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Teilesätze / Dekowaffen

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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rhodium
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Teilesätze / Dekowaffen

Beitrag von rhodium » Mo 2. Apr 2018, 15:35

Kann jemand in wenigen Worten sagen wie die Rechtslage hier mittlerweile aussieht? Dekoteilesätze z.B. bei Türk sind ja mittlerweile sehr günstig.

Ist ein Steyr MP69 Teilesatz definitiv Eigentum für kurze Zeit? Oder droht da kein Ungemach?

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yoda
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Re: Teilesätze / Dekowaffen

Beitrag von yoda » Mo 2. Apr 2018, 17:52

Die Preise sind eigentlich recht konstant geblieben, gewisse Dinge sind geringfügig billiger geworden, wie die EU Vorgabe umgesetzt wird weiß aber niemand so genau.

Incite
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Re: Teilesätze / Dekowaffen

Beitrag von Incite » Mo 2. Apr 2018, 18:11

rhodium hat geschrieben:Kann jemand in wenigen Worten sagen wie die Rechtslage hier mittlerweile aussieht? Dekoteilesätze z.B. bei Türk sind ja mittlerweile sehr günstig.

Ist ein Steyr MP69 Teilesatz definitiv Eigentum für kurze Zeit? Oder droht da kein Ungemach?

Gesendet von meinem SM-G935F mit Tapatalk


Musst du warten bis der Vorschlag vom BMI für die Umsetzung der Richtlinie auf dem Tisch liegt. Das sollte nicht mehr lange dauern :?: Die Richtlinie sieht vor, dass Rahmen, Gehäuse, ... in die Kategorie fallen sollen wie die ursprüngliche Waffe zu der sie gehören.

Bliebe dann, so glaube ich, noch der Umbau auf Deko aber das ist ja mittlerweile auch kein Pappenstiel wenn man sich anschaut was da jetzt alles gemacht werden muss. :think:

lg
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LTE
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Re: Teilesätze / Dekowaffen

Beitrag von LTE » Mo 2. Apr 2018, 19:22

Blöde Frage, jetzt kaufst dir heute 2.4.2018 einen Teilesatz für ein HK 417 Semi, und in 6 Monaten ist das Pfui... so und was wird jetzt mit den x tausend Griffstück, Teilesatz und sonstigen Besitzern? Was allerdings sein kann/wird, das wenn du sowas hast und es veräußern willst, könnte das schwierig werden, oder du bist Sportschütze und lässt des glump registrieren. Same mit Magazinen usw.
Des wird auch auf Plattformen wie Waffengeschlaucht hochspannend, Verkaufe pre 2018 AUG Magazine oder Altbestand Magazine oder wie :)

Was ich sagen kann, die HK Preise sind in den Keller, ich selber hab gerade wieder MP5 Magazine bestellt. Für meinen AR15 Lower welcher MP5 Mags frisst.

Wer sich an seinem OA10 sattgesehen hat, kann für 1500€ ein Semi HK draus machen (Sear Cut verschließen nicht vergessen), klar ist aber das nicht auf Indirektes Gassystem umgebaut werden darf. (Sozusagen ein OA in HK Verkleidung.....) Das wiederum könnte (und die Betonung liegt auf könnte, da meine Glaskugel leider außer Betrieb ist) in ein paar Monaten Hundepfui sein...oder auch nicht... wer weis.

Was ich aber weis, wer sich jetzt noch nicht mit Zeug das er die nächsten 10 Jahre eventuell benötigt (Magazine, Upper, Lower usw. ) besorgt hat, auf den Entwurf des BMI wartet, der könnte am ende leer ausgehen.

Ist der Entwurf erst am Tisch, gehen die Panikkäufe los, ich sag nur Glock Griffstücke, usw.

DerDaniel
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Re: Teilesätze / Dekowaffen

Beitrag von DerDaniel » Mo 2. Apr 2018, 21:48

LTE hat geschrieben:Was ich sagen kann, die HK Preise sind in den Keller, ich selber hab gerade wieder MP5 Magazine bestellt. Für meinen AR15 Lower welcher MP5 Mags frisst.

Sorry für OT, aber kannst du mir die Adresse geben, ich find die nur für horrende Summen.

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Re: Teilesätze / Dekowaffen

Beitrag von Herakles » Mo 2. Apr 2018, 22:15

Ein Spiel auf Zeit, das Zeugs wird kaum zu verkaufen sein sobald die neue Gesetzgebung durch ist. Jetzt in was zu investieren, das später gleich verboten wird? Diese Dekos sind doch heute bereits Schrott und die EU-Bürokraten werden jeden finden wollen der was von früher hat. Wird dann eingezogen oder muss nachträglich für viel Geld noch mehr Komponenten funktionsuntüchtig gemacht werden?
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Stoppt die EU bevor es zu spät ist. Freie Waffen für freie Bürger.
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Re: Teilesätze / Dekowaffen

Beitrag von LTE » Mo 2. Apr 2018, 22:25

DerDaniel hat geschrieben:
LTE hat geschrieben:Was ich sagen kann, die HK Preise sind in den Keller, ich selber hab gerade wieder MP5 Magazine bestellt. Für meinen AR15 Lower welcher MP5 Mags frisst.

Sorry für OT, aber kannst du mir die Adresse geben, ich find die nur für horrende Summen.



http://www.zib-militaria.de/epages/6143 ... cts/100085

38€ für neue Mags.

Jetzt frag ich mich, für was du die benötigst.... sag nicht du hast ne BT96...

Ontopic, also ich würde da mal nicht so schwarz malen, siehe Altbestand Kat. c usw.

Ich bin eher der Meinung, dass genau diese Teile, HK416/417 sowie G36er Teile usw. noch richtig was Wert werden. Eben weil es keine mehr gibt.

Viel der EU beim finden von Geschätzt 1 Million Hi cap Magazine .... kannst du knicken, genau wie Upper Lower aus der Vor IRRSINS Zeit.... wie willst den die finden?? Die ganzen 9mm Lower in AT, wie soll das funktionieren.... wie gesagt, ich habe keine Glaskugel, aber Österreich ist nicht Deutschland wo alles in Preußischer Gründlichkeit abläuft.

Wer jetzt nicht kauft, darf hinterher nicht jammern.... ganz einfach.

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Re: Teilesätze / Dekowaffen

Beitrag von Herakles » Mo 2. Apr 2018, 22:36

@ LTE: Da brauchst keine Preussen für. Einfach neu als verboten erklären und einige exemplarische drakonische Gerichtsurteile verhängen und schon wird keiner mehr seine Altlasten haben wollen. Da wissen die genau wie das geht. Den Rest erledigen die Denunzianten. Der Schrott wird dann wie von alleine den Schmelzofen finden. Das Ganze gilt natürlich nur für gesetzestreue Bürger. :-)
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Re: Teilesätze / Dekowaffen

Beitrag von DerDaniel » Mo 2. Apr 2018, 22:55

LTE hat geschrieben:http://www.zib-militaria.de/epages/61431412.sf/sec5fa4e1bb35/?ObjectPath=/Shops/61431412/Products/100085

38€ für neue Mags.

Jetzt frag ich mich, für was du die benötigst.... sag nicht du hast ne BT96...

Ah, OK, die meinst du. Ja die habe ich schon vor längerem gekauft, da waren sie noch billiger. Und original HK sinds auch nicht, tun aber 1A ihren Job in meinem MP5 Klon. *hust* :whistle: ;) *ich bin dann mal weg*

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Re: Teilesätze / Dekowaffen

Beitrag von hasgunz » Di 3. Apr 2018, 01:29

DerDaniel hat geschrieben:
LTE hat geschrieben:http://www.zib-militaria.de/epages/61431412.sf/sec5fa4e1bb35/?ObjectPath=/Shops/61431412/Products/100085

38€ für neue Mags.

Jetzt frag ich mich, für was du die benötigst.... sag nicht du hast ne BT96...

Ah, OK, die meinst du. Ja die habe ich schon vor längerem gekauft, da waren sie noch billiger. Und original HK sinds auch nicht, tun aber 1A ihren Job in meinem MP5 Klon. *hust* :whistle: ;) *ich bin dann mal weg*
Da hab ich Mal nen Spezi beim Seidler getroffen, der hatte sogar 2 [emoji6]

Lg

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:violence-torch:

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Re: Teilesätze / Dekowaffen

Beitrag von yoda » Di 3. Apr 2018, 07:16

Nacher wird es nichts mehr geben, aber durch den eingeschränkten Weiterverkauf wird der Wert ziemlich sinken, überhaupt bei den recht teuren HK Sachen. Wenn man irgendwo ein Wertsteigerungspotential hat, dann vielleicht bei den WK2 Dingen, auch nur unter der Voraussetzung dass es gesetzlich einigermaßen liberal geregelt wird. Ich traue dieser Regierung durchaus zu eine vernünftige Lösung zu finden, bei der Letzten hätte ich von "Not"käufen abgeraten.

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Re: Teilesätze / Dekowaffen

Beitrag von LTE » Di 3. Apr 2018, 09:21

MP5 sabbbbber :)

Ja HK sachen sind A... Teuer, aber die verarbeitung usw. ist tip top.

Und stell dir die Gesichter vor wen da ein OA BL im HK416 semi Kleid daher kommt.... frei nach dem motto jo is den de legal?

Martin100
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Re: Teilesätze / Dekowaffen

Beitrag von Martin100 » Mi 19. Feb 2020, 16:10

Hallo an die Experten hier.

Gibt es jetzt schon Erkenntnisse bezüglich DEKO Teilesätze. Was ist nun erlaubt und was nicht? Ohne Lauf und ohne Verschluss JA oder NEIN ? z.B. DEKO MGs.
Hat jemand schon Erfahrung mit dem neuen Gesetz wie das jetzt gehandhabt wird?
Man hört dazu viele verschiedene Meinungen..
Mich würde die Meinung der hier vertretenen Experten interessieren.

DANKE

Grüße Martin100

bino71
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Re: Teilesätze / Dekowaffen

Beitrag von bino71 » Mi 19. Feb 2020, 16:15


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Octopus
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Re: Teilesätze / Dekowaffen

Beitrag von Octopus » Do 20. Feb 2020, 09:49

§ 2 Abs. 2 Waffengesetz 1996 und § 5 Abs. 1 Z. 2 sagen uns das Folgende:
Die Bestimmungen über Schusswaffen gelten auch für wesentliche Bestandteile von Schusswaffen. Dabei handelt es sich um Lauf, Trommel, Verschluss, Rahmen, Gehäuse und andere diesen entsprechenden wesentliche Bestandteile von Schusswaffen – auch wenn sie Bestandteil eines anderen Gegenstandes geworden sind –, sofern sie bei der Schussabgabe gasdruckbelastet, verwendungsfähig und nicht Kriegsmaterial sind. Sie gelten jedoch nicht für Einsteckläufe mit Kaliber unter 5,7 mm.
Teilesätze enthalten keine Verschlüsse, Läufe und Trommeln mehr, also konzentrieren wir uns auf die Gehäuse. Diese sind, wenn nicht gasdruckbelastet und kein Kriegsmaterial, keine Schusswaffen bzw. deren wesentliche Bestandteile.

Bleibt also nach dem Lesen dieser Bestimmung die Frage, ob Rahmen und Gehäuse per se Kriegsmaterial sein können:
Kriegsmaterial im Sinne dieses Bundesgesetzes sind Rahmen und Gehäuse des in Z 1 genannten Kriegsmaterials, sofern sie bei der Schussabgabe gasdruckbelastet sind und es sich nicht um Kriegsmaterial gemäß § 1 Art. I Z 1 lit. b der Verordnung der Bundesregierung vom 22. November 1977 betreffend Kriegsmaterial handelt.
(Kriegsmaterial gemäß § 1 Art. I Z 1 lit. b der Verordnung der Bundesregierung vom 22. November 1977 betreffend Kriegsmaterial = Maschinenkanonen, Panzerbüchsen, Panzerabwehrrohre oder ähnliche Panzerabwehrwaffen)

Es lässt sich für mich daraus schließen, dass Gehäuse und Rahmen, die bei der Schussabgabe nicht gasdruckbelastet sind, weder Schusswaffeneigenschaft, noch Kriegsmaterialeigenschaft innehaben.

Ob die Waffeneigenschaft als solche noch bestehen bleibt, kann ich persönlich nicht beantworten. Sollte dem so sein, wäre ein entsprechender Teilesatz rechtlich einem Pfefferspray gleichgesetzt. (Ab 18, kein Waffenverbot etc.)

Es bleibt letztendlich die Frage, was "gasdruckbelastet" in diesem Kontext nun wirklich bedeutet. Wenn man wirklich ganz sicher sein will, wird man ein Sachverständigengutachten brauchen um zu klären, ob das betreffende Gehäuse nun gasdruckbelastet ist oder nicht.

Ergänzend muss ich darauf hinweisen, dass es sich um meine persönliche Interpretation des Gesetzestextes handelt und nicht um eine in irgendeiner Weise verbindliche Rechtsauskunft.

Darf ich fragen, ob du ein bestimmtes Modell ins Auge gefasst hast?
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