Seite 1 von 2

Laufrohlinge

Verfasst: Di 6. Feb 2018, 14:44
von svt40
Hallo

kann man die Laufrohlinge in Österreich ohne Papiere kaufen ? Was braucht man alles im Falle dass man als Unternehmer die Laufrohlinge herstellen will ?

MfG.
svt40

Re: Laufrohlinge

Verfasst: Di 6. Feb 2018, 15:04
von gewo
svt40 hat geschrieben:Hallo

kann man die Laufrohlinge in Österreich ohne Papiere kaufen ? Was braucht man alles im Falle dass man als Unternehmer die Laufrohlinge herstellen will ?

MfG.
svt40


wenn ein laufrohling kein patronenlager hat dann ist er ein waffenrechtliches garnix
keine kauf beschraenkungen

betreffen herstellung ... keine ahnung

Re: Laufrohlinge

Verfasst: Di 6. Feb 2018, 15:19
von WSM_Bertl
gewo hat geschrieben:
svt40 hat geschrieben:Hallo

kann man die Laufrohlinge in Österreich ohne Papiere kaufen ? Was braucht man alles im Falle dass man als Unternehmer die Laufrohlinge herstellen will ?

MfG.
svt40


wenn ein laufrohling kein patronenlager hat dann ist er ein waffenrechtliches garnix
keine kauf beschraenkungen

betreffen herstellung ... keine ahnung

Gerhard gibts dazu eine Verordnung oder ein Gesetz wo ich das nachlesen kann?
Danke

Re: Laufrohlinge

Verfasst: Di 6. Feb 2018, 15:23
von yoda
Es gibt nur allerhand Definitionen die einem sagen ab wann etwas waffenrechtlich relevant ist, und solange es kein Patronenlager hat ist es kein waffenrechtlich relevantes Teil, es passt schließlich keine Patrone hinein, ist also nicht verwendungsfähig. Bei der äußeren Form wäre ich vorsichtig, man findet nicht viel darüber und rein theoretisch wäre ein Lauf selbst mit der fertigen äußeren Form noch nicht verwendungsfähig wenn er kein Patronenlager hat, ich wäre da aber persönlich sehr vorsichtig. In Deutschland ist alles was ein Feld-/Zugprofil hat schon ein Lauf, da muss man noch mehr aufpassen, bei uns ist der reine Rohling mit Feld-/Zugprofil nicht mehr als ein dickwandiges Stahlrohr.

Re: Laufrohlinge

Verfasst: Di 6. Feb 2018, 15:29
von gewo
WSM_Bertl hat geschrieben:
gewo hat geschrieben:
svt40 hat geschrieben:Hallo

kann man die Laufrohlinge in Österreich ohne Papiere kaufen ? Was braucht man alles im Falle dass man als Unternehmer die Laufrohlinge herstellen will ?

MfG.
svt40


wenn ein laufrohling kein patronenlager hat dann ist er ein waffenrechtliches garnix
keine kauf beschraenkungen

betreffen herstellung ... keine ahnung

Gerhard gibts dazu eine Verordnung oder ein Gesetz wo ich das nachlesen kann?
Danke


dzt ist mir keine quelle gelaeufig

ich vermute in einer verordnung oder einem erlass wirds schon stehen ....

Re: Laufrohlinge

Verfasst: Di 6. Feb 2018, 15:34
von yoda
"Mit der Änderung des § 2 Abs. 2 ( durch Einfügung von „auch wenn sie Bestandteil eines
anderen Gegenstandes geworden sind“) wurde klargestellt, dass die Regelungen des
Waffengesetzes solange auf einen Gegenstand anzuwenden sind, solange dieser einen
verwendungsfähigen Teil einer Schusswaffe enthält. "

"(2) Die Bestimmungen über Schusswaffen gelten auch für Lauf, Trommel, Verschluss und
andere diesen entsprechende Teile von Schusswaffen – auch wenn sie Bestandteil eines
anderen Gegenstandes geworden sind –, sofern sie verwendungsfähig und nicht
Kriegsmaterial sind. "

Quelle: http://iwoe.at/wp-content/uploads/2013/ ... i_2015.pdf

Re: Laufrohlinge

Verfasst: Di 6. Feb 2018, 15:38
von svt40
Also man könnte ohne Probleme Laufrohlinge in einem Unternehmen herstellen ?

Re: Laufrohlinge

Verfasst: Di 6. Feb 2018, 15:43
von yoda
svt40 hat geschrieben:Also man könnte ohne Probleme Laufrohlinge in einem Unternehmen herstellen ?
Ich würde das bei der Gewerbebehörde schriftlich anfragen, als Einzelstück ist es sicher kein Problem, gewerblich in größeren Mengen, falls es überhaupt erlaubt ist, würde ich folgendes zu bedenken geben:

- Was ist wenn sich das Gesetz ändert ? Zahlst dann einen gewerberechtlichen Geschäftsführer oder machst wieder zu ?
- Kannst du es billiger machen, als die Hersteller gehämmerter Läufe ?
- Kannst du es besser machen, als die Hersteller von Matchläufen (Shilen, Krieger etc.) ?

Gehämmerte Läufe kosten in größeren Mengen fast nichts, und Matchläufe werden auf 2-3/1000mm gehont bevor sie gezogen werden, gezogen werden sie auch mit absurder Präzision. Da kosten alleine die Maschinen schon ein Vermögen, vom Knowhow es in der Qualität hinzubekommen ganz zu schweigen. Selbst bei geringen Stückzahlen sind da mal einige € 100.000,-- für die notwendigen Maschinen und viele Monate bzw. Jahre weg, bevor man den ersten konkurrenzfähigen Lauf hat.

Re: Laufrohlinge

Verfasst: Di 6. Feb 2018, 15:59
von gewo
yoda hat geschrieben:
svt40 hat geschrieben:Also man könnte ohne Probleme Laufrohlinge in einem Unternehmen herstellen ?
Ich würde das bei der Gewerbebehörde schriftlich anfragen, als Einzelstück ist es sicher kein Problem, gewerblich in größeren Mengen, falls es überhaupt erlaubt ist, würde ich folgendes zu bedenken geben:

- Was ist wenn sich das Gesetz ändert ? Zahlst dann einen gewerberechtlichen Geschäftsführer oder machst wieder zu ?
- Kannst du es billiger machen, als die Hersteller gehämmerter Läufe ?
- Kannst du es besser machen, als die Hersteller von Matchläufen (Shilen, Krieger etc.) ?

Gehämmerte Läufe kosten in größeren Mengen fast nichts, und Matchläufe werden auf 2-3/1000mm gehont bevor sie gezogen werden, gezogen werden sie auch mit absurder Präzision. Da kosten alleine die Maschinen schon ein Vermögen, vom Knowhow es in der Qualität hinzubekommen ganz zu schweigen. Selbst bei geringen Stückzahlen sind da mal einige € 100.000,-- für die notwendigen Maschinen und viele Monate bzw. Jahre weg, bevor man den ersten konkurrenzfähigen Lauf hat.


du benoetigst fuer die industrielle herstellung von waffen oder waffenrelevanten teilen keine waffenhandels- oder buchsenmacher bzw. herstellungsgenehmigung

Re: Laufrohlinge

Verfasst: Di 6. Feb 2018, 16:42
von yoda
Dann ist man aber sehr eingeschränkt und kann nichtmal seine eigenen Läufe testen. Dazu musst man sie nämlich zwangsläufig in Vorrichtungen oder Gewehre einbauen, und spätestens dann brauchst man die Gewerbeberechtigung. Abgesehen davon dass man ohne Gewerbeberechtigung jeder dubiosen Gesetzesänderung zum Opfer fallen könnte, die EU ist schließlich nicht gerade Pro-Waffen.

Re: Laufrohlinge

Verfasst: Di 6. Feb 2018, 17:17
von gewo
yoda hat geschrieben:Dann ist man aber sehr eingeschränkt und kann nichtmal seine eigenen Läufe testen. Dazu musst man sie nämlich zwangsläufig in Vorrichtungen oder Gewehre einbauen, und spätestens dann brauchst man die Gewerbeberechtigung. Abgesehen davon dass man ohne Gewerbeberechtigung jeder dubiosen Gesetzesänderung zum Opfer fallen könnte, die EU ist schließlich nicht gerade Pro-Waffen.


nochmal:
um industriell WAFFEN herzustellen (oder auch waffenteile) brauchst du keine wie auch immer geartete waffenrechtliche berechtigung

keine waffehandelserlaubnis
keine buechsenmacher gewerbeberechtigung

Re: Laufrohlinge

Verfasst: Di 6. Feb 2018, 18:16
von gewo
woolf hat geschrieben:
gewo hat geschrieben:nochmal:
um industriell WAFFEN herzustellen (oder auch waffenteile) brauchst du keine wie auch immer geartete waffenrechtliche berechtigung

Wie kommst du da drauf Gerhard?
Das letzte mal als ich nachgeschaut habe, war "Erzeugung, Bearbeitung und Instandsetzung nichtmilitärischer Waffen" noch ein reglementiertes Gewerbe ;)
Für den Industriebetrieb sind die Zugangsvoraussetzungen halt deutlich lascher, das stimmt.


industrielle fertigung bedarf keiner berechtigungen

Re: Laufrohlinge

Verfasst: Di 6. Feb 2018, 18:23
von gewo
woolf hat geschrieben:
gewo hat geschrieben:industrielle fertigung bedarf keiner berechtigungen

Hast du bitte dazu eine Quelle für mich?


ich such dirs abends mal raus
dzt ist hier ziemlicher betrieb ...