Re: Fiktives Beispiel: Wie reagieren?
Verfasst: Do 17. Mai 2018, 08:22
Man entscheidet in einer Gefahrensituation für sich oder andere immer Instinktiv. Je nachdem wie ausgeprägt der Beschützerinstinkt oder der Fluchtinstinkt ist. Der eine stellst sich, der andere schaut zu oder flüchtet.
Keiner denkt im unmittelbaren Moment an die möglichen gerichtlichen Folgen. Was meiner Meinung auch gut ist, denn sonst würde niemals jemandem geholfen werden, weder bei der versuchten Vergewaltigung noch bei Raub oder einer Schlägerei.
Ich trage meine FFW nur bei speziellen Anlässen/Gelegenheiten bei mir. Die Wahrscheinlichkeit in Ö diese zu benötigen ist doch sehr gering. Jedoch trage ich immer ein Messer bei mir und weiß auch sehr gut damit umzugehen. Die Fremdgefährdung reduziert sich dadurch auf ein Minimum und auch die abschreckende Wirkung ist gegeben. Weiß man damit umzugehen, ist es deutlich einfacher jemandem zu helfen ohne den Wiedersacher tödlich zu verletzten, auch wenn es möglich wäre.
Grundsätzlich würde/habe ich immer geholfen wenn wirklich notwendig. Aber eben instinktiv und darauf vertrauend, dass ich weiß mit meinem Arbeitsgerät umzugehen. Bis dato habe ich dadurch keine negativen Erfahrungen machen müssen, außer als Zeuge vor Gericht zu erscheinen. Mein einschreiten wurde hier nicht als Übergriff oder übertriebene Notwehr angesehen, obwohl der Wiedersacher ins KH musste.
Keiner denkt im unmittelbaren Moment an die möglichen gerichtlichen Folgen. Was meiner Meinung auch gut ist, denn sonst würde niemals jemandem geholfen werden, weder bei der versuchten Vergewaltigung noch bei Raub oder einer Schlägerei.
Ich trage meine FFW nur bei speziellen Anlässen/Gelegenheiten bei mir. Die Wahrscheinlichkeit in Ö diese zu benötigen ist doch sehr gering. Jedoch trage ich immer ein Messer bei mir und weiß auch sehr gut damit umzugehen. Die Fremdgefährdung reduziert sich dadurch auf ein Minimum und auch die abschreckende Wirkung ist gegeben. Weiß man damit umzugehen, ist es deutlich einfacher jemandem zu helfen ohne den Wiedersacher tödlich zu verletzten, auch wenn es möglich wäre.
Grundsätzlich würde/habe ich immer geholfen wenn wirklich notwendig. Aber eben instinktiv und darauf vertrauend, dass ich weiß mit meinem Arbeitsgerät umzugehen. Bis dato habe ich dadurch keine negativen Erfahrungen machen müssen, außer als Zeuge vor Gericht zu erscheinen. Mein einschreiten wurde hier nicht als Übergriff oder übertriebene Notwehr angesehen, obwohl der Wiedersacher ins KH musste.