsch verstanden?


Tja, theoretisch anscheinend ja aber es weiß ja noch niemand genau wie das umgesetzt wird!? Vielleicht darfst du dein "langes" Magazin behalten und es muss nur auf 10Schuss begrenzt werden(Begrenzer gibts für die PMags) oder es gibt Ausnahmegenehmigungen für Sportschützen oder oder oder.
.308 Win / .223 Rem / 9mm / .357Mag

piefke
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 654
Registriert: So 9. Sep 2012, 11:55

Re: Freier Platz nach Einstufung auf Kategorie A?

Beitrag von piefke » Sa 27. Jan 2018, 18:27

susi hat geschrieben:
mura hat geschrieben:
susi hat geschrieben:Wenn mein AUG zur Kategorie A Waffe wird,


Und warum sollte dein AUG (Z nehme ich mal an) zur Kat.A werden? :think:


Mit dem langen Magazin wird das AUG doch KatA. Oder habe ich da etwas falsch verstanden?

Na dann musst du deine Magazine halt verschenken , z.b. an eine zentrale Aufnahmestelle oder an einer ÖHB kaserne abgeben .

Benutzeravatar
Promo
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 2517
Registriert: Mo 30. Aug 2010, 12:50

Re: Freier Platz nach Einstufung auf Kategorie A?

Beitrag von Promo » Sa 27. Jan 2018, 22:34

Stefan85 hat geschrieben:Es handelt sich um eine pump Gun. Altbestand.

Die wurde von Kat.D zu Kat.A. Hätte daher auch keinen „Platzwechsel“ auf der WBK gemacht. Threadersteller fragte klar wegen AUG-Z.
A fact is information minus emotion. An opinion is information plus experience. Ignorance is an opinion lacking information. And, stupidity is an opinion that ignores a fact.

Benutzeravatar
susi
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 794
Registriert: Fr 28. Okt 2016, 06:43

Re: Freier Platz nach Einstufung auf Kategorie A?

Beitrag von susi » So 28. Jan 2018, 12:04

Danke für die Informationen!
Grüße
susi

hobbycaptain
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 1639
Registriert: Do 26. Nov 2015, 13:25
Wohnort: NÖ/Weinviertel

Re: Freier Platz nach Einstufung auf Kategorie A?

Beitrag von hobbycaptain » So 28. Jan 2018, 12:23

[quote=rhodium]
Hab ich etwas verpasst? Warum sollte das AUG aktuell so eingestuft werden?
[/quote]

weil die/der susi wieder einmal provozieren will

Benutzeravatar
susi
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 794
Registriert: Fr 28. Okt 2016, 06:43

Re: Freier Platz nach Einstufung auf Kategorie A?

Beitrag von susi » So 28. Jan 2018, 13:31

@hobbyc.
Wie kommst Du darauf? Ich habe vielmehr den Eindruck, daß du immer wieder stänkern möchtest. Aber wie schon oft in der Vergangenheit: für mich ist hier "Ende der Diskussion" mit dir. Kannst ja auf Facebook weitermachen :D
Grüße
susi

Antworten