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Standaufsicht

Verfasst: Di 13. Mär 2018, 16:08
von The_Governor
Hallo zusammen!

Gibt es in Österreich irgendwelche Regelungen wer die Standaufsicht in einem Verein übernehmen darf und welche Rechte bzw. Verantwortung man dadurch hat?

Danke!

Re: Standaufsicht

Verfasst: Di 13. Mär 2018, 16:20
von burggraben
Ich möchte mich der Frage gleich anschließen und sie erweitern. Gibt es überhaupt eine Regelung dass es eine Standaufsicht braucht? Es gibt ja einige Schießstände ohne.

Re: Standaufsicht

Verfasst: Di 13. Mär 2018, 19:28
von FFWGK
Bei uns in Veiein gibt es keine Vorraussetzungen.

Re: Standaufsicht

Verfasst: Di 13. Mär 2018, 20:09
von Glock1768
Wir haben keine und ich finde es gut, dass die schützen Eigenverantwortung übernehmen und jeder auf jeden schaut und achtet ... Damit ist der Kopf immer dabei und es wird einem als passiver Teilnehmer nicht alles vorgekaut

Re: Standaufsicht

Verfasst: Di 13. Mär 2018, 20:37
von oJo
Zu allen Fragen ein klares nein. Die Standaufsicht ist einfach nur jemand der das Hausrecht des Betreibers durchsetzt.
Hier steht es natürlich jedem frei, x-beliebige Regeln im Hausrecht (Standordnung) festzulegen und diese auch durchzusetzen.

Re: Standaufsicht

Verfasst: Di 13. Mär 2018, 21:09
von gewo
die frage der haftung ist allerdings nicht ganz von der hand zu weisen

ich bin juristisch allerdings nicht sattelfest genug um das einschaetzen zu koennen wie heikel das sein koennte

Re: Standaufsicht

Verfasst: Mi 14. Mär 2018, 01:08
von Calcipher
Wir haben in der Standordnung zur Sicherheit einen Passus, der klarstellt, dass jeder Schütze für jeden abgegebenen Schuss selbst verantwortlich ist. Ob das rechtlich überhaupt nötig wäre, weiss ich allerdings auch nicht.
Standaufsicht in dem Sinn gibt es bei uns keine. Dafür gibt es eine einmalige Sicherheitseinschulung die jedes Mitglied machen muss.

Re: Standaufsicht

Verfasst: Sa 17. Mär 2018, 12:32
von Plinkster
Rechtliche Regelung dazu wer die Standaufsicht übernehmen kann gibt es definitiv keine.

Bezüglich Haftung - wird auch davon abhängen, wer schießen darf. Nur Vereinsmitglieder, die vielleicht auch noch eine "Sicherheitsschulung" bekommen? Nur WBK-Besitzer oder WaFü inhaber (gibts durchaus Regelungen dazu)?

Rein praktisch gesehen ist eine Standaufsicht vor allem an Tagen mit starkem Betrieb, möglicherweise auch Gästen sicher sinnvoll. Notwendig sollte sie im Grunde nicht sein, wenn verantwortungsvolle Leute am Stand sind.

Re: Standaufsicht

Verfasst: Sa 17. Mär 2018, 17:28
von Fzr1000
Frage:
Was soll die Standaufsicht für Aufgaben haben?

Dann wäre mir die Fragestellung klarer.

Re: Standaufsicht

Verfasst: Sa 17. Mär 2018, 18:49
von Veridian
Meistens füllen sie nur die Spiegel auf, weisen darauf hin dass man nicht mit der Waffe rumspielen soll oder die Waffe in einem Zustand halten soll der aus der Ferne auf den Zustand schließen lässt.
Oder geben hübschen Mädchen absolut wichtige ausführliche Einschulungen.

Weiter sorgen sie regelmäßig für (ungewollte) Bespaßung:
"He, schwenk die Trommel aus!"
"Wird schwierig, des is a single action."
"OIDA DISKUTIER NED MIT MIR!!!"

Lg
Chris

Re: Standaufsicht

Verfasst: Sa 17. Mär 2018, 19:37
von the_law
seit bei uns eine standaufsicht eingeführt wurde sind die verursachten schäden an den scheibenanlagen sowohl am kurz als auch am langwaffenstand deutlich zurück gegangen :roll: da sich jetzt keine vertreter der gattung “mal die sau rauslassen solange keiner herschaut“ und “ich hab ne glock, ich bin ja so tactikal“ mehr am stand blicken lassen.

traurig da es zu solchen massnahmen kommen musste, war vor einigen jahren kein thema und alle hatten spass am schiessen ;)

Re: Standaufsicht

Verfasst: So 18. Mär 2018, 00:12
von Plinkster
the_law hat geschrieben:seit bei uns eine standaufsicht eingeführt wurde sind die verursachten schäden an den scheibenanlagen sowohl am kurz als auch am langwaffenstand deutlich zurück gegangen :roll: da sich jetzt keine vertreter der gattung “mal die sau rauslassen solange keiner herschaut“ und “ich hab ne glock, ich bin ja so tactikal“ mehr am stand blicken lassen.

traurig da es zu solchen massnahmen kommen musste, war vor einigen jahren kein thema und alle hatten spass am schiessen ;)


Traurig zwar schon, allerdings in der Praxis auch ziemlich wurscht. So lange ned eine Standaufsicht Marke "Ultrawichtig" da steht sondern ein normaler Schützenkollege merkst es ja nedmal, dass da wer ist. Und bei so Dingen wie zB. Samstags in Stammersdorf find ichs sogar eher angenehm, dass jemand die Feuerpausen und Scheibenwechsel ein bisschen koordiniert. Bei 10 Ständen wo jeweils 2-3 Leut stehen ist das Abstimmen mit den anderen ned immer so einfach wie man es gerne hätte

Re: Standaufsicht

Verfasst: Mo 19. Mär 2018, 12:42
von Robiwan
Plinkster hat geschrieben:So lange ned eine Standaufsicht Marke "Ultrawichtig" da steht sondern ein normaler Schützenkollege merkst es ja nedmal, dass da wer ist.


Das sind die Schlimmsten. Mir wollt einer mal weismachen, dass man auf eine Langwaffe keine Laserpointer montieren darf. Auch eine Laserpatrone (als bore sighter) wäre ganz pfui.
Ich hab mich dann für seinen juristischen Rat bedankt und gesagt, dass ich mich aber lieber an das WaffG in der aktuell gültigen Fassung halte und ihm den Unterschied zwischen "Markieren" und "Ausleuchten" erklärt... Ich hab ihm natürlich das Angebot gemacht dass er mich gerne auf Basis eines Gesetzestextes oder einer Verordnungen widerlegen dürfe, ich bin ja schließlich nicht unfehlbar. Seit dem hab ich nie mehr was gehört...

Re: Standaufsicht

Verfasst: Mo 19. Mär 2018, 17:06
von Calcipher
Ja solche Würschtl gibts immer wieder. Liegt daran, dass kaum einer Standaufsicht machen will und die, die sich melden, sind dann leider oft genau solche Gscheithaferl. Mir wurde untersagt, mit der Baikal Coach Gun zu schießen, weil die viel zu kurz und damit Kat. A sei. Nachdem ich den entsprechenden Passus im Gesetz rezitiert hatte und nochmal die Abmessungen der Baikal damit verglichen habe, bekam ich als Antwort, "Mit der schiaßt oba trotzdem ned bei uns"..... jo alles klar....

Re: Standaufsicht

Verfasst: Mo 19. Mär 2018, 17:26
von 0riginal_Tiroler
Robiwan hat geschrieben:
Plinkster hat geschrieben:So lange ned eine Standaufsicht Marke "Ultrawichtig" da steht sondern ein normaler Schützenkollege merkst es ja nedmal, dass da wer ist.


Das sind die Schlimmsten. Wir wollt einer mal weismachen, dass man auf eine Langwaffe keine Laserpointer montieren darf. Auch eine Laserpatrone (als bore sighter) wäre ganz pfui.
Ich hab mich dann für seinen juristischen Rat bedankt und gesagt, dass ich mich aber lieber an das WaffG in der aktuell gültigen Fassung halte und ihm den Unterschied zwischen "Markieren" und "Ausleuchten" erklärt... Ich hab ihm natürlich das Angebot gemacht dass er mich gerne auf Basis eines Gesetzestextes oder einer Verordnungen widerlegen dürfe, ich bin ja schließlich nicht unfehlbar. Seit dem hab ich nie mehr was gehört...


Beitrag gelöscht