@Bucki: Du liegst falsch, weil der Jagdschein nicht automatisch zum Besitz & Führen von FFW berechtigt, Du kannst damit nicht einmal Kurzwaffen Muni kaufen!
Zum Erwerb von Kurzwaffen genügt der Jagdschein nicht, dazu muss die Behörde einen Voreintrag in die Waffenbesitzkarte leisten. Auch für den Kurzwaffen-Munitionserwerb ist ein separater Eintrag in der WBK erforderlich, sofern es sich um Kaliber handelt, die nicht auf Grund des Jagdscheines erworben werden dürfen. Die Waffenbehörden stellen ohne weitere Bedürfnisprüfung Jagdscheininhabern Voreinträge für zwei Kurzwaffen beliebigen, jagdlich geeigneten Kalibers aus. Das Bedürfnis für wenigstens 2 Kurzwaffen wird durch den Jagdschein abgedeckt.
Das heißt, dass der Jagdschein zwar als Bedürfnisgrund gilt, aber nicht automatisch dazu berechtigt. Du kannst es beantragen und wirst es bekommen (und wärst ziemlich dämlich, wenn Du es nicht tun würdest), aber eben nicht automatisch.
Grüße
Sandman