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Gemeinsame Verwahrung Eheleute die X-te.

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Re: Gemeinsame Verwahrung Eheleute die X-te.

Beitrag von spareribs » Mi 20. Jun 2018, 10:49

Eure Probleme möchte ich haben....einfach ordentlich verwahren....ein Ex-Kollege hatte seinen Revolver einfach so in der Wohnung oder Haus....weiss ich jetzt nimmer liegen..... und seine neue Freundin hat den gefunden und damit ihren Ex-freund umgeblasen....traurig genug und die Wbk ist auch ewig weg....Stand sogar in der Zeitung...
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Nordi
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Re: Gemeinsame Verwahrung Eheleute die X-te.

Beitrag von Nordi » Mi 20. Jun 2018, 11:58

Natürlich sind unsere Waffen ALLE in Waffenschränken! Die Frage wurde deshalb gestellt weil derzeit die Wohnung der Mutter im 1. Stock umgebaut wird und der kleine Safe wo ihre Pistole drin ist direkt in die Wand eingebaut ist und jetzt rausgerissen werden muss.

Deshalb kam die Idee auf die Pistole bis zum Ende der Umbauten im Schrank meiner Frau zu lassen weil in ihrem noch Platz ist. Dazu kam dann das Thema "was wenn bei Einbruch?" und daher die Frage.

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Re: Gemeinsame Verwahrung Eheleute die X-te.

Beitrag von spareribs » Mi 20. Jun 2018, 15:16

Nordi hat geschrieben:Natürlich sind unsere Waffen ALLE in Waffenschränken! Die Frage wurde deshalb gestellt weil derzeit die Wohnung der Mutter im 1. Stock umgebaut wird und der kleine Safe wo ihre Pistole drin ist direkt in die Wand eingebaut ist und jetzt rausgerissen werden muss.

Deshalb kam die Idee auf die Pistole bis zum Ende der Umbauten im Schrank meiner Frau zu lassen weil in ihrem noch Platz ist. Dazu kam dann das Thema "was wenn bei Einbruch?" und daher die Frage.


Ja...ok...aber wenn man immer nur denkt, was wäre wenn , dann darf man auch sein Haus/Wohnung nicht verlassen.
Könnte ja auch etwas passieren .... :whistle:
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Re: Gemeinsame Verwahrung Eheleute die X-te.

Beitrag von Nordi » Do 21. Jun 2018, 06:53

Ok, da hast du natürlich auch recht, aber ich bin halt auch verdammt neugierig :P

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Steppenwolf
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Re: Gemeinsame Verwahrung Eheleute die X-te.

Beitrag von Steppenwolf » Do 5. Sep 2019, 21:44

Ich muss das Thema mal aus der Versenkung raus holen da es mich aktuell betrifft bez. mit dem 14.12 der Kat. A ( durch highcap Mags ) doch einiges ändern wird.

Meine Frau und ich haben je 2 Plätze zur Verfügung. Ich hab meine 2 Plätze seit dieser Woche besetzt, meine Frau hat einen Platz mit Kat. B belegt.
Bis gestern teilten wir uns 1 Safe wo alle 3 Waffen der Kat.B aufbewahrt werden.Im Moment hat sie Ihre Waffe in einen Möbelsafe gegeben. Da ich in Zukunft noch einige Kat. C erwerben werde, ist es nur eine Frage der Zeit bis ich 2 gute Waffenschränke haben werde. Nur wie wird es in Wien seitens der Behörde gehandhabt? Muss ich die Kat. B aufteilen in meinen und Ihren ( ja ich hab den Runderlass gelesen aber eben auch die praktische Umsetzung bei Irwin J. Finster). :think:

Nach dem 14.12 wenn, wie auch immer das Gesetz danach aussehen wird, ich das böse Mag melde und eine Sondergenehmigung auf Kat A erhalten könnte/ werde wird natürlich noch schwieriger zumahl meine Frau keinen HA haben will oder anders formuliert, eine Trennung der Kategorien zwingender wird.

Hat da wer Erfahrung in Wien was die gemeinsame Verwahrung bei Eheleuten der Kat.B betrifft?

Würde mich über Feedback freuen!

Danke
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Re: Gemeinsame Verwahrung Eheleute die X-te.

Beitrag von m_a_d » Fr 6. Sep 2019, 00:53

Steppenwolf hat geschrieben:
Do 5. Sep 2019, 21:44
Hat da wer Erfahrung in Wien was die gemeinsame Verwahrung bei Eheleuten der Kat.B betrifft?
Bin selber zwar nicht in Wien, aber einige Freunde in Wien in der Situation, dass sie verheiratet sind und beide WBK haben und gemeinsam verwahren - war noch bei keinem von ihnen ein Problem. Aber wie das mit 14.12. und den dann "neuen Kat A" wird, weiß noch niemand - bzw kannst nicht für ihre Pistole ein >20er Magazin kaufen? dann habt ihr beide Kat A ;-)
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Turil
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Re: Gemeinsame Verwahrung Eheleute die X-te.

Beitrag von Turil » Di 10. Sep 2019, 15:28

Wo kann man die aktuelle Variante des Runderlasses abrufen? Beim Verband gibts zwar ein PDF aber es muss doch auch eine "offizielle" Quelle geben.

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Re: Gemeinsame Verwahrung Eheleute die X-te.

Beitrag von Steppenwolf » Di 10. Sep 2019, 19:16

m_a_d hat geschrieben:
Fr 6. Sep 2019, 00:53
Steppenwolf hat geschrieben:
Do 5. Sep 2019, 21:44
Hat da wer Erfahrung in Wien was die gemeinsame Verwahrung bei Eheleuten der Kat.B betrifft?
Bin selber zwar nicht in Wien, aber einige Freunde in Wien in der Situation, dass sie verheiratet sind und beide WBK haben und gemeinsam verwahren - war noch bei keinem von ihnen ein Problem. Aber wie das mit 14.12. und den dann "neuen Kat A" wird, weiß noch niemand - bzw kannst nicht für ihre Pistole ein >20er Magazin kaufen? dann habt ihr beide Kat A ;-)
Danke für deinen Erfahrungsbericht deiner Freunde/ Bekannten. Das mit den Mags werden wir, solang nichts genaueres in Erfahrung zu bringen ist, eh so machen.

Lustig wirds ja auch dann, wenn du Kat. A (Mags) hast, die dann bei einem Bewerb unabsichtlich verlierst und und und...es bleibt spannend :D aber das ist eine andere Geschichte.
Das Original kann sich Fehler erlauben, die Kopie muss perfekt sein

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Re: Gemeinsame Verwahrung Eheleute die X-te.

Beitrag von bino71 » Di 10. Sep 2019, 20:07

Ist doch einfach. Verlier deinen Schalldämpfer, verlier Deine KatA Pump Gun, verlier eine Kiste .308 Munition, verlier Deine Waffe.
Deine Verlässlichkeit ist dann etwas angekratzt, wenn man dahinter kommt.

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Re: Gemeinsame Verwahrung Eheleute die X-te.

Beitrag von gewo » Di 10. Sep 2019, 20:07

Turil hat geschrieben:
Di 10. Sep 2019, 15:28
Wo kann man die aktuelle Variante des Runderlasses abrufen? Beim Verband gibts zwar ein PDF aber es muss doch auch eine "offizielle" Quelle geben.
erlaesse sind grundsaetzlich NICHT oeffentlich
und sie entwickeln dritten gegenueber auch keine rechtswirkung

es ist sonderfall dass die meisten erlaesse im waffenrecht oeffentlich bekannt sind
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Re: Gemeinsame Verwahrung Eheleute die X-te.

Beitrag von DonPapa » Mi 30. Okt 2019, 20:18

Irwin J. Finster hat geschrieben:
Di 10. Apr 2018, 16:28
Habe das alles so wie hier beschrieben meiner BH vorgelegt. Heute kam die Antwort:
....teilen wir Ihnen mit, dass der ha. Behörde das erwähnte Erkenntnis sehr wohl bekannt ist, jedoch gibt dieses keinen Aufschluss über die bewilligte Anzahl von Schusswaffen der Kategorie B.

Für eine Bewilligung für den Beistz von mehr als 2 Stück Schusswaffen der Kategorie B müssen besondere Gründe vorliegen und diese müssen auf eine Person zutreffen und nicht auf ein Ehepaar.

Aus diesem Grund möge der ordnungsgemäße Zustaned ehemöglichst wieder hergestellt werden, dass die Ehefrau auf nicht mehr als die ihr bewilligte Anzahl von Schusswaffen der Kategorie B Zugriff hat....
Echt Super, jetzt hab ich einen prima sicheren Raum gebaut und kann jetzt ausserhalb wo eh kein Platz ist weider ein deppertes, weniger sicheres Blechkastl anschrauben. :angry-banghead: Da kommt Freude auf.

Ich habe den gleichen Fall. Beide haben wir 2 Waffen auf der Karte. Heute im Zuge der Munitionserhöhung auf 25.000+ mit dem zuständigen Herrn auch darüber geredet. Hab das VwGH urteil ausgedruckt bekommen . Mit der Bemerkung ein Tresor ist ok bei Eheleuten. Es sind keine überspitzt stringente Anforderungen zu stellen !!

Wir hatten sie auch getrennt gelagert. Haben auch die Möglichkeit dazu, aber ein Tresor ist eben näher bei uns und temperaturmäßig immer gleich .
Gruß
DonPapa


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Re: Gemeinsame Verwahrung Eheleute die X-te.

Beitrag von susi » Do 31. Okt 2019, 12:39

Ich habe von meinem zuständigen Juristen im Sommer des Vorjahres diese Antwort erhalten:
"Zu Ihrer Frage betreffend Verwahrung Ihrer B- Waffen und der B- Waffen Ihres Gatten in einem gemeinsamen Tresor habe ich die entsprechende Judikatur gefunden und ergibt sich daraus, dass die gemeinsame Aufbewahrung in einem Tresor zulässig ist."
:dance:
Grüße
susi

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Re: Gemeinsame Verwahrung Eheleute die X-te.

Beitrag von DonPapa » Do 31. Okt 2019, 13:27

susi hat geschrieben:
Do 31. Okt 2019, 12:39
Ich habe von meinem zuständigen Juristen im Sommer des Vorjahres diese Antwort erhalten:
"Zu Ihrer Frage betreffend Verwahrung Ihrer B- Waffen und der B- Waffen Ihres Gatten in einem gemeinsamen Tresor habe ich die entsprechende Judikatur gefunden und ergibt sich daraus, dass die gemeinsame Aufbewahrung in einem Tresor zulässig ist."
:dance:
Hat mein zuständiger BH-Mensch auch gesagt.
Wörtlich, wenn beide die WBK haben.
Mann 5 Plätze auf der Karte und besitzt auch 5 Waffen
Frau n 2 Plätze auf der Karte und besitzt auch 2 Waffen >>> lagern in einem gemeinsamen Tresor ist ok !
Gruß
DonPapa


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Re: Gemeinsame Verwahrung Eheleute die X-te.

Beitrag von Tine » Do 31. Okt 2019, 14:43

Mein Amtsdirektor hat mir damals nett geantwortet auf meine Anfrage, weil wir nicht verheiratet sind.

Kurzum, wenn alle Bewohner eines Haushaltes waffenrechtliche Dokumente haben ist gemeinsame Verwahrung kein Problem, du darfst nur ned mehr Waffen als auf dem Dokument zugleich "besitzen".
Sonst, bei besonderen Umständen eigene Waffen sicher vorm anderen verwahren. (Alkohol, Aggressionen etc.)
Bei meiner Behörde regiert anscheinend der gesunde Hausverstand und das ist gut so.

Persönlich würd ich den Mitbewohner noch melden wenn er z.b. Alkoholkrank ist, bringt ja nix wenn ich meine Waffen versperre aber selbiger noch Zugriff auf dessen hat.
Bei Trennung/Scheidung würd ich rechtzeitig meine Waffen auf Depot legen um eventuellen Verleumdungen vorzubeugen.

Meine Lebensgefährtin und ich haben mittlerweile dennoch 4 Panzerschränke und jeder bewahrt seine Kurz- und Langwaffen mit Munition getrennt auf.
The society that separates its scholars from its warriors will have its thinking done by cowards and its fighting by fools.

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