SSG308 hat geschrieben:Die Formulierung "rechtswidrige Modifikation" wurde offensichtlich von Big Ben übernommen (siehe Zitat oben)
und fand voriges Jahr einige Zustimmung (siehe Link oben)
Was wäre nun eine "wasserdichte" Formulierung, wie Woolf schreibt "wenn kompatibel" auch nicht oder?
voellig egal
im rahmen der waffenrechtsnovelle wird NICHT die kriegsmaterialverordnung ueberarbeitet
einfach nur falsche baustelle ...