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Munition im Auto verwahren?

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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IronFox
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Munition im Auto verwahren?

Beitrag von IronFox » Mi 14. Feb 2018, 21:57

Hallo!

Ist es eigentlich erlaubt Munition im unbeaufsichtigten KFZ zu lagern?
Also zum Beispiel wenn man in der Früh in die Arbeit fährt und seine Patronen im Auto lässt um nach der Arbeit gleich am Schießstand fahren zu können.
Oder wenn man gerade Munition beim Waffenhändler gekauft hat und man am Nachhauseweg noch schnell in die Trafik oder in den Supermarkt zum Einkaufen geht.
Es würde in meinem Falle um 9mm und .22lr Patronen gehen.
Ist das okay oder absolutes NoGo?
Keep calm and hoit di Goschn! :shhh:

bino71
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Re: Munition im Auto verwahren?

Beitrag von bino71 » Mi 14. Feb 2018, 23:09

Einfach: NoGo für Kat B
Grund: Es wird vom Besitzer die sorgfältige Verwahrung verlangt
Judikatur: OGH noch keine ... IMHO

Kompliziert: Wenns Dir Dein Auto bei der Trafik nicht klauen, wirst auch keine Probleme haben, ansonst könntest Erklärungsbedarf haben.

Etwas Lesestoff:
https://www.pulverdampf.com/viewtopic.php?f=20&t=18962#p319176

Da im Waffenrecht (aus https://www.pulverdampf.com/viewtopic.php?p=177812#p177812):
§ 3. II. Waff

(2) Für die Beurteilung der Sicherheit der Verwahrung von Waffen und Munition sind insbesondere folgende Umstände maßgeblich:

1.Verwahrung der Waffe an einem mit der Rechtfertigung oder dem Bedarf in Zusammenhang stehenden Ort, in davon nicht betroffenen Wohnräumen oder in Dritträumen (z.B. Banksafe);

2. Schutz vor fremden Zugriff durch Gewalt gegen Sachen, insbesondere eine der Anzahl und der Gefährlichkeit von Waffen und Munition entsprechende Ein- oder Aufbruchsicherheit des Behältnisses oder der Räumlichkeit;

3. Schutz von Waffen und Munition vor dem Zugriff von Mitbewohnern, die zu deren Verwendung nicht befugt sind;

4. Schutz von Waffen und Munition vor Zufallszugriffen rechtmäßig Anwesender.

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IronFox
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Re: Munition im Auto verwahren?

Beitrag von IronFox » Do 15. Feb 2018, 06:35

Ich hab es schon vermutet das es streng gehandhabt wird.
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FFWGK
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Re: Munition im Auto verwahren?

Beitrag von FFWGK » Do 15. Feb 2018, 07:35

(Fast) jeder ab 18 darf 22lr kaufen und besitzen. Was soll die da praktisch passieren?
9mm sind WBK pflichtig. Wenn du zum Stand willst hast du die WBK sowieso dabei. Wenn dir jemand das Auto aufbricht und die Muni stiehlt ist es suboptimal. Aber es steht halt keine Seriennummer auf der Patrone die dir bei der Überprüfung dann fehlen würde ;-)
Der blödeste Fall wäre wenn der Autoknacker erwischt würde, und er aussagt woher er die für ihn illegale 9mm Muni hat LOL
Mit stellt sich eher die Frage, wo du in der Zwischenzeit die zugehörigen Waffen lagerst?

Trotzdem: Munition ist so zu verwahren wie die zugehörige Waffe!
Im Forum zu diskutieren ist wie mit Tauben Schach zu spielen.

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Re: Munition im Auto verwahren?

Beitrag von Promo » Do 15. Feb 2018, 09:45

FFWGK und wie meldest du dann den Diebstahl der Versicherung? Oder verzichtest du eh darauf die gestohlene Munition bekannt zu geben?
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Re: Munition im Auto verwahren?

Beitrag von hmg382 » Do 15. Feb 2018, 09:53

IronFox hat geschrieben:Hallo!

Also zum Beispiel wenn man in der Früh in die Arbeit fährt und seine Patronen im Auto lässt um nach der Arbeit gleich am Schießstand fahren zu können.
Das Szenario hab ich jede Woche. Verwahre aber beides ordnungsgemäß auf der Arbeit ... so große Mun-Mengen können das ja wohl nicht sein, oder?
Oder wenn man gerade Munition beim Waffenhändler gekauft hat und man am Nachhauseweg noch schnell in die Trafik oder in den Supermarkt zum Einkaufen geht.
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Re: Munition im Auto verwahren?

Beitrag von SSG308 » Do 15. Feb 2018, 09:57

FFWGK hat geschrieben:9mm sind WBK pflichtig.


Nicht wenn man z.B. einen AlfaProj Carbine 9mm eingetragen hat.
(WaffG § 24 (2))

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Re: Munition im Auto verwahren?

Beitrag von approach_lowg » Do 15. Feb 2018, 11:03

SSG308 hat geschrieben:
FFWGK hat geschrieben:9mm sind WBK pflichtig.


Nicht wenn man z.B. einen AlfaProj Carbine 9mm eingetragen hat.
(WaffG § 24 (2))


ja das wissen wir e, die gleiche Gschichte wie bei den UHR´s.
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Re: Munition im Auto verwahren?

Beitrag von gewo » Do 15. Feb 2018, 11:14

es ist zu vermuten dass wenn die 9x19 aufgrund des besitzes einer Kat B waffe besessen wird, die verwahrung im kfz ausnahmslos verboten ist, aber wenn die selbe munition aufgrund des besitzes einer Kat C waffe besessen wird die verwahrung tagsueber bis zu sechs stunden und ueber nacht fuer bis zu drei stunden zulaessig sein duerfte ... moeglicherweise ,.....
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Re: Munition im Auto verwahren?

Beitrag von SSG308 » Do 15. Feb 2018, 11:36

@"gewo": seh ich auch so, darauf wollte ich hinaus..

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Re: Munition im Auto verwahren?

Beitrag von Bell » Do 15. Feb 2018, 12:05

gewo hat geschrieben:es ist zu vermuten dass wenn die 9x19 aufgrund des besitzes einer Kat B waffe besessen wird, die verwahrung im kfz ausnahmslos verboten ist, aber wenn die selbe munition aufgrund des besitzes einer Kat C waffe besessen wird die verwahrung tagsueber bis zu sechs stunden und ueber nacht fuer bis zu drei stunden zulaessig sein duerfte ... moeglicherweise ,.....

ich würd eher annehmen (ja, logik und waffg sind zwei paar schuhe!), dass die munition auf grund ihrer eigenschaft als ffw-mun immer gleich behandelt werden muss/soll. dass man ffw-mun besitzen darf, wenn man eine lw in dem kaliber registriert hat ist halt eine ausnahme. es bleibt aber ffw-mun.

wenn man die möglichkeit hat, am arbeitsplatz seine ffw bei sich zu haben oder sicher zu verwahren, sollte man halt auch die tasche mit der mun irgendwo im büro versperren. im auto, am parkplatz vor der firma würde ich sie nicht lassen. [emoji848]

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Re: Munition im Auto verwahren?

Beitrag von gewo » Do 15. Feb 2018, 12:46

Bell hat geschrieben:
gewo hat geschrieben:es ist zu vermuten dass wenn die 9x19 aufgrund des besitzes einer Kat B waffe besessen wird, die verwahrung im kfz ausnahmslos verboten ist, aber wenn die selbe munition aufgrund des besitzes einer Kat C waffe besessen wird die verwahrung tagsueber bis zu sechs stunden und ueber nacht fuer bis zu drei stunden zulaessig sein duerfte ... moeglicherweise ,.....

ich würd eher annehmen (ja, logik und waffg sind zwei paar schuhe!), dass die munition auf grund ihrer eigenschaft als ffw-mun immer gleich behandelt werden muss/soll. .. [emoji848]


ja, das waere auch denkbar ....
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Re: Munition im Auto verwahren?

Beitrag von approach_lowg » Do 15. Feb 2018, 12:46

@ Bell
es bleibt aber ffw-mun.

das sehe ich aber so wie der Gewo und der ssg308.
egal was das für ein Kal ist, wenn einer keine WBK/Pass hat, dafür aber einen UHR im Kal .357 und sein Auto für den Schießstandbesuch vollräumt und erst nach ?4 Std zum Platz fährt ist es legal sein ganzes Zeugs im Auto zu haben.
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Re: Munition im Auto verwahren?

Beitrag von bino71 » Do 15. Feb 2018, 12:59

Werden wir aber erst erfahren, wenn es mal vor Gericht kommt.

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Re: Munition im Auto verwahren?

Beitrag von Promo » Do 15. Feb 2018, 13:52

9x19 bleibt Kat.B Munition und damit Kat.B, auch wenn die Ewerbsberechtigung auf Basis einer Kat.C Waffe gegeben ist.
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