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Polizeikontrolle vor WBK Austellung

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Trijikon
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Re: Polizeikontrolle vor WBK Austellung

Beitrag von Trijikon » Di 6. Mär 2018, 12:21

?
Wenn ich als Grund für die WBK Selbstschutz angegeben habe ist es wohl normal das die Waffe in meiner Anwesenheit griffbereit zur Verfügung gehalten wird.
Im Tresor verwahrt widerspricht es eigentlich meiner Begründung für die Notwendigkeit einer Waffe!
So zumindest meine Meinung und auch die von Herrn Oberstleutnant Michael Hartung von der LPD Wien.
Vorgetragen bei dem sehr zu empfehlenden Notwehr Seminar bei Austria Arms in Deutsch Wagram.

LG Wolfgang
22 lr,5,7x28,32 S&W long,320 kurz,9mmk,9mm Para,38/357,357 Sig, 10mmAuto,40S&W,44 Remington Magnum,45ACP,454Casull,500 S&W,
31,36,44VL,12/70
6,5x55SE,223 Remington,308 Win,Palma;243 Win, 6mm PPC, .264 Win Mag
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Trijikon
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Re: Polizeikontrolle vor WBK Austellung

Beitrag von Trijikon » Di 6. Mär 2018, 12:21

Doppelpost :oops:
Zuletzt geändert von Trijikon am Di 6. Mär 2018, 12:24, insgesamt 1-mal geändert.
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blackscorpi
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Re: Polizeikontrolle vor WBK Austellung

Beitrag von blackscorpi » Di 6. Mär 2018, 12:26

Trijikon hat geschrieben:Doppelpost :oops:
Spricht auch nix dagegen, wenn die Schlafzimmertür versperrt ist, wenn du Besuch bekommst. Und du die Waffe versperrst, wenn du nicht daheim bist. Es ist halt nicht praktikabel und daher im Zuge der Verwahrungskontrolle wenig glaubhaft, dass die Waffe auch jederzeit gegen Zugriff geschützt ist.

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Zuletzt geändert von blackscorpi am Di 6. Mär 2018, 12:26, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Polizeikontrolle vor WBK Austellung

Beitrag von FFWGK » Di 6. Mär 2018, 12:27

hannesu123 hat geschrieben:Ich glaube auch, dass man bei beiden Fällen Ärger bekommen kann bzw. wird.

Könntest du das mit dem WaffG belegen?
Im Forum zu diskutieren ist wie mit Tauben Schach zu spielen.

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Re: Polizeikontrolle vor WBK Austellung

Beitrag von gewo » Di 6. Mär 2018, 13:12

Trijikon hat geschrieben:?
Wenn ich als Grund für die WBK Selbstschutz angegeben habe ist es wohl normal das die Waffe in meiner Anwesenheit griffbereit zur Verfügung gehalten wird.
Im Tresor verwahrt widerspricht es eigentlich meiner Begründung für die Notwendigkeit einer Waffe!
So zumindest meine Meinung und auch die von Herrn Oberstleutnant Michael Hartung von der LPD Wien.
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LG Wolfgang


dann soll doch der liebe hr obstl hartung doch mal im RIS nachlesen ueber den fall bei dem jemanden der anlaesslich der waffenueberpruefung seine waffe geladen neben sich am tisch liegen hatte die WBK entzogen worden ist

so theoretiker san immer supa ...
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Re: Polizeikontrolle vor WBK Austellung

Beitrag von cas81 » Di 6. Mär 2018, 13:21

gewo hat geschrieben:
Trijikon hat geschrieben:?
Wenn ich als Grund für die WBK Selbstschutz angegeben habe ist es wohl normal das die Waffe in meiner Anwesenheit griffbereit zur Verfügung gehalten wird.
Im Tresor verwahrt widerspricht es eigentlich meiner Begründung für die Notwendigkeit einer Waffe!
So zumindest meine Meinung und auch die von Herrn Oberstleutnant Michael Hartung von der LPD Wien.
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LG Wolfgang


dann soll doch der liebe hr obstl hartung doch mal im RIS nachlesen ueber den fall bei dem jemanden der anlaesslich der waffenueberpruefung seine waffe geladen neben sich am tisch liegen hatte die WBK entzogen worden ist

so theoretiker san immer supa ...

Na der hat sich aber auch ein bissl mehr geleistet als das, zB davon geredet, dass es nur a Frage der Zeit ist bis der böse Ausländer bei ihm in der Wohnung steht... Oder war das nicht der?

Aber eh, mit ein bissel Pech (oder ohne Glück?) hast einen sehr "gewissenhaften" Beamten vor dir, der sichs zur Aufgabe macht, dir Paranoiker das Leben waffenmässig schwer zu machen. Ob zurecht liegt wohl im Auge des Betrachters.
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Re: Polizeikontrolle vor WBK Austellung

Beitrag von gewo » Di 6. Mär 2018, 13:33

blackscorpi hat geschrieben:
Trijikon hat geschrieben:Doppelpost :oops:
Spricht auch nix dagegen, wenn die Schlafzimmertür versperrt ist, wenn du Besuch bekommst. ..


es gab frueher mal die regel dass aussagen im waffenrechtsbereich moeglichst durch quellen zu belegen sind

die quellen dafuer dass die meisten behoerden komplett abgesperrte raeume NICHT als waffenaufbewahrung akzeptieren (es seie denn es handelt sich um einen raum der von groesse und inhalt her fuer keinerlei anderen zweck geeignet erscheint) ist hier schon vielfach im forum zu finden

die aussage dass du eine geladene waffe in einem abgesperrten schlafzimmer verwahren darfst ist nicht richtig
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Re: Polizeikontrolle vor WBK Austellung

Beitrag von bino71 » Di 6. Mär 2018, 13:35

FFWGK hat geschrieben:
hannesu123 hat geschrieben:Ich glaube auch, dass man bei beiden Fällen Ärger bekommen kann bzw. wird.

Könntest du das mit dem WaffG belegen?

Sehr gerne, weil Du weißt auch nicht:
ob im Fall 1 der WBK Besitzer alleine gelebt hat und
im Fall 2 ob der Großvater eine WBK besessen hat.

"§ 3. (1) Eine Schußwaffe ist sicher verwahrt, wenn ihr Besitzer sie in zumutbarer
Weise vor unberechtigtem – auf Aneignung oder unbefugte Verwendung gerichteten – Zugriff schützt.

(2) Für die Beurteilung der Sicherheit der Verwahrung von Waffen und Munition sind
insbesondere folgende Umstände maßgeblich:
1. Verwahrung der Waffe an einem mit der Rechtfertigung oder dem Bedarf im Zusammenhang stehenden Ort, in davon nicht betroffenen Wohnräumen oder in Dritträumen (zB Banksafe);
2. Schutz vor fremden Zugriff durch Gewalt gegen Sachen, insbesondere eine der Anzahl und der Gefährlichkeit von Waffen und Munition entsprechende Ein- oder Aufbruchsicherheit des Behältnisses oder der Räumlichkeit;
3. Schutz von Waffen und Munition vor dem Zugriff von Mitbewohnern, die zu deren Verwendung nicht befugt sind;
4. Schutz von Waffen und Munition vor Zufallszugriffen rechtmäßig Anwesender.
-----------------------------------------
Tuts bitte nicht alles auseinadernehmen, solange nicht die Details bekannt sind und die werden wir nie erfahren, da Erzählung.

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Re: Polizeikontrolle vor WBK Austellung

Beitrag von blackscorpi » Di 6. Mär 2018, 13:36

gewo hat geschrieben:
blackscorpi hat geschrieben:
Trijikon hat geschrieben:Doppelpost :oops:
Spricht auch nix dagegen, wenn die Schlafzimmertür versperrt ist, wenn du Besuch bekommst. ..


es gab frueher mal die regel dass aussagen im waffenrechtsbereich moeglichst durch quellen zu belegen sind

die quellen dafuer dass die meisten behoerden komplett abgesperrte raeume NICHT als waffenaufbewahrung akzeptieren (es seie denn es handelt sich um einen raum der von groesse und inhalt her fuer keinerlei anderen zweck geeignet erscheint) ist hier schon vielfach im forum zu finden

die aussage dass du eine geladene waffe in einem abgesperrten schlafzimmer verwahren darfst ist nicht richtig
Ich darf die geladene Waffe zuhause auch führen. Wenn ich alleine Zuhause bin, darf ich sie natürlich auf den Tisch legen. Es ging gerade ja nicht um Verwahrung, sondern was ich als Nachtkastlaufbewahrer mache, wenn der Postler an der Tür klingelt. Da reicht bei meiner Anwesenheit natürlich eine versperrte Schlafzimmertür.

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Re: Polizeikontrolle vor WBK Austellung

Beitrag von gewo » Di 6. Mär 2018, 13:44

blackscorpi hat geschrieben:
gewo hat geschrieben:
blackscorpi hat geschrieben:Spricht auch nix dagegen, wenn die Schlafzimmertür versperrt ist, wenn du Besuch bekommst. ..


es gab frueher mal die regel dass aussagen im waffenrechtsbereich moeglichst durch quellen zu belegen sind

die quellen dafuer dass die meisten behoerden komplett abgesperrte raeume NICHT als waffenaufbewahrung akzeptieren (es seie denn es handelt sich um einen raum der von groesse und inhalt her fuer keinerlei anderen zweck geeignet erscheint) ist hier schon vielfach im forum zu finden

die aussage dass du eine geladene waffe in einem abgesperrten schlafzimmer verwahren darfst ist nicht richtig
Ich darf die geladene Waffe zuhause auch führen. Wenn ich alleine Zuhause bin, darf ich sie natürlich auf den Tisch legen. Es ging gerade ja nicht um Verwahrung, sondern was ich als Nachtkastlaufbewahrer mache, wenn der Postler an der Tür klingelt. Da reicht bei meiner Anwesenheit natürlich eine versperrte Schlafzimmertür.

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du darfst das gerne fuer dich so interpretieren
aber bitte vertritt diese these nicht in einem forum in einer form dass leser es fuer eine tatsache halten koennten ....

ad1:
du darfst zuhause NICHT fuehren, der begriff fuehren beschreibt das zugriffsbereite bei sich haben einer schusswaffe im oeffentlichen raum

ad2:
du darfst wenn du alleine zuhause bist offenbar NICHT eine geladene waffe einfach so neben dir liegen haben , lies das VfgH urteil dazu, genau diesesverhalten hat zu einem waffenbesitzkarten entzug gefuehrt

ad3:
ein versperrter raum ist NICHT geeignet zur verwahrung einer geladenen schusswafe (und ja, es ist auch dann "verwahrung" wenn du in der wohnung, jedoch in einem anderen raum bist

bitte hoert doch auf einmal auf die schnelle das waffengesetz zu lesen und dann zu glauben dass ihr komplexe rechtliche zusammenhaenge fuer dritte erklaeren koennt ....
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Re: Polizeikontrolle vor WBK Austellung

Beitrag von FFWGK » Di 6. Mär 2018, 13:55

ad 2:
Bitte einen Link zum Urteil?
Das hieße, ich darf sie tragen aber nicht ablegen? Würde zur Logik im WaffG passen LOL.
Zuletzt geändert von FFWGK am Di 6. Mär 2018, 14:06, insgesamt 1-mal geändert.
Im Forum zu diskutieren ist wie mit Tauben Schach zu spielen.

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Re: Polizeikontrolle vor WBK Austellung

Beitrag von Lindenwirt » Di 6. Mär 2018, 13:57

Zu "Du darfst die zuhause NICHT führen":

Ähhh, das ist jetzt aber schon ein bisschen Wortklauberei. Natürlich führe ich nicht (rechtlich gesehen) in den eigenen 4 Wänden oder in meinem eigenen eingezäunten Grundstück, sehr wohl darf ich die Waffe aber da bei mir haben. Sonst könnte ich sie ja nicht mal reinigen.
Ich denke, Gewo, du meinst dass die Waffe unbeaufsichtigt auf einem Tisch gelegen ist, oder? Kein Mensch kann dir verbieten in deinem Haus eine Waffe zu tragen, vom Sinn mal abgesehen.

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Re: Polizeikontrolle vor WBK Austellung

Beitrag von FFWGK » Di 6. Mär 2018, 14:05

bino71 hat geschrieben:
FFWGK hat geschrieben:
hannesu123 hat geschrieben:Ich glaube auch, dass man bei beiden Fällen Ärger bekommen kann bzw. wird.

Könntest du das mit dem WaffG belegen?

Sehr gerne, weil Du weißt auch nicht:
ob im Fall 1 der WBK Besitzer alleine gelebt hat und
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Weise vor unberechtigtem – auf Aneignung oder unbefugte Verwendung gerichteten – Zugriff schützt.

(2) Für die Beurteilung der Sicherheit der Verwahrung von Waffen und Munition sind
insbesondere folgende Umstände maßgeblich:
1. Verwahrung der Waffe an einem mit der Rechtfertigung oder dem Bedarf im Zusammenhang stehenden Ort, in davon nicht betroffenen Wohnräumen oder in Dritträumen (zB Banksafe);
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4. Schutz von Waffen und Munition vor Zufallszugriffen rechtmäßig Anwesender.
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Ernsthaft?
Fall1: habe dargelegt dass entweder wie Big Ben geschrieben allein lebend oder beide WBK.
Fall2: bei aus dem WAFFENSCHRANK nehemen gehe ich von Langwaffe aus, und dem Großvater gestehe ich ein Alter>18 J zu.
Ok...theoretisch könnte er ein Waffenvernot haben. Aber jetzt lassen wir die Kirche im Dorf. Soll ja Kontrollen geben wo auch LW kontrolliert werden.
Magst es nochmal probieren?
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Re: Polizeikontrolle vor WBK Austellung

Beitrag von gewo » Di 6. Mär 2018, 14:11

Lindenwirt hat geschrieben:Zu "Du darfst die zuhause NICHT führen":

Ähhh, das ist jetzt aber schon ein bisschen Wortklauberei. Natürlich führe ich nicht (rechtlich gesehen) in den eigenen 4 Wänden oder in meinem eigenen eingezäunten Grundstück, sehr wohl darf ich die Waffe aber da bei mir haben. Sonst könnte ich sie ja nicht mal reinigen.
Ich denke, Gewo, du meinst dass die Waffe unbeaufsichtigt auf einem Tisch gelegen ist, oder? Kein Mensch kann dir verbieten in deinem Haus eine Waffe zu tragen, vom Sinn mal abgesehen.


leute bitte

der gesetzestext hat genau nix mit der judikatur zu tun

das hoechstgerichtliche urteil dazu wurde schon vielfach hier im forum gepostet
sicher irgendwo hier im waffenrecht

wbk inhaber hatte waffe geladen neben sich liegen bei der angekuendigten (!) waffenkontrolle
beamter fragt wieso
er sagt weil er die waffe zur selbstverteidigung bereit haltet
sachbearbeiter der waffenbehoerde schickt ihn deshalb zum psychtest
dort geht er ned hinw eil das nochmal 300,- kostet oder so
daraufhin entzug des waffendokumentes

der entzug hat auch in der instanz gehalten
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Re: Polizeikontrolle vor WBK Austellung

Beitrag von Wulpe » Di 6. Mär 2018, 14:12

Wien. Singles mit Waffenbesitzkarte dürfen eine Pistole in einer offenen Schreibtischlade im Wohnzimmer liegen haben. Das hat der Verwaltungsgerichtshof entschieden (2013/03/0075).

22.12.2013 | 17:41 | Die Presse

Der von gewo angeführte Fall hat sich meiner Erinnerung nach jedoch so dargestellt, dass es gewisse Zweifel an der psychischen Stabilität des WBK-Inhabers gab.
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