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Standaufsicht
Forumsregeln
Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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- .50 BMG
- Beiträge: 5465
- Registriert: Do 29. Jan 2015, 19:09
Standaufsicht
Hallo zusammen!
Gibt es in Österreich irgendwelche Regelungen wer die Standaufsicht in einem Verein übernehmen darf und welche Rechte bzw. Verantwortung man dadurch hat?
Danke!
Gibt es in Österreich irgendwelche Regelungen wer die Standaufsicht in einem Verein übernehmen darf und welche Rechte bzw. Verantwortung man dadurch hat?
Danke!
- burggraben
- .50 BMG
- Beiträge: 1478
- Registriert: Di 5. Jul 2016, 17:53
Re: Standaufsicht
Ich möchte mich der Frage gleich anschließen und sie erweitern. Gibt es überhaupt eine Regelung dass es eine Standaufsicht braucht? Es gibt ja einige Schießstände ohne.
Re: Standaufsicht
Bei uns in Veiein gibt es keine Vorraussetzungen.
Im Forum zu diskutieren ist wie mit Tauben Schach zu spielen.
- Glock1768
- .50 BMG
- Beiträge: 2527
- Registriert: Sa 13. Aug 2016, 17:02
- Wohnort: NÖ, Bezirk Bruck ad Leitha
Re: Standaufsicht
Wir haben keine und ich finde es gut, dass die schützen Eigenverantwortung übernehmen und jeder auf jeden schaut und achtet ... Damit ist der Kopf immer dabei und es wird einem als passiver Teilnehmer nicht alles vorgekaut
Re: Standaufsicht
Zu allen Fragen ein klares nein. Die Standaufsicht ist einfach nur jemand der das Hausrecht des Betreibers durchsetzt.
Hier steht es natürlich jedem frei, x-beliebige Regeln im Hausrecht (Standordnung) festzulegen und diese auch durchzusetzen.
Hier steht es natürlich jedem frei, x-beliebige Regeln im Hausrecht (Standordnung) festzulegen und diese auch durchzusetzen.
Re: Standaufsicht
die frage der haftung ist allerdings nicht ganz von der hand zu weisen
ich bin juristisch allerdings nicht sattelfest genug um das einschaetzen zu koennen wie heikel das sein koennte
ich bin juristisch allerdings nicht sattelfest genug um das einschaetzen zu koennen wie heikel das sein koennte
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in OÖ, Slzb., Tirol und der Stmk. möglich.
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in OÖ, Slzb., Tirol und der Stmk. möglich.
Re: Standaufsicht
Wir haben in der Standordnung zur Sicherheit einen Passus, der klarstellt, dass jeder Schütze für jeden abgegebenen Schuss selbst verantwortlich ist. Ob das rechtlich überhaupt nötig wäre, weiss ich allerdings auch nicht.
Standaufsicht in dem Sinn gibt es bei uns keine. Dafür gibt es eine einmalige Sicherheitseinschulung die jedes Mitglied machen muss.
Standaufsicht in dem Sinn gibt es bei uns keine. Dafür gibt es eine einmalige Sicherheitseinschulung die jedes Mitglied machen muss.
No one will ban your sporting rifle. They will call it terrorists weapon first.
Re: Standaufsicht
Rechtliche Regelung dazu wer die Standaufsicht übernehmen kann gibt es definitiv keine.
Bezüglich Haftung - wird auch davon abhängen, wer schießen darf. Nur Vereinsmitglieder, die vielleicht auch noch eine "Sicherheitsschulung" bekommen? Nur WBK-Besitzer oder WaFü inhaber (gibts durchaus Regelungen dazu)?
Rein praktisch gesehen ist eine Standaufsicht vor allem an Tagen mit starkem Betrieb, möglicherweise auch Gästen sicher sinnvoll. Notwendig sollte sie im Grunde nicht sein, wenn verantwortungsvolle Leute am Stand sind.
Bezüglich Haftung - wird auch davon abhängen, wer schießen darf. Nur Vereinsmitglieder, die vielleicht auch noch eine "Sicherheitsschulung" bekommen? Nur WBK-Besitzer oder WaFü inhaber (gibts durchaus Regelungen dazu)?
Rein praktisch gesehen ist eine Standaufsicht vor allem an Tagen mit starkem Betrieb, möglicherweise auch Gästen sicher sinnvoll. Notwendig sollte sie im Grunde nicht sein, wenn verantwortungsvolle Leute am Stand sind.
Re: Standaufsicht
Frage:
Was soll die Standaufsicht für Aufgaben haben?
Dann wäre mir die Fragestellung klarer.
Was soll die Standaufsicht für Aufgaben haben?
Dann wäre mir die Fragestellung klarer.
Re: Standaufsicht
Meistens füllen sie nur die Spiegel auf, weisen darauf hin dass man nicht mit der Waffe rumspielen soll oder die Waffe in einem Zustand halten soll der aus der Ferne auf den Zustand schließen lässt.
Oder geben hübschen Mädchen absolut wichtige ausführliche Einschulungen.
Weiter sorgen sie regelmäßig für (ungewollte) Bespaßung:
"He, schwenk die Trommel aus!"
"Wird schwierig, des is a single action."
"OIDA DISKUTIER NED MIT MIR!!!"
Lg
Chris
Oder geben hübschen Mädchen absolut wichtige ausführliche Einschulungen.
Weiter sorgen sie regelmäßig für (ungewollte) Bespaßung:
"He, schwenk die Trommel aus!"
"Wird schwierig, des is a single action."
"OIDA DISKUTIER NED MIT MIR!!!"
Lg
Chris
Re: Standaufsicht
seit bei uns eine standaufsicht eingeführt wurde sind die verursachten schäden an den scheibenanlagen sowohl am kurz als auch am langwaffenstand deutlich zurück gegangen
da sich jetzt keine vertreter der gattung “mal die sau rauslassen solange keiner herschaut“ und “ich hab ne glock, ich bin ja so tactikal“ mehr am stand blicken lassen.
traurig da es zu solchen massnahmen kommen musste, war vor einigen jahren kein thema und alle hatten spass am schiessen

traurig da es zu solchen massnahmen kommen musste, war vor einigen jahren kein thema und alle hatten spass am schiessen

Re: Standaufsicht
the_law hat geschrieben:seit bei uns eine standaufsicht eingeführt wurde sind die verursachten schäden an den scheibenanlagen sowohl am kurz als auch am langwaffenstand deutlich zurück gegangenda sich jetzt keine vertreter der gattung “mal die sau rauslassen solange keiner herschaut“ und “ich hab ne glock, ich bin ja so tactikal“ mehr am stand blicken lassen.
traurig da es zu solchen massnahmen kommen musste, war vor einigen jahren kein thema und alle hatten spass am schiessen
Traurig zwar schon, allerdings in der Praxis auch ziemlich wurscht. So lange ned eine Standaufsicht Marke "Ultrawichtig" da steht sondern ein normaler Schützenkollege merkst es ja nedmal, dass da wer ist. Und bei so Dingen wie zB. Samstags in Stammersdorf find ichs sogar eher angenehm, dass jemand die Feuerpausen und Scheibenwechsel ein bisschen koordiniert. Bei 10 Ständen wo jeweils 2-3 Leut stehen ist das Abstimmen mit den anderen ned immer so einfach wie man es gerne hätte
Re: Standaufsicht
Plinkster hat geschrieben:So lange ned eine Standaufsicht Marke "Ultrawichtig" da steht sondern ein normaler Schützenkollege merkst es ja nedmal, dass da wer ist.
Das sind die Schlimmsten. Mir wollt einer mal weismachen, dass man auf eine Langwaffe keine Laserpointer montieren darf. Auch eine Laserpatrone (als bore sighter) wäre ganz pfui.
Ich hab mich dann für seinen juristischen Rat bedankt und gesagt, dass ich mich aber lieber an das WaffG in der aktuell gültigen Fassung halte und ihm den Unterschied zwischen "Markieren" und "Ausleuchten" erklärt... Ich hab ihm natürlich das Angebot gemacht dass er mich gerne auf Basis eines Gesetzestextes oder einer Verordnungen widerlegen dürfe, ich bin ja schließlich nicht unfehlbar. Seit dem hab ich nie mehr was gehört...
Zuletzt geändert von Robiwan am Mo 19. Mär 2018, 12:42, insgesamt 1-mal geändert.
Tiroler im Herzen - Europäer im Geiste
Re: Standaufsicht
Ja solche Würschtl gibts immer wieder. Liegt daran, dass kaum einer Standaufsicht machen will und die, die sich melden, sind dann leider oft genau solche Gscheithaferl. Mir wurde untersagt, mit der Baikal Coach Gun zu schießen, weil die viel zu kurz und damit Kat. A sei. Nachdem ich den entsprechenden Passus im Gesetz rezitiert hatte und nochmal die Abmessungen der Baikal damit verglichen habe, bekam ich als Antwort, "Mit der schiaßt oba trotzdem ned bei uns"..... jo alles klar....
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- 0riginal_Tiroler
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Re: Standaufsicht
Robiwan hat geschrieben:Plinkster hat geschrieben:So lange ned eine Standaufsicht Marke "Ultrawichtig" da steht sondern ein normaler Schützenkollege merkst es ja nedmal, dass da wer ist.
Das sind die Schlimmsten. Wir wollt einer mal weismachen, dass man auf eine Langwaffe keine Laserpointer montieren darf. Auch eine Laserpatrone (als bore sighter) wäre ganz pfui.
Ich hab mich dann für seinen juristischen Rat bedankt und gesagt, dass ich mich aber lieber an das WaffG in der aktuell gültigen Fassung halte und ihm den Unterschied zwischen "Markieren" und "Ausleuchten" erklärt... Ich hab ihm natürlich das Angebot gemacht dass er mich gerne auf Basis eines Gesetzestextes oder einer Verordnungen widerlegen dürfe, ich bin ja schließlich nicht unfehlbar. Seit dem hab ich nie mehr was gehört...
Beitrag gelöscht
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Wer mit Halbautomaten schiesst ist zu faul zum repetieren !
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