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Polizeikontrolle vor WBK Austellung

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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hannesu123
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Re: Polizeikontrolle vor WBK Austellung

Beitrag von hannesu123 » So 4. Mär 2018, 07:43

Jetzt bin ich Mal gespannt....
Freitag vor über einer Woche erhielt ich einen Anruf der Polizei bezüglich Verwahrungskontrolle.

Leider war ich an diesem Tag nicht im Lande. Der Polizist meinte er melde sich am darauffolgenden Montag nochmal.
Seit da an ist Funkstille. Niemand hat sich bei mir gemeldet.

Beim Gespräch mit dem Polizisten wurde ich gefragt, wie ich meine Waffen verwahren werde. Ich sagte ihm, das ich einen Waffenschrank für meine C Waffen habe und mir einen Nummerntresor für die B organisiere werde. (Den Tresor habe ich mittlerweile auch schon).
Der Polizist meinte, dass ein Waffenschrank genügt (???!!).
Ich machte ihm klar dass ich trotzdem einen Safe kaufen werde, da ich es so für besser befinde.

Wie lange kann denn das noch dauern? Wie lange darf sich die Polizei Zeit für die Kontrolle lassen?

Danke,. Hannes

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Alex87
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Re: Polizeikontrolle vor WBK Austellung

Beitrag von Alex87 » So 4. Mär 2018, 09:15

hannesu123 hat geschrieben:Jetzt bin ich Mal gespannt....
Freitag vor über einer Woche erhielt ich einen Anruf der Polizei bezüglich Verwahrungskontrolle.

Leider war ich an diesem Tag nicht im Lande. Der Polizist meinte er melde sich am darauffolgenden Montag nochmal.
Seit da an ist Funkstille. Niemand hat sich bei mir gemeldet.

Beim Gespräch mit dem Polizisten wurde ich gefragt, wie ich meine Waffen verwahren werde. Ich sagte ihm, das ich einen Waffenschrank für meine C Waffen habe und mir einen Nummerntresor für die B organisiere werde. (Den Tresor habe ich mittlerweile auch schon).
Der Polizist meinte, dass ein Waffenschrank genügt (???!!).
Ich machte ihm klar dass ich trotzdem einen Safe kaufen werde, da ich es so für besser befinde.

Wie lange kann denn das noch dauern? Wie lange darf sich die Polizei Zeit für die Kontrolle lassen?

Danke,. Hannes


Hi Hannes.

Also entweder hat dem Polizisten das schon gereicht und er somit als abgetan befunden, oder vergessen zurückzurufen. Wenn das eh morgen schon wieder 1 Woche her ist am besten morgen nochmal anrufen bzw hinfahren und nachfragen, dass sich das nicht unnötig in die Länge zieht.

blackscorpi
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Re: Polizeikontrolle vor WBK Austellung

Beitrag von blackscorpi » So 4. Mär 2018, 10:38

hannesu123 hat geschrieben:Jetzt bin ich Mal gespannt....
Freitag vor über einer Woche erhielt ich einen Anruf der Polizei bezüglich Verwahrungskontrolle.

Leider war ich an diesem Tag nicht im Lande. Der Polizist meinte er melde sich am darauffolgenden Montag nochmal.
Seit da an ist Funkstille. Niemand hat sich bei mir gemeldet.

Beim Gespräch mit dem Polizisten wurde ich gefragt, wie ich meine Waffen verwahren werde. Ich sagte ihm, das ich einen Waffenschrank für meine C Waffen habe und mir einen Nummerntresor für die B organisiere werde. (Den Tresor habe ich mittlerweile auch schon).
Der Polizist meinte, dass ein Waffenschrank genügt (???!!).
Ich machte ihm klar dass ich trotzdem einen Safe kaufen werde, da ich es so für besser befinde.

Wie lange kann denn das noch dauern? Wie lange darf sich die Polizei Zeit für die Kontrolle lassen?

Danke,. Hannes


Also vielleicht hast du es hier auch nur zu hart formuliert, aber: Warum machst du dem Polizisten was klar? Du könntest auch danke für den Tipp sagen und es dabei belassen. Ich versteh's, wenn man diskutiert, wenn bei der Verwahrungskontrolle mehr verlangt wird, als im Gesetz. Aber wenn er dich nicht nervt, warum musst du gescheiter sein? [emoji848]

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Re: Polizeikontrolle vor WBK Austellung

Beitrag von hannesu123 » So 4. Mär 2018, 11:01

Hallo!
Nein, gscheiter wie der Polizist war ich bestimmt nicht.
Hab das wohl hier etwas falsch formuliert.

Mich hat's nur gewundert, dass zuerst alles so schnell gegangen ist und dann nix mehr passiert.....

Den Tresor hätte ich mir sowieso zugelegt. Ich hab einen 10 jährigen Sohn.......

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Re: Polizeikontrolle vor WBK Austellung

Beitrag von hannesu123 » Di 6. Mär 2018, 08:01

Gestern Abend war es soweit.
Ein Polizist stand vor der Tür und es fand die Verwahrungskontrolle statt.
Es war eine sehr angenehme, entspannte Kontrolle. Der Polizist entschuldigte sich für sein verzögertes Erscheinen und war sehr freundlich.
Zu meiner Situation mit Waffenschrank und Tresor meinte er "vorbildlich". Es hätte auch der Waffenschrank alleine genügt.....
Heute geht der Bescheid an die BH, also alles fein.....
Er rechtfertigte die Kontrolle noch mit "du glaubst gar nicht was wir bei den Kontrollen alles erleben. Von geladenen Pistolen auf dem Nachtkastl bis hin zu Grosseltern, die den Enkeln den Waffenschrank des Vaters ausfperren und die Waffen herzeigen.....alles dabei!!!!

Aber wie gesagt, bei mir alles OK.....hoffentlich braucht die Behörde jetzt nicht zu lang...

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Re: Polizeikontrolle vor WBK Austellung

Beitrag von BigBen » Di 6. Mär 2018, 08:43

hannesu123 hat geschrieben:Von geladenen Pistolen auf dem Nachtkastl


Wäre das ein Problem wenn man alleine wohnt?
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Re: Polizeikontrolle vor WBK Austellung

Beitrag von FFWGK » Di 6. Mär 2018, 09:16

hannesu123 hat geschrieben:Von geladenen Pistolen auf dem Nachtkastl bis hin zu Grosseltern, die den Enkeln den Waffenschrank des Vaters ausfperren und die Waffen herzeigen.....alles dabei!!!

Und beides ist erlaubt, zumindest rechtlich.
Im 1. Fall wenn wie BB schon geschrieben hat alleine lebend, oder alle im Haushalt eine WBK haben. Im 2. Fall: anschauen ok, angreifen nicht.
Da waren wieder mal Experten am Werk.

Man könnte noch diskutieren wie es mit der geladen Waffe bei hereingelassenem Besuch aussieht. Hier ist natürlich vor unberechtigtem Zugriff zu sichern. Sprich: im Normalfall wegsperren. Ein Polizist der meine FFW kontrolliert gilt aber mMn als zugriffsberechtigt!
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Re: Polizeikontrolle vor WBK Austellung

Beitrag von Th3Z0ne » Di 6. Mär 2018, 09:31

Ein Polizist der meine FFW kontrolliert gilt aber mMn als zugriffsberechtigt!

Ob das Juristisch auch haltbar ist, ist fraglich. Der Polizist führt zwar eine Dienstwaffe aber auf Grund der Zuteilung seitens des Dienstgebers. Dazu benötigt man kein Waffenrechtliches Dokument welches wiederum nötig ist um Kat B. ausserhalb von zugelassenen Schießständen und Betriebsräumen von Händlern überhaupt berühren zu dürfen.

Ich würde eher davon ausgehen, dass der Beamte erstmals nicht als zugriffsberechtigt - erst wenn er im Zuge der Amtshandlung zugriff verlangt bekommt er den zur entladenen Waffe.
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Re: Polizeikontrolle vor WBK Austellung

Beitrag von hannesu123 » Di 6. Mär 2018, 09:32

Zur geladenen Waffe am Nachkastl kann ich nichts sagen, da kenne ich den Hintergrund nicht.
Ich habe da auch nicht mehr nachgefragt....

Aber wenn jemand (auch Familienangehörige etc) während deiner Abwesenheit den Waffenschrank o.ä. öffnen können macht das sicher nicht den besten Eindruck bei der Exekutive.....
Leider weiss ich auch nicht wie der Fall ausgegangen ist...

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Re: Polizeikontrolle vor WBK Austellung

Beitrag von Wulpe » Di 6. Mär 2018, 09:35

BigBen hat geschrieben:
hannesu123 hat geschrieben:Von geladenen Pistolen auf dem Nachtkastl


Wäre das ein Problem wenn man alleine wohnt?


Kommt drauf an ob man zuhause ist... 8-)
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Re: Polizeikontrolle vor WBK Austellung

Beitrag von Robiwan » Di 6. Mär 2018, 09:37

hannesu123 hat geschrieben:Aber wenn jemand (auch Familienangehörige etc) während deiner Abwesenheit den Waffenschrank o.ä. öffnen können macht das sicher nicht den besten Eindruck bei der Exekutive.....
Leider weiss ich auch nicht wie der Fall ausgegangen ist...


Kommt auch auf den Inhalt an. Wenn die Großeltern keine WBK haben und Kat B im Safe gelagert sind schauts düster aus.
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Re: Polizeikontrolle vor WBK Austellung

Beitrag von Mindfreeq » Di 6. Mär 2018, 11:00

Wulpe hat geschrieben:
BigBen hat geschrieben:
hannesu123 hat geschrieben:Von geladenen Pistolen auf dem Nachtkastl


Wäre das ein Problem wenn man alleine wohnt?


Kommt drauf an ob man zuhause ist... 8-)



Naja die Wohnungstüre ist ja dann immer noch da als Aussensicherung, allerdings gegen unberechtigte/ zufallsfund ist sie dann nicht mehr sicher verwahrt, wenn jetzt zb die Feuerwehr oder der Vermieter in die Wohnung muss wegen eines Wasserschadens, in einem Haus welches mir gehört ist eine andere Sache.
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Re: Polizeikontrolle vor WBK Austellung

Beitrag von Jo_Kux » Di 6. Mär 2018, 11:20

BigBen hat geschrieben:
hannesu123 hat geschrieben:Von geladenen Pistolen auf dem Nachtkastl


Wäre das ein Problem wenn man alleine wohnt?

Der Umstand, dass die Waffe geladen ist, spielt da wohl keine Rolle, oder?
Da geht es ja um den leicht möglichen Zugriff Unberechtigter... das reicht schon um Ärger zu bekommen.
PS: Jegliche Diskussion führt ebenfalls zu einer sofortigen permanenten Sperre.

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Re: Polizeikontrolle vor WBK Austellung

Beitrag von hannesu123 » Di 6. Mär 2018, 11:29

Ich glaube auch, dass man bei beiden Fällen Ärger bekommen kann bzw. wird.
Der Beamte hat sdas nicht umsonst als so eine Art "worst case" hingestellt.....

Mir wäre das ganze viel zu gefährlich......

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