Bzgl. EU-Feuerwaffenrichtlinie hat der Verein beim BMI u. a. folgenden Vorschlag eingebracht:
· Halbautomatische Langwaffen (Gewehrkaliber) gelten automatisch als Kategorie B – allenfalls Kategorie A6 und A7, außer sie können durch den einfachen Tausch von nicht waffenrechtlich relevanten Teilen (Abzugsgruppe, Verschlussträger etc.) oder rechtswidrige Modifikation von waffenrelevanten Teilen (Lauf, Verschluss etc.) auf vollautomatische Waffen umgebaut werden.
Für mich hört sich das so an als könnten wir demnächst alle Kat.-B Waffen abgeben. Ich bin aber weder Waffen- noch Rechtsexperte - dafür war ich mal recht gut in Legasthenie und hoffe darauf obigen Text einfach falsch verstanden zu haben ...
Ist der Text harmlos? und wenn ja, warum?