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WBK, Rechtfertigung in spezieller Situation

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Billystinkwater
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WBK, Rechtfertigung in spezieller Situation

Beitrag von Billystinkwater » Mo 5. Feb 2018, 14:50

Grüßeuch!

Ich hab mich Entschieden die WBK zu beantragen und hätte zur Thematik ein paar kleine Fragen(natürlich hab ich das Forum schon durchsucht ;) )

Also, zu meiner Situation:
Ich bin Student und will mir in nächster Zeit überhaupt keine Kat.B Waffe anschaffen( :shock: ), ich mache die WBK nur aus dem Grund weil ich momentan Zeit dafür habe und die Möglichkeit zum Erwerb haben will, sollte ich es für nötig erachten. Kurzum, ich will die WBK weil ich sie will.
In nächster Zeit würde allenfalls eine KK Pistole ins Haus kommen. GK ist mir einfach zu teuer.

Nun habe ich gelesen man solle als Rechtfertigung "Selbstschutz" angeben um auf der sicheren Seite zu sein. Wenn ich nun aber gar keine(zur Selbstverteidigung angemessenen) Waffen kaufe ist dies Rechtfertigung ja eigentlich unbegründet. Wie wird mit der Situation bei der etwaigen Verwahrungskontrolle umgegangen?

Wenn ich nun doch eine Kat.B Waffe kaufe stehe ich vor dem nächsten Problem:
Ich würde die Waffen am Nebenwohnsitz(Elternhaus) lagern, jedoch ist dieses 300km entfernt und ich bin abgesehen von den Sommerferien wenn es gut läuft einmal im Monat da. Stellt das ein Problem dar(Stichwort ständiger Zugriff)?

Ich stehe dem ganzen positiv gegenüber und denke es wird keine größeren Probleme geben, würde die Fragen jedoch noch gerne klären, bzw. wissen wie ich argumentieren soll.

Danke euch schonmal!

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Re: WBK, Rechtfertigung in spezieller Situation

Beitrag von Revierler_old » Mo 5. Feb 2018, 14:55

Du musst die Waffe nicht am Hauptwohnsitz lagern.
Auch eine KK-Waffe ist zur Selbstverteidigung geeignet. frag die British Army, frag den Mossad.
Wer seine Waffen zu Pflugscharen schmiedet, der wird für jene pflügen, die das nicht getan haben.

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Paddy91
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Re: WBK, Rechtfertigung in spezieller Situation

Beitrag von Paddy91 » Mo 5. Feb 2018, 15:02

Motto beim Beantragen:"was interessiert mich mein Geschwätz von gestern" vor der frühstens zweiten Erweiterung interessiert sich niemand für irgendwelche Gründe. Gib SV an und mach was du willst.

Verwahrkontrolle ohne Waffe, da gabs irgendwo hier den Thread dass doch wer kommt aber mangels Waffe wieder geht. Zur Not zeigst ihm einen leeren Winkel: "da kommt der Safe hin, ein Woche bevor ich mir ne Waffe kaufe"
Selbst mit Waffe kann die ja mal nicht zuhause sein, weil beim Büchsner zum überarbeiten, oder bei einem Kumpel weil der sie nach einem Bewerb mitgenommen hat (jaja überlassung ist erfolgt und er hat Plätze usw), oder eben der Fangschussrevolver der im Jagdschloss lagert.

Verwahrung bei den Eltern: meines Wissens nach musst du jederzeit hinkommen (wenn du den Hauschlüssel hast kein Problem) aber sonst keiner, mit nem Safe idR auch kein Problem.

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Thomas E. Davis
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Re: WBK, Rechtfertigung in spezieller Situation

Beitrag von Thomas E. Davis » Mo 5. Feb 2018, 15:04

Billystinkwater hat geschrieben:Grüßeuch!

Ich hab mich Entschieden die WBK zu beantragen und hätte zur Thematik ein paar kleine Fragen(natürlich hab ich das Forum schon durchsucht ;) )

Also, zu meiner Situation:
Ich bin Student und will mir in nächster Zeit überhaupt keine Kat.B Waffe anschaffen( :shock: ), ich mache die WBK nur aus dem Grund weil ich momentan Zeit dafür habe und die Möglichkeit zum Erwerb haben will, sollte ich es für nötig erachten. Kurzum, ich will die WBK weil ich sie will.
In nächster Zeit würde allenfalls eine KK Pistole ins Haus kommen. GK ist mir einfach zu teuer.

Nun habe ich gelesen man solle als Rechtfertigung "Selbstschutz" angeben um auf der sicheren Seite zu sein. Wenn ich nun aber gar keine(zur Selbstverteidigung angemessenen) Waffen kaufe ist dies Rechtfertigung ja eigentlich unbegründet. Wie wird mit der Situation bei der etwaigen Verwahrungskontrolle umgegangen?

Wenn ich nun doch eine Kat.B Waffe kaufe stehe ich vor dem nächsten Problem:
Ich würde die Waffen am Nebenwohnsitz(Elternhaus) lagern, jedoch ist dieses 300km entfernt und ich bin abgesehen von den Sommerferien wenn es gut läuft einmal im Monat da. Stellt das ein Problem dar(Stichwort ständiger Zugriff)?

Ich stehe dem ganzen positiv gegenüber und denke es wird keine größeren Probleme geben, würde die Fragen jedoch noch gerne klären, bzw. wissen wie ich argumentieren soll.

Danke euch schonmal!
Die Waffe ist nicht Hauptwohnsitzvrrpflichtend. Was aber sein soll ist das nur du Zugriff darauf hast. Ausser ein Elternteil ist auch im Besitz eines Waffenrechtlichen Dokument. Zur Rechtfertigung sieht der Gesetzgeber 4 Bedarfsfälle vor. Das sind "Verteitigung in den eigenen 4 Wänden, Sammler, Sportschütze oder Jäger. Andere Bedarfsfälle gibt es beim WBK Antrag nicht.

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piefke
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Re: WBK, Rechtfertigung in spezieller Situation

Beitrag von piefke » Mo 5. Feb 2018, 15:51

Die gemeinsame Aufbewahrung ist aber nur bei Ehepartner möglich. Nicht mit Nachkömmlingen. Sehen zwar viele Behörde entspannt und praxisgerecht. Da aber aufpassen wie das die Behörde sieht.

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panhandle
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Re: WBK, Rechtfertigung in spezieller Situation

Beitrag von panhandle » Mo 5. Feb 2018, 15:56

Billystinkwater hat geschrieben:Grüßeuch!

Ich hab mich Entschieden die WBK zu beantragen und hätte zur Thematik ein paar kleine Fragen(natürlich hab ich das Forum schon durchsucht ;) )

Also, zu meiner Situation:
Ich bin Student und will mir in nächster Zeit überhaupt keine Kat.B Waffe anschaffen( :shock: ), ich mache die WBK nur aus dem Grund weil ich momentan Zeit dafür habe und die Möglichkeit zum Erwerb haben will, sollte ich es für nötig erachten. Kurzum, ich will die WBK weil ich sie will.
In nächster Zeit würde allenfalls eine KK Pistole ins Haus kommen. GK ist mir einfach zu teuer.
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Wenn ich nun doch eine Kat.B Waffe kaufe stehe ich vor dem nächsten Problem:
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Danke euch schonmal!


servus.....

nur um sicher zu gehen....... auch eine kk pistole ist eine kat b waffe............

so wie du es hier darstellst bist du der ansicht das eine kk pistole noch keine waffe der kategorie b wäre....!?!?
oder verstehe nur ich da was falsch?

g
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Die Wahrheit gebraucht nicht immer schöne Worte, aber schöne Worte entsprechen auch nicht immer der Wahrheit.

Billystinkwater
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Re: WBK, Rechtfertigung in spezieller Situation

Beitrag von Billystinkwater » Mo 5. Feb 2018, 16:00

Nein, keine Sorge, ist nur falsch rüber gekommen.
Wenn Kat. B, dann vorerst "nur" KK-Pistole, so wars gemeint.

Danke für die vielen Antworten, jetzt bin ich beruhigt :clap:

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panhandle
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Re: WBK, Rechtfertigung in spezieller Situation

Beitrag von panhandle » Mo 5. Feb 2018, 16:07

ok.... danke, habe ich dann falsch verstanden..... alles klar.

g
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Jo_Kux
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Re: WBK, Rechtfertigung in spezieller Situation

Beitrag von Jo_Kux » Mo 5. Feb 2018, 16:08

piefke hat geschrieben:Die gemeinsame Aufbewahrung ist aber nur bei Ehepartner möglich. Nicht mit Nachkömmlingen. Sehen zwar viele Behörde entspannt und praxisgerecht. Da aber aufpassen wie das die Behörde sieht.

Das Posting wirft jetzt aber wesentlich mehr Fragern auf, als es beantworten sollte.

Das mit dem Ehepartner stelle ich mal in Abrede:

"Weiters hat der VwGH im Erkenntnis vom 22. April 1981, Zahl 2978/80 ausgeführt, dass gegenüber einem selbst zum Waffenbesitz berechtigten Mitbewohner hinsichtlich der Art der Sicherung von Waffen keine „überspitzten Anforderung zu stellen“ sind."

"Unter Zugrundelegung der obgenannten Judikatur des VwGH, erscheint es zulässig, wenn die genehmigungspflichtigen Schusswaffen" gemeinsam in einem Tresor verwahrt werden."

Was hätte das mit eventuell vorhandenen Kindern zu tun, die wohl keinen Zugriff auf den Safe haben?

Die Behörde sieht es also entspannt solange bis sie es nicht mehr entspannt sieht? :think:
PS: Jegliche Diskussion führt ebenfalls zu einer sofortigen permanenten Sperre.

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Re: WBK, Rechtfertigung in spezieller Situation

Beitrag von Kapselpracker » Mo 5. Feb 2018, 17:31

Jo_Kux hat geschrieben:...
"Weiters hat der VwGH im Erkenntnis vom 22. April 1981, Zahl 2978/80 ausgeführt, dass gegenüber einem selbst zum Waffenbesitz berechtigten Mitbewohner hinsichtlich der Art der Sicherung von Waffen keine „überspitzten Anforderung zu stellen“ sind."....

Die "Art der Sicherung" ist aber nicht gleich der gemeinsamen Verwahrung der Waffen (in einen Tresor z.b.).
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Re: WBK, Rechtfertigung in spezieller Situation

Beitrag von gewo » Mo 5. Feb 2018, 18:11

Kapselpracker hat geschrieben:
Jo_Kux hat geschrieben:...
"Weiters hat der VwGH im Erkenntnis vom 22. April 1981, Zahl 2978/80 ausgeführt, dass gegenüber einem selbst zum Waffenbesitz berechtigten Mitbewohner hinsichtlich der Art der Sicherung von Waffen keine „überspitzten Anforderung zu stellen“ sind."....

Die "Art der Sicherung" ist aber nicht gleich der gemeinsamen Verwahrung der Waffen (in einen Tresor z.b.).


doch
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Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
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Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in Salzburg, Tirol und Kärnten möglich.

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Re: WBK, Rechtfertigung in spezieller Situation

Beitrag von piefke » Mo 5. Feb 2018, 18:11

Der runderlaß spricht von Eheleuten. In Wien werden auch wilde Ehen akzeptiert. Demnach müsste auch der 25 j wbk besitzende Sohn möglich sein mit dem dem 60 j WBK Vater aufzubewahren. Aber das steht nirgendwo. Ist man ein wenig wie auf offener see . Also BH Nachfragen oder um 80 Euro bei hofer man safe kaufen.
Wir sprechen nicht über C/D

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Re: WBK, Rechtfertigung in spezieller Situation

Beitrag von Martin_Q » Mo 5. Feb 2018, 18:16

Man könnte sich ja auch einen oder zwei "Platzhalter" anschaffen. Eine PPk gebraucht um 100-120 Euro und eine versperrbare Geldkassette (in Boden oder Wand verschraubt! oder zumindestens ausreichend gegen wegtragen gesichert) sollten ja auch für einen Studenten finanziell machbar sein.
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Re: WBK, Rechtfertigung in spezieller Situation

Beitrag von piefke » Mo 5. Feb 2018, 19:35

Martin_Q hat geschrieben:Man könnte sich ja auch einen oder zwei "Platzhalter" anschaffen. Eine PPk gebraucht um 100-120 Euro und eine versperrbare Geldkassette (in Boden oder Wand verschraubt! oder zumindestens ausreichend gegen wegtragen gesichert) sollten ja auch für einen Studenten finanziell machbar sein.


Exakt oder einen 38er der bei jedem büxer für kleines Geld rumliegt.
PP. PPK . S&W M 36 . M60

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Re: WBK, Rechtfertigung in spezieller Situation

Beitrag von Maddin » Mo 5. Feb 2018, 20:58

piefke hat geschrieben:
Martin_Q hat geschrieben:Man könnte sich ja auch einen oder zwei "Platzhalter" anschaffen. Eine PPk gebraucht um 100-120 Euro und eine versperrbare Geldkassette (in Boden oder Wand verschraubt! oder zumindestens ausreichend gegen wegtragen gesichert) sollten ja auch für einen Studenten finanziell machbar sein.


Exakt oder einen 38er der bei jedem büxer für kleines Geld rumliegt.
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Für was bitte einen "Platzhalter" ? Die WBK steht oder fällt nicht mit den Waffen. Das ist in Deutschland unter gewissen Voraussetzungen so (Bedürfnis), aber nicht bei uns.

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