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Erweiterung WBK - Antwort seitens BH

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Re: Erweiterung WBK - Antwort seitens BH

Beitrag von Expat » Mi 26. Jan 2011, 21:19

mgritsch,

das ist alles regional unterschiedlich und situationsabhängig.
Wenn man abseits aller Vereine lebt kann man sich ja auch keine Mitgliedschaft herzaubern.
Das der Vereinszwang absoluter Humbug ist, da sind wir uns wohl einig (ich kann dein Einwände jedoch verstehen und gebe dir schon auch recht).

Der PSV Graz ist super (Puntigamer Match), kA was die kosten, aber bei denen würde ich z.B. beitreten - auch bei 90km Entfernung ;)
Aber ich kann auch verstehen wenn man das nicht möchte.
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Re: Erweiterung WBK - Antwort seitens BH

Beitrag von cowroper » Do 27. Jan 2011, 09:29

gewo hat geschrieben: ...es gibt eine interessensvertretung der dieser meinung ist...
...tatsache ist dass die realitaet meistens anders aussieht...


:text-goodpost:

"haben wollen" gilt nicht als Rechtfertigung.
Will man den Schießsport ernsthaft ausüben um z. B. bei Landes- oder Bundesmeisterschaften teilzunehmen, ist eine Mitgliedschaft bei einem Verein unumgänglich. Also warum nicht gleich und unnötigen Problemen aus dem Weg gehen.

ich muss wegen läppische 4 Stk fast einen Offenbarungseid ablegen


Hast du schon an Bewerben teilgenommen? Hast du deinem Antrag Ergebnislisten beigelegt? Ohne diese wirst du eine Erweiterung wohl kaum bekommen
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Re: Erweiterung WBK - Antwort seitens BH

Beitrag von pointi2009 » Do 27. Jan 2011, 09:40

Styria_42 hat geschrieben:Sehr geehrter Herr xxxxx!

Bezugnehmend auf Ihren Antrag auf Erweiterung der Waffenbesitzkarte auf weitere 4 Stück genehmigungspflichtige Schusswaffen werden Sie gebeten, Ihren Mitgliedsausweis des Schützenvereines vorzulegen.


Also für mich klingt das nach - Nur Ergebnislisten reichen nicht ;) :evil: und darin seh ich eine übertriebene Willkür der Behörde.

Dass ich Ergebnislisten vorlegen sollte und wenn möglich mit den Waffen, die ich anstrebe für die Erweiterung - wennst geht Verbesserung in den Ergebnissen wären super - dann sollte das reichen, da muss ja eh trainiert werden usw.

Schon nett wennst einen preislich interessanten und guten Verein, mit flexiblen Öffnungszeiten und noch netten Leuten, findest. Aber Zwangsmitgliedschaft :naughty: :hand: - da sind wir dann beim Thema wer regiert unser Land, die Politiker oder deren Beamten.
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Re: Erweiterung WBK - Antwort seitens BH

Beitrag von Leonardo » Do 27. Jan 2011, 10:38

pointi2009 hat geschrieben:. Aber Zwangsmitgliedschaft :naughty: :hand: - .



Keiner wird gezwungen einen Verein beizutreten....aber Ohne Verein keine LM und auch keine anderen Meisterschaften......

Ohne Verein keine Erweiterungen.......

WBK mit zwei Plätzen bekommt man auch ohne Verein.....

liegt an jeden selber was und ob er will..... :whistle:

lg
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Re: Erweiterung WBK - Antwort seitens BH

Beitrag von kemira » Do 27. Jan 2011, 10:46

Yepp oder so.

Ich versuch jetzan - wieder mal - ne Erweiterung zum Sammeln historischer Revolver bzw. deren Repliken zu erhaschen...
Hoffentlich fällt mir jetzt nicht meine 10jährige hochoffizielle schießsportliche Tätigkeit auf die Birne...

könnt mir ja mal die Daumen drücken... :-)

lg!
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Re: Erweiterung WBK - Antwort seitens BH

Beitrag von ifoundnoname » Do 27. Jan 2011, 10:59

hi

es gibt zwei moeglichkeiten

entweder:
du prozessierst gegen deine waffenbehoerde, zahlst fuer die erste instanz mal 500,- bis 1000,- fuer anwaltskosten an einen der IWOE nahestehenden anwalt und wenn dann nach abschluss der zweiten instanz (in der du dann ja den IWOE rechtschutz hast) die entscheidung da ist dann bekommst deine fuenf waffen

oder:
du wirst mitglied in einem schuetzenverein (ca 70,- bis 100,- pro jahr ?), trainierst da ein paar wochen und laesst dir dann dein training vom OSM dort bestaetigen und bekommst auf dem weg deine erweiterung

viel erfolg, egal fuer welchen weg du dich entscheidest



Ich hab auch als Vereinsloser Schütze eine Erweiterung um 4 Stück bekommen. Vorlage der Ergebnislisten und korrekte Argumentation waren sehr hilfreich, es hat zwar auf den Tag genau 6 Monate gedauert und einem Versprechen auf Stellung eines Devolutionsantrags bedurft, aber es geht (auch in Wien) und ohne Anwalt.

... und/oder du bist Verband, dann hast du auch eine Rechtsschutzversicherung für solche Fälle.
"The man to protect you is you. Not the state, not the agent of the state, and not your hired hand. YOU!"
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Re: Erweiterung WBK - Antwort seitens BH

Beitrag von Styrian_42 » Do 27. Jan 2011, 11:08

Ich hab meinem Erweiterungsantrag einige Ergebnislisten und ein Schießbuch beigelegt.
Nach der Antwort, gehe ich davon aus, das meine Ergebnislisten ignoriert worden sind.

Ich versteh dieses "Damdam" um die Erweiterung ned wirklich: Ich hab eh nur 2 Hände ;)

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Re: Erweiterung WBK - Antwort seitens BH

Beitrag von mgritsch » Do 27. Jan 2011, 11:11

Expat hat geschrieben:Das der Vereinszwang absoluter Humbug ist, da sind wir uns wohl einig (ich kann dein Einwände jedoch verstehen und gebe dir schon auch recht).


jep, sind wir.

eine erweiterung von 2 auf 4 hat er ja wohl schon mal (einfach so?) bekommen, nochmal 4 drauf da finde ich es nicht unangemessen zu fragen "wofür jetzt nochmal genau?" und eine form von beleg zu verlangen dass die begründung nicht frei erfunden ist. wenn alleine die vereinsmitgliedschaft genügt das zu rechtfertigen ist das eh relativ liberal.

meine erfahrung in solchen angelegenheiten: der zuständige SB hat gesagt "im prinzip jederzeit gerne, bloß nicht pauschal um X plätze sondern es sollte schon um konkrete anschaffungen für konkrete zwecke gehen". damit kann ich leben (dzt: 7 plätze).
sich vorher zu überlegen womit die 4 plätze konkret befüllt werden sollen ist also auch keinen schlechte idee.
"habenwollen" ist halt wirklich eine magere rechtfertigung.

lg
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Re: Erweiterung WBK - Antwort seitens BH

Beitrag von Styrian_42 » Do 27. Jan 2011, 11:20

Um ev. Irrtümer vorzubeugen: Ich hab derzeit 2 Plätze und wollte auf 6 erweitern.
Ich hab das warum sehr genau in meinem Ansuchen beschrieben. Ferner hab ich, wie
schon oben erwähnt, Ergebnislisten und Schußbuch dem Ansuchen hinzugefügt.

Conclusio: Ich muss, lt. BH, Mitglied in einem Verein sein.
Soll heissen: Vereinszwang bei unserer BH!

Ich könnt jetzt Prozessieren und Rechtsmittel anwenden.
Tatsache ist aber, dass ich heuer sowieso ins Thema IPSC einarbeiten (deswegen auch Erweiterung) will,
und das geht ohne Trainingsmöglichkeit eh ned, deswegen werde ich mir jetzt einen Verein suchen.

Viele Grüße aus der Obersteiermark,
Styrian_42

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Re: Erweiterung WBK - Antwort seitens BH

Beitrag von LoST » Do 27. Jan 2011, 11:36

ifoundnoname hat geschrieben:

[...]

... und/oder du bist Verband, dann hast du auch eine Rechtsschutzversicherung für solche Fälle.


Ab der zweiten Instanz! Den Erstantrag muß man selbst bezahlen, falls man einen bzw. DEN Anwalt damit beauftragt. Nur, daß es hier keine langen Gesichter gibt...

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Re: Erweiterung WBK - Antwort seitens BH

Beitrag von cowroper » Do 27. Jan 2011, 11:39

Erfahrungsgemäß wird von 2 auf 6 Stück nicht erweitert (außer man ist mit seinen 2 Plätzen schon mehrfacher Staatsmeister), aber auf 4 geht, bei entsprechender Begründung, zumeist problemlos.

Stell dich nicht auf einen Justament-Standpunkt, das bringt nichts, sondern erweitere einmal auf 4.

Wenn du dann mit den, auf Grund deiner Erweiterung, erworbenen Waffen entsprechende Ergebnisse vorweisen kannst, wird es sicher kein Problem sein eine weitere Aufstockung der Stückzahl ( von 4 auf 6 eventuell auf 8) zu bekommen.

Wichtig: Immer angeben was für Waffen und wofür.

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Re: Erweiterung WBK - Antwort seitens BH

Beitrag von martin » Do 27. Jan 2011, 11:45

Styrian_42 hat geschrieben:Conclusio: Ich muss, lt. BH, Mitglied in einem Verein sein.
Soll heissen: Vereinszwang bei unserer BH!


siehe Erlaß zum WaffG 1996 vom 15. April 2004 unter Punkt 6

http://www.iwoe.at/inc/nav.php3?id=299&cat1=Waffenrecht&cat2=Aktuelles%20Waffenrecht&cat3=&mehr=

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Re: Erweiterung WBK - Antwort seitens BH

Beitrag von gewo » Do 27. Jan 2011, 13:19

martin hat geschrieben:
Styrian_42 hat geschrieben:Conclusio: Ich muss, lt. BH, Mitglied in einem Verein sein.
Soll heissen: Vereinszwang bei unserer BH!

siehe Erlaß zum WaffG 1996 vom 15. April 2004 unter Punkt 6
http://www.iwoe.at/inc/nav.php3?id=299&cat1=Waffenrecht&cat2=Aktuelles%20Waffenrecht&cat3=&mehr=


hallo

6. Kann die Rechtfertigung "Ausübung des Schießsports" auch anders als durch die Mitgliedschaft in einem Schießsportverein glaubhaft gemacht werden?

Dazu ist neuerlich auf die Ausführungen im Waffenrechtserlass, Zl. 13.000/1114-III/3/04, siehe zu § 22 WaffG (Seite 44) hinzuweisen, wonach neben dem Nachweis der Teilnahme an Wettbewerben auch der Nachweis des (regelmäßigen) Schießens auf einer Schießstätte in Frage kommt.



er kannst durchprozessieren, dann bekommt er sie eh ...
aber freiwillig gebens die meisten BHs ned her ...

evt mal mit den erlaessen antanzen da, vielleicht hilfts ...
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Re: Erweiterung WBK - Antwort seitens BH

Beitrag von Floody » Do 27. Jan 2011, 14:19

Wie is das eigentlich beim Seidler? Da kann man ja "beitreten" und diese "Bewerbe" schießen, kriegt man da auch Ergebnislisten bzw. Bestätigungen...?

...und kann man damit erweitern gehn...?

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Re: Erweiterung WBK - Antwort seitens BH

Beitrag von sandman » Do 27. Jan 2011, 14:30

Floodplainer hat geschrieben:Wie is das eigentlich beim Seidler? Da kann man ja "beitreten" und diese "Bewerbe" schießen, kriegt man da auch Ergebnislisten bzw. Bestätigungen...?

...und kann man damit erweitern gehn...?


Ergebnislisten: ja
Bestätigungen: ja
Erweiterung: angeblich ja

Ich sag's Dir in ein paar Monaten...

Grüße

Sandman
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