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Verwahrung Kat B nur auf eigenem Wohnsitz?

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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styrianoak_95
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Re: Verwahrung Kat B nur auf eigenem Wohnsitz?

Beitrag von styrianoak_95 » Mi 28. Feb 2018, 12:47

approach_lowg hat geschrieben:
styrianoak_95 hat geschrieben:Also mir wurde von meiner BH gesagt (Graz-Umgebung), dass es egal ist wo ich meine Waffen aufbewahre, ich muss Ihnen nur den Standort der jeweiligen Waffe mitteilen.


Blau: ist richtig solange ordentlich verwahrt
Rot: kompletter Blödsinn. Ich kenn die BH GU Herrschaften auch gut, die wissen sehr wohl das man verwahren darf ( in Ö ) wo man will. Hatte diesbezüglich auch mal ein Gespräch mit GU, hatte auch bereits Kontrolle wo nicht alles am Hauptwohnsitz war- warum ist das so- wurscht, weil es so ist ;)

In diesem Punkt ist es GENAU so wie der Gewo schreibt!



Musst ja nicht gleich ausfallend werden und behaupten dass meine Aussage kompletter Blödsinn ist.
Wie weiter oben schon mal erwähnt hab ich meine Aussage nach bestem Wissen abgegeben.
Und der Herr bei der BH-GU hat zu mir gesagt ich muss ihm eine Schriftliche Aussage zukommen lassen, in der steht, dass ich die Waffen an besagter Adresse verfahre, damit er es dem Akt beilegen kann.

gewo
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Re: Verwahrung Kat B nur auf eigenem Wohnsitz?

Beitrag von gewo » Mi 28. Feb 2018, 13:24

styrianoak_95 hat geschrieben:Und der Herr bei der BH-GU hat zu mir gesagt ich muss ihm eine Schriftliche Aussage zukommen lassen, in der steht, dass ich die Waffen an besagter Adresse verfahre, damit er es dem Akt beilegen kann.


der punkt ist halt dass es kaum was sinnloseres als einen handakt gibt seit dem ZWR ...
aber wie gesagt
sachbearbeiter sind halt keine juristen ...
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