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Verwahrung von Faustfeuerwaffe/Gesetz

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Re: Verwahrung von Faustfeuerwaffe/Gesetz

Beitrag von gewo » Sa 14. Apr 2018, 13:12

Wulpe hat geschrieben:Aus der Praxis darf ich berichten, dass ich ein vierstelliges Fahrradschloß nach fünf Stunden offen hatte 8-)
l


Eines kaufen waere keine Option gewesen ...?
;-)
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Re: Verwahrung von Feuerwafe/Gesetz

Beitrag von daHawk » Sa 14. Apr 2018, 15:47

gewo hat geschrieben:Bei Schlüsselschloss hast immer das problem mit der verwahrung des Schlüssels ...


Man könnte den Schlüssel dann halt in so ein Schlüsselkastl stecken, allerdings reduziert das natürlich wieder die Sicherheitsstufe des Tresors gegen 0

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Re: Verwahrung von Faustfeuerwaffe/Gesetz

Beitrag von susi » Sa 14. Apr 2018, 17:25

Daran erkennt man, wie absurd die Behörden hier handeln....
Grüße
susi

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Re: Verwahrung von Faustfeuerwaffe/Gesetz

Beitrag von gewo » Sa 14. Apr 2018, 18:13

susi hat geschrieben:Daran erkennt man, wie absurd die Behörden hier handeln....


du musst das auch von der anderen seite sehen

es gehoert WESENTLICH mehr kriminelle energie und auch kriminelles wissen und entschlossenheit dazu den eigenen schluesselsafe zu knacken
als einfach nur zu sagen : das fenst war nicht ordentlic/ zu und der phöööse phöööse taeter hat den schluessel gefunden den ich im kaffeheferl versteckt hatte und leider leider leider die zwei glocks sind jetzt weg ...

ein teil der gesetzlichen bestimmungen ist durchaus auch gegen das „verschwindenlassen“ der eigenen waffe durch den eigentlichen rechtmaessigen besitzer formuliert

ist auch zu verstehen ein stueck weit ....
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Re: Verwahrung von Faustfeuerwaffe/Gesetz

Beitrag von FlorianW » Do 19. Apr 2018, 18:53

Geko91 hat geschrieben:Guten Tag,

da ich wohl in den nächsten Monaten meine erste Fausfeuerwaffe besitzen werde, mache ich mir natürlich bereits Gedanken über die Verwahrung.

Da es demnächst auch zu einer Verschärfung des Waffenrechts kommen wird (sofern ich das richtig gelesen habe), spiele ich mit dem Gedanken anstatt des Master Lock "Gun Safe" (passt da überhaupt die Shadow 2 rein?) gleich einen Zertifizierten Safe zu kaufen.
In deutschland müssen diese ja Zertifiziert sein und eine gewisse Sicherheitsklasse haben.

Möchte mir ungern in 1 Jahr einen neuen Safe kaufen müssen. Da gebe ich lieber jetzt 80euro mehr aus und hab damit mein leben lang eine Ruhe. - oder wird bzgl Verwahrung der Waffe alles unverändert bleiben?

Des Weiteren: muss ich den Safe an die Wand oder an den Holzschrank(massiv) dübeln oder reicht es, diesen einfach in meinem Zimmer stehen zu haben?

Lg

Es reicht wenn die Pistole versperrt in einem Kunststoffkoffer ist

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Re: Verwahrung von Faustfeuerwaffe/Gesetz

Beitrag von susi » Do 19. Apr 2018, 18:57

Der Koffer darf aber dann nicht einfach im Haus herumliegen
Grüße
susi

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Re: Verwahrung von Faustfeuerwaffe/Gesetz

Beitrag von Mindfreeq » Do 19. Apr 2018, 20:35

FlorianW hat geschrieben:Es reicht wenn die Pistole versperrt in einem Kunststoffkoffer ist


Auch hier wieder mit dem Hinweis auf die Forenregeln, zeig mir das bitte... im waffg oder in einem RIS Text/ OGH Urteil oder so...mich interessiert woher du das hast.


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Re: Verwahrung von Faustfeuerwaffe/Gesetz

Beitrag von Balistix » Do 19. Apr 2018, 23:04

Mindfreeq hat geschrieben:
FlorianW hat geschrieben:Es reicht wenn die Pistole versperrt in einem Kunststoffkoffer ist


Auch hier wieder mit dem Hinweis auf die Forenregeln, zeig mir das bitte... im waffg oder in einem RIS Text/ OGH Urteil oder so...mich interessiert woher du das hast.


Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern


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Re: Verwahrung von Faustfeuerwaffe/Gesetz

Beitrag von Surround-Zocker » Do 19. Apr 2018, 23:08

Die Mindestanforderung der Versperrbarkeit außer Acht gelassen, reicht für den Durchschnittsbürger wohl ein gängier Baumarktsafe.

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Re: Verwahrung von Faustfeuerwaffe/Gesetz

Beitrag von gewo » Fr 20. Apr 2018, 08:29

Surround-Zocker hat geschrieben:Die Mindestanforderung der Versperrbarkeit außer Acht gelassen, reicht für den Durchschnittsbürger wohl ein gängier Baumarktsafe.


definiere „mindestaanforderungen der versperrbarkeit“ bitte

ich kenne diese anforderung nicht
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Re: Verwahrung von Faustfeuerwaffe/Gesetz

Beitrag von Reverend45 » Fr 20. Apr 2018, 12:03

Ja die Sache mit dem Schlüssel...kenn ich. Hatte bisher meine Waffen offen in einem extra versperrten Raum gelagert, keine Probleme bei 2 Kontrollen. Jetzt hab ich durchs umbauen da keinen Platz mehr, also kommt Safe (Klasse B, 100kg...den zahst so schnell nicht aus dem Keller rauf).

Nur was ich mit dem Schlüssel mach, nix wissen...vor allem, wo ich nen schlüsseltersor herkrieg wo der lange schlüssel reinpasst.

Persönlich find ich die beste option (sofern nur kurzwaffen) was in der richtung: https://www.tresoro.at/Wertheim-Tresor- ... resor-VB25

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Re: Verwahrung von Faustfeuerwaffe/Gesetz

Beitrag von cas81 » Fr 20. Apr 2018, 12:27

Die Lösung für das Schlüsselproblem:
Tresor mit Zahlenschloss (am Besten nicht elektronisch, ansonsten halt einen mit Batteriefach an der Aussenseite und ausreichend Batterien dafür in gebrauchsfähigem Zustand ausserhalb des Tresors aufbewahren), Schlüssel rein und Code merken. Code vergessen, weil vergesslich, Schädelhirntrauma oder einfach blunzenfett? Pech und mindestens im letzten Fall eh besser so. Wo liegt nun der Sinn des Schlüssels überhaupt? Eine Frage philosophischer Natur. So zumindest meine Art der Custodia. It Works! Zumindest solang die Stellrädchen und deren Elemente nicht kaputt gehen :shifty:
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Re: Verwahrung von Faustfeuerwaffe/Gesetz

Beitrag von RcL » Fr 20. Apr 2018, 13:53

Reverend45 hat geschrieben:Ja die Sache mit dem Schlüssel...kenn ich. Hatte bisher meine Waffen offen in einem extra versperrten Raum gelagert, keine Probleme bei 2 Kontrollen. Jetzt hab ich durchs umbauen da keinen Platz mehr, also kommt Safe (Klasse B, 100kg...den zahst so schnell nicht aus dem Keller rauf).

Nur was ich mit dem Schlüssel mach, nix wissen...vor allem, wo ich nen schlüsseltersor herkrieg wo der lange schlüssel reinpasst.

Persönlich find ich die beste option (sofern nur kurzwaffen) was in der richtung: https://www.tresoro.at/Wertheim-Tresor- ... resor-VB25

Platz für Waffen und eventuell auch gleich Muni (dann ists nicht im weg) und wenns ist auch mal andere wertgegenstände. Just my 2 cents.

Einfach verstecken. Du wirst doch irgendetwas in der Wohnung haben, das keinen Einbrecher interessiert und wo man auch nicht mal eben zufällig hingreift...

Vielleicht red ich auch nur gscheit daher und berücksichtige deine Wohnsituation nicht. Ich hab halt meinen Schlüssel versteckt und bin absolut überzeugt, dass niemand der rechtmäßig anwesend ist, da nachsehen würde. Und jemand der unrechtmäßig anwesend ist (d.h. durch die Sicherheitstür gekommen ist), wird daran auch kein Interesse haben.
Zuletzt geändert von RcL am Fr 20. Apr 2018, 14:00, insgesamt 1-mal geändert.

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Re: Verwahrung von Faustfeuerwaffe/Gesetz

Beitrag von Reverend45 » Fr 20. Apr 2018, 13:58

hmm....wieviel grad so ein schlüssel wohl aushält *G*
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Re: Verwahrung von Faustfeuerwaffe/Gesetz

Beitrag von Surround-Zocker » Fr 20. Apr 2018, 14:36

gewo hat geschrieben:
Surround-Zocker hat geschrieben:Die Mindestanforderung der Versperrbarkeit außer Acht gelassen, reicht für den Durchschnittsbürger wohl ein gängier Baumarktsafe.


definiere „mindestaanforderungen der versperrbarkeit“ bitte

ich kenne diese anforderung nicht


§16b WaffG: "Schusswaffen und Munition sind sicher zu verwahren."

Sie meinen also, dass eine unversperrt zwischen den Socken gelagerte Waffe, sicher verwahrt ist? - oder wie darf ich Ihren Einwand deuten?
Oder ist die im verschlossenen Safe (der im Idealfall mit Wand/Boden verschraubt/verklebt ist, außer er bringt ein gutes Gewicht auf die Waage, dass es einiges an krimineller Energie bedarf, diesen wegzukarren) verwahrte Pistole doch ausreichend um den o.a. Paragraphen zu erfüllen?

Wie soll denn der Zugriff Unbefugter verhindert werden, wenn die Waffe nicht versperrt ist? - Sicher gibt es genügend Möglichkeiten, ohne Tresor auszukommen. Aber wieso nicht günstig und gut. (Solange keine deutschen Verhältnisse herrschen).

Ich persönlich werde das Gesetz nicht interpretieren. (Dies steht meines Wissen lediglich dem Gesetzgeber zu.)

Was an meinem Kommentar somit falsch oder gar "böswillig" sein soll, kann ich nicht nachvollziehen.

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