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Frage "Altbestand"?
Forumsregeln
Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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- JägerausSalzburg
- .308 Win
- Beiträge: 417
- Registriert: Do 26. Nov 2015, 10:03
Frage "Altbestand"?
Die Frage beschäftigt mich schon länger, bin gerade wieder über so ein Inserat auf waffengebraucht gestoßen...wie funktioniert das eigentlich, wenn bis zum damaligen Stichtag die Langwaffen nicht gemeldet wurden (aus Altersgründen, kein Internet, usw...) und jetzt zum Verkauf angeboten werden? Wie muss sowas dann gemeldet werden und wird der "alte" Besitzer dann bestraft? Werden die Waffen eingezogen?
Re: Frage "Altbestand"?
Meldung erst bei Verkauf (bzw "Weitergabe" aus welchem Titel auch immer) notwendig. Demnach hast du als Käufer die Pflicht nach spätestens 6 Wochen zu melden. Viele Verkäufer glauben aber nicht an den ehrlichen Erwerber und verhökern ihren "Altbestand" dann zu Mondpreisen in der Hoffnung dass sie jemand bezahlt der die Meldung unterlassen möchte. (und damit gegen das WaffG verstößt)
Die KK-Altbestandsgewehre sind aber als Kat C schon beim Verkäufer meldepflichtig ....
Die KK-Altbestandsgewehre sind aber als Kat C schon beim Verkäufer meldepflichtig ....
Zuletzt geändert von Paddy91 am Di 27. Feb 2018, 10:31, insgesamt 1-mal geändert.
Re: Frage "Altbestand"?
JägerausSalzburg hat geschrieben:Die Frage beschäftigt mich schon länger, bin gerade wieder über so ein Inserat auf waffengebraucht gestoßen...wie funktioniert das eigentlich, wenn bis zum damaligen Stichtag die Langwaffen nicht gemeldet wurden (aus Altersgründen, kein Internet, usw...) und jetzt zum Verkauf angeboten werden? Wie muss sowas dann gemeldet werden und wird der "alte" Besitzer dann bestraft? Werden die Waffen eingezogen?
es gilt nach wie vor das man die einfach nachregistrieren kann
keine konsequenzen
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in Salzburg, Tirol und Kärnten möglich.
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- JägerausSalzburg
- .308 Win
- Beiträge: 417
- Registriert: Do 26. Nov 2015, 10:03
Re: Frage "Altbestand"?
Vielen Dank
- Counterstriker
- .50 BMG
- Beiträge: 702
- Registriert: Fr 14. Jan 2011, 09:33
- Wohnort: Donauföld
Re: Frage "Altbestand"?
Paddy91 hat geschrieben:Viele Verkäufer glauben aber nicht an den ehrlichen Erwerber und verhökern ihren "Altbestand" dann zu Mondpreisen in der Hoffnung dass sie jemand bezahlt der die Meldung unterlassen möchte.
Wenn jemand auf Waffengeschlaucht dezitiert inseriert, nach "Altbeständen" zu suchen, dann ist diese Vermutung aber auch ziemlich naheliegend.
Wenn alle das täten was sie mich können, dann käme ich gar nicht mehr zum sitzen.
- hari
- Supporter 6,5x55 TTSX
- Beiträge: 1688
- Registriert: So 10. Aug 2014, 22:39
- Wohnort: Graz Umgebung
Re: Frage "Altbestand"?
Counterstriker hat geschrieben:Wenn jemand auf Waffengeschlaucht dezitiert inseriert, nach "Altbeständen" zu suchen, dann ist diese Vermutung aber auch ziemlich naheliegend.
Vielleicht sucht er aber auch einfach nur alte Flinten?
Re: Frage "Altbestand"?
Die einzige wichtige Vermutung ist die Unschuldsvermutung. In paar Monaten wars das aber sowieso mit Kat D...Counterstriker hat geschrieben:Wenn jemand auf Waffengeschlaucht dezitiert inseriert, nach "Altbeständen" zu suchen, dann ist diese Vermutung aber auch ziemlich naheliegend.
Re: Frage "Altbestand"?
Anmerkung der Moderation: Thema dahin verschoben wo es Sinn macht...
- Hirschberg
- .50 BMG
- Beiträge: 1123
- Registriert: Sa 26. Jul 2014, 09:17
Re: Frage "Altbestand"?
Paddy91 hat geschrieben:... In paar Monaten wars das aber sowieso mit Kat D...
Weiß man schon was da geplant ist, oder kann man das wo nachlesen?
Gruß
H.
H.
Re: Frage "Altbestand"?
Ja, Kat D wirds nicht mehr geben. Die geht in Kat C auf.
No one will ban your sporting rifle. They will call it terrorists weapon first.
Re: Frage "Altbestand"?
Hirschberg hat geschrieben:Weiß man schon was da geplant ist, oder kann man das wo nachlesen?
Ich hab keine Primärquelle aber nachdem Firearms United im Forderungsvorschlags Katalog ein Argument schreibt wird schon was dran sein:
https://firearms-united.at/abgeordnete-kontaktieren/
https://firearms-united.at/abgeordnete-kontaktieren/ hat geschrieben:"Für Waffen der Kategorie D, die vor dem Stichtag (1. Oktober 2012) erworben wurden, muss es auch nach dem Aufgehen der Kategorie D in die Kategorie C Ausnahmen geben, damit die BesitzerInnen dieses Altbestands nicht in die Illegalität getrieben werden - viele werden von den Änderungen nichts mitbekommen!"
-
- .223 Rem
- Beiträge: 270
- Registriert: Di 17. Nov 2015, 13:00
Re: Frage "Altbestand"?
Hier ist die Primärquelle: http://eur-lex.europa.eu/legal-content/ ... 53&from=EN
Auf Seite 17 im Dokument
MfG
Auf Seite 17 im Dokument
v) Kategorie D wird gestrichen.
MfG
Firearms United Österreich auf Facebook: facebook.com/FirearmsUnitedAustria
Keine Notwehrfälle mit Schusswaffen? Oh doch: notwehrfakten.at
Keine Notwehrfälle mit Schusswaffen? Oh doch: notwehrfakten.at
Re: Frage "Altbestand"?
Danke EU, die Nachteile überwiegen derzeit die paar Vorteile...
Bruder Fre vom Orden der barmherzigen GLOCKen Brüder
Ich liebe unsere Politiker..............wenn sie in Pension sind !
Ich liebe unsere Politiker..............wenn sie in Pension sind !
Re: Frage "Altbestand"?
es gibt Vorteile??
Re: Frage "Altbestand"?
fast12 hat geschrieben:es gibt Vorteile??
Jede Menge wenn man nicht zu verbittert und mit geschlossenen Augen durchs Leben geht - aber eben leider auch einen Haufen Nachteile...
Abusus non tollit usum - Mißbrauch hebt den (ge)rechten Gebrauch nicht auf