Seite 1 von 1

Längenbestimmungen

Verfasst: Mo 5. Mär 2018, 16:32
von sharpshooter
Hallo!

Ich habe erst vor kurzem begonnen, mich für Langwaffen richtig zu interessieren. Mittlerweile ist mein Interesse so groß geworden, dass ich mein erstes Umbauprojekt angehen möchte. Ziel ist es, ein Mosin Nagant-Gewehr zur Scout-Rifle mit Pistolengriff umzufunktionieren und neben dem Schaft auch den Lauf zu kürzen. Welche Vorgaben muss ich bei dieser C-Waffe bezüglich Lauflänge und Gesamtlänge einhalten? Ich finde im Netz zwar immer wieder Fakten, da die Einträge zumeist älter sind, kann ich nicht beurteilen, ob sie anno 2018 noch Gültigkeit haben.

Mit der Bitte um Hilfe und Danke für eine Antwort
Gerhard

Re: Längenbestimmungen

Verfasst: Mo 5. Mär 2018, 16:47
von bino71
Ja gelten auch 2018:
viewtopic.php?f=20&t=7353

Re: Längenbestimmungen

Verfasst: Mo 5. Mär 2018, 16:54
von Hailwood
Waffengesetz 1996

https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassu ... r=10006016

wenn der Nagant unter 60 cm Gesamtlänge hat wird er zur Faustfeuerwaffe und damit zu Kat. B. (1 Abschnitt §3)
Das Gesetzt durchzuarbeiten bevor man etwas umbaut kann nicht schaden.

LG

Re: Längenbestimmungen

Verfasst: Di 6. Mär 2018, 16:58
von sharpshooter
Super! Danke für die schlüssigen Antworten.
LG
Gerhard