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Verwahrung von Faustfeuerwaffe/Gesetz

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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susi
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Re: Verwahrung von Faustfeuerwaffe/Gesetz

Beitrag von susi » Fr 20. Apr 2018, 15:02

Reverend45 hat geschrieben:hmm....wieviel grad so ein schlüssel wohl aushält *G*


Ich denke ein Backrohr ist kein Problem für einen Metallschlüssel. Im Tiefkühler, zwischen 2 Steaks sehe ich auch kein Problem.
Grüße
susi

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Re: Verwahrung von Faustfeuerwaffe/Gesetz

Beitrag von Reverend45 » Fr 20. Apr 2018, 15:05

Dachte da eher an den Pellets Ofen^^ den Schlüssel holt, zumindest im Winter, keiner raus ;)

wobei ich dank leuten ohne waffenrechtlichem dokument im haus sowieso nicht um nen schlüssel tresor herumkommen werde..
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Glock1768
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Re: Verwahrung von Faustfeuerwaffe/Gesetz

Beitrag von Glock1768 » Fr 20. Apr 2018, 15:19

Ihr habt Ideen ...

Meine Wissensstand ist, das ein verstecken des Schlüssels nicht ordnungsgemäß ist.

Ich nutze dafür auch so einen kleinen Schlüsselsafe
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Re: Verwahrung von Faustfeuerwaffe/Gesetz

Beitrag von oJo » Fr 20. Apr 2018, 15:34

Verstecken ist natürlich was, was nicht sicher ist, schließlich müsstest du dem Polizisten ja das Versteck verraten, damit er es beurteilen kann. Du kannst aber natürlich auch einfach nicht sagen ob oder wo ein Schlüssel wäre.

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Re: Verwahrung von Faustfeuerwaffe/Gesetz

Beitrag von susi » Fr 20. Apr 2018, 15:45

Glock1768 hat geschrieben:
Meine Wissensstand ist, das ein verstecken des Schlüssels nicht ordnungsgemäß ist.

Ich nutze dafür auch so einen kleinen Schlüsselsafe


Solche Schlüsselsafes kann man aber mit einem Schraubendreher recht einfach knacken :?
Grüße
susi

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Re: Verwahrung von Faustfeuerwaffe/Gesetz

Beitrag von Jo_Kux » Fr 20. Apr 2018, 15:58

susi hat geschrieben:
Glock1768 hat geschrieben:
Meine Wissensstand ist, das ein verstecken des Schlüssels nicht ordnungsgemäß ist.

Ich nutze dafür auch so einen kleinen Schlüsselsafe


Solche Schlüsselsafes kann man aber mit einem Schraubendreher recht einfach knacken :?

Kann man das? Alle Fabrikate? Pauschal?
No shit Sherlock....
PS: Jegliche Diskussion führt ebenfalls zu einer sofortigen permanenten Sperre.

RcL
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Re: Verwahrung von Faustfeuerwaffe/Gesetz

Beitrag von RcL » Fr 20. Apr 2018, 16:20

Reverend45 hat geschrieben:Dachte da eher an den Pellets Ofen^^ den Schlüssel holt, zumindest im Winter, keiner raus ;)

Du dann aber auch nicht..... Zumindest nicht so schnell :P
Glock1768 hat geschrieben:Ihr habt Ideen ...

Meine Wissensstand ist, das ein verstecken des Schlüssels nicht ordnungsgemäß ist.

Ich nutze dafür auch so einen kleinen Schlüsselsafe

Hast du da auch was dazu, eine Quelle die sich zitieren lässt o.ä.?

Bei einem Schlüsselsafe bin ich relativ skeptisch, da der ja auch wiederum entweder einen Schlüssel hat (und nein, auch meinen Schlüsselbund trage ich bei Anwesenheit nicht die ganze Zeit bei mir, sondern der liegt hier herum....), oder eine Zahlenkombination, die sich knacken lässt. Und im Gegensatz zum Versteck schreit der ja förmlich "Hierher bitte!"

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Re: Verwahrung von Faustfeuerwaffe/Gesetz

Beitrag von susi » Fr 20. Apr 2018, 17:10

RcL hat geschrieben:
Bei einem Schlüsselsafe bin ich relativ skeptisch, da der ja auch wiederum entweder einen Schlüssel hat , oder eine Zahlenkombination, die sich knacken lässt.



Ja eh! Einen Schlüsselsafe kann man theoretisch eigentlich nur dann verwenden, wenn der Schlüssel immer am eigenen Körper getragen wird (auch beim duschen, schlafen etc.), oder in der Bank im Safe oder irgendwo anders sicher verwahrt wird.
Die Polizisten würde ich aber sicher verärgern, wenn ich denen erst erklären muß, daß ich erst den Schlüssel für den Schlüsselsafe aus dem Schlüsselsafe mit dem Zahlenschloß holen muß, damit ich den darin befindlichen Schlüssel rausnehmen kann, um den nächsten Schlüsselsafe damit zu öffnen (und so weiter) reload-smile
Grüße
susi

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Re: Verwahrung von Faustfeuerwaffe/Gesetz

Beitrag von Glock1768 » Fr 20. Apr 2018, 17:17

Ich bin bei euch und halte diese schlüsselsafes auch für eher billig.

Warum sollte ich den Polizisten verärgern? Ein verwandter von mir ist auch bei der Polizei und Sportschütze und meinte vorbildlich zu meiner losung
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Re: Verwahrung von Faustfeuerwaffe/Gesetz

Beitrag von RcL » Fr 20. Apr 2018, 19:19

Naja, ich bin da weiterhin skeptisch. Schlüsselsafe mit Schlüssel bedeutet, ich muss den Schlüssel immer bei mir tragen wenn ich nicht alleine wohne. Das ist kaum machbar.

Schlüsselsafe mit Zahlenschloss bedeutet, dass ein Mitbewohner ihn problemlos öffnen kann, wenn er die Zeit dazu hat. Und ein Arbeitstag (sagen wir man ist ~10 Stunden weg) reicht dafür locker. Da ist verstecken meiner Meinung nach noch sinnvoller...

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Re: Verwahrung von Faustfeuerwaffe/Gesetz

Beitrag von oJo » Fr 20. Apr 2018, 19:27

RcL hat geschrieben:Naja, ich bin da weiterhin skeptisch. Schlüsselsafe mit Schlüssel bedeutet, ich muss den Schlüssel immer bei mir tragen wenn ich nicht alleine wohne. Das ist kaum machbar.

Schlüsselsafe mit Zahlenschloss bedeutet, dass ein Mitbewohner ihn problemlos öffnen kann, wenn er die Zeit dazu hat. Und ein Arbeitstag (sagen wir man ist ~10 Stunden weg) reicht dafür locker. Da ist verstecken meiner Meinung nach noch sinnvoller...

Das mit dem öffnen lässt sich so generell nicht sagen, billige (mechanische) Kombinationsschlösser sind in Minuten offen, gute (digitale) sind (Gewaltfrei) eher was für Generationen.

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Re: Verwahrung von Faustfeuerwaffe/Gesetz

Beitrag von Jo_Kux » Fr 20. Apr 2018, 19:56

Hier scheint es einigen zu wenig zu sein dem Gesetz genüge zu tun. Na dann....
PS: Jegliche Diskussion führt ebenfalls zu einer sofortigen permanenten Sperre.

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Re: Verwahrung von Faustfeuerwaffe/Gesetz

Beitrag von bino71 » Fr 20. Apr 2018, 20:46

Na da haben ja viele perfekte Vorschläge, wie man ein Waffenverbot bekommt.

Verstecken ist nicht, weil wbklose Frau/Freundin oder die Kinder in der Wohnung ja alles finden.
Bsp:RIS: 2000/20/0374
Mit Bescheid vom 6. Juli 2000 entzog die Bezirkshauptmannschaft Innsbruck dem Beschwerdeführer gemäß § 25 Abs. 3 i.V.m. § 8 Abs. 1 Z 2 des Waffengesetzes 1996, BGBl. I Nr. 12/1997 (WaffG), die 1985 ausgestellte Waffenbesitzkarte. Zur Begründung wurde im Wesentlichen ausgeführt, bei der Gendarmeriekontrolle am 23. März 2000 habe sich ergeben, dass die Schusswaffe samt Munition in der Wohnung des Beschwerdeführers in einem Tresor aufbewahrt werde und der Beschwerdeführer den Tresorschlüssel in der Wohnung versteckt habe.

Auszug 99/20/0400:
Der Schlüssel für diesen Safe sei in einem unversperrten Küchenkästchen gelegen, somit für den Gatten und auch für die älteren beiden Kinder jederzeit erreichbar gewesen. In der Pistole sei ein Magazin mit fünf Patronen gesteckt.

Bei einer weiteren Überprüfung am 20. August 1997 sei die Faustfeuerwaffe im obersten Fach des versperrten Safes vorgefunden worden, der Schlüsselfür diesen Safe sei auf einem über 2 m hohen Sims im Schlafzimmer gelegen.

Eine weitere Überprüfung am 26. August 1998 habe ergeben, dass die Faustfeuerwaffe mit insgesamt ca. 300 Stück Munition ungeladen im versperrten Vorheriger Tresor gelegen sei. Der Schlüssel zum Tresor sei im ca. 2 m daneben stehenden Kühlschrank gelegen. Er sei somit sowohl für den Ehegatten der Beschwerdeführerin als auch für die älteren Kinder problemlos zu erreichen gewesen

RIS: 2011/03/0225 lest selber nach.

Auch die anderen Rechtsätze .. schaut selber nach.

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Re: Verwahrung von Faustfeuerwaffe/Gesetz

Beitrag von Jiggler » Sa 21. Apr 2018, 02:01

Hallo, ich hätte auch eine Frage zur Handhabung des Safes, da es gerade zum Thema passt.

Und zwar habe ich einen Tresor Klasse EN0 mit so einem Drehzahlenschloss, also ziemlich sicher, da es 1 Million Möglichkeiten gibt und die Eingbae verglichen mit einem Schloss mit elektrischen Ziffernblock sehr zeitintensiv ist.

Mit diesem Punkt komme ich auch gleich zu meinem Anliegen, der Zeit. Das Schloss lässt sich nur sehr konzentriert und langsam öffnen, weil wenn man nur einen Strich zu weit dreht, darf man von vorne beginnen den Code einzugeben. In einem Notfall also eher suboptimal.

Jetzt stellt sich mir die Frage, ob es schwer fahrlässig wäre, wenn man direkt nach dem versperren den Code bis auf die letzte Stelle vorbereiten würde, so dass ich nur einmal kurz auf die eine bestimmte Zahl drehen muss und das Ding ist auf. Sollte allerdings ein Unbefugter am Schloss drehen, der den Code nicht kennt, wäre wieder alles auf Anfang gesetzt. Der Code ist nur in meinem Gedächnis notiert, sonst nirgendwo.

Bei einer Verwahrungsüberprüfung würde diese "Abkürzung" auch nicht auffallen, da ich ja dann einfach von neuem beginnen würde.

Was meinte ihr, kann man machen, da gerade im Notfall jede Sekunde zählen kann oder doch lieber immer den gesamten Code "eindrehen"
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Re: Verwahrung von Faustfeuerwaffe/Gesetz

Beitrag von burggraben » Sa 21. Apr 2018, 02:58

Jiggler hat geschrieben:Jetzt stellt sich mir die Frage, ob es schwer fahrlässig wäre, wenn man direkt nach dem versperren den Code bis auf die letzte Stelle vorbereiten würde, so dass ich nur einmal kurz auf die eine bestimmte Zahl drehen muss und das Ding ist auf. Sollte allerdings ein Unbefugter am Schloss drehen, der den Code nicht kennt, wäre wieder alles auf Anfang gesetzt. Der Code ist nur in meinem Gedächnis notiert, sonst nirgendwo.


Rechtlich - keine Ahnung - wenn was passiert vermutlich nicht ok. Wenn andere Personen / Kinder im Haus sind würd ichs sowieso auf keinen Fall machen. Bei den Drehzahlenschlössern sind selbst bei den großen kaum mehr als 100 Positionen drauf. Wennst jetzt alles bis zur letzten Stelle vorbereitest ist die Chance dass man den Safe durch Zufall öffnen kann 1:100, was mir viel zu riskant wäre.

In der Stresssituation die du beschreibst sind die Drehszahlenschlösser soweiso eher suboptimal weil dann vermutlich sogar die eine Zahl noch falsch drehst oder überdrehst. Pin-Tasten sind unter Stress einfacher zu bedienen. Allerdings sollen manche unter Stress auch schon den Code ganz vergessen haben. Eventuell probierst unter Stress dreimal und dann sperrt dich die Elektronik für ein paar Minuten aus obwohl du doch genau jetzt so dringend deine Waffe bräuchtest (für die Kids ist die Zeitsperre aber wieder super). Für den Stressfall find ich Fingerprint ganz sympatisch, weil das geht schnell und du kannst nix falsch eingeben oder wegen Adrenalin vergessen. Ist andererseits halt auch viel mehr Elektronik wo auch mehr kaputtgehen kann. Pin als Backup ist in dem Fall gut. Ganz schlauer Nachwuchs findet auf Youtube vermutlich ein Tutorial wie sie mitm Tixo und noch drei Haushaltsutensilien deinen Fingerprinter überlisten können. Teure Fingerprint-Reader haben eine Lebendfingererkennung, aber auch das kannst austricksen. Nix is perfekt.

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