ES IST SOWEIT: Der PDSV Cup 2024 hat begonnen! Teilnahmebedingungen: viewtopic.php?f=53&t=58164
Der PDSV Cup dient zur Finanzierung des Pulverdampf Forums. Bitte unterstützt unser Forum, danke!

Verwahrung Repetiergewehr

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
Forumsregeln
Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
Preßburg
9mm Para
9mm Para
Beiträge: 25
Registriert: Sa 3. Mär 2018, 10:31

Re: Verwahrung Repetiergewehr

Beitrag von Preßburg » Sa 3. Mär 2018, 22:02

Danke für die zahlreichen Antworten! Ich denk, dass ich mich sicherlich "drüberretten" kann, bis ich einen gscheiten Schrank besorgen kann, ohne jetzt fahrlässig zu sein. Inzwischen wirds wohl eher eine "rustikale" Lösung werden, aber einen Koffer zu versperren und ihn wo anzuhängen, klingt für mich noch immer sicherer als im versperrbaren Kleiderschrank (und die Version haben mir alle anderen Instanzen auch immer genannt). Das wird schon passen dann :)
Danke!
Zuletzt geändert von Preßburg am Sa 3. Mär 2018, 22:31, insgesamt 1-mal geändert.
Steyr L9-A1
Schwedenmauser
TOZ T03-78-01

Benutzeravatar
Martin P
.308 Win
.308 Win
Beiträge: 495
Registriert: Sa 1. Nov 2014, 23:48

Re: Verwahrung Repetiergewehr

Beitrag von Martin P » Sa 3. Mär 2018, 22:08

Veridian hat geschrieben:Ach das wurde bereits ein für alle mal geklärt und nicht nur durch Hörensagen, teilweise aus dem deutschen Recht, zu uns getragen und verbreitet?
Sag mir wo man da am besten nachlesen kann.

LG
Chris


Nein, sorry, es ist ermüdend, alle drei Monate einen neuen Ignoranten und Hobbyjuristen dahingehend zu belehren, dass auch ohne - wie du es nennst - "konkrete Vorschreibungen" im Gesetz bestimmte Verwahrungspflichten bestehen. Wenn du daher meinst, dass keine konkreten Vorgaben zur sicheren Verwahrung von Schusswaffen existieren, weil du im WaffG und in den Verordnungen dazu nichts gefunden hast - dann lass ich dich einfach in diesem Glauben.

Benutzeravatar
cas81
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 3670
Registriert: Fr 17. Apr 2015, 17:44
Wohnort: Wien

Re: Verwahrung Repetiergewehr

Beitrag von cas81 » Sa 3. Mär 2018, 22:17

Jedenfalls macht's einen grundlegenden Unterschied, wem man was wie erklärt. Der TO ist anscheinend "blutiger Anfänger", idS nicht sachkundig und erst recht nicht bezüglich der Grundzüge dieser Thematik sattelfest. So jemandem zu erklären, er kann das Ding rein vom Gesetz her irgendwie lagern, ist absolut daneben. Haare spalten kann mit Leuten, welche die Basics intus haben. Alle anderen verwirrt es nur. Jeder hat mal klein angefangen.

Gesendet von meinem LG-K500n mit Tapatalk
GTRRU - Gumbear Tactical Rapid Response Unit
Beiträge zu rechtlichen Themen entsprechen meiner persönlichen Einschätzung und sind nicht als Rechtsberatung, verbindlicher Ratschlag, oder sachkundige Auskunft zu betrachten.

Benutzeravatar
Styrax
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 1160
Registriert: So 26. Aug 2012, 06:56
Wohnort: Vienna / Austria

Re: Verwahrung Repetiergewehr

Beitrag von Styrax » So 4. Mär 2018, 02:38

@Veridian

Wer die Verwahrung von C oder D Waffen kontrolliert?

Na beispielsweise die Polizei wenn sie die Waffen abholen kommt, weil dir eine gefährliche Drohung und Sachbeschädigung vorgeworfen wird, man in dieser Zeit ein Waffen und Munitionsverbot ausgesprochen bekommt und die Waffen so lange sicher verwahrt bis die Sachlage geklärt ist.

Einem Freund vor 2j aus heiterem Himmel passiert.

Und wenn dann eine geladene Waffe an der Wand hängt - gute Nacht! [emoji6]
"Damit das Böse Erfolg hat, braucht es nur eine handvoll guter Menschen. Denn die schaffen mit lauter guten Absichten eine furchtbare Katastrophe."

Veridian
.357 Magnum
.357 Magnum
Beiträge: 40
Registriert: So 17. Dez 2017, 17:47

Re: Verwahrung Repetiergewehr

Beitrag von Veridian » So 4. Mär 2018, 08:27

Styrax hat geschrieben:@Veridian

Wer die Verwahrung von C oder D Waffen kontrolliert?

Na beispielsweise die Polizei wenn sie die Waffen abholen kommt, weil dir eine gefährliche Drohung und Sachbeschädigung vorgeworfen wird, man in dieser Zeit ein Waffen und Munitionsverbot ausgesprochen bekommt und die Waffen so lange sicher verwahrt bis die Sachlage geklärt ist.

Einem Freund vor 2j aus heiterem Himmel passiert.

Und wenn dann eine geladene Waffe an der Wand hängt - gute Nacht! [emoji6]


Punkt für dich. :D
Da würde ich nichtmal eine Messersammlung oder sonstiges rumliegen haben wollen.

Grundsätzlich ist man bei einer Kontrolle zu Hause, da kann einem der Zustand der Waffe nicht vorgeworfen werden.
Und solange die Kat A & B korrekt verwahrt sind wird nach C & D keiner fragen.

Ich wollte nur klar machen dass oft aufgrund von Angst vor der Behörde ein vorauseilender Gehorsam zu Tage tritt, der rein rechtlich nicht sein müsste.
Jeder normalsterbliche wie du, ich, offenbar der TE, sowie wahrscheinlich auch der Rest hier, verwahrt die Waffen egal welcher Kategorie mehr als ausreichend, und das ist auch gut so.

Jedoch stößt es mir immer etwas dauer auf wenn ich von Freunden die den Waffenführerschein bei unterschiedlichen Händlern machen dann solche Dinge höre wie "Waffen und Munktion müssen in verschiedenen Safes der Sicherheitsklasse bla versperrt und die Safes an der Wand verankert sein, den Erstschlüssel musst du schlucken und den Zweitschlüssel im Garten des Nachbarn im Biotop versenken".

Ich habe da ich selber unsicher war ein paar befreundete Polizisten gefragt ob sie an meiner Art der Verwahrung etwas aussetzen würden, ubd die sagten mir einstimmig dass sie froh wären wenn jeder seine Waffen so wegsperren würde.
Sie hätten genug Fälle die fast an Fahrlässigkeit grenzen, und selbst da müssten die wenigsten mit Konsequenzen rechnen.

LG
Chris

gewo
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 36564
Registriert: Mo 10. Mai 2010, 12:09
Wohnort: Wien
Kontaktdaten:

Re: Verwahrung Repetiergewehr

Beitrag von gewo » So 4. Mär 2018, 08:31

Veridian hat geschrieben:
Styrax hat geschrieben:@Veridian

Wer die Verwahrung von C oder D Waffen kontrolliert?

Na beispielsweise die Polizei wenn sie die Waffen abholen kommt, weil dir eine gefährliche Drohung und Sachbeschädigung vorgeworfen wird, man in dieser Zeit ein Waffen und Munitionsverbot ausgesprochen bekommt und die Waffen so lange sicher verwahrt bis die Sachlage geklärt ist.

Einem Freund vor 2j aus heiterem Himmel passiert.

Und wenn dann eine geladene Waffe an der Wand hängt - gute Nacht! [emoji6]


Punkt für dich. :D
Da würde ich nichtmal eine Messersammlung oder sonstiges rumliegen haben wollen.

Grundsätzlich ist man bei einer Kontrolle zu Hause, da kann einem der Zustand der Waffe nicht vorgeworfen werden.
Und solange die Kat A & B korrekt verwahrt sind wird nach C & D keiner fragen.

Ich wollte nur klar machen dass oft aufgrund von Angst vor der Behörde ein vorauseilender Gehorsam zu Tage tritt, der rein rechtlich nicht sein müsste.
Jeder normalsterbliche wie du, ich, offenbar der TE, sowie wahrscheinlich auch der Rest hier, verwahrt die Waffen egal welcher Kategorie mehr als ausreichend, und das ist auch gut so.

Jedoch stößt es mir immer etwas dauer auf wenn ich von Freunden die den Waffenführerschein bei unterschiedlichen Händlern machen dann solche Dinge höre wie "Waffen und Munktion müssen in verschiedenen Safes der Sicherheitsklasse bla versperrt und die Safes an der Wand verankert sein, den Erstschlüssel musst du schlucken und den Zweitschlüssel im Garten des Nachbarn im Biotop versenken".

Ich habe da ich selber unsicher war ein paar befreundete Polizisten gefragt ob sie an meiner Art der Verwahrung etwas aussetzen würden, ubd die sagten mir einstimmig dass sie froh wären wenn jeder seine Waffen so wegsperren würde.
Sie hätten genug Fälle die fast an Fahrlässigkeit grenzen, und selbst da müssten die wenigsten mit Konsequenzen rechnen.

LG
Chris


Die Privatmeinung irgendwelcher Polizisten ist irrelevant

Lies die Verordnungen und Gesetze und die vfgh urteile

Das Behältnis muss angeschraubt sein

Und der Schlüssel muss mit der gleichen Sorgfalt verwahrt werden wie die Waffe dh verstecken gilt nicht
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in Salzburg, Tirol und Kärnten möglich.

Veridian
.357 Magnum
.357 Magnum
Beiträge: 40
Registriert: So 17. Dez 2017, 17:47

Re: Verwahrung Repetiergewehr

Beitrag von Veridian » So 4. Mär 2018, 08:35

gewo hat geschrieben:
Veridian hat geschrieben:
Styrax hat geschrieben:@Veridian

Wer die Verwahrung von C oder D Waffen kontrolliert?

Na beispielsweise die Polizei wenn sie die Waffen abholen kommt, weil dir eine gefährliche Drohung und Sachbeschädigung vorgeworfen wird, man in dieser Zeit ein Waffen und Munitionsverbot ausgesprochen bekommt und die Waffen so lange sicher verwahrt bis die Sachlage geklärt ist.

Einem Freund vor 2j aus heiterem Himmel passiert.

Und wenn dann eine geladene Waffe an der Wand hängt - gute Nacht! [emoji6]


Punkt für dich. :D
Da würde ich nichtmal eine Messersammlung oder sonstiges rumliegen haben wollen.

Grundsätzlich ist man bei einer Kontrolle zu Hause, da kann einem der Zustand der Waffe nicht vorgeworfen werden.
Und solange die Kat A & B korrekt verwahrt sind wird nach C & D keiner fragen.

Ich wollte nur klar machen dass oft aufgrund von Angst vor der Behörde ein vorauseilender Gehorsam zu Tage tritt, der rein rechtlich nicht sein müsste.
Jeder normalsterbliche wie du, ich, offenbar der TE, sowie wahrscheinlich auch der Rest hier, verwahrt die Waffen egal welcher Kategorie mehr als ausreichend, und das ist auch gut so.

Jedoch stößt es mir immer etwas dauer auf wenn ich von Freunden die den Waffenführerschein bei unterschiedlichen Händlern machen dann solche Dinge höre wie "Waffen und Munktion müssen in verschiedenen Safes der Sicherheitsklasse bla versperrt und die Safes an der Wand verankert sein, den Erstschlüssel musst du schlucken und den Zweitschlüssel im Garten des Nachbarn im Biotop versenken".

Ich habe da ich selber unsicher war ein paar befreundete Polizisten gefragt ob sie an meiner Art der Verwahrung etwas aussetzen würden, ubd die sagten mir einstimmig dass sie froh wären wenn jeder seine Waffen so wegsperren würde.
Sie hätten genug Fälle die fast an Fahrlässigkeit grenzen, und selbst da müssten die wenigsten mit Konsequenzen rechnen.

LG
Chris


Die Privatmeinung irgendwelcher Polizisten ist irrelevant

Lies die Verordnungen und Gesetze und die vfgh urteile

Das Behältnis muss angeschraubt sein

Und der Schlüssel muss mit der gleichen Sorgfalt verwahrt werden wie die Waffe dh verstecken gilt nicht


Schon klar gewo, aber auch bei der Verwahrung von Schlüsseln scheiden sich die Geister.
Schlüssel vom Safe am Schlüsselbund?
Schlüssen des Safes in einem Schlüsselsafe und den Schlüssel dessen am Schlüsselbund?
Biometrischer Safe und den Notschlüssel am Bund oder im Schlüsselsafe, oder doch im Schließfach bei der Bank?

Was rätst du deinen Kunden beim Waffenführerschein?

LG
Chris

Benutzeravatar
Exitus
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 1145
Registriert: Mi 29. Apr 2015, 08:22
Wohnort: St. Veit/Glan

Re: Verwahrung Repetiergewehr

Beitrag von Exitus » So 4. Mär 2018, 09:15

Elektronisches Schloss :mrgreen:

blackscorpi
.357 Magnum
.357 Magnum
Beiträge: 40
Registriert: Di 6. Feb 2018, 16:44

Re: Verwahrung Repetiergewehr

Beitrag von blackscorpi » So 4. Mär 2018, 09:35

[/quote]

Das Behältnis muss angeschraubt sein

[/quote]

Das ergibt sich aus der Wohnsituation. Wenn der Aussenschutz entsprechend ausgeführt ist (Alarmanlage), muss das Behältnis nicht verankert sein. Zumindest beim WBKler mit einstelliger Waffenanzahl.

Gesendet von meinem Moto G (5) Plus mit Tapatalk
:at1: S&W Fanboy :clap:

Veridian
.357 Magnum
.357 Magnum
Beiträge: 40
Registriert: So 17. Dez 2017, 17:47

Re: Verwahrung Repetiergewehr

Beitrag von Veridian » So 4. Mär 2018, 10:01

Exitus hat geschrieben:Elektronisches Schloss :mrgreen:


Ist mir auch am liebsten. Aber wohin nur mit den Notschlüsseln?^^

LG
Chris

Veridian
.357 Magnum
.357 Magnum
Beiträge: 40
Registriert: So 17. Dez 2017, 17:47

Re: Verwahrung Repetiergewehr

Beitrag von Veridian » So 4. Mär 2018, 10:03

blackscorpi hat geschrieben:


Das Behältnis muss angeschraubt sein

[/quote]

Das ergibt sich aus der Wohnsituation. Wenn der Aussenschutz entsprechend ausgeführt ist (Alarmanlage), muss das Behältnis nicht verankert sein. Zumindest beim WBKler mit einstelliger Waffenanzahl.

Gesendet von meinem Moto G (5) Plus mit Tapatalk[/quote]

Oder bei einem Tresor mit 200 kg.
Find es immer toll wenn der amazon basic tresor in der Wand verankert wird....

LG
Chris

Benutzeravatar
cas81
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 3670
Registriert: Fr 17. Apr 2015, 17:44
Wohnort: Wien

Re: Verwahrung Repetiergewehr

Beitrag von cas81 » So 4. Mär 2018, 11:08

Exitus hat geschrieben:Elektronisches Schloss :mrgreen:
Mhm, bis die Batterie leer wird und spätestens dann bist beim Schlüsseltheater. Die Lösung heisst: Zahlenschloss.

Gesendet von meinem LG-K500n mit Tapatalk
GTRRU - Gumbear Tactical Rapid Response Unit
Beiträge zu rechtlichen Themen entsprechen meiner persönlichen Einschätzung und sind nicht als Rechtsberatung, verbindlicher Ratschlag, oder sachkundige Auskunft zu betrachten.

Benutzeravatar
Martin P
.308 Win
.308 Win
Beiträge: 495
Registriert: Sa 1. Nov 2014, 23:48

Re: Verwahrung Repetiergewehr

Beitrag von Martin P » So 4. Mär 2018, 11:17

Veridian hat geschrieben:Find es immer toll wenn der amazon basic tresor in der Wand verankert wird....


Was ist daran falsch?

Veridian
.357 Magnum
.357 Magnum
Beiträge: 40
Registriert: So 17. Dez 2017, 17:47

Re: Verwahrung Repetiergewehr

Beitrag von Veridian » So 4. Mär 2018, 11:22

Martin P hat geschrieben:
Veridian hat geschrieben:Find es immer toll wenn der amazon basic tresor in der Wand verankert wird....


Was ist daran falsch?


Nichts, das ist durchaus legitim.
Und wir können froh sein dass uns keine Sicherheitsklassen vorgeschrieben werden.
Aber einen Safe den man mit einem einfachen Werkzeug (welches bei Einbrüchen ohnehin am Mann ist) "öffnen" kann an der Wand zu verankern finde ich etwas lächerlich.
Klar, für gewisse Vorgaben können die Schützen nichts, aber der Sinn dahinter erschließt sich vielen nicht (wie in so vielen anderen Waffenrelevanten Bereichen).

LG
Chris

Benutzeravatar
Martin P
.308 Win
.308 Win
Beiträge: 495
Registriert: Sa 1. Nov 2014, 23:48

Re: Verwahrung Repetiergewehr

Beitrag von Martin P » So 4. Mär 2018, 11:36

Veridian hat geschrieben:
Martin P hat geschrieben:
Veridian hat geschrieben:Find es immer toll wenn der amazon basic tresor in der Wand verankert wird....


Was ist daran falsch?


Nichts, das ist durchaus legitim.
Und wir können froh sein dass uns keine Sicherheitsklassen vorgeschrieben werden.
Aber einen Safe den man mit einem einfachen Werkzeug (welches bei Einbrüchen ohnehin am Mann ist) "öffnen" kann an der Wand zu verankern finde ich etwas lächerlich.
Klar, für gewisse Vorgaben können die Schützen nichts, aber der Sinn dahinter erschließt sich vielen nicht (wie in so vielen anderen Waffenrelevanten Bereichen).

LG
Chris


Der Grund, warum sich das empfiehlt, liegt in der entsprechenden Judikatur des VwGH:

https://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe? ... 9961218X02

Antworten