ES IST SOWEIT: Der PDSV Cup 2024 hat begonnen! Teilnahmebedingungen: viewtopic.php?f=53&t=58164
Der PDSV Cup dient zur Finanzierung des Pulverdampf Forums. Bitte unterstützt unser Forum, danke!

"Tausch" von Knarren zwecks Verwahrung

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
Forumsregeln
Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
Antworten
The_Governor
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 5465
Registriert: Do 29. Jan 2015, 19:09

"Tausch" von Knarren zwecks Verwahrung

Beitrag von The_Governor » Sa 31. Mär 2018, 11:20

Hallo!

Folgende Situation: ich habe 2 Schränke für Langwaffen und einen für Kurzwaffen. Meine Freundin hat nur einen für ihre Kurzwaffe. Nun möchte sie eine Cx4, die logischerweise nicht in ihren Schrank passt. Darf ich ihr eine meiner Pistolen überlassen und dafür ihre Cx4 in meinen Schrank stellen? Somit sind an jedem Standort so viele B-Waffen- wie jeweilige WBK-Plätze vorhanden sind nur gehören die Waffen eben nicht alle dem WBK-Besitzer.

Benutzeravatar
Bell
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 1385
Registriert: Mo 28. Nov 2016, 16:35
Wohnort: südl. NÖ

Re: "Tausch" von Knarren zwecks Verwahrung

Beitrag von Bell » Sa 31. Mär 2018, 11:29

wenn ihr die überlassungen binnen 6 wochen der/den behörde(n) meldet...

FFWGK
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 840
Registriert: Mo 18. Dez 2017, 14:46

Re: "Tausch" von Knarren zwecks Verwahrung

Beitrag von FFWGK » Sa 31. Mär 2018, 15:55

ICH würde je eine gegenseitig unterschriebene Überlassungserklärung zu meinen Akten legen und im Bedarfsfall das gestrige Darum eintragen.

Heiraten ginge auch ;-)
Zuletzt geändert von FFWGK am Sa 31. Mär 2018, 16:50, insgesamt 1-mal geändert.
Im Forum zu diskutieren ist wie mit Tauben Schach zu spielen.

gewo
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 36531
Registriert: Mo 10. Mai 2010, 12:09
Wohnort: Wien
Kontaktdaten:

Re: "Tausch" von Knarren zwecks Verwahrung

Beitrag von gewo » Sa 31. Mär 2018, 16:36

FFWGK hat geschrieben:ICH würde je eine gegenseitig unterschrieben Überlassungserklärung zu meinen Akten legen und im Bedarfsfall das gestrige Darum eintragen.

Heiraten ginge auch ;-)


is meistens teuer
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in Salzburg, Tirol und Kärnten möglich.

Benutzeravatar
Floody
Mod 7,62x39
Mod 7,62x39
Beiträge: 2043
Registriert: Mo 10. Mai 2010, 10:15
Wohnort: Wien

Re: "Tausch" von Knarren zwecks Verwahrung

Beitrag von Floody » Sa 31. Mär 2018, 17:31

FFWGK hat geschrieben:Heiraten ginge auch ;-)

Hab ich mir heute erst wieder gedacht - das mit der gemeinsamen Verwahrung sollte endlich mal einer ausjudizieren lassen - also in der Situation einer "Nicht-ehelichen-Lebensgemeinschaft".

Benutzeravatar
0riginal_Tiroler
.308 Win
.308 Win
Beiträge: 341
Registriert: Do 15. Jun 2017, 17:08
Wohnort: Im schönen Land Tirol :)

Re: "Tausch" von Knarren zwecks Verwahrung

Beitrag von 0riginal_Tiroler » Sa 31. Mär 2018, 17:38

gewo hat geschrieben:
FFWGK hat geschrieben:ICH würde je eine gegenseitig unterschrieben Überlassungserklärung zu meinen Akten legen und im Bedarfsfall das gestrige Darum eintragen.

Heiraten ginge auch ;-)


is meistens teuer


Vorallem wenns vorbei is... :doh:
CZ 75 SP01 Shadow Mamba
Alfa Proj 3863


Wer mit Halbautomaten schiesst ist zu faul zum repetieren !

WannaBeMember of the gehobenen Mittelstand

Antworten