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Verwahrung Repetiergewehr
Forumsregeln
Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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Verwahrung Repetiergewehr
Hallo!
Erstmal danke an den Forumgründer und die Mitglieder hier. Als frisch gebackener Waffenbesitzkarteninhaber (und Pistolenbesitzer) ist man über die Informationen hier schon sehr dankbar
Ich habe das Bedürfnis, mir eine Ordonanzwaffe zuzulegen, habe aber derzeit keinen Waffenschrank. Jetzt hat mir ein Waffenhändler gesagt, dass das Ausbauen des Verschlusses reicht, sofern man das Verschlussstück dann im Tresor einfach zur Pistole sperrt. Der nächste Waffenhändler hat das empört verneint, sei Unfug. Weiß da jemand, was Sache ist?
Selbige Meinungsverschiedenheit hats beim EKA Bonowi Schlagstock gegeben. Der eine sagte, geht locker, kriegst sogar ein BMI-Zertifikat dazu, der andere sagte, dass, wenn man das Waffengesetz hierzulande kennt, sowas nicht seriös verkauft werden darf.
Bin für alle Meinungen zum Thema dankbar!
Preßburg
Erstmal danke an den Forumgründer und die Mitglieder hier. Als frisch gebackener Waffenbesitzkarteninhaber (und Pistolenbesitzer) ist man über die Informationen hier schon sehr dankbar
Ich habe das Bedürfnis, mir eine Ordonanzwaffe zuzulegen, habe aber derzeit keinen Waffenschrank. Jetzt hat mir ein Waffenhändler gesagt, dass das Ausbauen des Verschlusses reicht, sofern man das Verschlussstück dann im Tresor einfach zur Pistole sperrt. Der nächste Waffenhändler hat das empört verneint, sei Unfug. Weiß da jemand, was Sache ist?
Selbige Meinungsverschiedenheit hats beim EKA Bonowi Schlagstock gegeben. Der eine sagte, geht locker, kriegst sogar ein BMI-Zertifikat dazu, der andere sagte, dass, wenn man das Waffengesetz hierzulande kennt, sowas nicht seriös verkauft werden darf.
Bin für alle Meinungen zum Thema dankbar!
Preßburg
Steyr L9-A1
Schwedenmauser
TOZ T03-78-01
Schwedenmauser
TOZ T03-78-01
Re: Verwahrung Repetiergewehr
Wenn keine Personen unter 18 Jahren im gemeinsamen Haushalt leben, kannst du die Waffe geladen an die Wand hängen.
LG
Chris
LG
Chris
Re: Verwahrung Repetiergewehr
ja, aber nur wenn du zu Hause bist.
Re: Verwahrung Repetiergewehr
Bei ausreichendem Außenschutz ist auch das nicht notwendig.
In der Praxis würde ich bei fehlendem Waffenschrank die ungeladene Waffen in einem Futteral auf den Kleiderschrank legen.
LG
Chris
In der Praxis würde ich bei fehlendem Waffenschrank die ungeladene Waffen in einem Futteral auf den Kleiderschrank legen.
LG
Chris
Re: Verwahrung Repetiergewehr
Veridian hat geschrieben:Wenn keine Personen unter 18 Jahren im gemeinsamen Haushalt leben, kannst du die Waffe geladen an die Wand hängen.
LG
Chris
unsinn
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in Salzburg, Tirol und Kärnten möglich.
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Re: Verwahrung Repetiergewehr
gewo hat geschrieben:Veridian hat geschrieben:Wenn keine Personen unter 18 Jahren im gemeinsamen Haushalt leben, kannst du die Waffe geladen an die Wand hängen.
LG
Chris
unsinn
Zitat von help.gv.at:
"Schusswaffen und Munition müssen sicher verwahrt werden. Das bedeutet, dass sie in zumutbarer Weise vor unberechtigtem Zugriff geschützt werden müssen. Insbesondere müssen Behältnisse oder Räumlichkeiten, in denen Waffen und Munition verwahrt werden, ein- oder aufbruchsicher sein. Darüber hinaus müssen Waffen und Munition unter anderem vor dem Zugriff von Mitbewohnerinnen/Mitbewohnern, die zu deren Verwendung nicht befugt sind, geschützt werden."
Zitatende
Behältnisse oder Räumlichkeiten müssen ein- oder aufbruchsicher sein. Siehe meine Anmerkung oben bezüglich ausreichendem Außenschutz.
Waffen und Munition müssen vor nicht befugten Mitbewohnern geschützt werden -> unter 18, Waffenverbot o.ä.
LG
Chris
Re: Verwahrung Repetiergewehr
help.gv.at hat keinerlei relevanz
waffen (auch kat C) muessen genauso vor zufallspersonen geschuetz werden
geladen an die wand haengen ist schlicht dummfug und verboten
ungeladen an die wand haengen geht mit versperrbarer halterung und wenn der verschluss entnommen wurde und versperrt wurde (und selbnst da gehen die meinungen auseinander)
die behoerde akzeptiert keinen "alleine lebend und ohne besucher und ohne sozialkontakte ect legalwaffenbesitzer weil das nicht praxisgerecht ist
waffen (auch kat C) muessen genauso vor zufallspersonen geschuetz werden
geladen an die wand haengen ist schlicht dummfug und verboten
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Re: Verwahrung Repetiergewehr
gewo hat geschrieben:help.gv.at hat keinerlei relevanz
waffen (auch kat C) muessen genauso vor zufallspersonen geschuetz werden
geladen an die wand haengen ist schlicht dummfug und verboten
ungeladen an die wand haengen geht mit versperrbarer halterung und wenn der verschluss entnommen wurde und versperrt wurde (und selbnst da gehen die meinungen auseinander)
die behoerde akzeptiert keinen "alleine lebend und ohne besucher und ohne sozialkontakte ect legalwaffenbesitzer weil das nicht praxisgerecht ist
Also mit Abzugschloss, versperrtem Verschluss und in einem Gewehrkoffer, der mit einem Zahlenschloss gesichert is und von mir aus am Heizkörper hängt, sollts hinhauen?
Hab derzeit leider einfach keinen Platz für einen normalen Kasten. Das geht sich frühestens in einem halben Jahr aus und bis dorthin hätt ich dann das Gewehr schon gern. Man will aber natürlich auch kein Risiko eingehen, soll ja alles seine Richtigkeit haben.
Steyr L9-A1
Schwedenmauser
TOZ T03-78-01
Schwedenmauser
TOZ T03-78-01
Re: Verwahrung Repetiergewehr
Bei kat c ist jede Verwahrung ok bei der die Waffe und der Verschluss nicht frei zugänglich sind
Ein simpler Spind ist ausreichend
Oder ein versperrter Kasten zb
Versperrter waffenkoffer mit Kette an der Heizung geht schon auch ist aber halt ein bisserl .... rustikal
Ein simpler Spind ist ausreichend
Oder ein versperrter Kasten zb
Versperrter waffenkoffer mit Kette an der Heizung geht schon auch ist aber halt ein bisserl .... rustikal
doubleaction OG, Wien
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Re: Verwahrung Repetiergewehr
Es gibt bis dato keine konkreten Vorschreibungen für die Verwahrung von Kat B Waffen, und schon garnicht für Kat C oder D.
Ich frage mich wieso dutzende Meinungen dazu umherschwirren und sich alle selber einschränken wollen obwohl es wie gesagt keine Vorgaben dazu gibt.
Wer genau kontrolliert denn die Verwahrung von Kat C Waffen und gibt uns klopft uns auf die Finger wenn was nicht passt?
LG
Chris
Ich frage mich wieso dutzende Meinungen dazu umherschwirren und sich alle selber einschränken wollen obwohl es wie gesagt keine Vorgaben dazu gibt.
Wer genau kontrolliert denn die Verwahrung von Kat C Waffen und gibt uns klopft uns auf die Finger wenn was nicht passt?
LG
Chris
- franconero
- .50 BMG
- Beiträge: 550
- Registriert: Sa 7. Feb 2015, 14:39
Re: Verwahrung Repetiergewehr
gewo hat geschrieben:Veridian hat geschrieben:Wenn keine Personen unter 18 Jahren im gemeinsamen Haushalt leben, kannst du die Waffe geladen an die Wand hängen.
LG
Chris
unsinn
... und wer, ausser geistige Einzeller würde soetwas machen?
Re: Verwahrung Repetiergewehr
Veridian hat geschrieben:Es gibt bis dato keine konkreten Vorschreibungen für die Verwahrung von Kat B Waffen, und schon garnicht für Kat C oder D.
Ich frage mich wieso dutzende Meinungen dazu umherschwirren und sich alle selber einschränken wollen obwohl es wie gesagt keine Vorgaben dazu gibt.
Wer genau kontrolliert denn die Verwahrung von Kat C Waffen und gibt uns klopft uns auf die Finger wenn was nicht passt?
LG
Chris
Geh komm, erklär uns das bitte, wie das ist mit der Verwahrung. Das Thema hatten wir noch nicht und du kennst dich offensichtlich aus ...
Re: Verwahrung Repetiergewehr
franconero hat geschrieben:gewo hat geschrieben:Veridian hat geschrieben:Wenn keine Personen unter 18 Jahren im gemeinsamen Haushalt leben, kannst du die Waffe geladen an die Wand hängen.
LG
Chris
unsinn
... und wer, ausser geistige Einzeller würde soetwas machen?
Ich hoffe nicht dass es jemand wirklich so praktiziert, es wird vernutlich aber einige geben.
Aber ging es nicht darum was erlaubt ist und was nicht?
LG
Chris
Re: Verwahrung Repetiergewehr
Martin P hat geschrieben:Veridian hat geschrieben:Es gibt bis dato keine konkreten Vorschreibungen für die Verwahrung von Kat B Waffen, und schon garnicht für Kat C oder D.
Ich frage mich wieso dutzende Meinungen dazu umherschwirren und sich alle selber einschränken wollen obwohl es wie gesagt keine Vorgaben dazu gibt.
Wer genau kontrolliert denn die Verwahrung von Kat C Waffen und gibt uns klopft uns auf die Finger wenn was nicht passt?
LG
Chris
Geh komm, erklär uns das bitte, wie das ist mit der Verwahrung. Das Thema hatten wir noch nicht und du kennst dich offensichtlich aus ...
Ach das wurde bereits ein für alle mal geklärt und nicht nur durch Hörensagen, teilweise aus dem deutschen Recht, zu uns getragen und verbreitet?
Sag mir wo man da am besten nachlesen kann.
LG
Chris
Re: Verwahrung Repetiergewehr
Preßburg hat geschrieben: habe das Bedürfnis, mir eine Ordonanzwaffe zuzulegen, habe aber derzeit keinen Waffenschrank.
Bei hohem Außenschutz reicht wohl auch ein versperrbarer Kleiderschrank, ja sogar eine Glasvitrine (laut Verband Nachrichten 2/99). Zumindest für Kat. C, meiner Ansicht nach.
Die notwendige „Ein- oder Aufbruchsicherheit des Behältnisses oder der Räumlichkeit“ richtet sich nach „der Anzahl und der Gefährlichkeit von Waffen und Munition“. (2. WaffV). Jedenfalls muss, damit Unberechtigte Zugang zur Waffe erlangen, die „Notwendigkeit der Überwindung eines Hindernisses“ gegeben sein. (VwGH 2009/03/0175).
https://www.weidwerk.at/upload/archiv/o ... nition.pdf
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