Revierler hat geschrieben:Das Zitat würde ich aber eher anlassbezogen sehen und dahingehend werten, dass er für die Justizwache eine Lanze gebrochen hat und er es sinnvoller sähe, dass Beamte, welche in ihrer Dienstzeit zumindest teilweise Waffen führen MÜSSEN, dies auch in der Frezeit tun DÜRFEN.
Das Potenzial an bereits ausgebildeten Personen ist zu nützen, somit müsse man sich nicht unbedingt darauf verlassen, dass ein Bürger zur Hilfe für einen anderen Bürger einschreiten muss.
Da wirst zu sehr wahrscheinlich recht haben Revierler. Soviel ich mich erinnern kann ging es in der damaligen Diskussion viel um die Frage wieso nur die Polizisten den WP bekommen und nicht andere gefährdete Berufsgruppen auch. Rosenkranz wollte also vermutlich mit dem Argument der Ausbildung der Berufswaffenträger den Personenkreis erweitern.
Ob das sinnvoll ist oder ob man eher den Begriff der Gefährdung weniger restriktiv gestalten sollte um auch Zivilpersonen mit einzuschließen sei dahingestellt, aber seine Absicht war immerhin im Sinne des Legalwaffenbesitzes.