ES IST SOWEIT: Der PDSV Cup 2024 hat begonnen! Teilnahmebedingungen: viewtopic.php?f=53&t=58164
Der PDSV Cup dient zur Finanzierung des Pulverdampf Forums. Bitte unterstützt unser Forum, danke!

Munition im Auto verwahren?

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
Forumsregeln
Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
Benutzeravatar
Glock1768
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 2317
Registriert: Sa 13. Aug 2016, 17:02
Wohnort: NÖ, Bezirk Bruck ad Leitha

Re: Munition im Auto verwahren?

Beitrag von Glock1768 » Di 20. Feb 2018, 19:40

Ich schätze, ob die beim Transport andere Sicherheitsbestimmungen haben als wir Sportschützen.

Denn wenn die das Auto verlassen um ein Paket dem Kunden zu übergeben, dann bleiben die anderen Pakete (und damit eben auch Waffen, Munition) auch alleine im Auto zurück.

Wäre gemäß waffg verboten!
9x19: 2x CZ 75 Shadow Mamba, 2x Glock 17 Gen4, Glock 19 Gen4, Glock 34 Gen4, Glock 43 Gen4, Tactical 17 TAC-9
.357: S&W 686-3
.22: TSG.22, CZ 75 Kadett II, CZ 455 Evolution
.223: Howa M 1500 Archangel, Troy PAR National

CROY
9mm Para
9mm Para
Beiträge: 37
Registriert: Mi 26. Sep 2012, 08:21

Re: Munition im Auto verwahren?

Beitrag von CROY » Di 20. Feb 2018, 19:41

die Zusteller wissen ja gar nicht, was sie liefern.....

gewo
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 36531
Registriert: Mo 10. Mai 2010, 12:09
Wohnort: Wien
Kontaktdaten:

Re: Munition im Auto verwahren?

Beitrag von gewo » Di 20. Feb 2018, 19:47

Glock1768 hat geschrieben:Denn wenn die das Auto verlassen um ein Paket dem Kunden zu übergeben, dann bleiben die anderen Pakete (und damit eben auch Waffen, Munition) auch alleine im Auto zurück.
Wäre gemäß waffg verboten!


nein
ist nicht verboten

weil das wafg nicht fuer zusteller gilt

vgl. WaffG § 46 Abs 2

§ 46. Dieses Bundesgesetz gilt nicht
.....
2. für die Beförderung oder Aufbewahrung von Waffen und Munition
a) durch öffentliche Einrichtungen, denen die Beförderung oder Aufbewahrung von Gütern obliegt, und
b) durch Unternehmungen, die nach den gewerberechtlichen Vorschriften zur Beförderung oder Aufbewahrung von Gütern befugt sind.
...
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in Salzburg, Tirol und Kärnten möglich.

Benutzeravatar
Glock1768
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 2317
Registriert: Sa 13. Aug 2016, 17:02
Wohnort: NÖ, Bezirk Bruck ad Leitha

Re: Munition im Auto verwahren?

Beitrag von Glock1768 » Di 20. Feb 2018, 19:48

Ah, danke ... Wieder was gelernt ...
9x19: 2x CZ 75 Shadow Mamba, 2x Glock 17 Gen4, Glock 19 Gen4, Glock 34 Gen4, Glock 43 Gen4, Tactical 17 TAC-9
.357: S&W 686-3
.22: TSG.22, CZ 75 Kadett II, CZ 455 Evolution
.223: Howa M 1500 Archangel, Troy PAR National

Benutzeravatar
Glock1768
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 2317
Registriert: Sa 13. Aug 2016, 17:02
Wohnort: NÖ, Bezirk Bruck ad Leitha

Re: Munition im Auto verwahren?

Beitrag von Glock1768 » Di 20. Feb 2018, 19:50

CROY hat geschrieben:die Zusteller wissen ja gar nicht, was sie liefern.....



Schon richtig ... Aber die Wahrscheinlichkeit, dass in so einem Bus Wertgegenstände transportiert werden und die Gefahr eines Einbrüchen ist schon größer als in einem Pkw.
Trotzdem dürfen wir Kat b nicht im Auto lassen

Also nur im Vergleich der einbruchswahrscheinlichkeit
9x19: 2x CZ 75 Shadow Mamba, 2x Glock 17 Gen4, Glock 19 Gen4, Glock 34 Gen4, Glock 43 Gen4, Tactical 17 TAC-9
.357: S&W 686-3
.22: TSG.22, CZ 75 Kadett II, CZ 455 Evolution
.223: Howa M 1500 Archangel, Troy PAR National

gewo
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 36531
Registriert: Mo 10. Mai 2010, 12:09
Wohnort: Wien
Kontaktdaten:

Re: Munition im Auto verwahren?

Beitrag von gewo » Di 20. Feb 2018, 20:03

Glock1768 hat geschrieben:Ah, danke ... Wieder was gelernt ...


interessanterweise ist dieser personenkreis vollstaendig vom WaffG ausgenommen
und somit auch zB von den bestimmungen zur ein- aus und durchfuhr oder vom fuehren einer waffe

haendler sind ja auch vom waffengesetz ausgenommen, allerdings ist diese ausnahme eingeschraenkt auf
"...des Erwerbes, Besitzes, der Einfuhr und der Verwahrung von Waffen und Munition..."

ob das so gewollt ist?
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in Salzburg, Tirol und Kärnten möglich.

Wulpe
.223 Rem
.223 Rem
Beiträge: 280
Registriert: Fr 3. Nov 2017, 22:57
Wohnort: Salzburg

Re: Munition im Auto verwahren?

Beitrag von Wulpe » Di 20. Feb 2018, 20:58

Nach §47 WaffG dürfte ein Waffenhändler also seinen 15jährigen Lehrling mit einem Rucksack voller (geladener?) Faustfeuerwaffen zum Schießstand schicken?
8 x 57 IS /// .357 Magnum /// 9mm Para /// .308 Win

gewo
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 36531
Registriert: Mo 10. Mai 2010, 12:09
Wohnort: Wien
Kontaktdaten:

Re: Munition im Auto verwahren?

Beitrag von gewo » Di 20. Feb 2018, 21:03

Wulpe hat geschrieben:Nach §47 WaffG dürfte ein Waffenhändler also seinen 15jährigen Lehrling mit einem Rucksack voller (geladener?) Faustfeuerwaffen zum Schießstand schicken?


nein
denn sie dürfen nicht geladen sein
denn von den bestimmungen zum fuehren sind haendler nicht ausgenommen
dazu braeuchte er einen waffenpass
ansonsten ja, wenn er ein lehrling ist (lehr- oder ausbildungsverhaeltnis)
wenn er kein lehrling ist gilt das allgemeine alterslimit von 18 jahren

der 16jaehrige fahrradbote duerfte offenbar aber eine kiste glocks zustellen ....
durch die ausnahme vom kompletten waffengesetz wuesste ich nicht wo hier ein alterslimit herkommen sollte

gesetzt halt
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in Salzburg, Tirol und Kärnten möglich.

Benutzeravatar
Promo
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 2517
Registriert: Mo 30. Aug 2010, 12:50

Re: Munition im Auto verwahren?

Beitrag von Promo » Di 20. Feb 2018, 23:16

cool, dann melde ich gleich morgen ein Transportgewerbe an und stelle mir einen Dauerauftrag für den täglichen Transport von Maschinenpistolen aus ....
A fact is information minus emotion. An opinion is information plus experience. Ignorance is an opinion lacking information. And, stupidity is an opinion that ignores a fact.

gewo
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 36531
Registriert: Mo 10. Mai 2010, 12:09
Wohnort: Wien
Kontaktdaten:

Re: Munition im Auto verwahren?

Beitrag von gewo » Di 20. Feb 2018, 23:24

Promo hat geschrieben:cool, dann melde ich gleich morgen ein Transportgewerbe an und stelle mir einen Dauerauftrag für den täglichen Transport von Maschinenpistolen aus ....


noe
ausnahme vor der KMV hast ja ned

nur ausnahme vom gesamten WaffG

bist also bessergestellt aus zb ein waffenhaendler oder diplomat ...
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in Salzburg, Tirol und Kärnten möglich.

Benutzeravatar
Promo
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 2517
Registriert: Mo 30. Aug 2010, 12:50

Re: Munition im Auto verwahren?

Beitrag von Promo » Mi 21. Feb 2018, 12:55

Nun, der § 18 gilt ja für Versandunternehmen auch nicht, daher fallen diese nicht unter die Erwerbsvorschriften..

Edit: ich weiß, dass wir schon viele Hirnspinnereien hier machen, aber der § 46 Z. 2 lit. b besagt ja zur Beförderung oder Aufbewahrung von Gütern - ich nenne es also mal den Bankschließfachparagraphen, weil die Bank ja Waffen einlagern kann. Wenn ich aber selbst sowas anmelde, wäre ich vom gesamten WaffG ausgenommen - damit zB auch vom § 18 Z. 1 (Der Erwerb, der Besitz und das Führen von Kriegsmaterial sind verboten.)
A fact is information minus emotion. An opinion is information plus experience. Ignorance is an opinion lacking information. And, stupidity is an opinion that ignores a fact.

gewo
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 36531
Registriert: Mo 10. Mai 2010, 12:09
Wohnort: Wien
Kontaktdaten:

Re: Munition im Auto verwahren?

Beitrag von gewo » Mi 21. Feb 2018, 14:41

Promo hat geschrieben:... Wenn ich aber selbst sowas anmelde, wäre ich vom gesamten WaffG ausgenommen - damit zB auch vom § 18 Z. 1 (Der Erwerb, der Besitz und das Führen von Kriegsmaterial sind verboten.)


nunja

kleintransport und warenlogistik ist ein reines anmeldegewerbe ...
;-)
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in Salzburg, Tirol und Kärnten möglich.

CROY
9mm Para
9mm Para
Beiträge: 37
Registriert: Mi 26. Sep 2012, 08:21

Re: Munition im Auto verwahren?

Beitrag von CROY » Mo 26. Feb 2018, 23:19

was dürfen den waffenhändler, munition im auto verwahren? waffen im auto verwahren ? wo steht das alles ? gibts dazu infos welche paragraphen ? Dürfen mitarbeiter (putzfrau) eines waffenhändler zugriff zu muniton / waffen haben ?

gewo
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 36531
Registriert: Mo 10. Mai 2010, 12:09
Wohnort: Wien
Kontaktdaten:

Re: Munition im Auto verwahren?

Beitrag von gewo » Mo 26. Feb 2018, 23:26

CROY hat geschrieben:was dürfen den waffenhändler, munition im auto verwahren? waffen im auto verwahren ? wo steht das alles ? gibts dazu infos welche paragraphen ? Dürfen mitarbeiter (putzfrau) eines waffenhändler zugriff zu muniton / waffen haben ?


was ist der hintergrund deiner frage?
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in Salzburg, Tirol und Kärnten möglich.

CROY
9mm Para
9mm Para
Beiträge: 37
Registriert: Mi 26. Sep 2012, 08:21

Re: Munition im Auto verwahren?

Beitrag von CROY » Mo 26. Feb 2018, 23:31

weil du geschrieben hast:

interessanterweise ist dieser personenkreis vollstaendig vom WaffG ausgenommen

wie kann das sein ? muss ein waffenhändler nicht auch eine besitzkarte/pass haben - wie schauts mit psycho-gutachte etc aus ?

wo steht, dass ein händler ausgenommen vom waffgesetz ist - ich nehem an du kennst dich da aus, du bist ja händler, oder

Antworten