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Waffe an die Wand hängen, Wie?

Verfasst: So 15. Apr 2018, 11:28
von PeziBär
Hallo Leute,

ich konnte eine für mich wunderschöne Winchester erwerben und möchte diese gerne an der Wand anbringen.
Leider weis ich nicht, wie ich das gesetzeskonform lösen soll.

Laut einem Freund der Polizist ist, darf ich sie nicht in dem "Schaukasten" aufhängen, da:
1: Glasfront
2: Nicht versperrt
3: Ich weis nicht ob Besucher ein Waffenverbot haben

Jetzt stehe ich vor einem Dilemma, auf keinen Fall möchte ich das schöne Stück im Tresor verschwinden lassen.

Muss ich jetzt wirklich einen identen "Schaukasten" anfertigen lassen, der einbruchsicheres Glas hat und versperrbar ist?

https://www.pulverdampf.com/viewtopic.php?f=24&t=40850
Das ist der ursprüngliche Thread im Sammler Forum.

Eventuell habt ihr Ideen wie ich das lösen könnte.

Danke im Vorraus,
Gruß
Pezi

Re: Waffe an die Wand hängen, Wie?

Verfasst: So 15. Apr 2018, 11:34
von gewo
PeziBär hat geschrieben:Hallo Leute,

ich konnte eine für mich wunderschöne Winchester erwerben und möchte diese gerne an der Wand anbringen.
Leider weis ich nicht, wie ich das gesetzeskonform lösen soll.

Laut einem Freund der Polizist ist, darf ich sie nicht in dem "Schaukasten" aufhängen, da:
1: Glasfront
2: Nicht versperrt
3: Ich weis nicht ob Besucher ein Waffenverbot haben

Jetzt stehe ich vor einem Dilemma, auf keinen Fall möchte ich das schöne Stück im kTresor verschwinden lassen.

Muss ich jetzt wirklich einen identen "Schaukasten" anfertigen lassen, der einbruchsicheres Glas hat und versperrbar ist?

https://www.pulverdampf.com/viewtopic.php?f=24&t=40850
Das ist der ursprüngliche Thread im Sammler Forum.

Eventuell habt ihr Ideen wie ich das lösen könnte.

Danke im Vorraus,
Gruß
Pezi


Hi

Frag deinen waffenreferenten auf deiner behoerde

Welche privatmeinung ein Polizist hat oder nicht ist unbedeutend

Re: Waffe an die Wand hängen, Wie?

Verfasst: So 15. Apr 2018, 11:46
von PeziBär
Wie meinst du das?
Kann man das mit dem Sachbearbeiter ausmachen und eine Art Genehmigung dafür bekommen?

Re: Waffe an die Wand hängen, Wie?

Verfasst: So 15. Apr 2018, 11:50
von gewo
PeziBär hat geschrieben:Wie meinst du das?
Kann man das mit dem Sachbearbeiter ausmachen und eine Art Genehmigung dafür bekommen?


Nein aber der kann dir eine Auskunft geben ob es zulaessig ist oder nicht bzw unter welchen Voraussetzungen

Warum sollte ein Polizist Ahnung vom waffenrecht haben?

Wuerdest du ihn auch fragen wenn du was zum Thema Verträglichkeit von Impfungen wissen willst?
Da gehst ja vermutlich auch zum arzt, oder?

Bei einem Unterhebler (kein abnehmbarer kammerstengel) koennt3 evt eine versperrte wandhalterung ausreichend sein

Re: Waffe an die Wand hängen, Wie?

Verfasst: So 15. Apr 2018, 11:53
von PeziBär
Ich schmeiss mich weg.:)
Ich weis was du meinst.

Re: Waffe an die Wand hängen, Wie?

Verfasst: So 15. Apr 2018, 12:02
von gewo
PeziBär hat geschrieben:Ich schmeiss mich weg.:)
Ich weis was du meinst.


Polizisten koennen nicht saemtliche Details aller Gesetze inkl aller Verordnungen und erlaesse und alle dazu gehörigen hoechstegrichtsurteile kennen

Das ist auch nicht ihre Aufgabe

frag einen Polizisten nach der Mindestgröße eines Käfigs fuer eine weiße Maus (tierschutzverordnung)
wirst du nicht tun
Weil er’s nicht weiß
Warum sollte er?
Ist nicht seine Aufgabe

Vereinzelt glauben personen dass ein Polizist deshalb was vom waffenrecht weiß weil er eine waffe traegt

Das ist eine Fehleinschätzung
Er trägt diese waffe NICHT nach Bestimmungen des Waffengesetzes das fuer dich und mich gilt sondern nach voellig anderen Rechtsnormen ( vermutlich polizeibefugnisgesetz bzw polizeisicherheitsgesetz, was weiß ich vielleicht heisst es auch ganz anders)
Gerade das thema der verwahrung ist fuer einen Polizisten voellig anderes geregelt als fuer dich

Zu tun hat er mit dem Thema legalwaffenbesitz nu4 bei den verwahrungskontrollen. Dort kommt er aber als erhebungsbeamter und leitet seine Beobachtungen eigentlich nur weiter. Er erfährt in aller regel nicht was aufgrund seiner Beanstandungen fuer Veranlassungen seitens der behoerde getroffen werden

Er ist daher eine eher schlechte auskunftsquelle was das waffenrecht betrifft

Edit: ich bin nicht sicher aber ich fuerchte im RIS gibts schon was dazu dass das an die wand haengen grundsaetzlich nicht erlaubt ist, falls das stimmt koennte man nu4 schaun ob das damals kammerstengelrepetierer waren denn dort gibt es ja das grundsaetzliche problem mit der Abnehmen des kammerstengel während die waffe an der Wand versperrt ist

Re: Waffe an die Wand hängen, Wie?

Verfasst: So 15. Apr 2018, 12:11
von PeziBär
Naja, es ist aber immer der Polizist der dich überprüft.Falls ihm was nicht passt hast immer "du" den Ärger.
Ich weis aber wie du es meinst.

Auf dein Edit: Es ist so oder so eine Face, falls mein Kumpel mit Waffenverbot das Teil aus dem Schaukasten nimmt, während ich am Klo bin, was soll er damit machen? Munition hat er ja keine.

Aber es ist wie es ist, und da kann man nichts machen.
Ich werde einfach wie von dir geschrieben mal auf meiner BH nachfragen.

Re: Waffe an die Wand hängen, Wie?

Verfasst: So 15. Apr 2018, 12:20
von gewo
PeziBär hat geschrieben:Naja, es ist aber immer der Polizist der dich überprüft.Falls ihm was nicht passt hast immer "du" den Ärger.
Ich weis aber wie du es meinst.


Ja wie gesagt
Er ist erhebungsperson

Er hat einen schriftlichen dienstauftrag ( der dir auf Anfrage danach auch vorzuweisen ist) da steht drauf was seine Aufgabe ist

Wenn er jetzt eine ( moeglicherweise auch kompetente) private Rechtsmeinung zu der einen oder anderen Sache hat dann ist das halt so, hat aber keine Relevanz wenn dein sachbearbeiter auf der BH oder bei der LPD das anders sieht


Und es passiert schon auch viel Unsinn bei diesen verwahrungskontrollen
Letzte Woche haben’s einem Kunden von mir bei der waffenkontrolle eine waffe die er seit gut zehn Jahren besitzt abgenommen (!) weil sie nicht im ZWR stand ..... offenbar ein Fehler beim zusammenspielen der einzelnen lokalen Waffenbesitzes bundeslanddaten .... das kommt regelmaessig vor

Wenns das jedesmal machen wenn sowas vorkommt brauchens große Lagerhallen in jedem Bundesland .....

Re: Waffe an die Wand hängen, Wie?

Verfasst: So 15. Apr 2018, 12:27
von PeziBär
Was denkst du jetzt eigentlich zu dieser Sache, "Schaukasten" Duplikat anfertigen lassen mit einbruchsicherem Glas und versperrbar?

Das an die Wand dübeln.

Re: Waffe an die Wand hängen, Wie?

Verfasst: So 15. Apr 2018, 12:49
von gewo
PeziBär hat geschrieben:Was denkst du jetzt eigentlich zu dieser Sache, "Schaukasten" Duplikat anfertigen lassen mit einbruchsicherem Glas und versperrbar?

Das an die Wand dübeln.


Einbruchssicheres Glas ist nur unwesentlich teurer als normales..
Wennst ein Bastler bist kein problem ..

Re: Waffe an die Wand hängen, Wie?

Verfasst: So 15. Apr 2018, 15:49
von Hane
Das Glas sollte egal sein.
Ich kenne viele Jäger die haben die Jagdgewehre im Holz-Glas-Kasten und daneben einen Tresor für die B-Waffen. Bei Kontrollen noch nie ein Problem gewesen.
Aber wie schon Geworden gesagt hat, besprich es mit deinem Sachbearbeiter.

Re: Waffe an die Wand hängen, Wie?

Verfasst: So 15. Apr 2018, 17:47
von GSchoenbauer
sagenhaft, wie hier herumGERATEN wird.
ich zitiere aus dem letzteb Rundenerlass, Seite 101:

Dürfen Schusswaffen der Kat. C und D ohne Behältnis an der Wand hängen?
§ 3 Abs. 2 Z 2 der 2. WaffV weist nur demonstrativ auf Umstände hin, die für den Schutz vor fremdem Zugriff beachtet werden sollen. Neben einer Verwahrung in aufbruchssicheren Behältnissen und Räumen gibt es auch andere Verwahrungsmöglichkeiten, die Schutz vor fremdem Zugriff auf die Schusswaffen der Kategorie C und D bieten, wie etwa versperrbare Waffenhalterungen.


Es gibt wirklich gute absperrbare Wandhalterungen, die mindestens so gut in der Wand verankert sind wie ein Waffenschrank und wo der Stahlriegel sehr dezent duch den Abzugbügel gesteckt wird.
Ich hab selber solche Wandhalter und einige meiner Westernwaffen an der Wand hängen und bei der Kontrolle KEINE Probleme damit gehabt.

Re: Waffe an die Wand hängen, Wie?

Verfasst: So 15. Apr 2018, 17:50
von Hane
wenn du mit dem Sachbearbeiter sprichst, nimm dir schon Bilder von möglichen Lösungen mit.

Re: Waffe an die Wand hängen, Wie?

Verfasst: Di 17. Apr 2018, 11:16
von PeziBär
GSchoenbauer hat geschrieben:sagenhaft, wie hier herumGERATEN wird.
ich zitiere aus dem letzteb Rundenerlass, Seite 101:

Dürfen Schusswaffen der Kat. C und D ohne Behältnis an der Wand hängen?
§ 3 Abs. 2 Z 2 der 2. WaffV weist nur demonstrativ auf Umstände hin, die für den Schutz vor fremdem Zugriff beachtet werden sollen. Neben einer Verwahrung in aufbruchssicheren Behältnissen und Räumen gibt es auch andere Verwahrungsmöglichkeiten, die Schutz vor fremdem Zugriff auf die Schusswaffen der Kategorie C und D bieten, wie etwa versperrbare Waffenhalterungen.


Es gibt wirklich gute absperrbare Wandhalterungen, die mindestens so gut in der Wand verankert sind wie ein Waffenschrank und wo der Stahlriegel sehr dezent duch den Abzugbügel gesteckt wird.
Ich hab selber solche Wandhalter und einige meiner Westernwaffen an der Wand hängen und bei der Kontrolle KEINE Probleme damit gehabt.


Hallo GSchoenbauer,

wo gibt es diese Wandhalterungen von denen du sprichst? Ich werde irgendwie nicht fündig.
Würde mich freuen wenn du mir da einen Link schicken könntest.

Gruß
Pezi

Re: Waffe an die Wand hängen, Wie?

Verfasst: Di 17. Apr 2018, 19:53
von GSchoenbauer
zum Beispiel da:

https://www.ebay-kleinanzeigen.de/s-anzeige/waffenhalter-abschliessbar-schwedisch/819045812-234-3573

meine sind 4-fach zusätzlich noch auf einem Holzverkleidetem Stahlträger montiert
so ähnlich wie da, nur noch mit holz verkleidet, hab ich seinerzeit von e-gun gekauft:

http://www.ruag-shop.ch/de/wr5---fuer-5-waffen-16677.html