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Welche Waffen benötigen keine WBK

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Welche Waffen benötigen keine WBK

Beitrag von Profirudi » So 4. Mär 2018, 20:19

Ich bin neu hier und habe von Waffen wenig Ahnung.

Ich hätte mir aber gerne ein Flobert oder Kleinkaliber gekauft.

Jetzt meine Frage:
Welche Waffen darf ich da ohne WBK kaufen? Bitte auch unterscheiden bei welchen Waffen eine Meldung ans ZWR notwendig ist, und bei welchen nicht.

Bekommt man bei Waffen die nur im ZWR gemeldet werden auch Besuch von der Exekutive um die Verwahrung zu überprüfen?

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Thomas E. Davis
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Re: Welche Waffen benötigen keine WBK

Beitrag von Thomas E. Davis » So 4. Mär 2018, 20:33

Profirudi hat geschrieben:Ich bin neu hier und habe von Waffen wenig Ahnung.

Ich hätte mir aber gerne ein Flobert oder Kleinkaliber gekauft.

Jetzt meine Frage:
Welche Waffen darf ich da ohne WBK kaufen? Bitte auch unterscheiden bei welchen Waffen eine Meldung ans ZWR notwendig ist, und bei welchen nicht.

Bekommt man bei Waffen die nur im ZWR gemeldet werden auch Besuch von der Exekutive um die Verwahrung zu überprüfen?
Nimm dir die Zeit und lies dich durchs Waffengesetz von 1996 und dazugehörigen Durchführungsverordnungen 1+2. Da bekommst die nötigen Infos die du brauchst.........

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Incite
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Re: Welche Waffen benötigen keine WBK

Beitrag von Incite » So 4. Mär 2018, 20:34

Profirudi hat geschrieben:Ich bin neu hier und habe von Waffen wenig Ahnung.

Ich hätte mir aber gerne ein Flobert oder Kleinkaliber gekauft.

Jetzt meine Frage:
Welche Waffen darf ich da ohne WBK kaufen? Bitte auch unterscheiden bei welchen Waffen eine Meldung ans ZWR notwendig ist, und bei welchen nicht.

Bekommt man bei Waffen die nur im ZWR gemeldet werden auch Besuch von der Exekutive um die Verwahrung zu überprüfen?


JEDE C und D Waffe muss bei einem Kauf ins ZWR gemeldet werden. Da du die Waffe sowieso sicher verwahren musst brauchst du dir ja auch bezüglich Überprüfung etc keine Gedanken machen oder?

den gewünschten 22 lr Repetierer mit gezogenem Lauf kannst du dir mit 18 kaufen wenn kein Waffenverbot gegen dich besteht.
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Re: Welche Waffen benötigen keine WBK

Beitrag von Honei » So 4. Mär 2018, 20:36

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Re: Welche Waffen benötigen keine WBK

Beitrag von Tine » So 4. Mär 2018, 21:14

Ich würd sagen du sagst am besten von wo du bist und jemand wird dir dort einen BüMa/Waffenhändler empfehlen können und dann gehst zu dem und lässt dich beraten.

Kurz und knapp:
Du darfst wenn du das 18. Lebensjahr vollendet hast und kein Waffenverbot gegen dich besteht, mit einer 3 tägigen Abkühlphase, Langwaffen mit gezogenem (Kategorie C - Büchse - Kugel) oder glatten Lauf (Kategorie D - Flinte - Schrot/Slug) die ein manuelles Durchladen vor jeder Schussabgabe erfordern, erwerben und/oder besitzen. Munition darfst du nur Teilmantel erwerben und/oder besitzen.
Gewehrscheinwerfer, verboten. Vorderschaftrepetierflinte (Pumpgun), verboten. Flinten mit Gesamtlänge <90cm, verboten. Flinten mit Lauflänge <45cm, verboten. Schalldämpfer, verboten. Büchse Gesamtlänge <60cm, verboten.
(verboten = Kategorie A)

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Re: Welche Waffen benötigen keine WBK

Beitrag von Profirudi » So 4. Mär 2018, 21:19

Incite hat geschrieben:JEDE C und D Waffe muss bei einem Kauf ins ZWR gemeldet werden. Da du die Waffe sowieso sicher verwahren musst brauchst du dir ja auch bezüglich Überprüfung etc keine Gedanken machen oder?

den gewünschten 22 lr Repetierer mit gezogenem Lauf kannst du dir mit 18 kaufen wenn kein Waffenverbot gegen dich besteht.


Ich habe mir ja schon einiges durchgelesen. Nur ganz auskennen tue ich mich nicht. Daher frage ich hier.

Ich habe ja gelesen, das nur Waffen mit gezogenen Lauf gemeldet werden müssen. Z. B. Flobert mit glatten Lauf nicht. Oder gibt es diese Flobert nicht mehr?

Ich habe kein Problem eine Waffe zu melden. Das man eine Waffe sicher verwahren soll ist auch klar.
Ich möchte aber keine Kontrolllen haben. Weil dann die Nachbarn nur blöd reden. Wie z. B. für was brauchst du eine Waffe? Außerdem habe ich in meiner Familie Waffengegner. Die brauchen das auch nicht wissen das ich eine Waffe habe.

Das bei B Waffen kontrolliert wird, verstehe ich ja. Aber diese Kleinkaliber waren bis vor ein paar Jahren in vielen Häusern zu finden. Das die jetzt gemeldet werden sollen, ist kein Problem. Nur wie gesagt möchte ich keine Kontrolle haben. Das man eine Waffe sicher verwahrt ist mir auch klar.

Nutzen möchte ich das ganze um auf eine Zielscheibe zu schießen und um ein paar lästige Tauben zu "vertreiben".

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Re: Welche Waffen benötigen keine WBK

Beitrag von Incite » So 4. Mär 2018, 21:34

Profirudi hat geschrieben:
Incite hat geschrieben:JEDE C und D Waffe muss bei einem Kauf ins ZWR gemeldet werden. Da du die Waffe sowieso sicher verwahren musst brauchst du dir ja auch bezüglich Überprüfung etc keine Gedanken machen oder?

den gewünschten 22 lr Repetierer mit gezogenem Lauf kannst du dir mit 18 kaufen wenn kein Waffenverbot gegen dich besteht.


Ich habe mir ja schon einiges durchgelesen. Nur ganz auskennen tue ich mich nicht. Daher frage ich hier.

Ich habe ja gelesen, das nur Waffen mit gezogenen Lauf gemeldet werden müssen. Z. B. Flobert mit glatten Lauf nicht. Oder gibt es diese Flobert nicht mehr?

Ich habe kein Problem eine Waffe zu melden. Das man eine Waffe sicher verwahren soll ist auch klar.
Ich möchte aber keine Kontrolllen haben. Weil dann die Nachbarn nur blöd reden. Wie z. B. für was brauchst du eine Waffe? Außerdem habe ich in meiner Familie Waffengegner. Die brauchen das auch nicht wissen das ich eine Waffe habe.

Das bei B Waffen kontrolliert wird, verstehe ich ja. Aber diese Kleinkaliber waren bis vor ein paar Jahren in vielen Häusern zu finden. Das die jetzt gemeldet werden sollen, ist kein Problem. Nur wie gesagt möchte ich keine Kontrolle haben. Das man eine Waffe sicher verwahrt ist mir auch klar.

Nutzen möchte ich das ganze um auf eine Zielscheibe zu schießen und um ein paar lästige Tauben zu "vertreiben".


Nein, auch Waffen mit glattem Lauf müssen gemeldet werden. z.B. Eine Flinte die in die Kat D fällt muss beim Verkauf vom neuen Käufer ins ZWR gemeldet werden. Du machst dich strafbar wenn du es nicht machst.

Derzeit werden C und D Waffen nicht kontrolliert aber das kann sich jederzeit ändern.

Zielscheibe? :clap: Tauben "vertreiben" ganz schlechte Idee. :hand:
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Re: Welche Waffen benötigen keine WBK

Beitrag von Bell » So 4. Mär 2018, 21:34

Tine hat geschrieben:Gewehrscheinwerfer, verboten. Vorderschaftrepetierflinte (Pumpgun), verboten. Flinten mit Gesamtlänge <90cm, verboten. Flinten mit Lauflänge <45cm, verboten. Schalldämpfer, verboten. Büchse Gesamtlänge <60cm, verboten.
(verboten = Kategorie A)

Nur der Richtigkeit halber:
"Büchse" Gesamtlänge <60cm -> Kategorie B (weil Faustfeuerwaffe), nicht Kategorie A

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Re: Welche Waffen benötigen keine WBK

Beitrag von Profirudi » So 4. Mär 2018, 21:41

Incite hat geschrieben:Tauben "vertreiben" ganz schlechte Idee. :hand:


Warum? Das würde mich interessieren. Ich schreibe dir auch nachher eine Erklärung, warum ich das will.

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Re: Welche Waffen benötigen keine WBK

Beitrag von Wulpe » So 4. Mär 2018, 22:02

Profirudi hat geschrieben:
Incite hat geschrieben:Tauben "vertreiben" ganz schlechte Idee. :hand:


Warum?.


Da das Vertreiben unter „...“ stand, trifft wohl Folgendes zu:

Tierschutzgesetz §6 Verbot der Tötung


(3) Die Tötung von Tieren zum Zweck der Aus-, Fort- und Weiterbildung ist nur an wissenschaftlichen Einrichtungen ... zulässig

(4) Unbeschadet der Verbote nach Abs. 1 und 2 darf das wissentliche Töten von Wirbeltieren nur durch Tierärzte erfolgen. Dies gilt nicht
1. für die fachgerechte Tötung von landwirtschaftlichen Nutztieren und von Futtertieren (§ 32),
2. für die fachgerechte Tötung von Tieren im Rahmen der Aus-, Fort- und Weiterbildung gemäß Abs. 3,
3. für die fachgerechte Schädlingsbekämpfung,
4. in Fällen, in denen die rasche Tötung unbedingt erforderlich ist, um dem Tier nicht behebbare Qualen zu ersparen.


Die waffenrechtliche Verläßlichkeit ist dann auch futsch

(1) Ein Mensch ist verläßlich, wenn er voraussichtlich mit Waffen sachgemäß umgehen wird und keine Tatsachen die Annahme rechtfertigen, daß er

1. Waffen mißbräuchlich oder leichtfertig verwenden wird;


(§8 WaffG)
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Re: Welche Waffen benötigen keine WBK

Beitrag von Profirudi » So 4. Mär 2018, 22:12

Bei mir ist es auch eine Schädlingsbekämpfung. Ich habe einen kleinen Bauernhof. Da übertragen die Tauben ansonst Krankheiten auf die anderen Tiere. Außerdem sind sie auch Vorratsschädlinge. Daher kann ich sie nicht brauchen.

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Re: Welche Waffen benötigen keine WBK

Beitrag von Wulpe » So 4. Mär 2018, 22:24

Profirudi hat geschrieben:Bei mir ist es auch eine Schädlingsbekämpfung. Ich habe einen kleinen Bauernhof. Da übertragen die Tauben ansonst Krankheiten auf die anderen Tiere. Außerdem sind sie auch Vorratsschädlinge. Daher kann ich sie nicht brauchen.


3. für die fachgerechte Schädlingsbekämpfung

Laufen Kammerjäger mit Kleinkalibergewehr herum? Falls Nein, weißt du, was verboten ist.
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Re: Welche Waffen benötigen keine WBK

Beitrag von FFWGK » So 4. Mär 2018, 22:52

Profirudi hat geschrieben:Nutzen möchte ich das ganze um auf eine Zielscheibe zu schießen und um ein paar lästige Tauben zu "vertreiben".

Ich sags immer wieder und jedem der es höhren will: es ist ein Skandal, dass (fast) jeder in Ö eine Waffe kaufen darf dessen einzige Qualifikation es ist 18 zu sein.

Und jetzt steinigt mich...
Im Forum zu diskutieren ist wie mit Tauben Schach zu spielen.

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Re: Welche Waffen benötigen keine WBK

Beitrag von LKR-1 » So 4. Mär 2018, 23:42

Profirudi hat geschrieben:Bei mir ist es auch eine Schädlingsbekämpfung. Ich habe einen kleinen Bauernhof. Da übertragen die Tauben ansonst Krankheiten auf die anderen Tiere. Außerdem sind sie auch Vorratsschädlinge. Daher kann ich sie nicht brauchen.
Wenn es dir wirklich so wichtig ist was deine Nachbarn von dir denken solltest das lieber sein lassen.
Wenn du nämlich draußen mit einem Gewehr herumläufst und Tauben abknallst wird das mit ziemlicher Sicherheit zu einem Polizeieinsatzt führen.

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Re: Welche Waffen benötigen keine WBK

Beitrag von HS911 » So 4. Mär 2018, 23:51

FFWGK hat geschrieben:
Profirudi hat geschrieben:Nutzen möchte ich das ganze um auf eine Zielscheibe zu schießen und um ein paar lästige Tauben zu "vertreiben".

Ich sags immer wieder und jedem der es höhren will: es ist ein Skandal, dass (fast) jeder in Ö eine Waffe kaufen darf dessen einzige Qualifikation es ist 18 zu sein.

Und jetzt steinigt mich...


Naja, jeder darf:
- wählen
- Autos, Lastwägen, Benzin usw. kaufen
- sich fortpflanzen
- etc.

Dafür muss man nicht einmal 18 sein. Im Allgemeinen vertrauen wir unseren Mitbürgern, bis uns der Einzelne konkreten Anlass gibt, das nicht zu tun. Bitte erklär mir, was daran ein großer Skandal ist.

@OP:
Auf Tiere zu schießen ist offensichtlich eine dumme Idee, bitte lass das bleiben.
If liberty means anything at all, it means the right to tell people what they do not want to hear.
George Orwell

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