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Re: Waffenverbot, Spielzeugwaffen, Bogen usw....

Verfasst: Sa 5. Okt 2019, 01:01
von gewo
Alaskan454 hat geschrieben:
Fr 4. Okt 2019, 14:54
Ich find's halt nur immer wieder arg wie leicht einem eine schlecht gesinnte Ex alles nehmen kann und in deinem Fall macht sie aus dir quasi einen Hilfsarbeiter weil du den Beruf den du erlernt hast nicht ausüben darfst bzw wenn du Händler gewesen wärst hätte sie deine berufliche Existenz damit ruiniert.
noe
das ist nicht so

du kannst den beruf erst erlernen ( befaehigungspruefung bzw lehrabschlusspruefung ablegen ) wenn das waffenverbot wieder aufgehoben ist

wennst aber schon die berechtigung hast .... anderes thema
gehoert aber nicht hierher

Re: Waffenverbot, Spielzeugwaffen, Bogen usw....

Verfasst: So 6. Okt 2019, 16:37
von Mauser98Lover
Alaskan454 hat geschrieben:
Fr 4. Okt 2019, 14:54
Ich find's halt nur immer wieder arg wie leicht einem eine schlecht gesinnte Ex alles nehmen kann und in deinem Fall macht sie aus dir quasi einen Hilfsarbeiter weil du den Beruf den du erlernt hast nicht ausüben darfst bzw wenn du Händler gewesen wärst hätte sie deine berufliche Existenz damit ruiniert.
es gibt theoretisch für alles Rechtsmittel nur die Zeit und das Geld muss man haben. Ein Urteil einer Verwaltungsbehörde ist jetzt auch nicht in Stein gemeißelt. Ich weiß nicht ob das stimmt was hier behauptet wird, jedenfalls ist Verleumdung eine Straftat und eine ernste verwaltungstechnische Einschränkung ohne Beweise und ohne abgeschlossenes Gerichtsverfahren kann man garantiert anfechten. Ich bin selbst kein Jurist aber es gibt doch waffenrechtliche Vertrauensanwälte, vlt kannst du dir ja bei so einem mal einen Termin ausmachen - auch wenns was kostet - und den dazu ausfragen und wie du da vorgehen kannst? Dass man als Waffenbesitzer eventuell auch mal ungerechtfertigt rechtlichen Schikanen ausgesetzt ist mag auch mal zutreffen, jedoch stehen jedem Bürger Rechtsmittel zu, unabhängig von Hobby, Religion, Hautfarbe, Beruf, etc.

Re: Waffenverbot, Spielzeugwaffen, Bogen usw....

Verfasst: So 6. Okt 2019, 17:04
von Alaskan454
Mauser98Lover hat geschrieben:
So 6. Okt 2019, 16:37
Dass man als Waffenbesitzer eventuell auch mal ungerechtfertigt rechtlichen Schikanen ausgesetzt ist mag auch mal zutreffen, jedoch stehen jedem Bürger Rechtsmittel zu, unabhängig von Hobby, Religion, Hautfarbe, Beruf, etc.
In einer heilen gerechten Welt wird es wahrscheinlich so sein. Ich nehme mal mich als Beispiel. Ich hab an der Türe gearbeitet,geboxt und bin am kompletten linken Arm tätowiert und das in meiner besten Zeit bei 95kg auf 1,82. Wenn meine liebe Frau mit ihren 50kg auf 1,61 auf die Idee gekommen wäre mich wegen Drohung etc anzuzeigen und vielleicht noch in Tränen ausbricht brauchst einen sehr objektiven Richter das du da raus kommst weil ich das typische Klischee voll erfülle. Und es ist verdammt schwer das Gegenteil zu beweisen,glaubst nicht?
Lg

PS: So wie bei ihm geschildert das die Ex Psychologie studiert oder hat wird deine Situation garantiert nicht verbessern.

Re: Waffenverbot, Spielzeugwaffen, Bogen usw....

Verfasst: So 6. Okt 2019, 17:45
von Mauser98Lover
Alaskan454 hat geschrieben:
So 6. Okt 2019, 17:04
Mauser98Lover hat geschrieben:
So 6. Okt 2019, 16:37
Dass man als Waffenbesitzer eventuell auch mal ungerechtfertigt rechtlichen Schikanen ausgesetzt ist mag auch mal zutreffen, jedoch stehen jedem Bürger Rechtsmittel zu, unabhängig von Hobby, Religion, Hautfarbe, Beruf, etc.
In einer heilen gerechten Welt wird es wahrscheinlich so sein. Ich nehme mal mich als Beispiel. Ich hab an der Türe gearbeitet,geboxt und bin am kompletten linken Arm tätowiert und das in meiner besten Zeit bei 95kg auf 1,82. Wenn meine liebe Frau mit ihren 50kg auf 1,61 auf die Idee gekommen wäre mich wegen Drohung etc anzuzeigen und vielleicht noch in Tränen ausbricht brauchst einen sehr objektiven Richter das du da raus kommst weil ich das typische Klischee voll erfülle. Und es ist verdammt schwer das Gegenteil zu beweisen,glaubst nicht?
Lg

PS: So wie bei ihm geschildert das die Ex Psychologie studiert oder hat wird deine Situation garantiert nicht verbessern.

Das Problem mit dem Waffenbesitz liegt eher darin, dass die Behörde auch ohne Verurteilung sehr viel Spielraum hat und folglich muss auch mal ein Waffenverbot keine Folge einer Straftat sein. 100% geschützt ist man aber nie, da hast du schon bis zu einem gewissen Punkt Recht!

Re: Waffenverbot, Spielzeugwaffen, Bogen usw....

Verfasst: Do 17. Okt 2019, 11:41
von tieace3
Also: Die Verhandlung hat genau 5 Minuten gedauert. Die Richterin teilt anscheinend meine (und auch die großteils hier im Forum vertretene) Meinung, dass es wohl von der "Joulzahl" abhängig ist, ob etwas (auch Softguns!) eine Waffe ist oder nicht. Gutachten wurde in Auftrag gegeben... vertagt.

Was lange währt...

Verfasst: Sa 25. Apr 2020, 14:37
von tieace3
So... heute (!!!) kam die Einstellung des Verfahrens gemäß Beschluss nach § 227 Abs 1 StPO iVm § 447 StPO. Mir als Laien sagt das nichts... aber es scheint ENDLICH überstanden zu sein... ;)

Re: Waffenverbot, Spielzeugwaffen, Bogen usw....

Verfasst: Sa 25. Apr 2020, 19:58
von doorman
Glückwunsch!

Re: Waffenverbot, Spielzeugwaffen, Bogen usw....

Verfasst: Sa 25. Apr 2020, 22:22
von Paddy91
man möge mich gegebenenfalls korrigieren. ich habe wenig Ahnung von der StPO aber ich würde das, als rechtlich nicht komplett unbedarfter, so übersetzen: Der Richter bzw die Schöffen waren der Meinung die Anschuldigungen taugen nicht zu einem Verfahren und sie lassen es lieber gleich bleiben.
Die Anschuldigungen waren dermaßen substanzlos oder die Handlungen offensichtlich gerechtfertigt dass sich keiner Verfahren antun wollte weils offenkundig eh sinnlos ist.

Gratuliere. Jetzt das Waffenverbot vornehmen ;-)

Re: Waffenverbot, Spielzeugwaffen, Bogen usw....

Verfasst: So 26. Apr 2020, 09:27
von John Connor
Es handelt sich um einen Rücktritt des Staatsanwalts (wohl: Bezirksanwalts) von der Anklage außerhalb der Hauptverhandlung. Inhaltlich hat das Bezirksgericht da nix mehr zu beurteilen, sondern wegen des Rücktritts von der Anklage mittels Beschluss gemäß § 227 Abs 1 StPO iVm § 447 StPO das Verfahren schlicht einzustellen.

Re: Waffenverbot, Spielzeugwaffen, Bogen usw....

Verfasst: So 26. Apr 2020, 16:32
von Steirer
John Connor hat geschrieben:
So 26. Apr 2020, 09:27
Es handelt sich um einen Rücktritt des Staatsanwalts (wohl: Bezirksanwalts) von der Anklage außerhalb der Hauptverhandlung. Inhaltlich hat das Bezirksgericht da nix mehr zu beurteilen, sondern wegen des Rücktritts von der Anklage mittels Beschluss gemäß § 227 Abs 1 StPO iVm § 447 StPO das Verfahren schlicht einzustellen.
Ist somit das verhängte Waffenverbot auch aufgehoben/nichtig?

Re: Waffenverbot, Spielzeugwaffen, Bogen usw....

Verfasst: So 26. Apr 2020, 16:42
von Jiggler
Ich denke nicht, da es sich um zwei voneinander unabhängige Sachverhalte handelt.

1. aufrechtes Waffenverbot

2. Besitz einer vermeintlichen Waffe während eines Waffenverbots.

Also wenn das Gericht anerkennt, dass es sich nicht um einen Verstoß des Waffenverbotes handelt, in diesem Fall durch Einstellung des Verfahrens, ist damit der Grund weshalb überhaupt ermittelt wurde ja nicht auch nichtig.

Re: Waffenverbot, Spielzeugwaffen, Bogen usw....

Verfasst: So 26. Apr 2020, 17:03
von John Connor
Steirer hat geschrieben:
So 26. Apr 2020, 16:32
John Connor hat geschrieben:
So 26. Apr 2020, 09:27
Es handelt sich um einen Rücktritt des Staatsanwalts (wohl: Bezirksanwalts) von der Anklage außerhalb der Hauptverhandlung. Inhaltlich hat das Bezirksgericht da nix mehr zu beurteilen, sondern wegen des Rücktritts von der Anklage mittels Beschluss gemäß § 227 Abs 1 StPO iVm § 447 StPO das Verfahren schlicht einzustellen.
Ist somit das verhängte Waffenverbot auch aufgehoben/nichtig?
Nein, das Waffenverbot hast Du von der Verwaltungsbehörde bekommen, da die Behörde festgestellt hat, dass bestimmte Tatsachen die Annahme rechtfertigen, daß Du durch mißbräuchliches Verwenden von Waffen Leben, Gesundheit oder Freiheit von Menschen oder fremdes Eigentum gefährden könntest.

Im nunmehrigen Strafprozess ist der Staatsanwalt letztlich zur Überzeugung gelangt, dass Du nicht entgegen dem Waffenverbot eine Waffe besessen hast und hat die Anklage zurückgezogen. Das Gericht hat daraufhin das Verfahren eingestellt.

Wenn Du das Waffenverbot loswerden willst, musst Du einen Antrag auf Aufhebung des Waffenverbots stellen.

Ob das (schon) geht, kommt auf verschiedene Umstände an. Wurde zB der Grund (Gefährliche Drohung), der offenbar für das Waffenverbot ausschlaggebend war, (auch) in einem Strafverfahren festgestellt, bist Du also deswegen vorbestraft (die Judikatur zum Waffenverbot orientiert sich dann teilweise an den Tilgungsfristen)? Oder erfolgte ein Freispruch (wenn ja, im Zweifel oder weil festgestellt wurde, dass der Vorwurf nicht stimmt?)

Re: Waffenverbot, Spielzeugwaffen, Bogen usw....

Verfasst: So 26. Apr 2020, 20:29
von Steirer
Danke John Connor und viel Erfolg in deinem Kampf gegen Skynet!
👍😁😜😇

Re: Waffenverbot, Spielzeugwaffen, Bogen usw....

Verfasst: Do 7. Mai 2020, 02:20
von tieace3
Danke für eure Beiträge (und die Glückwünsche)! Das Waffenverbot ist demnächst dran... sind ja jetzt ziemlich genau 5 Jahre... ;)