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Re: Standaufsicht

Verfasst: Mo 19. Mär 2018, 20:55
von m_w
The_Governor hat geschrieben:Hallo zusammen!

Gibt es in Österreich irgendwelche Regelungen wer die Standaufsicht in einem Verein übernehmen darf und welche Rechte bzw. Verantwortung man dadurch hat?

Danke!



Würde sagen das obliegt jedem Verein selber.
Bei uns z.B. nur mit Ausweis vom OÖ Schützenbund (da Versicherung), und mehrmonatiger "Ausbildung" von erfahrenen.

Ist eine Anordnung vom Vorstand.
Hat sich bewährt

lG.

Re: Standaufsicht

Verfasst: Di 20. Mär 2018, 09:04
von tiberius
Hi,

ich kenn da eine Standaufsicht, die hat doch glatt einem Neuling, der mit der
Verleihglock nicht gleich zurechtkam empfohlen "bevorst mia den Scheibenträger hinmachst gehst aber in den
Wald üben bevorst wiederkommst".
Standaufsicht empfiehlt herumballern mit einer Kategorie B Waffe im Wald.
Ist natürlich einer der "keine Kriegswaffen" Stände.

mfg tiberius

Re: Standaufsicht

Verfasst: Di 20. Mär 2018, 10:15
von Evilcannibal79
Bei uns kommt jedes Vereinsmitglied 1 mal in der Saison zum Handkuss die Standaufsicht zu übernehmen.
KK Schützen am KK Stand, GK Schützen am GK Stand usw.
Spezielle Ausbildung haben wir alle nicht, ausser ein paar die eine Kampfrichter Ausbildung haben.
Wir übernehmen hier Aufgaben wie Scheibenausgabe, Überwachung der Sicherheitsregeln und ggflls das Feuerkommando wenn so viel los ist
das es unübersichtlich wird oder wir merken das sich Neulinge unsicher sind.
Natürlich stehen wir auch mit Rat und Tat zur Seite sollte mal jemand nicht mehr weiterwissen.
Gscheithaferl gibts bei uns gsd keine.

Aber Halbautomaten dürfen am 100m Stand bei auch keine mehr schiessen.
Da ware leider mal ein "tacticoolerRambo" zu viel.....

Re: Standaufsicht

Verfasst: Di 20. Mär 2018, 12:14
von Fzr1000
tiberius hat geschrieben:Hi,

ich kenn da eine Standaufsicht, die hat doch glatt einem Neuling, der mit der
Verleihglock nicht gleich zurechtkam empfohlen "bevorst mia den Scheibenträger hinmachst gehst aber in den
Wald üben bevorst wiederkommst".
Standaufsicht empfiehlt herumballern mit einer Kategorie B Waffe im Wald.
Ist natürlich einer der "keine Kriegswaffen" Stände.

mfg tiberius



Das war sicher als ne Einladung zur Jagd zu verstehen :roll:
Wo ist der Stand, brauche auch noch ne Ausgehmöglichkeit 8-)

Re: Standaufsicht

Verfasst: Mi 21. Mär 2018, 13:57
von MBMB
Mich würde generell interessieren ob man als Standaufsicht Haftbar gemacht werden kann, wenn was passieren sollte...
Weil am Schießstand Arzl/Innsbruck kann ja eigentlich jeder schießen ob Pistole oder Gewehr.... und eine wirkliche Standordnung gibt es nicht

Zudem kommen dort oben viele Anfänger die sich von vorne bis hinten nicht auskennen!

Re: Standaufsicht

Verfasst: Mi 21. Mär 2018, 14:13
von cas81
MBMB hat geschrieben:Mich würde generell interessieren ob man als Standaufsicht Haftbar gemacht werden kann...

"Generell" (auch wenn du´s auf dein Interesse beziehst, i know) kannst du eine Haftung ausschliessen (und das hat noch nichts mit in dubio pro reo zu tun). Der Einzelfall entscheidet und sonst nichts. Läuft dann wohl auf ein Fahrlässigkeitsdelikt hinaus und dann kommts auf einige schwergewichtige Faktoren an, die bereits in ihrer Interpretation teils strittig sind, die man keinesfalls auch nur im Ansatz pauschalisieren kann. IdS erübrigt sich jede weitere Diskussion in dieser Form darüber. Genauso läuft es in die andere Richtung, ein simpler Haftungsausschuss alleine ist nichts wert.

Re: Standaufsicht

Verfasst: Mi 21. Mär 2018, 14:15
von Robiwan
MBMB hat geschrieben:Mich würde generell interessieren ob man als Standaufsicht Haftbar gemacht werden kann, wenn was passieren sollte...
Weil am Schießstand Arzl/Innsbruck kann ja eigentlich jeder schießen ob Pistole oder Gewehr.... und eine wirkliche Standordnung gibt es nicht

Zudem kommen dort oben viele Anfänger die sich von vorne bis hinten nicht auskennen!


Aha.... Schießstandordnung siehe hier:
https://www.ihg-innsbruck.at/images/Dow ... istole.pdf

Ein Ausdruck davon hängt meines Wissens auch an der Säule zwischen den Pistolenständen 5 und 6.
Solange ein Anfänger sich nicht patschert aufführt (also niemanden gefährdet) oder proaktiv um Hilfe bittet, wird er auch von der Standaufsicht nicht "belästigt".

Re: Standaufsicht

Verfasst: Mi 21. Mär 2018, 14:23
von MBMB
Robiwan hat geschrieben:
MBMB hat geschrieben:Mich würde generell interessieren ob man als Standaufsicht Haftbar gemacht werden kann, wenn was passieren sollte...
Weil am Schießstand Arzl/Innsbruck kann ja eigentlich jeder schießen ob Pistole oder Gewehr.... und eine wirkliche Standordnung gibt es nicht

Zudem kommen dort oben viele Anfänger die sich von vorne bis hinten nicht auskennen!


Aha.... Schießstandordnung siehe hier:
https://www.ihg-innsbruck.at/images/Dow ... istole.pdf

Ein Ausdruck davon hängt meines Wissens auch an der Säule zwischen den Pistolenständen 5 und 6.
Solange ein Anfänger sich nicht patschert aufführt (also niemanden gefährdet) oder proaktiv um Hilfe bittet, wird er auch von der Standaufsicht nicht "belästigt".


haha die Ordnung gilt nicht mehr ! Magnum ist erlaubt ..... Scheibenwagen gibt es nicht! mehr deswegen hängt sie nicht mehr am Eingang und nen schießleiter gibt es a nit

Re: Standaufsicht

Verfasst: Mi 21. Mär 2018, 14:32
von Robiwan
MBMB hat geschrieben:Magnum ist erlaubt

Kann sein

..... Scheibenwagen gibt es nicht!

Komisch, vor 3 Wochen waren sie noch da...

mehr deswegen hängt sie nicht mehr am Eingang

Vom Eingang war meinerseits nie die Rede

und nen schießleiter gibt es a nit

Schießleiter = Standaufsicht

Re: Standaufsicht

Verfasst: Mi 21. Mär 2018, 14:36
von MBMB
..... Scheibenwagen gibt es nicht!Komisch, vor 3 Wochen waren sie noch da...



tschuldige natürlich gibt es die Scheibenwagen noch aber die werden nur noch von den Sportschützen hergenommen, jetzt gibt es ja die Einzel Zug Anlagen.

Meiner Meinung nach ist ein Schießleiter nicht gleich der Standaufsicht zusetzen....
Beim Pistolenstand müsste eigentlich auch eine gelbe Tafel hängen, die nicht mehr der online Version entspricht aber da kann i mi a täuschen

Re: Standaufsicht

Verfasst: Mi 21. Mär 2018, 14:53
von oJo
Das sind Fantasiebegriffe die nirgendwo festgelegt sind, ob dus jetzt Schießleiter, Standaufsicht oder Kanonenmeister nennst ist komplett irrelevant. Gemeint ist sowieso überall was anderes.

Re: Standaufsicht

Verfasst: Mi 21. Mär 2018, 15:36
von MBMB
Ah okay mir hat das die Standaufsicht in Arzl/Innsbruck anders erklärt mit dem Schießleiter ,

Re: Standaufsicht

Verfasst: Di 10. Jul 2018, 19:01
von PeziBär
Hallo zusammen,
ich kram das jetzt nochmal aus, da ich auch eine Frage dazu hätte.

Es handelt sich um keinen Verein, sondern nur um einen Behördlich genehmigten Schießstand der gemietet werden kann.
Nach dem Ereignis in Viecht wurden viele oder eventuell alle (ich weis es nicht) Behördlich genehmigten Schießstände begutachtet und in einem Schreiben steht, ( ich habe dieses Schreiben nicht gesehen) der Betreiber hat anwesend zu sein.


Meine Vermutung ist, es muss nur eine Standaufsicht her.

Könnte der Betreiber nun nach eigenem Ermessen jemandem, oder auch mehreren den "Titel" Standaufsicht verleihen, ohne das sie bei ihm angestellt sind?
Diese "Standaufsicht" wäre halt dann für die Personen welche in jener Zeit gemeinsam mit ihr am Stand sind verantwortlich und wahrscheinlich auch haftbar.

Was meint ihr zu dieser Sache? Nur über einen Juristen zu klären, oder habt ihr eventuell etwas ähnliches?

Ach ja,
ich bin weder der Betreiber, noch weis er etwas von meiner Anfrage hier. Ist rein persönliches Interesse.


Gruß

Pezi

Re: Standaufsicht

Verfasst: Di 10. Jul 2018, 20:12
von oJo
Standaufsicht ist nirgends definiert. Jeder kann zur Standaufsicht ernannt werden und die jeweiligen "Vollmachten" erhalten oder auch nur zum "Ermahnungsmaxl" gemacht werden.

Re: Standaufsicht

Verfasst: Mi 11. Jul 2018, 20:25
von Burgenlandy
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