Seite 1 von 6

Fiktives Beispiel: Wie reagieren?

Verfasst: Mo 23. Apr 2018, 20:01
von Geko91
Habe mir schon über das eine oder andere Gedanken gemacht ... und habe mal hierzu eine Frage, bzw wie das ganze Gesetzlich aussehen würde:

Mal angenommen:

Man fährt zum Schießstand, schießt ein bisschen, packt die Sachen und macht sich auf den Rückweg. - Während der Fahrt nach Hause sieht man eine Gruppe Männer, welche auf einen am Boden liegenden einprügeln.
Man hat die Waffe quasi direkt neben sich liegen, wie reagiert man? gibt es hier Bereits Urteileile einer solchen Situation?

SV im eigenen Haus ist ja bereits Fragwürdig, aber dann "öffentlich" die Waffe führen, ist ja dann nochmal ein eck heikler...

Re: Fiktives Beispiel: Wie reagieren?

Verfasst: Mo 23. Apr 2018, 20:13
von famlac
Ich tippe auf:
Polizei rufen und aus. Deine Waffe hat in der Öffentlichkeit getragen ohne WP nichts verloren...

Fiktives Beispiel: Wie reagieren?

Verfasst: Mo 23. Apr 2018, 20:13
von Bell
ich befürchte bzw nehme stark an, dass das schwarz auf weiß im WaffG steht.
eine waffe führt, wer sie bei sich hat (und dann halt die ausnahmen).

wenn man keinen WP hat (bzw jagdkarte bei katCD) darf man die waffe abseits von zu hause und dem schießstand nicht aus dem behältnis nehmen. egal zu welchem zweck und sei es auch, jemandem ehrenvoll zu hilfe eilen zu wollen.

Re: Fiktives Beispiel: Wie reagieren?

Verfasst: Mo 23. Apr 2018, 20:34
von Mindfreeq
Das ist normal, jeder hat mal solche Gedanken einmal der Held zu sein wie john Mcclane mit der Keramik Glock (wenn sie nicht so verdammt Teuer wäre :) )

Die Realität sieht dann eben anders aus.
Was wird passieren, du verlierst deine Zuverlässigkeit und darfst dann deine WBK und deine Gerätschaften abgeben.
Argumente hierfür sind dann eben das du andere Möglichkeiten hast diese Situation zu bewältigen, in erster Linie eben Polizei anrufen, durch Hupen auf die Situation aufmerksam machen und Leute alamieren (wie sinnvoll das ist, ist eine andere sache)...
So wird vermutlich argumentiert...

Re: Fiktives Beispiel: Wie reagieren?

Verfasst: Mo 23. Apr 2018, 20:39
von Jo_Kux
Geko91 hat geschrieben:Man hat die Waffe quasi direkt neben sich liegen, wie reagiert man?

Man tut das was im Waffenführerschein gelehrt wurde und verwahrt die Waffe beim Transport zum/vom Schiessstand so wie es das Gesetz verlangt, damit man seine zuverlässigkeit nicht verliert. Denn wenn du das machst, bist du von "direkt neben einem liegen" ganz weit weg und kommst garnicht auf solche Ideen.

Re: Fiktives Beispiel: Wie reagieren?

Verfasst: Mo 23. Apr 2018, 20:44
von Geko91
Jo_Kux hat geschrieben:
Geko91 hat geschrieben:Man hat die Waffe quasi direkt neben sich liegen, wie reagiert man?

Man tut das was im Waffenführerschein gelehrt wurde und verwahrt die Waffe beim Transport zum/vom Schiessstand so wie es das Gesetz verlangt, damit man seine zuverlässigkeit nicht verliert. Denn wenn du das machst, bist du von "direkt neben einem liegen" ganz weit weg und kommst garnicht auf solche Ideen.


Gehe natürlich davon aus, dass die Waffe im Koffer verwahrt ist, ungeladen, ich jedoch alles in der nähe habe, und die "angreifer" eben durch meine akustischen signale sich nicht vertreiben lassen.

Es geht mir nicht darum um als Held dastehen zu wollen, sondern ob ich damit leben könnte, wenn das Opfer durch diese Attacken stirbt und ich eingreifen hätte können.

Nur alleine gegen eine Gruppe ist man sowiso machtlos (ohne waffe) und bis mal die Polizei kommt, kanns oft schon zu spät sein.

Re: Fiktives Beispiel: Wie reagieren?

Verfasst: Mo 23. Apr 2018, 20:58
von bino71
Geko91 hat geschrieben:Habe mir schon über das eine oder andere Gedanken gemacht ... und habe mal hierzu eine Frage, bzw wie das ganze Gesetzlich aussehen würde:

Mal angenommen:
Man fährt zum Schießstand, schießt ein bisschen, packt die Sachen und macht sich auf den Rückweg. - Während der Fahrt nach Hause sieht man eine Gruppe Männer, welche auf einen am Boden liegenden einprügeln.
Man hat die Waffe quasi direkt neben sich liegen, wie reagiert man? gibt es hier Bereits Urteileile einer solchen Situation?
SV im eigenen Haus ist ja bereits Fragwürdig, aber dann "öffentlich" die Waffe führen, ist ja dann nochmal ein eck heikler...

Nur mit einer WP besteht die Möglichkeit einzugreifen, aber das muß man sich auch gut überlegen, wenn eine Horde Männer da steht.
Als WBK oder Kat C/D Besitzer darfst Waffen nicht verwenden: Polizei rufen, Fotos machen, Gesichter merken,...

Re: Fiktives Beispiel: Wie reagieren?

Verfasst: Mo 23. Apr 2018, 21:16
von Glock1768
Gemäß oberen Beispiel darf ich im Rahmen der Nothilfe mit allen mir zur Verfügung stehenden und angemessenen Mitteln eingreifen und helfen ... Also auch die Waffe aus dem geschlossenen Behältnis nehmen, laden und schlimmsten falls einsetzen.

Das ist absolut okay ... Hat auch Dr. Wagner bei seinem Vortrag so gebracht. du dürftest in so einem Fall auch einem verwundeten Polizisten seine Waffe abnehmen um ihn und andere weiter zu verteidigen (im Gegensatz zu England, dort ist das absolut verboten)

Re: Fiktives Beispiel: Wie reagieren?

Verfasst: Mo 23. Apr 2018, 21:19
von bino71
Wäre Notwehrüberschreitung und was weiß ich was da auf Einen zukommt (wegen schießen in der Öffentlichkeit), da kann Wagner sagen, was er will.

Re: Fiktives Beispiel: Wie reagieren?

Verfasst: Mo 23. Apr 2018, 21:20
von Glock1768
bino71 hat geschrieben:Wäre Notwehrüberschreitung, da kann Wagner sagen, was er will.


Das wäre es dann auch mit WP so ... Wenn du Recht hättest ... Und das entscheidet der Richter

Ist das Mittel angemessen, oder nicht??? Nur das zählt in diesem Fall ... Nicht ob WBK oder WP

Re: Fiktives Beispiel: Wie reagieren?

Verfasst: Mo 23. Apr 2018, 21:42
von Armalito
famlac hat geschrieben:Ich tippe auf:
Polizei rufen und aus. Deine Waffe hat in der Öffentlichkeit getragen ohne WBK nichts verloren...


Mehr gibt es dazu nicht zu sagen!

Re: Fiktives Beispiel: Wie reagieren?

Verfasst: Mo 23. Apr 2018, 21:46
von Balistix
bino71 hat geschrieben:Wäre Notwehrüberschreitung und was weiß ich was da auf Einen zukommt (wegen schießen in der Öffentlichkeit), da kann Wagner sagen, was er will.


Das ist falsch. Notwehrüberschreitung wäre etwa, wenn du auf einen Angreifer, der seinen Angriff beendet hat, weiter schießt.

Notwehr ist gesetzeskonform auch mit illegal besessen Waffen möglich, da gab es gerade erst den Prozess gegen die Türsteher, die den Iraker angeschossen haben. Anhand eines Größenschlusses muss das dann erst recht für legal besessene, aber illegal geführte Waffen gelten.

Was du vermutlich meinst, ist, dass trotz gesetzeskonformer Notwehr iSd StGB noch waffenrechtliche Konsequenzen drohen. Das kann durchaus passieren.

On topic: not my horse, not my rodeo. Polizei rufen und aus. Der /r/CCW Subreddit macht recht deutlich, dass selbst Waffenpassinhaber in solchen Situationen nicht dazu neigen, dazwischen zu gehen, sondern die Waffe als allerletzes Mittel sehen.

Ganz abgesehen davon verletzt du in dieser Situation mit einem Waffengebrauch mindestens 2 der 4 Cooper Regeln.

Re: Fiktives Beispiel: Wie reagieren?

Verfasst: Mo 23. Apr 2018, 22:06
von cas81
Kannst ja bspw auch in den Boden schiessen; Entweder sie rennen dann, oder sie werden richtig wütend und zücken die Messer, oder schiessen gar zurück, oder dein Bodenschuss wird zum Querschläger, etc. Kann man nie sagen und diese ganzen "fiktiven" Beispiele haben unendlich viele Facetten, sodass es völlig sinnlos ist, sich im Voraus zu überlegen, was man wann und wie machen würde. IdS sind sowohl die üblichen pseudorechtlichen Schnellschüsse verfehlt, wie auch die fundierten Kommentare der User mit diesbezüglichem Background unnütz; zu viele unbekannte Faktoren und es lässt sich nicht pauschalisieren. Solange du nicht jede einzelne noch so winzige Kleinigkeit berücksichtigst, ist es nicht mal möglich, auch nur in eine Richtung zu deuten. Deine Frage ist also unmöglich zu beantworten und ruft nur endlose Grundsatzdiskussionen auf den Plan.



Gesendet von meinem LG-K500n mit Tapatalk

Re: Fiktives Beispiel: Wie reagieren?

Verfasst: Mo 23. Apr 2018, 22:09
von bino71
Balistix hat natürlich recht.

Auf jeden Fall hast mal bis zum Gerichtstermin/en und bis Deine Schuld/Unschuld geklärt ist vorläufiges Waffenverbot.
Ich hab im RIS noch keinen Rechtsatz gefunden, der ohne Waffenverbot weiter nach Hause gefahren ist.

Re: Fiktives Beispiel: Wie reagieren?

Verfasst: Mo 23. Apr 2018, 22:18
von Glock1768
Vollkommen richtig, aber auch wieder unabhängig von WP oder wbk