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Sammeln - WBK Erweiterung

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Friodur
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Sammeln - WBK Erweiterung

Beitrag von Friodur » Mo 29. Jan 2018, 14:12

Habe gerade eine größere Erweiterung meiner WBK, aus sprotlichen und jagdlichen Gründen, durchgebracht und habe endlich genügend Plätze um mich mit einem Thema zu beschäftigen, dass mich schon seit längerer Zeit interessiert. Möchte anfangen Faustfeuerwaffen aus der Zeit des 2. Weltkrieges zu sammeln. Die unterschiedlichen technischen herangehensweisen der einzelnen Konstrukteure, die unterschiedlichen Miunitionssorten und was sich letztendlich durchgesetzt hat und warum interessiert mich bei diesem Thema sehr.
Jedoch muss man bei Begins der Sammlung schon wieder an die nächste Erweiterung denken, sonst ist nach den ersten Sammelstücken auch schon wieder Schluss. Sammelgrund, Fachbücher, Gutachten eines Sachverständigen, Sammelthema etc. ist mir alles bewusst. Jedoch habe ich schon öfter gehört, dass ein zu weit gefasstes Sammelthema bei einer Erweiterung von den Behörden abgelehnt wird.

Jetzt meine Frage ist das Thema "Pistolen des 2. Weltkrieg" zu allgemein oder noch in Ordnung. Oder muss man sich genauer festlegen wie "Deutsche Pistolen des 2. Weltkrieges". Oder noch genauer, wie ich es auch schon gehört habe, nur ein Waffenmodell z.b.: "Browning High Power" und seine Varianten (Polizei, Deutsche Wehrmacht, Finnland, etc.)

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Re: Sammeln - WBK Erweiterung

Beitrag von Promo » Mo 29. Jan 2018, 15:36

Das WaffG besagt ja
Das Sammeln von Schusswaffen der Kategorie B kommt nur insoweit als Rechtfertigung in Betracht, als sich der Antragsteller mit dem Gegenstand der Sammlung und dem Umgang mit solchen Waffen vertraut erweist, und außerdem nachweist, dass er für die sichere Verwahrung der Schusswaffen vorgesorgt hat.


und der Runderlass des BMI hält ja folgendes fest:
Da das Sammeln als Rechtfertigung unter Umständen den Erwerb bestehender Sammlungen zu tragen hat, es sich somit um die Erlaubnis des Erwerbs und Besitzes einer größeren Anzahl von Waffen handelt, bedarf auch die "Ernsthaftigkeit" der Sammelabsicht eines gewissen Nachweises. Dieser soll dadurch erbracht werden, dass sich der Betroffene mit dem Gegenstand der Sammlung vertraut erweist.


Sowie in einem früheren Runderlass findet sich noch Folgendes:
Wie kann die Rechtfertigung „Sammeln von Schusswaffen“ glaubhaft gemacht werden, wenn der Antragsteller noch keine Waffensammlung besitzt?
Immer wieder hat sich gezeigt, dass sowohl ein Antragsteller, als auch die Behörde vor einem Problem steht, wenn der Betroffene Waffen sammeln möchte, aber sein Interesse und sein Wissen um ein bestimmtes Waffenthema noch nicht an Hand einer bestehenden Sammlung darlegen kann. Auch wenn das Waffenrecht besondere Anforderungen an einen Waffensammler stellt, kann dem Gesetz nicht entnommen werden, dass das Sammeln von Waffen nur bei einer bereits bestehenden Sammlung zulässig wäre.

Gemäß § 23 Abs. 2 WaffG kommt das Sammeln von Schusswaffen der Kat. B nur insoweit als Rechtfertigung in Betracht, als sich der Antragssteller mit dem Gegenstand der Sammlung und dem Umgang mit solchen Waffen vertraut erweist. Zusätzlich muss er nachweisen, dass er für die sichere Verwahrung der Schusswaffen vorgesorgt hat. Ob der Rechtfertigungsgrund „Sammeln von Schusswaffen der Kat. B“ glaubhaft gemacht wurde, ist im Verwaltungsverfahren zur Ausstellung oder Erweiterung einer Waffenbesitzkarte festzustellen. Die Waffenbehörde wird sich zur Feststellung, ob die obgenannten Voraussetzungen vorliegen, im Regelfall eines Sachverständigen bedienen. Abhängig vom Thema der (beabsichtigten) Sammlung, (beispielshaft die Offizierspistolen des ersten Weltkrieges oder die Entwicklung der Verschlusssysteme für Pistolen seit 1945) wird dafür ein Sachverständiger aus dem Bereich der (Heeres)Geschichte oder ein waffentechnischer Sachverständiger beizuziehen sein. Der Antragsteller wird somit ein entsprechendes Fachwissen – wenn auch nicht absolutes Expertenwissen - über den Sammelgegenstand glaubhaft machen müssen.


Ich habe den für dich wichtigen Teil zum Schluss unterstrichen. Grundsätzlich ist im WaffG keine Bestimmung zu finden, die besagt, wie sehr eingeschränkt ein Thema sein sollte. Bitte beachte aber hier nochmal ausdrücklich was du schreibst, während du zu Beginn es Threads von "Faustfeuerwaffen des 2. Weltkrieges" sprichst, formulierst du weiter unten "Pistolen des 2. Weltkrieges". Das sind zwei verschiedene Sachen! Bitte hier eindeutig festlegen.

Aus der Erfahrung heraus empfehle ich beim Antrag auf Erweiterung als Sammler immer dezidiert auf die oben angeführten Bestimmungen im Runderlass zu verweisen und die Behörde auffordern sich eines Sachverständigen zu bedienen - entweder sie haben davor dann ohnehin so viel Respekt, dass sie davon absehen, oder in manchen Bundesländern greifen diese dann auf speziell geschulte Organe (meist der Landespolizeidirektionen) zurück, die das im Zuge einer Verwahrungskontrolle überprüfen (lockeres Gespräch über die geplante Sammlung, Kontrolle der vorhandenen Literatur, etc.). Wichtig ist aber den Antrag sehr ausführlich zu formulieren, zudem sich eine Auflistung der (vorläufig) zu erwerbenden Waffen sich als vorteilhaft erweist. Diese kann man später auch noch erweitern wenn du schon den Großteil hast, aber ich würde mich hier mal auf die gängigsten Modelle stürzen und nicht gleich mit den "Überbleibseln" und "in-Dienst-gestellten-Zivilwaffen" beginnen, sonst wird die Behörde die Ansicht vertreten das Thema wäre zu weit gewählt. Und dann frage dich auch ob du gleich mit allen Beteiligten beginnen willst, oder ob dich der "pazifische Krieg" zwischen USA und Japan auch interessiert oder du auf die japanischen FFW verzichten kannst. Außerdem noch ein Tipp, möglichst hochgestochenes Thema nehmen was unglaublich komplex und eingeschränkt klingt, gleichzeitig aber dir möglichst viele Freiheiten lässt. Zum Beispiel "offiziell eingeführte Faustfeuerwaffen der Alliierten und Achsenstreitkräfte von 1939 bis 1945". Und kaufe dir viel Fachliteratur und überlege dir wie genau du es nehmen möchtest, ob du eine 08 von jedem Hersteller (und dann vielleicht noch auch jedem Jahr!) brauchst, oder ob dir eine einzelne 08 reicht!
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Re: Sammeln - WBK Erweiterung

Beitrag von Friodur » Mo 29. Jan 2018, 18:08

Danke, hast mir echt geholfen. Dann werde ich mal anfangen mir eine Sammlung aufzbauen.
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Re: Sammeln - WBK Erweiterung

Beitrag von Promo » Mo 29. Jan 2018, 18:46

Darf ich noch interessehalber fragen welche Waffenbehörde/Bezirk? Gerne auch per PM.
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Re: Sammeln - WBK Erweiterung

Beitrag von Machina » Mi 28. Mär 2018, 09:03

hat hier jemand aktuelle Informationen und/oder Erfahrungsberichte?

Ich würde gerne auf Basis des Sammlungsgebiets "Faustfeuerwaffen der KuK Truppen im und vorm 1.Wk sowie Faustfeuerwaffen der amerikanischen und britischen Streitkräfte bis zum 2. Wk". In meinem Besitz habe ich bereits einige Gewehre die diesen Kriterien entsprechen und einen Webley Revolver.

Ist das erfahrungsgemäß zu vage/allgemein formuliert oder könnte der Wortlaut durchgehen?
Reicht meine aktuelle Sammlung an Ordonanzgewehren um Sammlungsinteresse in dem Bereich nach zu weisen?

Danke vorab

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Re: Sammeln - WBK Erweiterung

Beitrag von hasgunz » Mi 28. Mär 2018, 09:37

Ich spiele ja selber schon seit längerem mit dem selben Gedanken.
Es kommt auch SEHR auf die jeweilige BH an, hab ich damals beim Aufheben der Zivi-Sperre bemerkt...
Würde mich auch über Erfahrungen freuen!

Lg

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Re: Sammeln - WBK Erweiterung

Beitrag von bino71 » Mi 28. Mär 2018, 10:10

Meiner Meinung geht der Wortlaut heutzutage nicht durch, daher "Nein", da zu umfangreich.
Da steht "übersetzt" halt FFW 1867 bis 1938.

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Re: Sammeln - WBK Erweiterung

Beitrag von Robiwan » Mi 28. Mär 2018, 11:19

Hmmm... ob auch "Glock 17 - eine österreichische Erfolgsgeschichte in 5 Kapiteln" durchgeht um sich eine Gen1-5 Sammlung aufzubauen?
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Re: Sammeln - WBK Erweiterung

Beitrag von gewo » Mi 28. Mär 2018, 11:22

Robiwan hat geschrieben:Hmmm... ob auch "Glock 17 - eine österreichische Erfolgsgeschichte in 5 Kapiteln" durchgeht um sich eine Gen1-5 Sammlung aufzubauen?


europäische ordonnanzpistolen nach dem zweiten weltkrieg ...
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Re: Sammeln - WBK Erweiterung

Beitrag von Robiwan » Mi 28. Mär 2018, 11:25

gewo hat geschrieben:
Robiwan hat geschrieben:Hmmm... ob auch "Glock 17 - eine österreichische Erfolgsgeschichte in 5 Kapiteln" durchgeht um sich eine Gen1-5 Sammlung aufzubauen?


europäische ordonnanzpistolen nach dem zweiten weltkrieg ...


Also zu weitreichend?

BTW: ich komm voraussichtlich am Freitag vorbei und erlöse dich vom veganen Kombuchagsöff ;)
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Re: Sammeln - WBK Erweiterung

Beitrag von gewo » Mi 28. Mär 2018, 11:39

Robiwan hat geschrieben:
gewo hat geschrieben:
Robiwan hat geschrieben:Hmmm... ob auch "Glock 17 - eine österreichische Erfolgsgeschichte in 5 Kapiteln" durchgeht um sich eine Gen1-5 Sammlung aufzubauen?


europäische ordonnanzpistolen nach dem zweiten weltkrieg ...


Also zu weitreichend?



umgekehrt
nur glock waere mir zu eng

ordonannzpistolen nach dem 2.Wk da faellt fast alles rein was spass macht
glocks
CZs
H&Ks
SIGs
usw

halt keine matschmodelle, nur dienstwaffen ...
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Re: Sammeln - WBK Erweiterung

Beitrag von SSG308 » Mi 28. Mär 2018, 13:10

Hat schon mal jemand geschafft nach Kaliber zu sammeln?
Also z.B. alle Revolver in .44 Magnum :-)

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Re: Sammeln - WBK Erweiterung

Beitrag von oJo » Mi 28. Mär 2018, 13:14

Alles ist möglich, man muss nur halt einen gewissen Enthusiasmus für die Thematik nachweisen und dann auch wirklich in die jeweilige Richtung sammeln.

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Re: Sammeln - WBK Erweiterung

Beitrag von bino71 » Mi 28. Mär 2018, 14:33

genau, wie:
Faustfeuerwaffen des 20 und 21 Jhdt.
Überzeugen mußt nur den Sachbearbeiter Deiner BH.

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Re: Sammeln - WBK Erweiterung

Beitrag von McMonkey » Mi 28. Mär 2018, 14:35

... und den Gutachter, den die Behörde möglicherweise zu rate zieht. Der hat dann einen gewichtigen Stellenwert.
Was man nicht tut, geschieht auch nicht.

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