Alaskan454 hat geschrieben: ↑Mo 9. Sep 2019, 12:51
Das ist genau das was ich meine.Wennst an den "Falschen" kommst der das nicht so toll findet das man ihm sagt was er darf oder auch nicht könnte das eine langwierige Angelegenheit werden.
...
Was will er machen? Mich verhaften?
Wenn a pampat wird, setz ich ihn vor die Tür. Der hat den Auftrag eine Waffenüberprüfung durchzuführen, nicht eine Haussuchung durchzuführen.
Vor der Behörde habe ich auch keine Angst, Erweiterung bekomme ich keine mehr, und an der Verwahrung könnens mir auch nix nachsagen ... also was wollns machen?
combatmiles hat geschrieben: ↑Mo 9. Sep 2019, 12:52
oben hat einer gemeint auf dem Überprüfungs-"Bescheid/auftrag"..
Achso. Hab ich erhlich gesagt noch nie gesehen oder bekommen. Wenns mir an Zetterl in den Briefkasten schmeissen, was bis jetzt immer der Fall war, wusste ich worums geht, hatte mir nen Termin ausgemacht, und den jeweiligen Beamten dann eben meine Waffen gezeigt. Was er bei der Überprüfung lt. Gesetz darf weiss ich eh.
Nicht falsch verstehen, der Typ bei der ersten Überprüfung war auch ned ungut, er hat nur zu meiner negativen Überaschung notiert was er im Waffenschrank gesehen hat, nachdem ich ihn vor seinen Augen aufgemacht habe.
War mein eigener Fehler und wird mir so schnell nicht wieder passieren.