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Verwahrung Repetiergewehr

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Verwahrung Repetiergewehr

Beitrag von Preßburg » Sa 3. Mär 2018, 20:04

Hallo!

Erstmal danke an den Forumgründer und die Mitglieder hier. Als frisch gebackener Waffenbesitzkarteninhaber (und Pistolenbesitzer) ist man über die Informationen hier schon sehr dankbar :)

Ich habe das Bedürfnis, mir eine Ordonanzwaffe zuzulegen, habe aber derzeit keinen Waffenschrank. Jetzt hat mir ein Waffenhändler gesagt, dass das Ausbauen des Verschlusses reicht, sofern man das Verschlussstück dann im Tresor einfach zur Pistole sperrt. Der nächste Waffenhändler hat das empört verneint, sei Unfug. Weiß da jemand, was Sache ist?

Selbige Meinungsverschiedenheit hats beim EKA Bonowi Schlagstock gegeben. Der eine sagte, geht locker, kriegst sogar ein BMI-Zertifikat dazu, der andere sagte, dass, wenn man das Waffengesetz hierzulande kennt, sowas nicht seriös verkauft werden darf. :think:

Bin für alle Meinungen zum Thema dankbar!

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Re: Verwahrung Repetiergewehr

Beitrag von Veridian » Sa 3. Mär 2018, 20:19

Wenn keine Personen unter 18 Jahren im gemeinsamen Haushalt leben, kannst du die Waffe geladen an die Wand hängen.

LG
Chris

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Re: Verwahrung Repetiergewehr

Beitrag von Hane » Sa 3. Mär 2018, 20:26

ja, aber nur wenn du zu Hause bist.

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Re: Verwahrung Repetiergewehr

Beitrag von Veridian » Sa 3. Mär 2018, 20:34

Bei ausreichendem Außenschutz ist auch das nicht notwendig.
In der Praxis würde ich bei fehlendem Waffenschrank die ungeladene Waffen in einem Futteral auf den Kleiderschrank legen.

LG
Chris

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Re: Verwahrung Repetiergewehr

Beitrag von gewo » Sa 3. Mär 2018, 20:38

Veridian hat geschrieben:Wenn keine Personen unter 18 Jahren im gemeinsamen Haushalt leben, kannst du die Waffe geladen an die Wand hängen.
LG
Chris


unsinn
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Re: Verwahrung Repetiergewehr

Beitrag von Veridian » Sa 3. Mär 2018, 21:00

gewo hat geschrieben:
Veridian hat geschrieben:Wenn keine Personen unter 18 Jahren im gemeinsamen Haushalt leben, kannst du die Waffe geladen an die Wand hängen.
LG
Chris


unsinn


Zitat von help.gv.at:
"Schusswaffen und Munition müssen sicher verwahrt werden. Das bedeutet, dass sie in zumutbarer Weise vor unberechtigtem Zugriff geschützt werden müssen. Insbesondere müssen Behältnisse oder Räumlichkeiten, in denen Waffen und Munition verwahrt werden, ein- oder aufbruchsicher sein. Darüber hinaus müssen Waffen und Munition unter anderem vor dem Zugriff von Mitbewohnerinnen/Mitbewohnern, die zu deren Verwendung nicht befugt sind, geschützt werden."
Zitatende

Behältnisse oder Räumlichkeiten müssen ein- oder aufbruchsicher sein. Siehe meine Anmerkung oben bezüglich ausreichendem Außenschutz.

Waffen und Munition müssen vor nicht befugten Mitbewohnern geschützt werden -> unter 18, Waffenverbot o.ä.

LG
Chris

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Re: Verwahrung Repetiergewehr

Beitrag von gewo » Sa 3. Mär 2018, 21:04

help.gv.at hat keinerlei relevanz

waffen (auch kat C) muessen genauso vor zufallspersonen geschuetz werden
geladen an die wand haengen ist schlicht dummfug und verboten
ungeladen an die wand haengen geht mit versperrbarer halterung und wenn der verschluss entnommen wurde und versperrt wurde (und selbnst da gehen die meinungen auseinander)

die behoerde akzeptiert keinen "alleine lebend und ohne besucher und ohne sozialkontakte ect legalwaffenbesitzer weil das nicht praxisgerecht ist
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Re: Verwahrung Repetiergewehr

Beitrag von Preßburg » Sa 3. Mär 2018, 21:11

gewo hat geschrieben:help.gv.at hat keinerlei relevanz

waffen (auch kat C) muessen genauso vor zufallspersonen geschuetz werden
geladen an die wand haengen ist schlicht dummfug und verboten
ungeladen an die wand haengen geht mit versperrbarer halterung und wenn der verschluss entnommen wurde und versperrt wurde (und selbnst da gehen die meinungen auseinander)

die behoerde akzeptiert keinen "alleine lebend und ohne besucher und ohne sozialkontakte ect legalwaffenbesitzer weil das nicht praxisgerecht ist


Also mit Abzugschloss, versperrtem Verschluss und in einem Gewehrkoffer, der mit einem Zahlenschloss gesichert is und von mir aus am Heizkörper hängt, sollts hinhauen?
Hab derzeit leider einfach keinen Platz für einen normalen Kasten. Das geht sich frühestens in einem halben Jahr aus und bis dorthin hätt ich dann das Gewehr schon gern. Man will aber natürlich auch kein Risiko eingehen, soll ja alles seine Richtigkeit haben.
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Re: Verwahrung Repetiergewehr

Beitrag von gewo » Sa 3. Mär 2018, 21:27

Bei kat c ist jede Verwahrung ok bei der die Waffe und der Verschluss nicht frei zugänglich sind
Ein simpler Spind ist ausreichend
Oder ein versperrter Kasten zb

Versperrter waffenkoffer mit Kette an der Heizung geht schon auch ist aber halt ein bisserl .... rustikal
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Re: Verwahrung Repetiergewehr

Beitrag von Veridian » Sa 3. Mär 2018, 21:27

Es gibt bis dato keine konkreten Vorschreibungen für die Verwahrung von Kat B Waffen, und schon garnicht für Kat C oder D.
Ich frage mich wieso dutzende Meinungen dazu umherschwirren und sich alle selber einschränken wollen obwohl es wie gesagt keine Vorgaben dazu gibt.

Wer genau kontrolliert denn die Verwahrung von Kat C Waffen und gibt uns klopft uns auf die Finger wenn was nicht passt?

LG
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Re: Verwahrung Repetiergewehr

Beitrag von franconero » Sa 3. Mär 2018, 21:35

gewo hat geschrieben:
Veridian hat geschrieben:Wenn keine Personen unter 18 Jahren im gemeinsamen Haushalt leben, kannst du die Waffe geladen an die Wand hängen.
LG
Chris


unsinn

... und wer, ausser geistige Einzeller würde soetwas machen?

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Re: Verwahrung Repetiergewehr

Beitrag von Martin P » Sa 3. Mär 2018, 21:37

Veridian hat geschrieben:Es gibt bis dato keine konkreten Vorschreibungen für die Verwahrung von Kat B Waffen, und schon garnicht für Kat C oder D.
Ich frage mich wieso dutzende Meinungen dazu umherschwirren und sich alle selber einschränken wollen obwohl es wie gesagt keine Vorgaben dazu gibt.

Wer genau kontrolliert denn die Verwahrung von Kat C Waffen und gibt uns klopft uns auf die Finger wenn was nicht passt?

LG
Chris


Geh komm, erklär uns das bitte, wie das ist mit der Verwahrung. Das Thema hatten wir noch nicht und du kennst dich offensichtlich aus ...

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Re: Verwahrung Repetiergewehr

Beitrag von Veridian » Sa 3. Mär 2018, 21:42

franconero hat geschrieben:
gewo hat geschrieben:
Veridian hat geschrieben:Wenn keine Personen unter 18 Jahren im gemeinsamen Haushalt leben, kannst du die Waffe geladen an die Wand hängen.
LG
Chris


unsinn

... und wer, ausser geistige Einzeller würde soetwas machen?


Ich hoffe nicht dass es jemand wirklich so praktiziert, es wird vernutlich aber einige geben.
Aber ging es nicht darum was erlaubt ist und was nicht?

LG
Chris

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Re: Verwahrung Repetiergewehr

Beitrag von Veridian » Sa 3. Mär 2018, 21:46

Martin P hat geschrieben:
Veridian hat geschrieben:Es gibt bis dato keine konkreten Vorschreibungen für die Verwahrung von Kat B Waffen, und schon garnicht für Kat C oder D.
Ich frage mich wieso dutzende Meinungen dazu umherschwirren und sich alle selber einschränken wollen obwohl es wie gesagt keine Vorgaben dazu gibt.

Wer genau kontrolliert denn die Verwahrung von Kat C Waffen und gibt uns klopft uns auf die Finger wenn was nicht passt?

LG
Chris


Geh komm, erklär uns das bitte, wie das ist mit der Verwahrung. Das Thema hatten wir noch nicht und du kennst dich offensichtlich aus ...


Ach das wurde bereits ein für alle mal geklärt und nicht nur durch Hörensagen, teilweise aus dem deutschen Recht, zu uns getragen und verbreitet?
Sag mir wo man da am besten nachlesen kann.

LG
Chris

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Re: Verwahrung Repetiergewehr

Beitrag von Wulpe » Sa 3. Mär 2018, 21:47

Preßburg hat geschrieben: habe das Bedürfnis, mir eine Ordonanzwaffe zuzulegen, habe aber derzeit keinen Waffenschrank.


Bei hohem Außenschutz reicht wohl auch ein versperrbarer Kleiderschrank, ja sogar eine Glasvitrine (laut Verband Nachrichten 2/99). Zumindest für Kat. C, meiner Ansicht nach.

Die notwendige „Ein- oder Aufbruchsicherheit des Behältnisses oder der Räumlichkeit“ richtet sich nach „der Anzahl und der Gefährlichkeit von Waffen und Munition“. (2. WaffV). Jedenfalls muss, damit Unberechtigte Zugang zur Waffe erlangen, die „Notwendigkeit der Überwindung eines Hindernisses“ gegeben sein. (VwGH 2009/03/0175).

https://www.weidwerk.at/upload/archiv/o ... nition.pdf
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