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Re: Waffenverbot, Spielzeugwaffen, Bogen usw....

Verfasst: Fr 9. Mär 2018, 18:09
von Robiwan
Revierler hat geschrieben:@ RcL
Nein wird es nicht sein. In Deutschland ist das Rettungsfallmesser zB nicht verboten, das normale Fallmesser jedoch sehr wohl.
https://german-knife-shop.com/product/e ... ity-knife/

Irgendwie dreht sich die Diskussion im Kreis.
Aber was weiß ich schon...
Was genau ist verboten? Besitz oder Führen? Mein einhändig bedienbares Walther Emergency Rescue Knife darf in DE nicht geführt werden.

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Re: Waffenverbot, Spielzeugwaffen, Bogen usw....

Verfasst: Fr 9. Mär 2018, 18:42
von Revierler_old
Fallmesser und OTF Sprungmesser sind dort sowieso verboten

Re: Waffenverbot, Spielzeugwaffen, Bogen usw....

Verfasst: Sa 10. Mär 2018, 04:43
von Styrax
IronFox hat geschrieben:Wenn wir schon beim Thema sind dann hätte ich gleich noch eine Frage.

Was passiert bei einem Waffenverbot mit den Waffen die man beim Händler auf Depot legen hat lassen?
Sind die dann auch weg oder verbleiben die dann dort bis man sie über den Händler verkauft bzw. bis das Waffenverbot aufgehoben wurde?


Da sie auf Depot nicht in deinem Besitz sind, kann man den Ausgang des Waffenverbots abwarten und im positiven Fall seine Waffen wieder in den Händen halten oder im negativen Fall verkaufen.

Die Waffen unverzüglich auf Depot legen wenn ein Schreiben vom Gericht oder der Polizei kommt bezüglich eines Waffenverbots, oder auch bei Ehe & Beziehungskrisen! Erspart sehr viel Ärger.
Ist übrigens ein Tipp der Verband.

Re: Waffenverbot, Spielzeugwaffen, Bogen usw....

Verfasst: Sa 10. Mär 2018, 07:16
von IronFox
Was passiert eigentlich wenn man wegen irgendwas vor Gericht gezerrt wird und so nebenbei noch ein Waffenverbot ausfasst?
Hat man da auch noch danach Zeit seine Waffen auf Depot zu legen oder sollte man das schon vor dem Gerichtstermin machen?

Re: Waffenverbot, Spielzeugwaffen, Bogen usw....

Verfasst: Sa 10. Mär 2018, 07:36
von Styrax
Am besten sofort und unverzüglich. Beim ersten Signal - Brief oder Benachrichtigung an der Türe - sofort seine Waffen beim Händler des Vertrauens Deponieren und dann erst mit der Bestätigung vom Händler den oder die Aufrufe zur Vorsprache wahrnehmen.

Wird dir von der Polizei ein Waffenverbot nach einer Aussage am Revier ausgesprochen, werden die Waffen, Munition und auch gewisse Messer, Macheten etc. direkt nach der üblichen Identitätsfestellung von zu Hause abgeholt.

Wie es nach einem Gerichtsbeschluss aussieht, weiß ich nicht. Eventuell hat man dann noch Zeit die Waffen - mit jemanden der kein Waffenverbot hat (und bei Kat. B berechtigt ist) - die Waffen bei einem Händler zu deponieren.

Re: Waffenverbot, Spielzeugwaffen, Bogen usw....

Verfasst: Sa 10. Mär 2018, 07:53
von IronFox
Alles klar, Danke! :handgestures-thumbupleft:

Re: Waffenverbot, Spielzeugwaffen, Bogen usw....

Verfasst: Sa 10. Mär 2018, 10:38
von susi
Styrax hat geschrieben:
Wird dir von der Polizei ein Waffenverbot nach einer Aussage am Revier ausgesprochen, werden die Waffen, Munition und auch gewisse Messer, Macheten etc. direkt nach der üblichen Identitätsfestellung von zu Hause abgeholt.



Blöde Situation nur, wenn die Partnerin (mit WBK) zu Hause ist und kundtut, daß die betreffende Munition, ihr Eigentum ist, die Machete, das Fallmesser etc. ihr Eigentum ist. Was macht dann die Polizei?

Re: Waffenverbot, Spielzeugwaffen, Bogen usw....

Verfasst: Sa 10. Mär 2018, 10:54
von Styrax
Wenn die freien Plätze B Waffen betreffend vorhanden sind - keine Ahnung.

Bei C, D, sowie Hieb und Stichwaffen und Munition hast recht. Ein Kaufvertrag die Langwaffen betreffend ist hierbei sicherlich förderlich. [emoji6]

Re: Waffenverbot, Spielzeugwaffen, Bogen usw....

Verfasst: Sa 10. Mär 2018, 23:31
von gewo
susi hat geschrieben:
Styrax hat geschrieben:
Wird dir von der Polizei ein Waffenverbot nach einer Aussage am Revier ausgesprochen, werden die Waffen, Munition und auch gewisse Messer, Macheten etc. direkt nach der üblichen Identitätsfestellung von zu Hause abgeholt.



Blöde Situation nur, wenn die Partnerin (mit WBK) zu Hause ist und kundtut, daß die betreffende Munition, ihr Eigentum ist, die Machete, das Fallmesser etc. ihr Eigentum ist. Was macht dann die Polizei?


ich glaube mich an vfgh urteile im ris erinnern zu koennen in denen zu recht erkannt wurde dass in so einem fall die waffen trotzdem konfisziert wurden da es der lebenserfahrung widerspricht dass der im selben haushalt lebende lebenspartner dem anderen mit waffenverbot den zugang zu den waffen tatsaechlich verwehren wird oder kann

Re: Waffenverbot, Spielzeugwaffen, Bogen usw....

Verfasst: So 11. Mär 2018, 12:15
von Mindfreeq
gewo hat geschrieben:
susi hat geschrieben:
Styrax hat geschrieben:
Wird dir von der Polizei ein Waffenverbot nach einer Aussage am Revier ausgesprochen, werden die Waffen, Munition und auch gewisse Messer, Macheten etc. direkt nach der üblichen Identitätsfestellung von zu Hause abgeholt.



Blöde Situation nur, wenn die Partnerin (mit WBK) zu Hause ist und kundtut, daß die betreffende Munition, ihr Eigentum ist, die Machete, das Fallmesser etc. ihr Eigentum ist. Was macht dann die Polizei?


ich glaube mich an vfgh urteile im ris erinnern zu koennen in denen zu recht erkannt wurde dass in so einem fall die waffen trotzdem konfisziert wurden da es der lebenserfahrung widerspricht dass der im selben haushalt lebende lebenspartner dem anderen mit waffenverbot den zugang zu den waffen tatsaechlich verwehren wird oder kann



Und in wie weit ist es anders wenn nur einer der beiden eine WBK besitzt? Dann müsste man im Umkehrschluss ja auch davon ausgehen das alle im Haushalt eine WBK besitzt müssen?

Re: Waffenverbot, Spielzeugwaffen, Bogen usw....

Verfasst: So 11. Mär 2018, 16:45
von gewo
Mindfreeq hat geschrieben:
gewo hat geschrieben:
susi hat geschrieben:

Blöde Situation nur, wenn die Partnerin (mit WBK) zu Hause ist und kundtut, daß die betreffende Munition, ihr Eigentum ist, die Machete, das Fallmesser etc. ihr Eigentum ist. Was macht dann die Polizei?


ich glaube mich an vfgh urteile im ris erinnern zu koennen in denen zu recht erkannt wurde dass in so einem fall die waffen trotzdem konfisziert wurden da es der lebenserfahrung widerspricht dass der im selben haushalt lebende lebenspartner dem anderen mit waffenverbot den zugang zu den waffen tatsaechlich verwehren wird oder kann



Und in wie weit ist es anders wenn nur einer der beiden eine WBK besitzt? Dann müsste man im Umkehrschluss ja auch davon ausgehen das alle im Haushalt eine WBK besitzt müssen?


null plan
ich kanns auch garned garantieren dass es da nicht eine nebengeschichte gab

ist ewig her, ich erinnere mich nur deshalb daran weil ich mich damals ein wenig gewundert habe was da genau in der urteilsbegruendung zur rechtsgrundlagevangefuehrt wurde
hab mir die § damals aber ned rausgesucht

so wichtig sind die auch wieder nicht

Re: Waffenverbot, Spielzeugwaffen, Bogen usw....

Verfasst: Do 3. Okt 2019, 16:11
von tieace3
Spannend... hab' jetzt am 17. 10. 2019 um 10:00 eine Ladung zur Hauptverhandlung am Bezirksgericht Villach bekommen, weil die Staatsanwaltschaft Klagenfurt meint:

"Er hat am 22. 07. 2019 in Villach wenn auch nur fahrlässig, eine Airsoft-Pistole(CO²), mithin eine Waffe besessen, obwohl im dies gemäß §12 WaffG verboten war.
Er hat hierdurch das Vergehen nach § 50 Abs. 1 Z. 3 WaffG begangen und wird hierfür nach dieser Gesetzesstelle zu bestrafen sein."

Hintergrundgeschichte: Rucksack im Zug liegen gelassen... der wurde anscheinend im Fundamt geöffnet und da habens' eine Softair drin gefunden.
Modell: https://www.amazon.de/Galaxy-Vollmetall ... B00JDHK7EA

Was soll bitte "mithin eine Waffe" heißen?

Re: Waffenverbot, Spielzeugwaffen, Bogen usw....

Verfasst: Do 3. Okt 2019, 16:16
von Blekova
Denke, das du, wenn du ein aufrechtes Waffenverbot hast auch eine CO2 Soft Air Pistole nicht besitzen darfst.
Messer detto.
Bei Waffenverbot wird dies sehr streng ausgelegt.
Trotzdem alles gute für dein Meeting.

Re: Waffenverbot, Spielzeugwaffen, Bogen usw....

Verfasst: Do 3. Okt 2019, 16:23
von tieace3
Naja... es ist ja eigentlich eine, die mit Federdruck funktioniert (s. Link)...
Aber danke; werde berichten... ;)

Re: Waffenverbot, Spielzeugwaffen, Bogen usw....

Verfasst: Do 3. Okt 2019, 16:58
von gynta
tieace3 hat geschrieben:
Do 3. Okt 2019, 16:11
Was soll bitte "mithin eine Waffe" heißen?
somit, daher
Netter Forumseinstand übrigens.
Magst Du uns den Hintergrund ebenfalls schreiben?