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Sammeln - WBK Erweiterung

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Re: Sammeln - WBK Erweiterung

Beitrag von Promo » Mi 28. Mär 2018, 18:27

Machina hat geschrieben:hat hier jemand aktuelle Informationen und/oder Erfahrungsberichte?

Ich würde gerne auf Basis des Sammlungsgebiets "Faustfeuerwaffen der KuK Truppen im und vorm 1.Wk sowie Faustfeuerwaffen der amerikanischen und britischen Streitkräfte bis zum 2. Wk". In meinem Besitz habe ich bereits einige Gewehre die diesen Kriterien entsprechen und einen Webley Revolver.

Ist das erfahrungsgemäß zu vage/allgemein formuliert oder könnte der Wortlaut durchgehen?
Reicht meine aktuelle Sammlung an Ordonanzgewehren um Sammlungsinteresse in dem Bereich nach zu weisen?

Danke vorab

Ich finde den Mix zwischen "Österreich bis 1. WK" und "Engländer und Amis BIS 2. WK" nicht ganz zusammenhängend. Wenn du die drei Länder für dich definierst und dann zB ausdrücklich alle gemeinsam von 1900 bis 1938 dann denke ich sollte das sehr wohl bewilligungsfähig sein.

Beachte aber, dass die Zeit zwischen 1918 und 1938 allerdings relativ schwierig wird zu sammeln, da es in dem Bereich nicht sehr viele Waffen gibt. Kann dir dann vorgehalten werden, wenn du später einmal auf "... bis 1945" erweitern möchtest. Hängt aber natürlich auch davon ab, wie genau du für dich dein Sammelgebiet definierst, zB ob du von jedem Hersteller und jedem Jahr von jeder Variante ein Exemplar brauchst sowie sämtliche Beutewaffen mit berücksichtigst, oder ob dir eine Steyr 1912 reicht um von 1900 bis 1938 alles abzudecken. Sollte man vorab sich überlegen und beim Antrag entsprechend gleich mit angeben.
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Re: Sammeln - WBK Erweiterung

Beitrag von Ashigaru » Do 29. Mär 2018, 10:02

Was mich wirklich irritiert, ist die ständige Rechtsprechung des VwGH zu Erweiterungen, dass ALLE Waffen vom Sammlungsgegenstand umfasst sein müssen und dass man halt nötigenfalls die nicht zur Sammlung gehörigen Stücke verkaufen muss, bevor eine Erweiterung bewilligt werden kann (jüngst erst Ra 2017/03/0101).

Was, wenn man gleichzeitig Sportschütze ist und das auch belegen kann? Dem WaffG ist keine Beschränkung in dem Sinn zu entnehmen, dass man nur entweder Sammler oder Sportschütze sein kann. Freilich wird die Anzahl der benötigten Sportwaffen davon abhängen, was man eben schießt. Trotzdem, dass beides nicht nebeneinander gehen soll, leuchtet nicht ein.
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Re: Sammeln - WBK Erweiterung

Beitrag von Promo » Do 29. Mär 2018, 15:13

Ich nehme an, du spielst auf das im Runderlass zitierte Urteil des VwGH an: schon mal versucht die darin angeführte Erkenntnis zu finden? Da dreht es sich nur um einen Verrückten der eine Uzi, abgesägte Pumpgun und illegale Pistolen hat, die der besoffen anderen an die Schläfe hält und denen droht. Also wohl falsch reingerutscht .. für mich also kein Wunder, dass genau dieser Absatz in späteren Runderlässen nicht mehr zu finden ist.

Jedenfalls: zu behaupten man sammelt zB KuK Pistolen und Revolver, während man sich aber bei 25 Plätzen lieber 15 verschiedene Glock-Pistolen kauft, dann wird man ein Problem bei der nächsten Erweiterung haben. Sehe ich auch als gerechtfertigt an. Wenn ich von 25 Plätzen aber zB 3 Waffen zum Sportschießen in jeweils verschiedenen Disziplinen habe und zusätzlich noch zwei zur Selbstverteidigung (eine am Wohnort, eine im Büro), dann wird das die Behörde zu akzeptieren haben. Dem Gesetz ist nicht zu entnehmen, dass ein Sportschütze nicht sammeln darf, und ein Sammler nicht auch Sportschütze sein kann. Es liegt aber am Antragsteller dafür Beweismittel vorzulegen und es dadurch glaubhaft zu machen.
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Re: Sammeln - WBK Erweiterung

Beitrag von Ashigaru » Do 29. Mär 2018, 15:41

Promo hat geschrieben:Ich nehme an, du spielst auf das im Runderlass zitierte Urteil des VwGH an: schon mal versucht die darin angeführte Erkenntnis zu finden?


Ja, hab ich versucht und stimmt, das Zitat muss falsch sein. Ich habe aber mehrere Erkenntnisse gefunden, die in die von mir aufgezeigte Richtung weisen. Wie gesagt, das jüngste ist dieses:

https://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe? ... 0180207L03

Ich zitiere nur den Rechtssatz, denn danach richtet sich die Waffenbehörde mit großer Wahrscheinlichkeit. Meine Frage in die Runde: gibt es auch abweichende persönliche Erfahrungen (gern per PN)?
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Re: Sammeln - WBK Erweiterung

Beitrag von Promo » Do 29. Mär 2018, 16:50

Hast du schon mal die vollständige Entscheidung aus der von dir verlinkten Erkenntnis gelesen? Da steht nämlich Folgendes:
Der Revisionswerber habe weder behauptet, noch sei im Verfahren hervorgekommen, dass er eine größere kulturhistorische Sammlung an Waffen besitze, die er ausbauen wollte; ebenso wenig sei hervorgekommen, dass der Revisionswerber ernsthafte waffentechnische Studien betreibe, zu deren Zweck die Sammlung dienen solle und die einer vernünftigen und sinnvollen Ergänzung durch konkret anzugebende Einzelstücke bedürfe, welche auf Grund des vorhandenen Berechtigungsumfanges nicht erworben werden könnten. In seinem Antrag auf Erweiterung der Waffenbesitzkarte vom 18. Dezember 2016 habe der Revisionswerber vielmehr angegeben, dass einige der Ordonanzwaffen, die er erwerben möchte, für ihn von großem Interesse im Hinblick auf den Hersteller, den Herstellungs- und Entwicklungszeitraum, die Funktionsweise, die Verschlussarten und die Einsatzorte seien. Sein Interesse ließe sich auch durch die "Mitgliedschaften in militärischen und paramilitärischen Organisationen" bestätigen. Damit habe der Revisionswerber ein Interesse an sammlungswürdigen Waffen nicht glaubhaft zu machen vermocht.


Kurzum: der Mann hat kein sauber definiertes Sammelgebiet gehabt und sehr schwammig argumentiert und daher schon mal von vornherein nicht die notwendige Ernsthaftigkeit belegen konnte. Er konnte ja offenbar noch nicht mal beweisen, dass die zwei angeblichen "Sammlerwaffen" tatsächlich solche sind. Dann wundert mich dieses Ergebnis auch nicht.

Kurzum, wir gehen wieder zurück zu dem was ich hier schon mehrfach kundgetan habe: ganz klar und sauber abgegrenztes Sammlergebiet (idealerweise mit genauem Sammelplan, was erworben werden sollte), und wenn etwas Abweichendes mit dabei ist, sogar auf die Einzelwaffe bezogen begründen wieso man diese besitzt.
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