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Waffenverbot, Spielzeugwaffen, Bogen usw....

Verfasst: Do 8. Mär 2018, 06:15
von IronFox
Hallo!

Fällt ein Bogen, Steinschleuder, Blasrohr oder eine Airsoftgun unter das Waffengesetz und darf man sowas nutzen und besitzen wenn man ein Waffenverbot hat?

Wie sieht es mit Selbstverteidigungsgeräten wie einem Pfefferspray, Jetprotector oder einen einfachen Holzknüppel aus?
Ist das dann auch alles tabu?

Re: Waffenverbot, Spielzeugwaffen, Bogen usw....

Verfasst: Do 8. Mär 2018, 06:40
von Glock1768
Alles kann als Waffe eingesetzt werden ... Also Bögen usw weiß ich jetzt aber nicht hinsichtlich Waffenverbot.

Pfefferspray, jetprotector, usw sind eben für die SV und eine Waffe gemäß waffg ... Die betreffen dich auf jeden Fall bei einem Waffenverbot

Re: Waffenverbot, Spielzeugwaffen, Bogen usw....

Verfasst: Do 8. Mär 2018, 07:37
von Thomas E. Davis
Glock1768 hat geschrieben:Alles kann als Waffe eingesetzt werden ... Also Bögen usw weiß ich jetzt aber nicht hinsichtlich Waffenverbot.

Pfefferspray, jetprotector, usw sind eben für die SV und eine Waffe gemäß waffg ... Die betreffen dich auf jeden Fall bei einem Waffenverbot
Du weißt aber schon das du ein Waffenverbot streichen lassen kannst? Genauen Zeitraum weiß ich nicht, aber dann hat sich die Überlegung welche Dinge man besitzen darf erübrigt......

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Re: Waffenverbot, Spielzeugwaffen, Bogen usw....

Verfasst: Do 8. Mär 2018, 07:48
von Floody
Forumsregeln
Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern.


Waffenverbot

§ 12. (1) Die Behörde hat einem Menschen den Besitz von Waffen und Munition zu verbieten (Waffenverbot), wenn bestimmte Tatsachen die Annahme rechtfertigen, daß dieser Mensch durch mißbräuchliches Verwenden von Waffen Leben, Gesundheit oder Freiheit von Menschen oder fremdes Eigentum gefährden könnte.


Waffen

§ 1. Waffen sind Gegenstände, die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind,

1. die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen durch unmittelbare Einwirkung zu beseitigen oder herabzusetzen oder

2. bei der Jagd oder beim Schießsport zur Abgabe von Schüssen verwendet zu werden.


Fällt ein Bogen, Steinschleuder, Blasrohr oder eine Airsoftgun unter das Waffengesetz und darf man sowas nutzen und besitzen wenn man ein Waffenverbot hat? Wie sieht es mit Selbstverteidigungsgeräten wie einem Pfefferspray, Jetprotector oder einen einfachen Holzknüppel aus? Ist das dann auch alles tabu?


Bis auf "Holzknüppel" und Airsoftgun (wobei ich da unsicher bin weil man immer von einer Verwechslungsgefahr/Drohwirkung ausgehen muss) müsste der Umgang mit allen aufgezählten Gegenständen also untersagt sein.

Re: Waffenverbot, Spielzeugwaffen, Bogen usw....

Verfasst: Do 8. Mär 2018, 07:49
von IronFox
Du weißt aber schon das du ein Waffenverbot streichen lassen kannst? Genauen Zeitraum weiß ich nicht, aber dann hat sich die Überlegung welche Dinge man besitzen darf erübrigt......


Nein das wusste ich nicht, gibt es darüber mehr Infos?

PS:
Nein ich persönlich habe kein Waffenverbot.

Re: Waffenverbot, Spielzeugwaffen, Bogen usw....

Verfasst: Do 8. Mär 2018, 07:55
von Thomas E. Davis
IronFox hat geschrieben:
Du weißt aber schon das du ein Waffenverbot streichen lassen kannst? Genauen Zeitraum weiß ich nicht, aber dann hat sich die Überlegung welche Dinge man besitzen darf erübrigt......


Nein das wusste ich nicht, gibt es darüber mehr Infos?

PS:
Nein ich persönlich habe kein Waffenverbot.
Ein Bekannter von mir hatte eines das er in seiner Jugend ausgefasst hat. Er war bei der BH vorsprechen und ist jetzt Besitzer von Kat. B Waffen. Sicherlich wird es auch auf die Art der Verfehlung ankommen. Aber dennoch würde ich bei der Behörde nachfragen. Kostet ja nichts.......

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Re: Waffenverbot, Spielzeugwaffen, Bogen usw....

Verfasst: Do 8. Mär 2018, 09:57
von oJo
Airsoft ist Spielzeug, der Rest sind Waffen. Auch ein Großteil der modernen Messer darf mit Waffenverbot nicht besessen werden.

Re: Waffenverbot, Spielzeugwaffen, Bogen usw....

Verfasst: Do 8. Mär 2018, 10:33
von BigBen
oJo hat geschrieben:Auch ein Großteil der modernen Messer darf mit Waffenverbot nicht besessen werden.


Welche konkret und anhand welcher Kriterien sind die Waffen und andere Messer Werkzeuge? Bitte um Beleg für diese Aussage.

Re: Waffenverbot, Spielzeugwaffen, Bogen usw....

Verfasst: Do 8. Mär 2018, 10:39
von Glock1768
Kenne mich in dieser Frage auch nicht aus, aber ist bei einem Waffenverbot ein Messer ein messer oder wird hier wirklich gemäß Einstufung durch die Behörde entschieden?

Das Glock messer ist ja als Werkzeug eingestuft ... Darf das also bei einem Waffenverbot besessen werden? Eventuell sogar geführt?

Re: Waffenverbot, Spielzeugwaffen, Bogen usw....

Verfasst: Do 8. Mär 2018, 11:07
von Promo
Zu den unter den Waffenbegriff fallenden Hieb-, Stich oder Stoßwaffen gehören z.B. Säbel, Degen, Dolche, Stilette, Springmesser und Fallmesser, Gummiknüppel, ferne die zu verbotenen Waffen erklärten Schlagringe, Totschläger und Stahlruten. Andere Messer als Spring- und Fallmesser, wie insbes. Brot-, Tisch und Küchenmesser, Taschenmesser einschließlich der Fixiermesser, Jagdmesser (Hirschfänger) und die so genannten Pfadfindermesser (Fahrtenmesser) sind keine Waffen.

Bei dem auch beim Bundesheer eingeführten "Feldmesser 78" handelt es sich nicht um eine Waffe i.S.d. Waffengesetzes, sondern um einen Gebrauchsgegenstand. Hinsichtlich der so genannten "Butterfly-Messer" vertritt der OGH in seiner Judikatur (30.05.1990, 11 Os 48/90) die Meinung, dass ein "Butterfly-Messer" mit einer 11 cm langen, an der Spitze dolchartig ausgebildeten Klinge wegen seiner speziellen Beschaffenheit in Verbindung mit seiner besonderen Öffnungsmechanik eine Waffe im (technischen) T.d. § 1 Z 1 WaffG sei.

Schleudern (Schleuderwirkung durch Entspannen von Gummibändern oder Metallspiralen), die aufgrund ihrer besonderen Beschaffenheit (z.B. Gabel aus Metall, zwei elastische Gummischläuche, Lederfleck zur Aufnahme des Geschosses, am Griffteil befestiger Behälter für die Aufnahme einer größeren Anzahl von Geschossen, Geschosse aus Stein, Metall oder Glas) zum Wegschleudern fester Körper auf größere Entfernung und mit großer Auftreffwirkung geeignet sind, sind Waffen i.S.d. WaffG.

4. Auflage von "Das neue österreichische Waffenrecht" von Grosinger/Siegert/Szymanski.

Re: Waffenverbot, Spielzeugwaffen, Bogen usw....

Verfasst: Do 8. Mär 2018, 11:07
von oJo
BigBen hat geschrieben:
oJo hat geschrieben:Auch ein Großteil der modernen Messer darf mit Waffenverbot nicht besessen werden.


Welche konkret und anhand welcher Kriterien sind die Waffen und andere Messer Werkzeuge? Bitte um Beleg für diese Aussage.

Springmesser, Kampfmesser und andere Messer die keinen anderen Zweck haben sind Waffen, Machete, Küchenbeil und co. sind Werkzeuge und daher keine Waffen. Sind meistens auch nicht nach den Jugendschutzgesetzen erfasst.
Bei Dekoartikeln weiß ich es nicht.

Re: Waffenverbot, Spielzeugwaffen, Bogen usw....

Verfasst: Do 8. Mär 2018, 11:42
von Revierler_old
Kurz zusammengefasst (Auf Säbel und Rapiere etc. gehe ich nicht ein):
Springmesser
Dolche
Bajonette
Butterflies
als Kampfmesser beworbene/hergestellte Messer

gelten als Waffen. Das ist nur eine grobe Übersicht, deckt aber das meiste ab.
Ein Tomahawk ist eine Waffe, ein Campingbeil nicht. Es geht um die Intention des Herstellers, nicht die Möglichkeiten, welche man mit dem Gerät hat.

Re: Waffenverbot, Spielzeugwaffen, Bogen usw....

Verfasst: Do 8. Mär 2018, 14:40
von mexx1972
Also bei sogenannten AirSoft Waffen bin ich mir nicht so sicher.

Immerhin kann man mit den meisten "Air Soft Waffen" Metallkugeln (meist 4,5mm) verschießen.
Und diese werden durch CO² Patronen angetrieben.

Also fallen diese meiner Meinung nach unter den Begriff Schusswaffen:

Schusswaffen sind Waffen, mit denen feste Körper (Geschosse) durch einen Lauf in eine bestimmbare Richtung verschossen werden können.

Genauer gesagt unter den § 45/3 WaffG:

Schusswaffen, bei denen die Geschosse durch verdichtete Luft (Druckluftwaffen) oder unter Verwendung von Kohlensäure entstandenen Gasdruck (CO2-Waffen) angetrieben werden, sofern das Kaliber nicht 6 mm oder mehr beträgt.

Re: Waffenverbot, Spielzeugwaffen, Bogen usw....

Verfasst: Do 8. Mär 2018, 15:11
von Calcipher
§ 1. Waffen sind Gegenstände, die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind,
1. die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen durch unmittelbare Einwirkung zu beseitigen oder herabzusetzen...

Trifft für Airsoft nicht zu.

§ 2. (1) Schusswaffen sind Waffen, ...
Schusswaffen können nur Gegenstände sein, die entsprechend §1.1-2 Waffen sind.

§ 45. Auf 3. Schußwaffen, bei denen die Geschosse durch verdichtete Luft (Druckluftwaffen) oder unter Verwendung von Kohlensäure entstandenen Gasdruck (CO2-Waffen) angetrieben werden, ...

Softair verwendet weder Luft noch CO2

Soweit meine laienhafte Interpretation.

Re: Waffenverbot, Spielzeugwaffen, Bogen usw....

Verfasst: Do 8. Mär 2018, 15:17
von burggraben
Revierler hat geschrieben:Ein Tomahawk ist eine Waffe, ein Campingbeil nicht. Es geht um die Intention des Herstellers, nicht die Möglichkeiten, welche man mit dem Gerät hat.

Interessant, ergibt sich das bei uns in AT aus der ständigen Rechtssprechung oder woher kommt das? Im Gesetz wird ja von Herstellerintention nix stehen. In Deutschland geht es ja eher nach harten technischen Kriterien wenn ich mich nicht täusche. Das Beispiel dass ein Leatherman (=ganz klar Intention Werkzeug) in DE als Waffe gilt wenn er eine arretierende Klinge hat (=Fallmesser) hört man oft.