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WBK, Rechtfertigung in spezieller Situation

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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gewo
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Re: WBK, Rechtfertigung in spezieller Situation

Beitrag von gewo » Mo 5. Feb 2018, 21:01

Maddin hat geschrieben:
piefke hat geschrieben:
Martin_Q hat geschrieben:Man könnte sich ja auch einen oder zwei "Platzhalter" anschaffen. Eine PPk gebraucht um 100-120 Euro und eine versperrbare Geldkassette (in Boden oder Wand verschraubt! oder zumindestens ausreichend gegen wegtragen gesichert) sollten ja auch für einen Studenten finanziell machbar sein.


Exakt oder einen 38er der bei jedem büxer für kleines Geld rumliegt.
PP. PPK . S&W M 36 . M60


Für was bitte einen "Platzhalter" ? Die WBK steht oder fällt nicht mit den Waffen. Das ist in Deutschland unter gewissen Voraussetzungen so (Bedürfnis), aber nicht bei uns.


zb wenn du erweitern willst
oder in anbetracht einer abzuwickelnden erbschaft die „geschenkten“ plaetze in voller stueckzahl lukrieren willst
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Re: WBK, Rechtfertigung in spezieller Situation

Beitrag von Maddin » Mo 5. Feb 2018, 21:10

gewo hat geschrieben:
Maddin hat geschrieben:
piefke hat geschrieben:
Exakt oder einen 38er der bei jedem büxer für kleines Geld rumliegt.
PP. PPK . S&W M 36 . M60


Für was bitte einen "Platzhalter" ? Die WBK steht oder fällt nicht mit den Waffen. Das ist in Deutschland unter gewissen Voraussetzungen so (Bedürfnis), aber nicht bei uns.


zb wenn du erweitern willst
oder in anbetracht einer abzuwickelnden erbschaft die „geschenkten“ plaetze in voller stueckzahl lukrieren willst


stimmt, gutes Argument !

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