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Re: Waffenkontrolle nach 5 Jahren Erfahrungsbericht

Verfasst: Sa 4. Jan 2020, 19:21
von AUG-andy
Spar dir die nächste Antwort Markus .
Schade um die Zeit.

Re: Waffenkontrolle nach 5 Jahren Erfahrungsbericht

Verfasst: Sa 4. Jan 2020, 19:34
von Steelman
AUG-andy hat geschrieben:
Sa 4. Jan 2020, 19:21
Spar dir die nächste Antwort Markus .
Schade um die Zeit.
Jössas,

jetzt hast mir die Worte aus dem Mund genommen!

LG Steelman

Re: Waffenkontrolle nach 5 Jahren Erfahrungsbericht

Verfasst: Fr 10. Jan 2020, 18:11
von Freitag
Diesmal wollten sie nicht die Kat c sehen, standen diesmal auch nicht auf ihrer Liste. Dafür haben sie mich mehrfach versucht zu überreden in den Waffenschrank schauen zu dürfen.

Re: Waffenkontrolle nach 5 Jahren Erfahrungsbericht

Verfasst: Fr 10. Jan 2020, 19:40
von combatmiles
Bleib standhaft!!

Re: Waffenkontrolle nach 5 Jahren Erfahrungsbericht

Verfasst: Sa 11. Jan 2020, 08:20
von DarthAlexxx
Freitag hat geschrieben:
Fr 10. Jan 2020, 18:11
Diesmal wollten sie nicht die Kat c sehen, standen diesmal auch nicht auf ihrer Liste. Dafür haben sie mich mehrfach versucht zu überreden in den Waffenschrank schauen zu dürfen.
Bitte verzeih mir die Frage aber ich hatte noch keinen Kaffee und auch noch nie eine Kontrolle.

Muss ich sie da nicht reinschauen lassen? Ich dachte nicht dass das eine Option ist den Safe nicht aufzumachen...

Re: Waffenkontrolle nach 5 Jahren Erfahrungsbericht

Verfasst: Sa 11. Jan 2020, 08:34
von Dobi
DarthAlexxx hat geschrieben:
Sa 11. Jan 2020, 08:20
Freitag hat geschrieben:
Fr 10. Jan 2020, 18:11
Diesmal wollten sie nicht die Kat c sehen, standen diesmal auch nicht auf ihrer Liste. Dafür haben sie mich mehrfach versucht zu überreden in den Waffenschrank schauen zu dürfen.
Bitte verzeih mir die Frage aber ich hatte noch keinen Kaffee und auch noch nie eine Kontrolle.

Muss ich sie da nicht reinschauen lassen? Ich dachte nicht dass das eine Option ist den Safe nicht aufzumachen...
Ich hatte auch noch keinen Kaffee …
Du musst ihnen nur zeigen wo du die Waffen verwahrst, damit sie die sichere Verwahrung überprüfen können und sehen, dass die Waffen darin verwahrt waren.
Hast du z.B. einen großen Safe, in welchem du auch andere Wertgegenstände oder Privatsachen sicherst, sind auch Dinge drinnen, welche nicht Gegenstand der Kontrolle sind.
Deshalb musst du sie auch nicht in den Safe schauen lassen.
Du kannst sie natürlich freiwillig reinschauen lassen, musst aber nicht.

Edit: Natürlich musst du den Safe öffnen um die Waffen entnehmen zu können, musst sie aber dabei nicht reinschauen lassen, was sonst noch so alles im Safe ist …

Re: Waffenkontrolle nach 5 Jahren Erfahrungsbericht

Verfasst: Sa 11. Jan 2020, 09:23
von DarthAlexxx
Dobi hat geschrieben:
Sa 11. Jan 2020, 08:34
DarthAlexxx hat geschrieben:
Sa 11. Jan 2020, 08:20
Freitag hat geschrieben:
Fr 10. Jan 2020, 18:11
Diesmal wollten sie nicht die Kat c sehen, standen diesmal auch nicht auf ihrer Liste. Dafür haben sie mich mehrfach versucht zu überreden in den Waffenschrank schauen zu dürfen.
Bitte verzeih mir die Frage aber ich hatte noch keinen Kaffee und auch noch nie eine Kontrolle.

Muss ich sie da nicht reinschauen lassen? Ich dachte nicht dass das eine Option ist den Safe nicht aufzumachen...
Ich hatte auch noch keinen Kaffee …
Du musst ihnen nur zeigen wo du die Waffen verwahrst, damit sie die sichere Verwahrung überprüfen können und sehen, dass die Waffen darin verwahrt waren.
Hast du z.B. einen großen Safe, in welchem du auch andere Wertgegenstände oder Privatsachen sicherst, sind auch Dinge drinnen, welche nicht Gegenstand der Kontrolle sind.
Deshalb musst du sie auch nicht in den Safe schauen lassen.
Du kannst sie natürlich freiwillig reinschauen lassen, musst aber nicht.

Edit: Natürlich musst du den Safe öffnen um die Waffen entnehmen zu können, musst sie aber dabei nicht reinschauen lassen, was sonst noch so alles im Safe ist …
Danke!

Re: Waffenkontrolle nach 5 Jahren Erfahrungsbericht

Verfasst: Sa 11. Jan 2020, 09:27
von rand00m
DarthAlexxx hat geschrieben:
Sa 11. Jan 2020, 08:20
Freitag hat geschrieben:
Fr 10. Jan 2020, 18:11
Diesmal wollten sie nicht die Kat c sehen, standen diesmal auch nicht auf ihrer Liste. Dafür haben sie mich mehrfach versucht zu überreden in den Waffenschrank schauen zu dürfen.
Bitte verzeih mir die Frage aber ich hatte noch keinen Kaffee und auch noch nie eine Kontrolle.
Ich hatte heute schon einen Kaffee, hat aber nix gebracht. :roll:


https://iwoe.at/wp-content/uploads/2014 ... ahrung.pdf <-- Leitfaden der Verband



Überprüfung des Inhalts des Safes/Waffenschranks ist nicht teil der Überprüfung. Das ist eine Verwahrungs(Verlässlichkeits)überpfrüfung und keine Hausdurchsuchung.

§25 Waffg
§ 25. Überprüfung der Verlässlichkeit
(1) Die Behörde hat die Verlässlichkeit des Inhabers eines Waffenpasses oder einer Waffenbesitzkarte zu überprüfen, wenn seit der Ausstellung der Urkunde oder der letzten Überprüfung fünf Jahre vergangen sind.
Zweite Verordnung des Bundesministers für Inneres über die Durchführung des Waffengesetzes (2. Waffengesetz-Durchführungsverordnung – 2. WaffV)
§ 4 Überprüfung der Verwahrung
§ 4.
(1) Die Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes sind ermächtigt, den Inhaber einer Waffe, die nur auf Grund einer nach dem Waffengesetz 1996 ausgestellten Urkunde besessen oder geführt werden darf, aufzufordern, deren sichere Verwahrung darzutun, wenn auf Grund bestimmter Tatsachen Zweifel daran bestehen, daß der Betroffene die Waffe unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls (§ 3 Abs. 2) sicher verwahrt.

(2) Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes haben von einem Verdacht nicht sicherer Verwahrung einer Waffe, die nur auf Grund einer nach dem Waffengesetz 1996 ausgestellten Urkunde besessen oder geführt werden darf, die Behörde zu verständigen.

(3) Im Zuge der Prüfung der Verläßlichkeit (§ 25 WaffG) ist von der Behörde jedenfalls eine Überprüfung der sicheren Verwahrung des aktuellen Besitzstandes anzuordnen. Die Überprüfung ist von Organen des öffentlichen Sicherheitsdienstes vorzunehmen; diese haben dem Betroffenen die Anordnung der Behörde vorzuweisen.

(4) Die Überprüfung ist von den Organen des öffentlichen Sicherheitsdienstes an einem Werktag (Montag bis Samstag) zwischen 7 und 20 Uhr vorzunehmen. Außerhalb dieser Zeiten ist eine Überprüfung nur zulässig, wenn entweder die ausdrückliche Zustimmung des Betroffenen vorliegt oder die Überprüfung anderenfalls aus in der Person des Betroffenen gelegenen Gründen in absehbarer Zeit nicht möglich wäre. Die Überprüfung ist ohne jegliche nicht unumgänglich nötige Belästigung oder Störung des Betroffenen vorzunehmen.

Re: Waffenkontrolle nach 5 Jahren Erfahrungsbericht

Verfasst: Mi 15. Jan 2020, 19:32
von gerioldschool
Sodale, hab gestern meinen Erweiterungsantrag bei der BH Korneuburg abgegeben und es war wie immer eine Freude 🤗
Heute hab ich gegen 15:00 während eines Vortrags eine WhatsApp Nachricht von meiner Frau bekommen "Polizei ist da, Waffenkontrolle". Um ca. 18 Uhr ist er wieder gekommen und die Kontrolle war sehr entspannt. Der Polizist war außerordentlich höflich, hat die Verwahrung und die Seriennummern meiner B Waffen kontrolliert, hat sich mein Schießbuch und meine letzten Ergebnislisten angesehen, kurzer Smalltalk und gut wars 😊

Re: Waffenkontrolle nach 5 Jahren Erfahrungsbericht

Verfasst: Do 16. Jan 2020, 10:45
von LordHelmchen
Zwar fein.
Aber was geht den dein Schießbuch und deine Ergebnislisten an? Hast es ihm freiwillig unter die Nase gehalten, oder hat er danach gefragt?
Seltsam

Re: Waffenkontrolle nach 5 Jahren Erfahrungsbericht

Verfasst: Do 16. Jan 2020, 10:48
von spareribs
wegen dem blödsinnigen Waffenführerschein .....zeigst das du immer ballern gehst und dann sparst dir den Wisch ...

Re: Waffenkontrolle nach 5 Jahren Erfahrungsbericht

Verfasst: Do 16. Jan 2020, 10:50
von Alaskan454
LordHelmchen hat geschrieben:
Do 16. Jan 2020, 10:45
Zwar fein.
Aber was geht den dein Schießbuch und deine Ergebnislisten an? Hast es ihm freiwillig unter die Nase gehalten, oder hat er danach gefragt?
Seltsam
Vielleicht wollte er sich die Auffrischung vom Waffenführerschein ersparen.

Re: Waffenkontrolle nach 5 Jahren Erfahrungsbericht

Verfasst: Do 16. Jan 2020, 10:56
von LordHelmchen
Bestätigung vom WFS unter die Nase halten...........
Egal

Re: Waffenkontrolle nach 5 Jahren Erfahrungsbericht

Verfasst: Do 16. Jan 2020, 11:11
von Jiggler
Gilt nur für 6 Monate. Aber du kannst ihn ja alle halbe Jahr machen, dann bist du immer bereit, sollte es zur Überprüfung kommen. ;)

Re: Waffenkontrolle nach 5 Jahren Erfahrungsbericht

Verfasst: Do 16. Jan 2020, 11:25
von Wulpe
LordHelmchen hat geschrieben:
Do 16. Jan 2020, 10:45
Zwar fein.
Aber was geht den dein Schießbuch und deine Ergebnislisten an? Hast es ihm freiwillig unter die Nase gehalten, oder hat er danach gefragt?
Seltsam
2. WaffV

§ 5. (1) Im Verfahren zur Ausstellung einer waffenrechtlichen Urkunde hat sich die Behörde davon zu überzeugen, ob der Antragsteller voraussichtlich mit Schußwaffen sachgemäß umgehen wird; dasselbe gilt anläßlich einer Überprüfung der Verlässlichkeit (§25 WaffG). Als Beweismittel für die Befähigung zum sachgemäßen Umgang mit Waffen kommt neben dem Nachweis ständiges Gebrauches als Dienst-, Jagd- oder Sportwaffe insbesondere die Bestätigung eines Gewerbetreibenden in Betracht,...