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Freier Platz nach Einstufung auf Kategorie A?

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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susi
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Freier Platz nach Einstufung auf Kategorie A?

Beitrag von susi » Fr 26. Jan 2018, 16:22

Wenn mein AUG zur Kategorie A Waffe wird, wird dadurch dann ein "B" Platz auf meiner WBK frei?
Grüße
susi

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Stefan85
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Re: Freier Platz nach Einstufung auf Kategorie A?

Beitrag von Stefan85 » Fr 26. Jan 2018, 16:25

Nein, kat a belegt trotzdem einen Platz.
Mfg
Stefan

oJo
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Re: Freier Platz nach Einstufung auf Kategorie A?

Beitrag von oJo » Fr 26. Jan 2018, 16:26

Auf meiner steht ich darf Kat. B besitzen. Folglich darf ich damit keine Kat. A besitzen > Somit muss es einen anderen Grund dafür geben dass ich die Kat. A besitzen darf. Somit kann ich aber weiterhin zwei(oder X) Kat. B besitzen.

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Balistix
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Re: Freier Platz nach Einstufung auf Kategorie A?

Beitrag von Balistix » Fr 26. Jan 2018, 16:30

Das wird wohl sein, "wer eine Kat B besitzt, die durch Anstecken eines großen Magazins in Kat A 7 bliblablub rutscht und gewisse Voraussetzungen erfüllt, braucht dafür keine gesonderte Kat A Erlaubnis"... Oder so ähnlich
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Stefan85
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Re: Freier Platz nach Einstufung auf Kategorie A?

Beitrag von Stefan85 » Fr 26. Jan 2018, 16:41

Ein sehr guter Freund von mir ist Besitzer von kat A. Die Kat A Waffe nimmt von ihm nen Platz ein auf seiner wbk.
Mfg
Stefan

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Bourne
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Re: Freier Platz nach Einstufung auf Kategorie A?

Beitrag von Bourne » Fr 26. Jan 2018, 17:16

Komisch, Freunde von mir haben eine Pumpe und die nimmt keinen B-Platz in Anspruch ... :think:
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Re: Freier Platz nach Einstufung auf Kategorie A?

Beitrag von 0riginal_Tiroler » Fr 26. Jan 2018, 17:34

Gute frage, hab ich übrigens auch schon gefragt in einem anderem fred. Bekam aber auch keine antwort ^•^
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Stefan85
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Re: Freier Platz nach Einstufung auf Kategorie A?

Beitrag von Stefan85 » Fr 26. Jan 2018, 17:37

Tja jetzt ist echt komisch, er hat auch ne Pumpe.
Früher bei der alten wbk nur als Bemerkung eingetragen ohne Platz Wegnahme und wie er einen seiner Plätze frei hatte, wurde die Pumpe auf die neue wbk auf nen Platz gelegt.
Hat dafür extra dann erweitern müssen das er sich die andere kat B Waffe kaufen kann.
Mfg
Stefan

oJo
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Re: Freier Platz nach Einstufung auf Kategorie A?

Beitrag von oJo » Fr 26. Jan 2018, 18:05

Stefan85 hat geschrieben:Tja jetzt ist echt komisch, er hat auch ne Pumpe.
Früher bei der alten wbk nur als Bemerkung eingetragen ohne Platz Wegnahme und wie er einen seiner Plätze frei hatte, wurde die Pumpe auf die neue wbk auf nen Platz gelegt.
Hat dafür extra dann erweitern müssen das er sich die andere kat B Waffe kaufen kann.

Dann ist es falsch. Kat. A sind im WaffG verbotene Waffen. Diese haben quasi NICHTS gemein mit Schusswaffen der Kategorie B wenn es um Besitz... geht.

§ 18. (1) Der Erwerb, der Besitz und das Führen von Kriegsmaterial sind verboten.

Nur die nachfolgenden Absätze können jemandem erlauben eine Kat. A zu besitzen. Diese sind komplett unabhängig von Kat. B
(Normalerweise also (2) Der Bundesminister für Landesverteidigung und Sport kann verläßlichen Menschen, die das 21. Lebensjahr vollendet haben und ein berechtigtes Interesse für den Erwerb, Besitz oder das Führen von Kriegsmaterial glaubhaft machen, Ausnahmen von den Verboten des Abs. 1 bewilligen. Solche Ausnahmebewilligungen bedürfen des Einvernehmens mit dem Bundesminister für Inneres. Sie sind zu versagen, wenn gegen ihre Erteilung gewichtige Interessen, insbesondere militärischer oder sicherheitspolizeilicher Art sprechen.)

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Steirer
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Re: Freier Platz nach Einstufung auf Kategorie A?

Beitrag von Steirer » Fr 26. Jan 2018, 19:15

oJo hat geschrieben:
Stefan85 hat geschrieben:Tja jetzt ist echt komisch, er hat auch ne Pumpe.
Früher bei der alten wbk nur als Bemerkung eingetragen ohne Platz Wegnahme und wie er einen seiner Plätze frei hatte, wurde die Pumpe auf die neue wbk auf nen Platz gelegt.
Hat dafür extra dann erweitern müssen das er sich die andere kat B Waffe kaufen kann.

Dann ist es falsch. Kat. A sind im WaffG verbotene Waffen. Diese haben quasi NICHTS gemein mit Schusswaffen der Kategorie B wenn es um Besitz... geht.

§ 18. (1) Der Erwerb, der Besitz und das Führen von Kriegsmaterial sind verboten.

Nur die nachfolgenden Absätze können jemandem erlauben eine Kat. A zu besitzen. Diese sind komplett unabhängig von Kat. B
(Normalerweise also (2) Der Bundesminister für Landesverteidigung und Sport kann verläßlichen Menschen, die das 21. Lebensjahr vollendet haben und ein berechtigtes Interesse für den Erwerb, Besitz oder das Führen von Kriegsmaterial glaubhaft machen, Ausnahmen von den Verboten des Abs. 1 bewilligen. Solche Ausnahmebewilligungen bedürfen des Einvernehmens mit dem Bundesminister für Inneres. Sie sind zu versagen, wenn gegen ihre Erteilung gewichtige Interessen, insbesondere militärischer oder sicherheitspolizeilicher Art sprechen.)


Die damals verbotenen, aber gemeldeten Pumpguns fallen unter Paragraph 17 und nehmen keinen Platz auf der WBK ein. Sie dürfen entgegen der damaligen Zusagen nicht an WBK-Besitzer weiterverkauft werden, nur ein Verkauf an Händler mit einer Kat. A Erlaubnis ist möglich - faktisch gehört Sie dir bis zu deinem Tod, dann wollen Sie Sie haben. :doh:
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Re: Freier Platz nach Einstufung auf Kategorie A?

Beitrag von Promo » Fr 26. Jan 2018, 19:18

Haarsträubend was hier durcheinander geworfen wird. Grundsätzlich: auf der WBK steht wie viele Kat.B Waffen man besitzen darf. Ist eine Waffe „nicht mehr“ Kat.B, dann belegt sie auch keinen Platz.
Zu unterscheiden ist dann weiters, ob es eine Kat.A iSd § 17 oder iSd § 18 wird, sprich ob es eine verbotene Waffe (weil man zB einen Schalldämpfer integral einbaut oder eine HA-Flinte absägt) oder wegen Einstufung als Kriegsmaterial eben solches wird.
Zum Besitz von verbotenen Waffen wird die Waffenbesitzkarte (bei erfolgreicher Bewilligung) oder bei Bedarf zum Führen eben ein Waffenpass mit entsprechender Anzahl von Waffen gemäß §17 Ziffer X ausgestellt.
Zum Besitz von Kriegsmaterial benötigst du eine Ausnahmebewilligung des Bundesministeriums für Landesverteidigung. Diese Waffe wird per Bescheid genehmigt und steht nicht auf WBK oder WP.

Um zur Ausgangsfrage zurückzugehen: ich gehe davon aus, du meinst, dass die Waffe (durch das BMLVS) als Kriegswaffe eingestuft wird. Dann belegt sie keinen Platz auf deiner WBK. Du kannst gleichzeitig sicher sein, dass diese dir keine Ausnahmebewilligung geben, weil diese die Rechtsansicht vertreten du wärst nicht mal zuverlässig, weil du ja jahrelang illegal Kriegsmaterial besessen hast.
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Re: Freier Platz nach Einstufung auf Kategorie A?

Beitrag von rhodium » Fr 26. Jan 2018, 19:32

Hab ich etwas verpasst? Warum sollte das AUG aktuell so eingestuft werden?


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Stefan85
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Re: Freier Platz nach Einstufung auf Kategorie A?

Beitrag von Stefan85 » Fr 26. Jan 2018, 19:45

Also wenn das so ist, geb ich das meinen Freund so weiter und er soll nochmal bei der bh anklopfen.

Denn bei ihm ist es genauso wie ich es hier weitergegeben habe.
Mfg
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Re: Freier Platz nach Einstufung auf Kategorie A?

Beitrag von maggus » Fr 26. Jan 2018, 20:53

rhodium hat geschrieben:Hab ich etwas verpasst? Warum sollte das AUG aktuell so eingestuft werden?


da sind wir schon zwei :think:
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Re: Freier Platz nach Einstufung auf Kategorie A?

Beitrag von Promo » Fr 26. Jan 2018, 22:45

Stefan85 hat geschrieben:Also wenn das so ist, geb ich das meinen Freund so weiter und er soll nochmal bei der bh anklopfen.

Denn bei ihm ist es genauso wie ich es hier weitergegeben habe.

Bitte um Info bei welcher Waffe. Wäre aber nicht das erste Mal, dass eine Waffenbehörde eine Waffe falsch auf WBK/WP bewilligt.
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