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Pulverdampf-Feedback ans BMI

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Re: Pulverdampf-Feedback ans BMI

Beitrag von gewo » Mi 29. Aug 2018, 14:20

Burgenlandy hat geschrieben:
gewo hat geschrieben:
Lindenwirt hat geschrieben:


Das mit der Enteignung würd eich lokal nicht von der Hand weisen. Die Argumente mancher SB sind im Waffenrecht mittlerweile so faschistoid, dass ich schon klar mit einer Enteignug aller 20+ Magazine rechne weil für die kein Nachweis als Sportschütze gilt.

Was ich beim lezten Termin (Erweiterung mehr als 2wbk plätze ;) )gesagt bekommen habt .... ich hab jetzt mal um was schriftliches gebeten weil schon klar der hinweis in bezug auf bisherige fehlaussagen, fristversäumnis usw ... seitens der behörde war es - na da steht jetzt aussage gegen aussage ...

Ich sags dir wie es is, je nach Gauleitung wirds hardcore ... auf der Basis jemanden eben nicht als Sportschützen anzuerkennen beruht ja die Gefahr und bei einem weiteren Passus "im Ermessen der Behörde". Dann ich bestenfalls alle Mags webringen/verkaufen da ich sonst mit einem Waffenverbot rechnen muss ... selbiges bei den Halbautomatenbesitzern und das Eintragen von Griffstücken wird sicher auch a Freude


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Re: Pulverdampf-Feedback ans BMI

Beitrag von Maddin » Mi 29. Aug 2018, 14:32

Nordi hat geschrieben:Ich frage mich ja weiterhin ob es möglich ist das der Staat uns nachträglich einfach alles wegnehmen kann...

Weil auf der einen Seite sagt man " Nein, die Gesetzlage in Österreich macht enteignungen unmöglich" und dann gibt es wieder die was sagen " Klar...wenn sie wollen nehmen sie dir alles weg und wenn dir das nicht passt kommst in den Knast"

Und dann wieder die Meinungen die sagen das die Gesetze für den Besitz von Halbautomaten so massiv verschärft werden das es einem eh total vergeht...

Keine Ahnung was jetzt wahr ist bzw was ich davon glauben soll...


Man kann es nicht sagen.

Enteignungen sind aber nicht unmöglich sondern kommen immer wieder vor. Hauptanwendungsfall sind Grundstücksenteignungen zB. für den öffentlichen Verkehr.

Enteigungen dürfen nur durch Gesetz erfolgen und sie müssen geeignet, erfoderlich und angemessen sein. Geeignet das angestrebte Ziel des Gesetztes zu erreichen, erforderlich im Sinne des gelindesten Mittels und in ihrer Gesamtabwägung angemessen sein, also das Für und Wider gegeneinander abgewogen werden. In jedem Fall muss aber eine finanzielle Entschädigung erfolgen.

Alle Tatbestandsmerkmale sind der Interpretation durch den VfGH und den EGMR im Einzelfall voll zugänglich. Verbindliche Aussagen kann man da nicht treffen.

Dass es Enteigungen in Österreich nicht gibt ist aber völliger Blödsinn...

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Re: Pulverdampf-Feedback ans BMI

Beitrag von Burgenlandy » Mi 29. Aug 2018, 15:34

-----------------------
Zuletzt geändert von Burgenlandy am Mi 16. Sep 2020, 12:24, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Pulverdampf-Feedback ans BMI

Beitrag von gewo » Mi 29. Aug 2018, 15:42

Maddin hat geschrieben:Dass es Enteigungen in Österreich nicht gibt ist aber völliger Blödsinn...


das hab ich auch nirgendwo gelesen ...
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Re: Pulverdampf-Feedback ans BMI

Beitrag von gewo » Mi 29. Aug 2018, 15:45

Burgenlandy hat geschrieben:Wenns von der Formulierung lautet ... der Behörde melden und sportliche Nutzung glaubhaft machen ... wirst es mancherorts vergessen können. Dann darfst eppa Regelwerke vorlegen wo diese Magazine vorgeschrieben sind und entsprechend Bewerbe pro Waffe ... und dann hoffen


das waere im wesentlichen eine enteignung
sowas steht nicht zu befuerchten

selbst bei militaerischen waffen gibts das nicht
wenn du hanelder mit mil lizenz bist und gibst den gwerbeschein zurueck dann bekommst fuer die vorhanden mil ware eine ausnahmegenehmigung
weil sie dich ned enteignen koennen bei der sachlage

und da glaubst du dass dir a behoerde die 20iger mags enteignet weil du nicht genug bewerbe schiesst?

wie gesagt
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Re: Pulverdampf-Feedback ans BMI

Beitrag von burggraben » Mi 29. Aug 2018, 17:51

Lindenwirt hat geschrieben:Was meinst du mit Initiativantrag?


Weils noch keiner beantwortet hat: Um die Richtlinie umzusetzen brauchen wir ein österreichisches Gesetz. Das wird normalerweise per Gesetzesvorschlag der Regierung ins Parlament eingebracht. Da brauchts dann eine langwierige Begutachtungphase. Alternativ kann ein Gesetz per Initiativantrag vom Parlament selber auf den Tisch gelegt werden, üblicherweise auch von den Regierungsparteien weil die halt die Mehrheit im Parlament haben. Da fällt dann die Begutachtungsphase weg. Und weils mit der EU Richtlinie eigentlich eh schon zu spät dran sind, nehmens eben eventuell einen Initiativantrag damit es schneller geht.

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Re: Pulverdampf-Feedback ans BMI

Beitrag von yoda » Mi 29. Aug 2018, 18:10

gewo hat geschrieben:...selbst bei militaerischen waffen gibts das nicht
wenn du hanelder mit mil lizenz bist und gibst den gwerbeschein zurueck dann bekommst fuer die vorhanden mil ware eine ausnahmegenehmigung
weil sie dich ned enteignen koennen bei der sachlage
Ich habe einige Freunde/Bekannte mit der militärischen Ausnahmegenehmigung, mein Wissensstand ist, dass man nach Beendigung des Gewerbes KEINE Ausnahmegenehmigung bekommt. Das reine Habenwollen oder "weil es halt noch herumliegt" ist denen nicht Grund genug. Ein Gewerbe ist auch keine Berechtigung eine private Kat.A Sammlung aufzubauen, wenn man das damit macht ist man anscheinend selber schuld. Würde mich interessieren ob du da persönliche Erfahrungswerte hast.

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Re: Pulverdampf-Feedback ans BMI

Beitrag von Maddin » Mi 29. Aug 2018, 19:13

burggraben hat geschrieben:
Lindenwirt hat geschrieben:Was meinst du mit Initiativantrag?


Weils noch keiner beantwortet hat: Um die Richtlinie umzusetzen brauchen wir ein österreichisches Gesetz. Das wird normalerweise per Gesetzesvorschlag der Regierung ins Parlament eingebracht. Da brauchts dann eine langwierige Begutachtungphase. Alternativ kann ein Gesetz per Initiativantrag vom Parlament selber auf den Tisch gelegt werden, üblicherweise auch von den Regierungsparteien weil die halt die Mehrheit im Parlament haben. Da fällt dann die Begutachtungsphase weg. Und weils mit der EU Richtlinie eigentlich eh schon zu spät dran sind, nehmens eben eventuell einen Initiativantrag damit es schneller geht.


Österreich hat doch schon unzählige EU-RL nicht fristgerecht umgesetzt. Die Kommission nimmt das in Kauf und ist in den meisten Fällen zurückhaltend. Aktuelle Umstände und politische Brennpunkte werden berücksichtigt. Erst wenn es wirklich eine deutliche Verzögerung oder überhaupt keine Anzeichen für eine Umsetzung gibt wird ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet (welches aber in 80% der Fälle ohne Anrufung des EuGH endet).

Also ich kann mir nicht vorstellen, dass da wegen 2-3 Monaten ein Fass aufgemacht wird. Wenn die Umsetzung kommendes Jahr erfolgt passt alles. Rechtschutzdefizite sind für uns Waffenbesitzer ja eh nicht zu erwarten, weil die RL meines Wissens nach keine Vorteile bringt, sodass man sich eventuell auf eine Staatshaftung berufen könnte.



edit: Ende 2017 waren 62 (informelle) Vertragsverletzungsverfahren wegen verpäteter oder nicht umgesetzter EU-Vorgaben gegen Österreich anhängig. Davon wird wahrscheinlich nichtmal ein Bruchteil davon vor dem EuGH landen, wenn überhaupt...

https://derstandard.at/2000083420120/Oe ... U-Vorgaben

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Re: Pulverdampf-Feedback ans BMI

Beitrag von burggraben » Mi 29. Aug 2018, 20:41

Maddin hat geschrieben:Also ich kann mir nicht vorstellen, dass da wegen 2-3 Monaten ein Fass aufgemacht wird. Wenn die Umsetzung kommendes Jahr erfolgt passt alles.


Ja, hast vermutlich recht - glaub auch eher an einen normalen Gesetzwerdungsprozess mit Begutachtung. Falls sie irgendwas ganz schnell verbieten wollten ohne vielen Leute Gelegenheit zu geben noch schnell zu kaufen und den Altbestandschutz in Anspruch zu nehmen, könnten sie noch zu dem schnelleren Instrument greifen - aber auch daran glaube ich nicht und halte es eigentlich fast für ausgeschlossen.

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Re: Pulverdampf-Feedback ans BMI

Beitrag von Maddin » Do 30. Aug 2018, 00:06

burggraben hat geschrieben:
Maddin hat geschrieben:Also ich kann mir nicht vorstellen, dass da wegen 2-3 Monaten ein Fass aufgemacht wird. Wenn die Umsetzung kommendes Jahr erfolgt passt alles.


Ja, hast vermutlich recht - glaub auch eher an einen normalen Gesetzwerdungsprozess mit Begutachtung. Falls sie irgendwas ganz schnell verbieten wollten ohne vielen Leute Gelegenheit zu geben noch schnell zu kaufen und den Altbestandschutz in Anspruch zu nehmen, könnten sie noch zu dem schnelleren Instrument greifen - aber auch daran glaube ich nicht und halte es eigentlich fast für ausgeschlossen.


Momentan hat der BMI ja viel um die Ohren, darum wird auch nicht viel weiter gehen. *hust* BVT *hust* ;)

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Re: Pulverdampf-Feedback ans BMI

Beitrag von gewo » Do 30. Aug 2018, 00:19

yoda hat geschrieben:
gewo hat geschrieben:...selbst bei militaerischen waffen gibts das nicht
wenn du hanelder mit mil lizenz bist und gibst den gwerbeschein zurueck dann bekommst fuer die vorhanden mil ware eine ausnahmegenehmigung
weil sie dich ned enteignen koennen bei der sachlage
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war jahrzehntelang gelebte praxis
was wollns denn machen?
enteignen?
auf was hinauf?
oeffentliches interesse?
warum?
die person hat sich ja nicht veraendert
nur ein gewerbeschein wurde zurueckgelegt oder ruhend gestellt
dadurch aendert sich doch an der sachlage faktisch nix
vorher inhaber nachher inhaber
geht aber nur bei einzelfirma
bei OG oder gmbh ect erlischt die rechtspersoenlichkeit
da gibts natuerlich dann keinen grund fuer eine uebertragung auf zb den gesellschafter ect
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Re: Pulverdampf-Feedback ans BMI

Beitrag von yoda » Do 30. Aug 2018, 09:50

gewo hat geschrieben:war jahrzehntelang gelebte praxis
was wollns denn machen?
enteignen?
auf was hinauf?
oeffentliches interesse?
warum?
die person hat sich ja nicht veraendert
nur ein gewerbeschein wurde zurueckgelegt oder ruhend gestellt
dadurch aendert sich doch an der sachlage faktisch nix
vorher inhaber nachher inhaber
geht aber nur bei einzelfirma
bei OG oder gmbh ect erlischt die rechtspersoenlichkeit
da gibts natuerlich dann keinen grund fuer eine uebertragung auf zb den gesellschafter ect
Die Sachlage ändert sich erheblich, der Grund um so etwas besitzen zu dürfen/wollen fällt vollständig weg bzw. der Grund warum die Genehmigung erteilt wurde. Man verdient schließlich kein Geld mehr damit in dem Moment wo man das Gewerbe zurücklegt. Wie gesagt, einem Bekannten mit mil. Genehmigung wurde das so mitgeteilt, sonst wäre der ganze Schwachsinn ja sehr einfach zu umgehen indem jeder der etwas Geld hat 2 Jahre lang ein militärisches Gewerbe anmeldet und dann nacher alles besitzen darf...

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Re: Pulverdampf-Feedback ans BMI

Beitrag von gewo » Do 30. Aug 2018, 10:29

yoda hat geschrieben:.Wie gesagt, einem Bekannten mit mil. Genehmigung wurde das so mitgeteilt, sonst wäre der ganze Schwachsinn ja sehr einfach zu umgehen indem jeder der etwas Geld hat 2 Jahre lang ein militärisches Gewerbe anmeldet und dann nacher alles besitzen darf...


scheint in letzter zeit mode zu werden das behoerden wem "was mitteilen"

eine "mitteilung" zaehlt genau 11e

die solln an bescheid schicken
auf den gibts dann a rechtfertigung/ einspruch/ berefung
je nach sachlage

und von wegen "da waere es ja einfach"
wie glaubst sind - abgesehen von hohen militaers denen man als kleines andecken in die pension ein maschinengewehr mitgegeben hat - in den letzten jahrzehnten die diversen mil ausnahmegenehmigungen zustande gekommen?

genau so
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Re: Pulverdampf-Feedback ans BMI

Beitrag von combatmiles » Do 30. Aug 2018, 10:47

Österreich halt.... Republikska Bananna...
suche günstige KK .22lr Repetierer... Westösterreich (SBG, angrenzendes OÖ und Tirol)

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Re: Pulverdampf-Feedback ans BMI

Beitrag von yoda » Do 30. Aug 2018, 11:25

@gewo
Dass mit Vitamin B alles geht ist sowieso klar ;)

Fakt ist aber, dass ein Gewerbe nicht dazu dient eine private Sammlung aufzubauen, also hier eine private Ausnahmegenehmigung abzulehnen wäre vom Gesetz her sicher 100% gedeckt, da hier kein berechtigtes Interesse vorliegt, du kannst das Zeug ja immer noch verkaufen solange das Gewerbe angemeldet ist. Wenn du mit dem Gewerbe eigentlich unberechtigt vorab mal eine private Sammlung ohne ernsthaften Hintergrund aufbaust, wird die das wenig interessieren.

Abgesehen davon ist berechtigtes Interesse ist sowieso ein sehr schwammiger Begriff. Ich hätte auch gern einen Schalldämpfer damit ich auf Privatgrund schießen kann, ohne die Nachbarn zu belästigen, da der nächste Schießstand so weit entfernt ist. Bekomme ich deswegen eine Ausnahmegenehmigung für einen Schalldämpfer ? Ich denke nicht...

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