
Ich weiß das Thema gabs schon ziemlich oft, hab mich auch schon eingelesen aber die Situation ist in meinem Fall etwas kompliziert.
Zu erst mal bitte keine Kommentare wie "selber Schuld, was machst auch an Zivi?", wenn man 18 oder 19 ist denkt man (bzw. ich halt leider nicht) daran, ob man zukünftig mal eine WBK haben will.
Also zu mir bin 24 Jahre alt, komme aus Salzburg und bin seit Dezember letzten Jahres im Landeshauptschießstand Mitglied.
Ich besitze eine GK Repetierwaffe und ein KK-Gewehr.
Als ich bei der Polizei nachfragte, wie ich denn das Waffenverbot aufheben kann, wurde mir gesagt "Es ist Sache des Vereins dazulegen, welche Gründe dafür sprechen, Ihr Waffenverbot aufzuheben".
Also ab zum Verein und gefragt, die waren nicht sehr begeistert, denn die müssen dann ja nachweisen dass ich Sportschütze bin und bei Wettbewerben usw... mitmache, was aber nicht geht, da es in Salzburg fast keine Wettbewerbe gibt, und die die es gibt, sind für Pistole (welche ich nicht besitzen darf

Also Verein hat mir quasi abgesagt, da es Ihnen zu riskant ist bzw. sie mir den Bescheid nicht austellen können, weil ich schlichtweg einfach kein Sportschütze bin, was ich auch verstehe, die wollen ja auch keine Schwierigkeiten haben. (Sportschütze= aktiv an Wettbewerben beteiligt)
So jetzt stehe ich da und weiß nicht mehr ganz weiter, ich hab mich gefragt ob man die Ausnahme auch in einem anderen Bundesland erwirken kann (zB. Oberösterreich)?
Bzw. wie verhält sich das mit der Jagdprüfung, diese könnte ich ja auch machen und ich habe schon gelesen das man diese als Grund angeben kann eine Aufhebung des Waffenverbotes zu bekommen, aber habe auch gehört dass die Behörde sagen kann "ein Jäger kann auch nur mit Kategorie C und D zurechtkommen" und diese dann den Antrag verweigern?
Hat jemand hier das Prozedere in Salzburg hinter sich bzw. ähnliche Erfahrungen gemacht und kann mir weiterhelfen?
Danke!