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Re: Verwahrung von Faustfeuerwaffe/Gesetz

Verfasst: Mi 11. Apr 2018, 13:06
von oJo
Naja, die Schuhschachtel passt schon, zumindest für den Poster. Denn im WaffG steht, auch, dass das was der Verkäufer einem erzählt als richtig angenommen werden darf und man straffrei ist.

(3) Verwahrt der Besitzer einer Schusswaffe der Kategorie B diese entsprechend der Information jenes Gewerbetreibenden, bei dem er die Waffe erworben hat, so ist ihm dies gegebenenfalls nur dann als seine Verläßlichkeit beeinträchtigend anzulasten, wenn die Mangelhaftigkeit für einen um die sichere Verwahrung besorgten Waffenbesitzer deutlich erkennbar ist.

Re: Verwahrung von Faustfeuerwaffe/Gesetz

Verfasst: Mi 11. Apr 2018, 13:24
von Paddy91
Ich würde einen pragmatischen Ansatz wählen: ich geh mal davon aus, dass jedes Eigenheim eines seriösen Menschen halbwegs gesichert ist und würde daher einen nur kleinen Möbeltresor kaufen. Der kostet auf Willhaben 25€ und den verschraubst irgendwo. In spätestens 12 Monaten wirst du dann wissen ob du dir auch eine Langwaffe oder weitere FFW kaufen willst bzw. was im neuen Gesetz steht. Und dann kannst du dir immer noch einen ordentlichen Safe kaufen. Die 25€ +Dübel kann man verschmerzen oder das Teil auch wieder auf willhaben verchecken.

und ich persönlich habe hundertmal lieber den Schlüssel im Büro als den Hintergedanken, dass daheim gerade ein paar lustige Teenager am Zahlenprobieren sind.

Re: Verwahrung von Faustfeuerwaffe/Gesetz

Verfasst: Mi 11. Apr 2018, 13:46
von oJo
Weiß nicht was für lustige Teenager bei dir am Tresor spielen, aber ein 6-stelliger (oder auch nur 4) Code dauert schon verdammt lang zu bruteforcen. Außer natürlich du wählst 111111.

Re: Verwahrung von Faustfeuerwaffe/Gesetz

Verfasst: Mi 11. Apr 2018, 14:42
von FFWGK
Na...wieviele mögliche Kombinationsmöglichkeiten hat ein 4stelliger Zifferncode?
Und dann definieren wir "verdammt lang".
Alle die beim 6stelligen ihr Geburtsdatum, das der Kinder oder Hochzeitstag genommen haben sollten ihre Entscheidung überdenken...

Re: Verwahrung von Faustfeuerwaffe/Gesetz

Verfasst: Mi 11. Apr 2018, 15:01
von Trijikon
FFWGK hat geschrieben:Na...wieviele mögliche Kombinationsmöglichkeiten hat ein 4stelliger Zifferncode?
Und dann definieren wir "verdammt lang".
...

10 000 mal 10 Sekunden als Vorgabe wären es 27,77 Stunden im worst Case, statistisch immer noch 13,88 Stunden.
Nicht eingerechnet die Wartepausen bei mehrmaliger falscher Eingabe sowie Pinkelpausen etc.

LG Wolfgang

Re: Verwahrung von Faustfeuerwaffe/Gesetz

Verfasst: Mi 11. Apr 2018, 15:14
von Jo_Kux
Glock1768 hat geschrieben:Es ist immer die Frage, wie es der Richter sieht ... Das ist das einzige ...

Völlig richtig und wenn der richter meint, es wäre möglich, dann muss der dir das auch nicht beweisen, er sagt es und so ist es dann.

Re: Verwahrung von Faustfeuerwaffe/Gesetz

Verfasst: Mi 11. Apr 2018, 15:18
von gewo
Jo_Kux hat geschrieben:
Glock1768 hat geschrieben:Es ist immer die Frage, wie es der Richter sieht ... Das ist das einzige ...

Völlig richtig und wenn der richter meint, es wäre möglich, dann muss der dir das auch nicht beweisen, er sagt es und so ist es dann.


"freie beweiswuerdigung" heisst das
und es ist ziemlich egal wie absurd die wuerdigung ist
wenn der richter das so wuerdigt dann ist das so "zu recht erkannt"

und nein, in die berufung zu gehen hilft dagegen nicht
denn die instanz prueft nur die formal richtige entscheidung, nicht die wuerdigung der beweise ...

Re: Verwahrung von Faustfeuerwaffe/Gesetz

Verfasst: Mi 11. Apr 2018, 15:50
von FFWGK
Trijikon hat geschrieben:10 000 mal 10 Sekunden als Vorgabe wären es 27,77 Stunden im worst Case, statistisch immer noch 13,88 Stunden.

10 Sekunden für 4 Ziffern :think:
Hm...ich muss an meiner Arbeitsgeschwindigkeit arbeiten. Ich schaffs in knapp mehr als einem Zehntel davon.
Bei der Wartezeit hast natürlich recht...

Re: Verwahrung von Faustfeuerwaffe/Gesetz

Verfasst: Mi 11. Apr 2018, 15:51
von Wulpe
gewo hat geschrieben:"freie beweiswuerdigung" heisst das
und es ist ziemlich egal wie absurd die wuerdigung ist
wenn der richter das so wuerdigt dann ist das so "zu recht erkannt"

und nein, in die berufung zu gehen hilft dagegen nicht
denn die instanz prueft nur die formal richtige entscheidung, nicht die wuerdigung der beweise ...


Unrichtige oder unvollständige Beweiswürdigung ist durchaus ein Berufungsgrund - oder etwa nicht?

Re: Verwahrung von Faustfeuerwaffe/Gesetz

Verfasst: Mi 11. Apr 2018, 16:45
von oJo
FFWGK hat geschrieben:
Trijikon hat geschrieben:10 000 mal 10 Sekunden als Vorgabe wären es 27,77 Stunden im worst Case, statistisch immer noch 13,88 Stunden.

10 Sekunden für 4 Ziffern :think:
Hm...ich muss an meiner Arbeitsgeschwindigkeit arbeiten. Ich schaffs in knapp mehr als einem Zehntel davon.
Bei der Wartezeit hast natürlich recht...

Du solltest aber auch irgendwie deinen Fortschritt tracken, und mit der Zeit wirst du Müde und und und.

Re: Verwahrung von Faustfeuerwaffe/Gesetz

Verfasst: Mi 11. Apr 2018, 17:01
von Paddy91
oJo hat geschrieben:Weiß nicht was für lustige Teenager bei dir am Tresor spielen, aber ein 6-stelliger (oder auch nur 4) Code dauert schon verdammt lang zu bruteforcen. Außer natürlich du wählst 111111.

Sollte ich keinem Denkfehler unterliegen: Bei 4-stelligem Code und 3 Sekunden pro Eingabe hätte man das in bissl über 8h durch. (3 Sek mal 10000 Versuche = 30.000Sekunden/60= 500min/60= 8,3h) Dh. unter Normalverteilung wirds ab gut 4h more likely.

Da braucht er genau EINEN Freund der am Dienstag meint "He statt den 2 Freistunden und dann Fußball probieren wir abwechselnd in 15min Schichten den Code durch" und die Wahrscheinlichkeit dass sie statt duschen nach dem Sport mit meiner AR-15 rumrennen ist höher als dass sie es nicht tun...

Keine Ahnung obs irgendwann eine elektronisch hinterlegte Zwangspause gibt oder nicht, mein Munitionstresor hat bis 11 Versuche keine, weiter hab ich das nicht probiert.

Re: Verwahrung von Faustfeuerwaffe/Gesetz

Verfasst: Mi 11. Apr 2018, 17:16
von Geko91
Na gut dass der Safe den ich kaufen würde einen 6stelligen code hat. - zwar irrelevant, da abgesehen meiner eltern niemand im Haus ist, jedoch beruhigt es dann doch etwas.

Wenn jemand also regelmässig ca. 10minuten alleine im Haus ist, würds wohl nicht so lange dauern bis man de coder herausen hat.

Was passiert im Fall eines Einbruchs wenn die Diebe den Safe nicht knacken konnten, jedoch das Bedienfeld zerstört wurde... Zahlt da die normale haushaltsversicherung? Oder musst selbst den safe irgendwie aufbrechen und dann nen neuen kaufen?

Edit: haushaltsversicherung bei der oberösterreichischen:
Versichert sind Sachschäden sowie unvermeidliche Folgeschäden, die durch einen vollbrachten oder versuchten Einbruchdiebstahl entstehen.

Beschädigung Fenster, Türen, Mauern, Behältnisse usw. (Ersatz der Reparaturkosten)
Wert der entwendeten Gegenstände (Ersatz der Wiederbeschaffungskosten). Achten Sie auf etwaige Entschädigungsgrenzen.


Also der Safe wär dann somit versichert, aber der Inhalt wohl nicht :think:. dafür gibts aber wieder eine eigene versicherung:

https://www.keinesorgen.at/produkte/onl ... msafe.html

Re: Verwahrung von Faustfeuerwaffe/Gesetz

Verfasst: Mi 11. Apr 2018, 18:46
von oJo
Also ein auch nur annähernd brauchbarer Safe (selbst die Hofer-Klasse) hat nach ein paar Versuchen einen Lockout, wie lang der ist, ist Variabel, aber realistisch brauchst du mehrere Tage im Schichtbetrieb, eher Wochen in einer realistischen Situation um alle Codes eines 4 stelligen Safes durchzuprobieren. Wer dazu die Motivation hat, dem sei der Inhalt vergönnt.
Aber das Problem liegt hier ja schon mehrere Meter vor der Möglichkeit des Öffnens beim Fakt dass ihr davon ausgeht das irgendwelche Teenager (nehme mal an die eigenen) daran interessiert sind in den Safe einzubrechen UND dabei längerfristig unbemerkt bleiben können.

Re: Verwahrung von Faustfeuerwaffe/Gesetz

Verfasst: Mi 11. Apr 2018, 21:35
von scavenger
Meim Safe hat einen 6 stelligen Zahlencode und sperrt nach 3maliger Falscheingabe des Codes für einige Minuten neue Versuche. Da wird Brute Force dann sicher spannend....

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