Machina hat geschrieben:hat hier jemand aktuelle Informationen und/oder Erfahrungsberichte?
Ich würde gerne auf Basis des Sammlungsgebiets "Faustfeuerwaffen der KuK Truppen im und vorm 1.Wk sowie Faustfeuerwaffen der amerikanischen und britischen Streitkräfte bis zum 2. Wk". In meinem Besitz habe ich bereits einige Gewehre die diesen Kriterien entsprechen und einen Webley Revolver.
Ist das erfahrungsgemäß zu vage/allgemein formuliert oder könnte der Wortlaut durchgehen?
Reicht meine aktuelle Sammlung an Ordonanzgewehren um Sammlungsinteresse in dem Bereich nach zu weisen?
Danke vorab
Ich finde den Mix zwischen "Österreich bis 1. WK" und "Engländer und Amis BIS 2. WK" nicht ganz zusammenhängend. Wenn du die drei Länder für dich definierst und dann zB ausdrücklich alle gemeinsam von 1900 bis 1938 dann denke ich sollte das sehr wohl bewilligungsfähig sein.
Beachte aber, dass die Zeit zwischen 1918 und 1938 allerdings relativ schwierig wird zu sammeln, da es in dem Bereich nicht sehr viele Waffen gibt. Kann dir dann vorgehalten werden, wenn du später einmal auf "... bis 1945" erweitern möchtest. Hängt aber natürlich auch davon ab, wie genau du für dich dein Sammelgebiet definierst, zB ob du von jedem Hersteller und jedem Jahr von jeder Variante ein Exemplar brauchst sowie sämtliche Beutewaffen mit berücksichtigst, oder ob dir eine Steyr 1912 reicht um von 1900 bis 1938 alles abzudecken. Sollte man vorab sich überlegen und beim Antrag entsprechend gleich mit angeben.