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Re: Fiktives Beispiel: Wie reagieren?

Verfasst: Mi 16. Mai 2018, 14:06
von Ase LOKI
Danke für die ehrliche Schilderung, lieber Kamerad Idid !

Sowas Blödes. In dieser Situation hätte sich wahrscheinlich mein Helferinstinkt durchgesetzt und ich hätte die Waffe gezogen und einen Warnschuß abgegeben. So wie ich mich kenne. Ist aber nur fiktiv, da ich noch nie in so einer Situation war...

Re: Fiktives Beispiel: Wie reagieren?

Verfasst: Mi 16. Mai 2018, 15:10
von FFWGK
Ase LOKI hat geschrieben:Danke für die ehrliche Schilderung, lieber Kamerad Idid !

Sowas Blödes. In dieser Situation hätte sich wahrscheinlich mein Helferinstinkt durchgesetzt und ich hätte die Waffe gezogen und einen Warnschuß abgegeben. So wie ich mich kenne. Ist aber nur fiktiv, da ich noch nie in so einer Situation war...

Mich würde interessieren WO du diesen Warnschuß hingeschossen hättest? Ich gehe von einem urbanen Umfeld aus.

Re: Fiktives Beispiel: Wie reagieren?

Verfasst: Mi 16. Mai 2018, 16:06
von Evilcannibal79
Ich hab mir diese Frage auch schon öfter mal gestellt.
Was wäre Wenn?
Und ich denke ich käme zum gleichen Schluss wie Kollege Idid vorhin beschrieben hat.
Wenn es nicht augenscheinlich um Leben und Tod geht oder um eine Vergewaltigung etc würde ich meine Waffe mit ziemlicher Sicherheit NICHT
ziehen. Wenn man sie jedoch zieht sollte man darauf vorbereitet sein ein Leben zu nehmen.
Das bin ich definitv nicht.
Anders siehts natürlich zu Hause aus wenn meine Familie bedroht wäre, aber dieser Fall wird wohl niemals eintreten.
Nur dann hätte ich keine Skrupel jemanden zu erschießen.

Re: Fiktives Beispiel: Wie reagieren?

Verfasst: Mi 16. Mai 2018, 18:06
von Holadrio
Da wir schon mal bei was währe wenn sind.
Wie sieht es von der anderen Seite aus?
Es ist etwas schlimmes passiert und ich hätte es mit meiner Waffe verhindern können.
(z.B. jemand wird zu tote getreten. Ich hätte Zeit und Möglichkeit gehabt das zu verhindern denn bis die Polizei kommt, welch bereits alarmiert wurde, ist es sowieso zu spät)
Wie steht es dann mit unterlassener Hilfeleistung?
Ich hätte eine Waffe gehabt und damit auch nachweislich umgehen können. Ich habe jedoch dem Opfer nicht "geholfen".
Kann ich unter Umständen belangt werden?
Wie geht es jemand der weis, dass jemand zu Tote gekommen ist nur weil man nicht geholfen hat?

Re: Fiktives Beispiel: Wie reagieren?

Verfasst: Mi 16. Mai 2018, 18:37
von Markus_H
Holadrio hat geschrieben:Wie steht es dann mit unterlassener Hilfeleistung?
Ich hätte eine Waffe gehabt und damit auch nachweislich umgehen können. Ich habe jedoch dem Opfer nicht "geholfen".
Kann ich unter Umständen belangt werden?

Strafgesetzbuch hat geschrieben:Unterlassung der Hilfeleistung

§ 95. (1) Wer es bei einem Unglücksfall oder einer Gemeingefahr (§ 176) unterläßt, die zur Rettung eines Menschen aus der Gefahr des Todes oder einer beträchtlichen Körperverletzung oder Gesundheitsschädigung offensichtlich erforderliche Hilfe zu leisten, ist mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen, wenn die Unterlassung der Hilfeleistung jedoch den Tod eines Menschen zur Folge hat, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu bestrafen, es sei denn, daß die Hilfeleistung dem Täter nicht zuzumuten ist.

(2) Die Hilfeleistung ist insbesondere dann nicht zuzumuten, wenn sie nur unter Gefahr für Leib oder Leben oder unter Verletzung anderer ins Gewicht fallender Interessen möglich wäre.

Re: Fiktives Beispiel: Wie reagieren?

Verfasst: Mi 16. Mai 2018, 18:40
von Ase LOKI
Zu FFWGK:
Gute Frage! In den Gehsteig gibt es Abpraller. In die Luft, weiß man nicht wo das Ding runterkommt. Hausmauer: Abpraller.
Vielleicht in einen Baum, der in der Nähe steht ?

Reflexartig am ehesten in die Luft, schräg nach oben. Machen die Sprenggläubigen ja auch immer, wie man im TV sieht. Die entleeren meißt ein halbes AK Magazin. Ist schon mal was passiert? Ich kenne keinen Bericht...???

Re: Fiktives Beispiel: Wie reagieren?

Verfasst: Mi 16. Mai 2018, 18:49
von Holadrio
Bezieht sich das "Gefahr für Leib oder Leben" auf mich als Helfer oder auf den Täter?
Ist es mir nicht zumutbar, wenn ich in Gefahr kommen kann oder weil eine Gefahr für den Täter entstehen kann?

Re: Fiktives Beispiel: Wie reagieren?

Verfasst: Mi 16. Mai 2018, 19:22
von Glock1768
Nothilfe ist erlaubt, aber keiner ist dazu verpflichtet ... Aussage Dr. Wagner

Fiktives Beispiel: Wie reagieren?

Verfasst: Mi 16. Mai 2018, 21:35
von Bell
Holadrio hat geschrieben:Bezieht sich das "Gefahr für Leib oder Leben" auf mich als Helfer oder auf den Täter?
Ist es mir nicht zumutbar, wenn ich in Gefahr kommen kann oder weil eine Gefahr für den Täter entstehen kann?

du musst DICH nicht in gefahr bringen um jemand anders zu helfen!
und im oben zitierten text steht ja auch es ist die „offensichtlich erforderliche Hilfe zu leisten“.
es wird offensichtlich sein, dass/ob jemand die polizei/rettung/feuerwehr braucht, also ist deren verständigung bereits „hilfe“.
wer sich nicht mehr zutraut oder aus was für einem grund nicht mehr machen kann muss zumindest für hilfe sorgen.
einfach NICHTS machen wäre unterlassene hilfeleistung.

keinesfalls würde ich es aber als „offensichtlich“ annehmen, dass man mit seinem sportgerät einschreitet und dabei ggf. selbst mit erheblicher gegenwehr rechnen muss.
wenn man es macht kann es uU als nothilfe angesehen werden, aber es ist nicht nötig um nicht die grundsätzliche hilfe unterlassen zu haben.

Re: Fiktives Beispiel: Wie reagieren?

Verfasst: Mi 16. Mai 2018, 22:11
von FFWGK
Es wird ja immer geraten, blos nicht den Helden zu spielen. Polizei anrufen und du bist aus dem Schneider.
Es gibt Leute für die ich meine Pistole ziehen würde. Ein Fremder der verprügelt wird gehört definitiv nicht dazu.

Re: Fiktives Beispiel: Wie reagieren?

Verfasst: Mi 16. Mai 2018, 22:43
von Wulpe
Ase LOKI hat geschrieben:
Reflexartig am ehesten in die Luft, schräg nach oben. Machen die Sprenggläubigen ja auch immer, wie man im TV sieht. Die entleeren meißt ein halbes AK Magazin. Ist schon mal was passiert? Ich kenne keinen Bericht...???


Da gibt es einen echt interessanten Eintrag in der engl. Wiki dazu. In die Luft ballern ist gefährlicher als man denkt.

https://en.m.wikipedia.org/wiki/Celebratory_gunfire

July 22, 2003: More than 20 people were killed in Iraq from celebratory gunfire following the deaths of Saddam Hussein's sons Uday and Qusay in 2003

...

October 12, 2003: Wedding guests in Belgrade, Serbia mistakenly shot down a small aircraft.

Re: Fiktives Beispiel: Wie reagieren?

Verfasst: Do 17. Mai 2018, 00:02
von Steelman
Wulpe hat geschrieben:
Ase LOKI hat geschrieben:
Reflexartig am ehesten in die Luft, schräg nach oben. Machen die Sprenggläubigen ja auch immer, wie man im TV sieht. Die entleeren meißt ein halbes AK Magazin. Ist schon mal was passiert? Ich kenne keinen Bericht...???


Da gibt es einen echt interessanten Eintrag in der engl. Wiki dazu. In die Luft ballern ist gefährlicher als man denkt.

https://en.m.wikipedia.org/wiki/Celebratory_gunfire

July 22, 2003: More than 20 people were killed in Iraq from celebratory gunfire following the deaths of Saddam Hussein's sons Uday and Qusay in 2003

...

October 12, 2003: Wedding guests in Belgrade, Serbia mistakenly shot down a small aircraft.



Unabhängig davon gibt es genug gut dokumentierte Berichte, die sich auf "Luftschüsse" mit entsprechenden Personenschäden beziehen.
Bezogen auf Zentraleuropa u. in deutscher Sprache.

An einen Fall kann ich mich noch erinnern: Ein "herunterfallendes" 8x57er Geschoß duchschlug das rechte Schultergelenk u das Herz u. blieb links ober dr Taile knapp unter der Haut stecken was zum Tod führte.

Wen es interessiert muß selber suchen. Stichwort: Forensische Ballistik

Weiter Quellen: "Wundballistik", Kneubuehl, Coupland, Rothschild, Thali

Re: Fiktives Beispiel: Wie reagieren?

Verfasst: Do 17. Mai 2018, 01:01
von gewo
soweit ich weiss:
ab 8 gramm geschossgewicht kann ein durch die gravitation abwaerts brschleunigtes geschoss beim auftreffen auf eine person toedlich sein

Re: Fiktives Beispiel: Wie reagieren?

Verfasst: Do 17. Mai 2018, 05:49
von Hane
Ich glaube schon weniger als 8g reichen. Ich hab mir das Mal für ein .17hmr Geschoß ausgerechnet, da waren es ungefähr 5Joule oder so, also wie eine Luftgewehrkugel, wenn ich mich Recht erinnere. Und das hat bedeutend weniger als 8g.

Re: Fiktives Beispiel: Wie reagieren?

Verfasst: Do 17. Mai 2018, 08:12
von MrRemington700
Glock1768 hat grundsätzlich recht. Ich habe einige Beiträge hier in diesem Thread gelesen und muss sagen, mit euren Hypothesen bewegt ihr euch auf sehr dünnem Eis. Die anfangs geschilderte Situation ist keine waffenrechtliche Frage, vielmehr handelt es sich primär um eine aus dem Strafrecht. Wie bereits gesagt wurde, geht es um die Nothilfe.

Greife ich in dieser Situation ein, dann muss ich mir bewusst machen, dass mein Handeln Konsequenzen nach sich ziehen kann (Strafrechtl, Verwaltungsrechtl und insb Zivilrechtl!). Glock1768 hat Wagner ja bereits zitiert: Nothilfe darf man, verpflichtet ist man dazu nicht.

Zum Abschluss möchte ich noch sagen, dass diese Diskussionen über fiktive Notwehr/Nothilfe Situationen absolut entbehrlich sind. Eine derartige Situation, wird ein mündiger, gemäßigter und vernünftiger Bürger in der Situation richtig erkennen und dementsprechend handeln.