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Nachbar erschießt Krähen in meinem Garten / Was tun? Strafbare handlung?
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Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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Re: Nachbar erschießt Krähen in meinem Garten / Was tun? Strafbare handlung?
Im Garten herumballern, dazu noch auf fremden Grund? Polizei, aber sofort. Dass das überhaupt eine Frage ist...
Das ist auf so vielen Ebenen rechtswidrig und gemeingefährlich, dass ich den so an die Wand picken würde, dass er sein Leben lang aus dem Waffenverbot ned rauskommt.
Das ist auf so vielen Ebenen rechtswidrig und gemeingefährlich, dass ich den so an die Wand picken würde, dass er sein Leben lang aus dem Waffenverbot ned rauskommt.
ASL - Verein - SSC Stetten
22lr - 9x19 - 38spl - 357mag - 45ACP
Aussagen zu rechtlichen Inhalten sind lediglich meine persönliche Einschätzung und weder Rechtsberatung noch kundige Auskunft.
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- franconero
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- Registriert: Sa 7. Feb 2015, 14:39
Re: Nachbar erschießt Krähen in meinem Garten / Was tun? Strafbare handlung?
spareribs hat geschrieben:Das klingt nach einem verspätetem Aprilscherz....
... ja irgendwie suspekt. Jedenfalls weiß ich einen realen Fall wo die Waffen samt WBK
eingezogen und ein Waffenverbot auferlegt wurde.
Wobei der Nachbar in seinem eigenen Garten mit einem KK auf irgendetwas geschoßen hat
und der nebenan wohnene Anrainer die Polizei gerufen hat und sämtliche im Besitz befindlichen
Waffen sofort eingezogen wurden und Anzeige wegen öffentlicher Gefährdung usw. erstattet wurde.
Eigentlich verständlich und richtig.
Re: Nachbar erschießt Krähen in meinem Garten / Was tun? Strafbare handlung?
Hab mich kürzlich über ein Erkenntnis gewundert, in dem das Waffenverbot nach Schießübungen wieder aufgehoben wurde,
weil der Beschwerdeführer was von Platzpatronen und Staniol-/Plastikkugeln erzählte.
https://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe? ... _1798_3_00
Also vor der Anzeige gut Beweise sichern.
weil der Beschwerdeführer was von Platzpatronen und Staniol-/Plastikkugeln erzählte.
https://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe? ... _1798_3_00
Also vor der Anzeige gut Beweise sichern.
Re: Nachbar erschießt Krähen in meinem Garten / Was tun? Strafbare handlung?
Nordi hat geschrieben:Hallo,
Wie der Titel schon sagt schießt mein Nachbar seit einiger Zeit regelmäßig auf die Krähen die auf meinem Grundstück im Baum sitzen. Inzwischen hat er 4 getötet. Als Waffe scheint er ein 22lr Gewehr zu nutzen.
Kann und wenn ja wie kann ich rechtlich gegen den Herren vorgehen?
....
Sobald jemand auf mein Grundstück schießt, unabhängig davon wer es ist, gibt es sofort(!) mindestens eine Anzeige.
Ihr nennt mich Menschenfeind, weil ich Gesellschaft meide, Ihr irret euch, ich liebe sie.
Doch um die Menschen nicht zu hassen, muss ich den Umgang unterlassen.
(Caspar David Friedrich 1774-1840)
Doch um die Menschen nicht zu hassen, muss ich den Umgang unterlassen.
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- burggraben
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- Beiträge: 1477
- Registriert: Di 5. Jul 2016, 17:53
Re: Nachbar erschießt Krähen in meinem Garten / Was tun? Strafbare handlung?
SSG308 hat geschrieben:Hab mich kürzlich über ein Erkenntnis gewundert, in dem das Waffenverbot nach Schießübungen wieder aufgehoben wurde,
weil der Beschwerdeführer was von Platzpatronen und Staniol-/Plastikkugeln erzählte.
https://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe? ... _1798_3_00
Also vor der Anzeige gut Beweise sichern.
Das Erkenntnis scheint überhaupt untypisch milde zu sein. Selbst ohne die Schiessübungen hätte ich mir bei der üblicherweise sehr strengen Auslegung der Waffengesetze mehr Probleme erwartet. Die Waffen waren unversperrt und keiner hat gefragt ob die Lebensgefährtin ein waffenrechtliches Dokument hat. Hätte auch anders ausgehen können.
- Lindenwirt
- .50 BMG
- Beiträge: 2612
- Registriert: Mi 23. Jul 2014, 09:14
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Re: Nachbar erschießt Krähen in meinem Garten / Was tun? Strafbare handlung?
gunlove hat geschrieben:Sobald jemand auf mein Grundstück schießt, unabhängig davon wer es ist, gibt es sofort(!) mindestens eine Anzeige.
Dann müsstest aber jeden Jäger anzeigen und die Erfolgsaussichten wären recht gering.
Aber ernsthaft, ich verstehe was du meinst, nur Vorsicht. Wenn dein Grundstück kein eingefriedeter Hausgarten ist, sondern z.b. eine Wiese oder ein Waldstück, kann und wird es auch bejagt werden.
EDIT: Der Threadstartet schreibt ja von Bäumen auf seinem Grundstück, ein paar Infos wären da schon interessant. Gibt es eine Einfriedung, ist es ein klassischer Hausgarten oder landwirtschaftlicher Grund, etc. etc.
Hier noch der gesetzliche Hintergrund (OÖ!):
§ 4
Ruhen der Jagd
Flächen, auf denen die Jagd ruht, sind:
a)
Friedhöfe;
b)
die der Erholung dienenden öffentlichen Anlagen (Parks);
c)
Gebäude;
d)
industriellen oder gewerblichen Zwecken dienende Werksanlagen;
e)
Höfe und Hausgärten, die durch eine Umfriedung abgeschlossen sind;
f)
nicht forstlich genutzte Grundflächen, in die das Eindringen des Haarwildes durch natürliche oder künstliche Umfriedungen verhindert wird; landesübliche Weidezäune gelten nicht als Umfriedungen in diesem Sinne;
g)
Einrichtungen und Betriebe, in denen jagdbare Tiere nicht im Zustand der natürlichen Freiheit gehalten werden (wie z. B. Pelztierzuchtanstalten und Fasanerien);
h)
Wildgehege (§ 6a) und Tiergärten (§ 6b). (Anm: LGBl. Nr. 13/1988)
§ 63
Örtliche Verbote
(1) Soweit das Leben und die Sicherheit von Menschen gefährdet oder soweit durch die Jagd die öffentliche Ruhe und Ordnung gestört würde, sowie dort, wo die Jagd ruht (§ 4), darf nicht gejagt werden. Die Hetz- und Treibjagd an Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen vor Beendigung des örtlichen Vormittagsgottesdienstes ist untersagt.
(2) Vom Beginn der Wachstumsperiode bis nach beendigter Ernte darf ohne besondere Erlaubnis des Grundeigentümers auf Feldern weder gejagt, noch getrieben, noch das Wild mit Hunden aufgesucht werden. Ausgenommen von diesem Verbot sind Felder, welche mit Klee, sofern dieser nicht zur Samengewinnung bestimmt ist, oder mit Kartoffeln oder mit Reihensaaten von Mais, Rüben, Kraut oder mit anderen in weiten Abständen gedrillten Feldfrüchten bestellt sind.
Re: Nachbar erschießt Krähen in meinem Garten / Was tun? Strafbare handlung?
Die Frage alleine ist schon bedenklich, unfassbar.
Du meinst es könnte ok sein, wenn jemand auf einen Baum schiesst wo sich dahinter Menschen in einem Raum aufhalten?
Worauf willst denn noch warten? Bis er wirklich was trifft?
Du meinst es könnte ok sein, wenn jemand auf einen Baum schiesst wo sich dahinter Menschen in einem Raum aufhalten?
Worauf willst denn noch warten? Bis er wirklich was trifft?
PS: Jegliche Diskussion führt ebenfalls zu einer sofortigen permanenten Sperre.
- Revierler_old
- .50 BMG
- Beiträge: 3278
- Registriert: Mi 23. Jun 2010, 10:18
Re: Nachbar erschießt Krähen in meinem Garten / Was tun? Strafbare handlung?
Wissen wir inzwischen, ob der Nachbar Jäger ist? In der Steiermark zB gibt es Bezirke, wo Krähen durch Jäger "letal vergrämt" werden dürfen.
Wissen wir, aus welchem Winkel er wohin geschossen hat? Ich konnte das nicht wirklich rauslesen.
Eine .22lr durchdringt eine Krähe locker, und wenn dahinter tatsächlich ein Fenster ist, so hat das dann ein Loch. Außer... ja, außer er schießt aus so einem Winkel, dass keine Gefahr besteht.
Dass bei der Jagd ein Geschoßfang hinter dem Stück vorhanden sein sollte steht natürlich auf einem anderen Blatt.
Wissen wir, aus welchem Winkel er wohin geschossen hat? Ich konnte das nicht wirklich rauslesen.
Eine .22lr durchdringt eine Krähe locker, und wenn dahinter tatsächlich ein Fenster ist, so hat das dann ein Loch. Außer... ja, außer er schießt aus so einem Winkel, dass keine Gefahr besteht.
Dass bei der Jagd ein Geschoßfang hinter dem Stück vorhanden sein sollte steht natürlich auf einem anderen Blatt.
Wer seine Waffen zu Pflugscharen schmiedet, der wird für jene pflügen, die das nicht getan haben.
- Lindenwirt
- .50 BMG
- Beiträge: 2612
- Registriert: Mi 23. Jul 2014, 09:14
- Wohnort: OÖ
Re: Nachbar erschießt Krähen in meinem Garten / Was tun? Strafbare handlung?
@Jo Kux: Nein ich meine nicht das es ok ist wenn jemand auf einen Baum schiesst wenn dahinter ein Fenster ist. Wie man das aus meinem Posting rauslesen kann ist mir nicht recht verständlich.
Ich meine hier gibt es nur ein zwei Sätze als "Tathergang" die so ziemlich alles offen lassen.
Keine Ahnung wo der Baum steht, bzw. ob eine Gefährdung Dritter stattgefunden hat oder nicht. Ob der Schütze Jäger ist ist auch nicht klar, eigentlich weiß man gar nichts. Selbst die .22 als Kaliber ist eine reine Vermutung.
Ich meine hier gibt es nur ein zwei Sätze als "Tathergang" die so ziemlich alles offen lassen.
Keine Ahnung wo der Baum steht, bzw. ob eine Gefährdung Dritter stattgefunden hat oder nicht. Ob der Schütze Jäger ist ist auch nicht klar, eigentlich weiß man gar nichts. Selbst die .22 als Kaliber ist eine reine Vermutung.
Re: Nachbar erschießt Krähen in meinem Garten / Was tun? Strafbare handlung?
@Lindenwirt
Mein Post war nicht auf deine Aussage bezogen sondern auf den TE
Es ist hoffentlich völlig wurscht, ob der Schütze ein Jäger ist oder nicht, denn es kann ja wohl in keinem Jagdgesetz stehen, dass man auf Krähen im Wohgebiet auf fremdem Grund schiessen darf, wenn die Kugel dahinter freien Lauf hat.
Wenn das wirklich stimmt, dass da mit 22lr auf Krähen geschossen wird und hinter dem besagten Baum ein Wohnhaus steht, dann müssen in der Fassade ja auch Einschüsse zu sehen sein.
P.S.: und der Tenor für Außenstehende ist mal wieder: Die WNs ballern in der stadt auf Vögel (die armen Viecherln) und finden das gut.
Ich weiss echt nicht was das alles hier soll in letzter Zeit
Mein Post war nicht auf deine Aussage bezogen sondern auf den TE
Es ist hoffentlich völlig wurscht, ob der Schütze ein Jäger ist oder nicht, denn es kann ja wohl in keinem Jagdgesetz stehen, dass man auf Krähen im Wohgebiet auf fremdem Grund schiessen darf, wenn die Kugel dahinter freien Lauf hat.
Wenn das wirklich stimmt, dass da mit 22lr auf Krähen geschossen wird und hinter dem besagten Baum ein Wohnhaus steht, dann müssen in der Fassade ja auch Einschüsse zu sehen sein.
P.S.: und der Tenor für Außenstehende ist mal wieder: Die WNs ballern in der stadt auf Vögel (die armen Viecherln) und finden das gut.
Ich weiss echt nicht was das alles hier soll in letzter Zeit
Zuletzt geändert von Jo_Kux am Fr 20. Apr 2018, 08:32, insgesamt 1-mal geändert.
PS: Jegliche Diskussion führt ebenfalls zu einer sofortigen permanenten Sperre.
Re: Nachbar erschießt Krähen in meinem Garten / Was tun? Strafbare handlung?
Also ich kann mir nicht vorstellen, das in besideltem Gebiet hoch zielen unter irgendwelchen Umständen OK ist. Weil wenn er auf Grund des Winkels nicht das Haus trifft, schießt er dahinter.
- Lindenwirt
- .50 BMG
- Beiträge: 2612
- Registriert: Mi 23. Jul 2014, 09:14
- Wohnort: OÖ
Re: Nachbar erschießt Krähen in meinem Garten / Was tun? Strafbare handlung?
Eh klar, wenn da wirklich ohne Kugelfang geschossen wird gibts keine Diskussionen, dann ist das selbstverständlich nicht in Ordnung.
Sobald hier auch nur im entferntesten eine Gefährdung vorliegt würde ich den Typen zur Rede stellen bzw. je nach Gefährdungslage sofort anzeigen.
Ich wollte mit meinen Postings eigenlich nur aufzeigen dass die Gefährdung der springende Punkt ist, je nach Gegebenheiten aber jagdliche Tätigkeiten auf dem eigenen Grundstück nicht per se nicht möglich wären.
Sobald hier auch nur im entferntesten eine Gefährdung vorliegt würde ich den Typen zur Rede stellen bzw. je nach Gefährdungslage sofort anzeigen.
Ich wollte mit meinen Postings eigenlich nur aufzeigen dass die Gefährdung der springende Punkt ist, je nach Gegebenheiten aber jagdliche Tätigkeiten auf dem eigenen Grundstück nicht per se nicht möglich wären.
Re: Nachbar erschießt Krähen in meinem Garten / Was tun? Strafbare handlung?
Lindenwirt hat geschrieben:Eh klar, wenn da wirklich ohne Kugelfang geschossen wird gibts keine Diskussionen, dann ist das selbstverständlich nicht in Ordnung.
Sobald hier auch nur im entferntesten eine Gefährdung vorliegt würde ich den Typen zur Rede stellen bzw. je nach Gefährdungslage sofort anzeigen.
Ich wollte mit meinen Postings eigenlich nur aufzeigen dass die Gefährdung der springende Punkt ist, je nach Gegebenheiten aber jagdliche Tätigkeiten auf dem eigenen Grundstück nicht per se nicht möglich wären.
Geb ich dir schon Recht, aber nachdem ein Baum normalerweise über Kopfhöhe ist, sehe ich da eigentlich Zwangsweise eine Gefährdung. Der Nachbar ist auf jeden Fall ein guter Kandidat für den nächsten Cobraeinsatz.
Re: Nachbar erschießt Krähen in meinem Garten / Was tun? Strafbare handlung?
Wann siehst du denn den Zeitpunkt für Konsequenzen?
Wenn die Kugeln ins Haus einschlagen? Wenn er größere Kaliber verwendet? Wenn Handgranaten fliegen?
Wenn die Kugeln ins Haus einschlagen? Wenn er größere Kaliber verwendet? Wenn Handgranaten fliegen?
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- Registriert: Sa 17. Sep 2016, 14:07
Re: Nachbar erschießt Krähen in meinem Garten / Was tun? Strafbare handlung?
Paddy91 hat geschrieben: Wenn Handgranaten fliegen?
Ja da hört der Spaß auf
Invisible Souls leave .308 holes