KGR84 hat geschrieben:Is es in Wien (AB) wahrscheinlich eine Erweiterung von 2 auf 4 zu bekommen, mit der Begründung eine (Glock 17) für IPSC (Ergebnislisten vorhanden) und 3 für SV (3 Wohnsitze vorhanden) zu nutzen?
Ich bin Vereinslos und möchte das auch bleiben.
Bzw. nach einiger Zeit (ein paar Jahre), dann wieder um 2 oder 4 zu erweitern, mit der Begründung in mehreren Disziplinen teilnehmen zu wollen?
Wiefern muss ich nachweißen, oder muss mir nachgewiesen werden, dass eine IPSC Waffe nicht zur SV genutzt werden kann?
der phanstasie sind keine grenzen gesetzt
in der praxis wird für SV nicht mehr als 1 oder 2 zugestanden, das mit 3 wohnsitzen ist ein interessantes argument da du ja alternativ dazu einen waffenpass bräuchtest um führen zu dürfen (immer kannst du ja nicht in zumutbarer weise nur transportieren).
eine IPSC racegun (deine G17 ist getunt, oder?) ist natürlich völlig ungeeignet für SV da sie einen viel zu leichten abzug hat und du in einer SV situation damit eine vermeidbare gefährdung bedeutest. besser du argumentierst so vernünftig als es wird dir eine argumentation untergeschoben
soweit es um sportliche begründungen geht, da gibt es viele möglichkeiten:
- IPSC: so viele divisions: open, standard, production,... und jede erfordert andere hardware.
- Präzision: dafür benötigst du natürlich eine besonders präzise waffe + zweite als Backup falls mal was ist und sie repariert werden muß. (das geht aber erst durch wenn du auch fleißige bewerbe vorlegen kannst)
- dienstpistolen-bewerbe: na klar, eine G17 muß her. ok, die ist auch für SV argumentierbar.
- speziellere bewerbe verlangen zB revolver oder waffen im kaliber 45, ui, schon wieder zwei neuanschaffungen fällig.
- kleinkaliber - eh klar, mindestens eine.
- taschenwaffen-bewerbe gibts auch, da brauchst du einen snubnose revolver oder was anderes kleines wie eine PPK.
- supermagnum-bewerbe: jetzt muß noch was in mindestens kal. 44mag her, besser .50AE oder .500S&W.
- naja, halbautomat. langwaffen brauchen auch plätze af der WBK...
du siehst: am besten sollte die behörde von "standardmäßig 2" auf "standardmäßig 20" umstellen, das ist lebensnäher und erspart beiden seiten viel zeit und geld und arbeit.
praktisch kann es je nach behörde/sachbearbeiter sein dass die eine oder andere argumentation (zu unrecht) in zweifel gezogen wird. wo (noch) keine ergebnislisten vorhanden sind helfen ausschreibungen.
übrigens gibts da noch eine interessante sache: wechselsysteme beanspruchen keinen platz auf der WBK (solange du dafür die basiswaffe hast), sie werden nur eingetragen. und griffstücke sind überhaupt frei erwerbbar. wenn du jetzt 1+1 zusammenzählst... dann suchst du dir waffen für die es wechselsysteme gibt. 1911er zB, CZ75 zb usw usf.
lg
Martin