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Waffenverbot, Spielzeugwaffen, Bogen usw....

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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cas81
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Re: Waffenverbot, Spielzeugwaffen, Bogen usw....

Beitrag von cas81 » Fr 9. Mär 2018, 06:53

mexx1972 hat geschrieben:Immerhin kann man mit den meisten "Air Soft Waffen" Metallkugeln (meist 4,5mm) verschießen.
Und diese werden durch CO² Patronen angetrieben.

Keine 4,5mm Stahlkugeln sondern Plastikkugeln ab 6mm. Das ist der Sinn von SOFTair.

Calcipher hat geschrieben:Softair verwendet weder Luft noch CO2

Es gibt auch CO2- Modelle und die sind nicht selten. Bei den Piefke pfui, weil die ne 1Joule Begrenzung haben, wir haben die aber nicht und darum bei uns hurra. Meine schafft ca 2 Joule.

Ausserdem gibt's bei uns ganz legal einen Adapter, der CO2 Kartuschen fasst und mit dessen Hilfe man das CO2 in jede Flongas- Airsoft bekommt. Nur empfehlenswert bei den Stahlspielzeugen.

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Halvar
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Re: Waffenverbot, Spielzeugwaffen, Bogen usw....

Beitrag von Halvar » Fr 9. Mär 2018, 08:08

Calcipher hat geschrieben:Softair verwendet weder Luft noch CO2


Natürlich verwenden Softair Luft zum Antrieb des Geschosses.
Federdruck (oder ein Motor) treibt einen Kolben an, der verdichtet Luft und die treibt das Geschoss aus dem Lauf - genau das selbe Prinzip wie bei sehr vielen Luftgewehren.

Nerf-"Waffen" funktionieren aber auch nicht anders, also irgendwo muss dann dir Grenze zum Spielzeug aus anderen Gründen gegeben sein.

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Re: Waffenverbot, Spielzeugwaffen, Bogen usw....

Beitrag von Revierler_old » Fr 9. Mär 2018, 08:33

Ja und die Grenze zieht der §1 Waffengesetz.
Wer seine Waffen zu Pflugscharen schmiedet, der wird für jene pflügen, die das nicht getan haben.

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Calcipher
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Re: Waffenverbot, Spielzeugwaffen, Bogen usw....

Beitrag von Calcipher » Fr 9. Mär 2018, 08:57

Halvar hat geschrieben:... also irgendwo muss dann dir Grenze zum Spielzeug aus anderen Gründen gegeben sein.


Calcipher hat geschrieben:§ 1. Waffen sind Gegenstände, die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind,
1. die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen durch unmittelbare Einwirkung zu beseitigen oder herabzusetzen...

Trifft für Airsoft nicht zu.


und auch nicht für sonstige Spielzeuge. Und da Spielzeuge eben keine Waffen sind, stellt sich auch die Frage gar nicht, ob sie entsprechend §45 minderwirksame Waffen sind. Dafür müssten sie nämlich erstmal nach §1 überhaupt in die Definition "Waffe" fallen.
Soweit meine laienhafte Interpretation.
No one will ban your sporting rifle. They will call it terrorists weapon first.

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Re: Waffenverbot, Spielzeugwaffen, Bogen usw....

Beitrag von RcL » Fr 9. Mär 2018, 12:20

Kapselpracker hat geschrieben:
RcL hat geschrieben:
oJo hat geschrieben:Der Mechanismus hat in Österreich keinerlei Bedeutung ob es jetzt eine Waffe ist oder nicht

Das stimmt so nicht.

https://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe? ... 1X0000_000
Diesem technischen Waffenbegriff unterliegen neben allen Schusswaffen insbesondere auch Hieb-, Stich- und Stoßwaffen, wie Säbel, Degen, Stilette, Dolche, Spring- und Fallmesser

Die unterscheiden sich ja ausschließlich durch den Öffnungsmechanismus von anderen Klappmessern, welche wiederum nicht als Waffe gelten.

Es ist völlig egal wie die Klinge aufgeht oder ob die Klinge feststellbar ist oder nicht, nur wegen einer solchen Funktion wird noch lange keine Waffe daraus.
Bestes Bspl. ist das Stanley Messer aus dem Baumarkt, da kannst du auch die Klinge Fixieren ist aber mit sicher keine Waffe.

Es geht nicht darum ob dus fixieren kannst, es geht darum dass die Klinge mit einer Feder geöffnet wird. Letzteres ist ein Springmesser und das gilt offenbar als Waffe.

Ist imho eine saudumme Definition, weil du auch ein normales Klappmesser, wenns etwas leichtgängig ist, problemlos mit einer Hand aufschnappen lassen kannst, da reicht eine Bewegung mit dem Handgelenk. Aber laut Gesetz ists halt so....

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Re: Waffenverbot, Spielzeugwaffen, Bogen usw....

Beitrag von burggraben » Fr 9. Mär 2018, 12:41

RcL hat geschrieben:Es geht nicht darum ob dus fixieren kannst, es geht darum dass die Klinge mit einer Feder geöffnet wird. Letzteres ist ein Springmesser und das gilt offenbar als Waffe.

Beides muss anscheinend vorhanden sein wenn meine Interpretation richtig ist. Fixierung + besondere Vorrichtung zum Ausspringen der Klinge. Das muss nicht zwingend eine Feder sein, wenn die Klinge zwar per Knopfdruck aber ohne Feder sondern nur durch die Schwerkraft ausgeworfen wird und in die Fixierung "hineinfällt" (Fallmesser) dann ist das auch eine Waffe. Die Taschen-/Klappmesser welche einen Daumennippel auf der Klinge haben sind meist sehr leichtgängig und können oft durch eine Schleuderbewegung ausgeworfen werden. Das wird sehr wahrscheinlich auch darunterfallen.

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Re: Waffenverbot, Spielzeugwaffen, Bogen usw....

Beitrag von Revierler_old » Fr 9. Mär 2018, 13:08

@Burggraben: Nein, Einhandmesser ohne Springfeder fallen nicht darunter. Es sei denn, sie werden als "Klappkampfmesser" vermarktet.
Wer seine Waffen zu Pflugscharen schmiedet, der wird für jene pflügen, die das nicht getan haben.

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Re: Waffenverbot, Spielzeugwaffen, Bogen usw....

Beitrag von burggraben » Fr 9. Mär 2018, 13:33

Revierler, ich find halt leider nirgendwo eine Quelle dass die Vermarktung für die rechtliche Einstufung als Waffe eine Rolle spielt und das was ich im Praxiskommentar vom Keplinger lese klingt definitiv anders. Kann ja jeder so für sich handhaben wie er möchte, aber da der Kepplinger immer wieder von den Gerichten in Urteilsbegründungen zitiert wird, werde ich für mich diese Messer jedenfalls als Waffe betrachten. Ich stelle dir hier mal ein Zitat zu Messern aus der neuesten 6. Auflage des Praxiskommentars zum Waffengesetz 1996 rein:
Auch wenn aufklappbare Messer eine Feststelleinrichtung für die Klinge besitzen (so genannte "Fixiermesser"), muss es sich allein deswegen noch nicht um eine Waffe handeln. Erst wenn ein solches feststellbares Taschenmesser überdies eine besondere Vorrichtung zum Ausspringen ("Springmesser"*) oder Auswerfen ("Fallmesser"**) der Klinge besitzt, handelt es sich um eine Waffe im waffenpolizeilichen Sinn. Diese Techniken vermitteln dem Messer "ihrem Wesen nach" den Charakter einer Waffe. Die damit verbundene Vereinfachung und Beschleunigung der Herstellung der Einsatzbereitschaft ist nämlich nicht für anderweitige Gebrauchszwecke erforderlich, sondern allein für Kampfzwecke wesentlich. Spring- und Fallmesser sind daher dem Wesen nach so gestaltet, dass der Charakter als Waffe überwiegt.

* Bei Springmessern schnellt die Klinge bei Betätigen des Entriegelungsmechanismus (etwa Knopfdruck) mittels Federkraft aus dem Heft (sei es gerade nach vor, sei es aufklappend).
** Bei Fallmessern wird die Klinge durch Schwerkraft oder durch eine Schleuderbewegung aus dem Griff in Position gebracht und verriegelt.


Die beiden Definitionen bei den Sternchen * stammen auch aus dem Buch und ein Einhandmesser mit Fixierung welches durch Schleuderbewegung ausgeworfen und arretiert werden kann betrachtet Keplinger eindeutig als Fallmesser und Waffe.

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Re: Waffenverbot, Spielzeugwaffen, Bogen usw....

Beitrag von BigBen » Fr 9. Mär 2018, 13:46

Es geht um den erwähnten "Charakter einer Waffe". Wenn jetzt der Hersteller ein Messer explizit als "Kampfmesser" oder Ähnliches vermarket...was glaubst was die Justiz dann für den Charakter der Waffe hält?
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Re: Waffenverbot, Spielzeugwaffen, Bogen usw....

Beitrag von RcL » Fr 9. Mär 2018, 13:52

Die Taschen-/Klappmesser welche einen Daumennippel auf der Klinge haben sind meist sehr leichtgängig und können oft durch eine Schleuderbewegung ausgeworfen werden. Das wird sehr wahrscheinlich auch darunterfallen.

Mein altes Klappmesser (Daumennippel) musste mit dem Daumen zumindest ein bisschen geöffnet werden, der Rest ging dann auch mit einer Schleuderbewegung. Also die Bewegung allein hätte eigentlich nicht gereicht. Zumal man, mWn, bei solchen Messern einstellen kann wie streng das geht bzw. es auch drauf ankommt wie abgenutzt das Ding ist (wird wohl im Lauf der Zeit leichter gehen), oder? Als es neu war, ging das auf jeden Fall eher nicht. Von daher wär ich da noch eher entspannter.
BigBen hat geschrieben:Es geht um den erwähnten "Charakter einer Waffe". Wenn jetzt der Hersteller ein Messer explizit als "Kampfmesser" oder Ähnliches vermarket...was glaubst was die Justiz dann für den Charakter der Waffe hält?

Und wenn ers als Rettungsmesser vermarktet und es dennoch einen Mechanismus verwendet, der es dem Gesetz nach zur Waffe macht, wirds vermutlich trotzdem eine Waffe sein :think:

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Re: Waffenverbot, Spielzeugwaffen, Bogen usw....

Beitrag von burggraben » Fr 9. Mär 2018, 13:55

BigBen hat geschrieben:Es geht um den erwähnten "Charakter einer Waffe". Wenn jetzt der Hersteller ein Messer explizit als "Kampfmesser" oder Ähnliches vermarket...was glaubst was die Justiz dann für den Charakter der Waffe hält?


Das hast du recht, aber das als Kampfmesser vermarktete Messer hat halt vermutlich auch die technischen Merkmale eine Waffe. Mein Punkt ist dass ein Fallmesser welches als Werkzeug vermarktet wird, rechtlich trotzdem eine Waffe ist.

Das Wesen ist aufgrund der Konstruktion, Beschaffenheit zu beurteilen.

Keplinger:
§1 WaffG knüpft an einen technischen Waffenbegriff an [...] Das für die Waffenqualifikation maßgebliche "Wesen" und die daraus abzuleitende Bestimmung eines Gegenstandes ist "aufgrund seiner Konstruktion, Beschaffenheit, usw." zu beurteilen.

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Re: Waffenverbot, Spielzeugwaffen, Bogen usw....

Beitrag von Revierler_old » Fr 9. Mär 2018, 14:00

@ RcL
Nein wird es nicht sein. In Deutschland ist das Rettungsfallmesser zB nicht verboten, das normale Fallmesser jedoch sehr wohl.
https://german-knife-shop.com/product/e ... ity-knife/

Irgendwie dreht sich die Diskussion im Kreis.
Aber was weiß ich schon...
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Re: Waffenverbot, Spielzeugwaffen, Bogen usw....

Beitrag von RcL » Fr 9. Mär 2018, 14:27

"In Deutschland". Dort gibt es auch einen Bescheid, der das explizit regelt: https://www.drschmitz.de/taetigkeitsfel ... d-verbote/

Das gibt es bei uns nicht. Aber gut, ein solches Rettungsmesser ist sehr klar als Werkzeug erkennbar und als Waffe auch relativ unbrauchbar, trotz des Mechanismus, da hast du wohl Recht. Ich ging bei dem Begriff Rettungsmesser eher von einem Messer in klassischer Form aus, also ohne abgerundete Spitze usw.usf...

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Re: Waffenverbot, Spielzeugwaffen, Bogen usw....

Beitrag von Revierler_old » Fr 9. Mär 2018, 14:31

Wenn es ein Rettungsmesser ist, dann ist es dem Wesen nach dazu bestimmt....
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Re: Waffenverbot, Spielzeugwaffen, Bogen usw....

Beitrag von rhodium » Fr 9. Mär 2018, 17:58

In D dürfen Airsoft nur nicht über 0.5 Joule haben (d.h. rechtlich kein Spielzeug mehr), wenn sie vollautomatisch sind ... bei uns spielt das keine Rolle. So mein letzter Kenntnisstand.

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